Weitere Entscheidungen unten: OVG Saarland, 28.06.2010 | BVerwG, 18.02.2011

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5589
VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10 (https://dejure.org/2010,5589)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09.11.2010 - 2 B 54/10 (https://dejure.org/2010,5589)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09. November 2010 - 2 B 54/10 (https://dejure.org/2010,5589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eilantrag einer konkurrierenden Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein Factory Outlet Center (FOC)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 VwGO; § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO; § 80 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 VwGO; § 80 a Abs. 3 S. 2 VwGO; § 2 Abs. 2 BauGB; § 33 BauGB
    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen um die Errichtung eines Hersteller-Direktverkaufszentrums (HDV); Zulässigkeit einer sofortigen Anrufung des Gerichts mit dem Begehren um vorläufigen Rechtsschutz ohne vorherigen Antrag bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots bei Konkurrenz zweier Kommunen um die Errichtung eines Hersteller-Direktverkaufszentrums (HDV); Zulässigkeit einer sofortigen Anrufung des Gerichts mit dem Begehren um vorläufigen Rechtsschutz ohne vorherigen Antrag bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für Factory-Outlet-Center in Soltau

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für Factory-Outlet-Center in Soltau

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Factory-Outlet-Center in der Lüneburger Heide und die konkurrierende Nachbargemeinde

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    In der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist geklärt, dass diese Einengung des Prüfungsmaßstabs auch auf die Verletzung von Nachbarrechten auch bei Anfechtungsklagen von Gemeinden zur Abwehr großflächiger Handelsbetriebe in Nachbarkommunen zur Anwendung kommt (Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, BauR 2006, 573 = NVwZ-RR 2007, 7).

    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben genehmigt und verwirklicht werden (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwG 84, 209; Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, NordÖR 2005, 496; Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO).

    Was als zentraler Versorgungsbereich einer Gemeinde anzusehen ist, ergibt sich u.a. aus ihren planerischen Festsetzungen, insbesondere aus der Festsetzung von Kerngebieten, daneben aber auch aus informellen Planungen (Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO).

    Das Vorhaben muss konkret geeignet sein, die zentralen Versorgungsbereiche der Antragstellerin durch den Abzug von Kaufkraft zu gefährden (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO).

    Mit der ersten Alternative dieser Vorschrift sollte in Abkehr von der bisherigen herrschenden Meinung (siehe dazu die Nachweise in Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO) erreicht werden, dass eine Gemeinde eine Funktion, die ihr durch das Landesraumordnungsrecht zugewiesen worden ist und ihr nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten einträgt, als Teil ihrer interkommunal zu wahrenden Planungshoheit reklamieren und verteidigen darf.

    Erforderlich ist für die Anwendung von § 2 Abs. 2 Satz 2 1. Alt. BauGB aber jedenfalls nicht nur, dass das Ziel der Raumordnung Gemeinden bestimmte Aufgaben und damit zugleich gewisse Lasten auferlegt (Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO), sondern zusätzlich, dass aus dem Ziel hinreichend klar hervorgeht, welche Gemeinden im Einzelnen Adressaten der Funktionsübertragung sein sollen (Söfker, aaO).

    Als städtebauliche Auswirkungen kommen dabei etwa der Entzug von Kaufkraft sowie verkehrliche Auswirkungen oder Immissionen, die sich bis in das Stadtgebiet der Antragstellerin erstrecken, in Betracht (Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO).

    Liegt im Ergebnis kein Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot vor, so ist die Nachbargemeinde erst recht nicht in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit verletzt (Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 9 ME 49/04

    Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot durch die Erweiterung eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben genehmigt und verwirklicht werden (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwG 84, 209; Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, NordÖR 2005, 496; Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO).

    Der Träger der Raumordnung hat es vielmehr in der Hand zu entscheiden, ob er etwaige durch Zielaussagen vermittelte Interessenpositionen zu subjektiven Rechten von Gemeinden ausformt (Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, aaO).

    Eine Rechtsverletzung der Nachbargemeinde liegt dabei nur dann vor, wenn das angegriffene Vorhaben bei Abwägung der konkurrierenden Interessen beider Gemeinden unmittelbar zu städtebaulichen Auswirkungen gewichtiger Art führt, welche die Nachbargemeinde nicht durch ihr zumutbare Anstrengungen kompensieren kann (Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, aaO).

