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   OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17   

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OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17 (https://dejure.org/2018,1470)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.01.2018 - 2 B 515/17 (https://dejure.org/2018,1470)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 2 B 515/17 (https://dejure.org/2018,1470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Grenzen der Befugnis zum Abschluss von Jagdpachtverträgen; Recht des Jagdgenossen auf einstweiligen Rechtschutz gegen Vollzug eines Jagdpachtvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SJG § 7; VwGO § 123 ; VwGO § 43
    ABSCHLUSS; ABSTIMMUNG; ANGEBOT; BESCHLUSS; EINFLUSSNAHME; JAGDGENOSSE; JAGDPACHT; JAGDPACHTVERTRAG; JAGDVORSTEHER; MANGEL; MITGLIEDSCHAFT; MITWIRKUNG; SATZUNG; VERSAMMLUNG; VERTRETER

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung gegen Abschluss eines Jagdpachtvertrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 511
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1995 - 5 S 2650/94

    Klage eines Jagdgenossen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Insoweit ist ein Jagdgenosse analog § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn er geltend machen kann, dass der Beschluss durch die Verletzung solcher Normen zustande gekommen sei, die der Wahrung seiner organschaftlichen Rechte, also seiner Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte dienen.(BVerwG, Urteil vom 9.2.1967 - I C 47.65 = BeckRS 1967, 31299483; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.2.1989 - 1 R 218/86 -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8 9.1995 - 5 S 2650/94 -, OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.3.2009 - 2 L 232/06 -, juris.) Auf Fragen des Vollzugs eines solchen Beschlusses käme es in einem Hauptsacheverfahren folglich nicht an.

    aa) Allerdings ist die ordnungsgemäße Einladung zu einer Genossenschaftsversammlung unerlässliche Voraussetzung für eine wirkungsvolle Wahrnehmung des Rechts der Jagdgenossen auf Teilnahme und Mitwirkung an der Versammlung.(Lorz/Metzger/Stöckel/Metzger, 4. Aufl. 2011, BJagdG § 9 Rn. 11; Schuck/Munte, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 9 Rn. 71 ff.) Aus diesem Grund können der Einladung anhaftende Mängel jedenfalls dann zur Unwirksamkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führen, wenn sich der Mangel kausal auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt haben kann.(Zu diesem Erfordernis VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.9.1995 - 5 S 2650/94 -, Rn. 45, juris; Schuck/Munte, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 9 Rn. 78, 106.) Vorliegend macht die Antragstellerin aber nicht geltend, dass sie selbst oder ihr Vertreter auf Grund einer fehlerhaften Einberufung von der Teilnahme der Versammlung oder ihrer ordnungsgemäßen Vorbereitung abgehalten worden seien.

    Auf einen solchen Verstoß könnte sich allerdings die Antragstellerin berufen, da die Entscheidung über den Abschluss eines Jagdpachtvertrages für sie unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen hat.(vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.9.1995 - 5 S 2650/94 -, Rn. 29, juris m.w.N.) Materiell ist der Beschluss über die Verpachtung der Jagd vorrangig an § 16 Abs. 1 der Satzung der Antragsgegnerin und § 2 Abs. 2 DV-SJG(Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes vom 27. Januar 2000, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. März 2016 (Amtsbl. I S. 216).) zu messen, welche bestimmen, dass das Vermögen einer Jagdgenossenschaft pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten ist.

  • VGH Hessen, 17.02.2016 - 4 A 961/14

    Jagdrechts; Ansprüche des Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    cc) Da dieses Auslegungsergebnis der Satzung der Antragsgegnerin eindeutig entnommen werden kann, kann dahinstehen, ob eine Vertretung ausschließlich durch Mitglieder derselben Jagdgenossenschaft stillschweigend auch den gesetzlichen Regelungen zugrunde liegt und damit für eine Jagdgenossenschaft ohnehin zwingend ist.(Zum Meinungsstand im Vereinsrecht vgl. MüKoBGB/Arnold, 7. Aufl. 2015, BGB § 32 Rn. 31 ff. ; zur Anwendbarkeit des Vereinsrechts (§§ 21 ff. BGB) auf Jagdgenossenschaften OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.4.2011 - 2 L 118/09 -, Rn. 47 ff., juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 17.2.2016 - 4 A 961/14 -, Rn. 34, juris; Erbs/Kohlhaas/Metzger, 216. EL August 2017, BJagdG § 9 Rn. 7; Lorz/Metzger/Stöckel/Metzger, 4. Aufl. 2011, BJagdG § 9 Rn. 8; Schuck/Munte, BJagdG, 2. Aufl. 2015, § 9 Rn. 8.) Der Senat weist jedoch darauf hin, dass von seinem Ergebnis letztlich auch der Landesgesetzgeber in den Materialien des Gesetzes Nr. 1825 zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften ausgegangen ist.(Vgl. LT-Drs. 15/726, S. 31.) Dort wird die Neuregelung in § 7 Nr. 10 SJG, wonach "eine Person" höchstens zehn Jagdgenossen vertreten darf, damit begründet, es solle verhindert werden, dass einzelne Jagdgenossen bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft ihre Interessen zu Lasten anderer Jagdgenossen durchsetzen können, indem sie gezielt Vertretungsvollmachten anderer Jagdgenossen einholen.

    Zwar sind Beschlüsse einer Genossenschaft, die gegen die guten Sitten, gegen zwingende Gesetze oder Grundsätze des Körperschaftsrechts verstoßen, regelmäßig unwirksam.(Hessischer VGH, Beschluss vom 17.2.2016 - 4 A 961/14 -, Rn. 38, juris) Ein (grobes) Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt bei der Wahl des Angebots der Beigeladenen zu 2) und 3) schon deshalb nicht vor, weil der Marktwert der Jagd nicht unterschritten wird.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - 2 L 232/06

    Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis des Mitglieds einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer Jagdgenossenschaft kann als Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO Gegenstand einer Feststellungsklage sein.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.1993 - 8 R 91/91 -, Rn. 28, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.3.2009 - 2 L 232/06 -, Rn. 12, juris; Lorz/Metzger/Stöckel/Metzger, 4. Aufl. 2011, BJagdG § 9 Rn. 16; Schoch/Schneider/Bier/ Pietzcker, 33. EL Juni 2017, VwGO § 42 Abs. 1 Rn. 159.) Denn die Verpachtungsbeschlüsse berühren jeden Jagdgenossen in seinen Interessen und Rechten, weil ihre Umsetzung in einen Pachtvertrag unmittelbar auf ihre rechtliche und wirtschaftliche Stellung einwirkt.

    Insoweit ist ein Jagdgenosse analog § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn er geltend machen kann, dass der Beschluss durch die Verletzung solcher Normen zustande gekommen sei, die der Wahrung seiner organschaftlichen Rechte, also seiner Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte dienen.(BVerwG, Urteil vom 9.2.1967 - I C 47.65 = BeckRS 1967, 31299483; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.2.1989 - 1 R 218/86 -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8 9.1995 - 5 S 2650/94 -, OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.3.2009 - 2 L 232/06 -, juris.) Auf Fragen des Vollzugs eines solchen Beschlusses käme es in einem Hauptsacheverfahren folglich nicht an.

  • VG Saarlouis, 07.06.2017 - 5 L 438/17

    Abschluss eines Jagdpachtvertrages durch die Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7.6.2017 - 5 L 438/17 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 7.6.2017 - 5 L 438/17 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag zurückgewiesen.

  • OVG Saarland, 13.02.1989 - 1 R 218/86
    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Insoweit ist ein Jagdgenosse analog § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn er geltend machen kann, dass der Beschluss durch die Verletzung solcher Normen zustande gekommen sei, die der Wahrung seiner organschaftlichen Rechte, also seiner Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte dienen.(BVerwG, Urteil vom 9.2.1967 - I C 47.65 = BeckRS 1967, 31299483; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.2.1989 - 1 R 218/86 -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8 9.1995 - 5 S 2650/94 -, OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.3.2009 - 2 L 232/06 -, juris.) Auf Fragen des Vollzugs eines solchen Beschlusses käme es in einem Hauptsacheverfahren folglich nicht an.
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 47.65

    Wirksamkeit eines Verpachtungsbeschlusses einer Jagdgenossenschaft - Vertretung

    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Insoweit ist ein Jagdgenosse analog § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn er geltend machen kann, dass der Beschluss durch die Verletzung solcher Normen zustande gekommen sei, die der Wahrung seiner organschaftlichen Rechte, also seiner Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte dienen.(BVerwG, Urteil vom 9.2.1967 - I C 47.65 = BeckRS 1967, 31299483; OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.2.1989 - 1 R 218/86 -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8 9.1995 - 5 S 2650/94 -, OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.3.2009 - 2 L 232/06 -, juris.) Auf Fragen des Vollzugs eines solchen Beschlusses käme es in einem Hauptsacheverfahren folglich nicht an.
  • OVG Saarland, 17.05.1993 - 8 R 91/91
    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Die Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer Jagdgenossenschaft kann als Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO Gegenstand einer Feststellungsklage sein.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.1993 - 8 R 91/91 -, Rn. 28, juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.3.2009 - 2 L 232/06 -, Rn. 12, juris; Lorz/Metzger/Stöckel/Metzger, 4. Aufl. 2011, BJagdG § 9 Rn. 16; Schoch/Schneider/Bier/ Pietzcker, 33. EL Juni 2017, VwGO § 42 Abs. 1 Rn. 159.) Denn die Verpachtungsbeschlüsse berühren jeden Jagdgenossen in seinen Interessen und Rechten, weil ihre Umsetzung in einen Pachtvertrag unmittelbar auf ihre rechtliche und wirtschaftliche Stellung einwirkt.
  • VG Osnabrück, 08.04.2008 - 1 A 581/06

    Versammlungsablauf und Beschlussfassung einer Jagdgenossenschaft

    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Die Art und Weise der Versammlungsleitung steht jedoch im gerichtlich nicht überprüfbaren Ermessen des Vorsitzenden.(VG Osnabrück, Urteil vom 8.4.2008 - 1 A 581/06 -, Rn. 30, juris) Eine unterstellte Verletzung des Mitwirkungsrechts der Antragstellerin hat sich bereits deshalb nicht auf das Ergebnis der Beschlussfassung ausgewirkt, weil der (Prozess-)Bevollmächtigte der Antragstellerin die Versammlung nicht vorzeitig verlassen, sondern an der Abstimmung teilgenommen hat.
  • VG Freiburg, 18.10.2006 - 2 K 1544/05

    Jagdgenossenschaft; Beschlussfassung; Nichtigkeit von Beschlüssen, die unter

    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Dafür könnte weiterhin sprechen, dass mit Rücksicht auf die auf Versammlungen einer Jagdgenossenschaft erörterten inneren Angelegenheiten, Willensbildungsprozesse und Kalkulationsgrundlagen der Genossenschaft nach teilweise vertretener Ansicht in der Versammlung die Öffentlichkeit auszuschließen ist,(VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 18.10.2006 - 2 K 1544/05 -, Rn. 41, juris; Meyer-Ravenstein, AgrarR 2001, 208 ff., zitiert nach juris; a.A. Lorz/Metzger/Stöckel/Metzger, 4. Aufl. 2011, BJagdG § 9 Rn. 14.) was durch das Zulassen außenstehender Vertreter unterlaufen werden könnte.
  • OVG Saarland, 28.02.1989 - 1 W 12/89

    Kein Anspruch eines Jagdgenossen auf Nichtumsetzung eines rechtswidrigen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.01.2018 - 2 B 515/17
    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes vom 28.02)1989 (Az.: 1 W 12/89), wonach die Jagdgenossen ein eigenes Recht auf Teilhabe am körperschaftlichen Willensbildungsprozess hätten, auch im Hinblick auf ihr Stimmrecht bei der Beschlussfassung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 118/09

    Mitglied einer Jagdgenossenschaft hat Anspruch auf Einsicht in Unterlagen, aber

  • VG Bayreuth, 25.04.2023 - B 1 E 23.169

    Einstweilige Anordnung nach Abschluss des Jagdpachtvertrags,

    Der Bevollmächtigte des Antragstellers verweist zum Anordnungsanspruch des Antragstellers auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Januar 2018 (Az. 2 B 515/17, juris).

    Denn die Verpachtungsbeschlüsse berühren jeden Jagdgenossen in seinen Interessen und Rechten, weil ihre Umsetzung in einen Pachtvertrag unmittelbar auf ihre rechtliche und wirtschaftliche Stellung einwirkt (OVG Saarl, B.v. 24.1.2018 - 2 B 515/17 - juris Rn. 26).

    Der vom Bevollmächtigten des Antragstellers zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Januar 2018 (Az. 2 B 515/17 - juris) betrifft den Fall des Ersuchens von Eilrechtsschutz vor Abschluss eines Pachtvertrages aufgrund eines angegriffenen Beschlusses.

  • OVG Sachsen, 20.12.2018 - 3 A 429/17

    Jagdgenossenschaft; Mitgliederversammlung; Ladungsmangel; Feststellungsklage;

    Die Feststellung der Unwirksamkeit von Beschlüssen einer Jagdgenossenschaft kann als Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO Gegenstand einer Feststellungsklage sein (OVG Saarland, Beschl. v. 24. Januar 2018 - 2 B 515/17 -, juris Rn. 26).
  • VG Schleswig, 19.12.2019 - 7 B 60/19

    Kein Anspruch des einzelnen Jagdgenossen auf Untersagung der Verpachtung eines

    Ein subjektives Recht hingegen darauf, dass entsprechend gefasste Beschlüsse letztlich auch umgesetzt oder nicht umgesetzt werden, folgt weder aus dem Bundesjagdgesetz noch aus dem Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein oder sonst einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift (vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss v. 24.01.2018 - 2 B 515/17; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss v. 28.02.1989 - 1 W 12/89).
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