    § 2 Abs. 2 BauGB schützt benachbarte Gemeinden nicht vor jedweder Konkurrenz (Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Vielmehr kann die Abwägung auch dazu führen, dass die Belange der Nachbargemeinde gegenüber noch gewichtigeren Belangen zurücktreten müssen (Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2008 - 1 KN 138/06 -, BRS 73 Nr. 34).

    Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG müssen hinreichend bestimmt, jedenfalls aber bestimmbar und rechtmäßig sein, um eine Planungspflicht der Gemeinde auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 BauGB auslösen zu können (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25; Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2008 - 1 KN 138/06 -, aaO).

    Dabei kann etwa auch von Bedeutung sein, ob in der eigenen Gemeinde oder in der Nachbargemeinde hinsichtlich der raumordnerischen Funktion als zentraler Ort ein konkretes Zentralitätsdefizit besteht, das durch das Vorhaben beseitigt werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.2010 - 4 CN 3.08 -, ZfBR 2010, 575 = BauR 2010, 1701; Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2008 - 1 KN 138/06 -, aaO).

  • VG Lüneburg, 27.06.2011 - 2 A 87/09

    Factory-Outlet-Center in der Lüneburger Heide

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Gegen beide landesplanerischen Feststellungen erhob die Antragstellerin Klage (2 A 87/09; 2 A 95/09), über die die Kammer noch nicht entschieden hat.

    Dieses der Kammer aus den Beiakten der Klageverfahren zu 2 A 87/09 und 2 A 95/09 bekannte Gutachten prognostiziert eine Umsatzumverteilung zu Lasten der Antragstellerin im Kernsortiment Bekleidung von 3, 0 %, einschließlich Sonntagsöffnung in Höhe von 4, 2 %, sowie im Sortiment Schuhe/Lederwaren in Höhe von 2, 1 %, einschließlich Sonntagsöffnung in Höhe von 2, 9 %.

    Umgekehrt ist der Kammer aus dem Verfahren 2 A 87/09 bekannt, dass die Antragstellerin im Raumordnungsverfahren, in dem sie eine landesplanerische Feststellung für ein HDV auf ihrem Gemeindegebiet begehrt hat, ein Gutachten vorgelegt hat, demzufolge bei Errichtung dieses Vorhabens zu Lasten der Beigeladenen zu 1. eine Kaufkraftumverteilung im Kernsortiment Bekleidung von 8 % sowie im Sortiment Schuhe/Lederwaren/Sportartikel in Höhe von 4 % zu erwarten ist.

  • VG Lüneburg, 27.06.2011 - 2 A 95/09

    Landesplanerische Festlegung des Ministeriums für FOC Soltau u gegen FOC

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Gegen beide landesplanerischen Feststellungen erhob die Antragstellerin Klage (2 A 87/09; 2 A 95/09), über die die Kammer noch nicht entschieden hat.

    Zugleich beantragte die Antragstellerin im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Feststellung der aufschiebenden Wirkung ihre Klage (2 A 95/09) gegen die zugunsten der Beigeladenen zu 1. getroffene landesplanerische Feststellung.

    Dieses der Kammer aus den Beiakten der Klageverfahren zu 2 A 87/09 und 2 A 95/09 bekannte Gutachten prognostiziert eine Umsatzumverteilung zu Lasten der Antragstellerin im Kernsortiment Bekleidung von 3, 0 %, einschließlich Sonntagsöffnung in Höhe von 4, 2 %, sowie im Sortiment Schuhe/Lederwaren in Höhe von 2, 1 %, einschließlich Sonntagsöffnung in Höhe von 2, 9 %.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Lässt die Gemeinde bei ihrer Bauleitplanung die gebotene Abstimmung vermissen, so kann sich die Nachbargemeinde auch dagegen zur Wehr setzen, dass auf der Grundlage eines solchen nicht abgestimmten Bebauungsplans Einzelvorhaben genehmigt und verwirklicht werden (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, BVerwG 84, 209; Nds. OVG, Beschl. v. 21.9.2005 - 9 ME 49/04 -, NordÖR 2005, 496; Beschl. v. 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, aaO).

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass im Rahmen des interkommunellen Abstimmungsgebots auch etwaige eigene Planungsabsichten der Gemeinde zu berücksichtigen sind, wobei insbesondere dem Schutz der Nachbargemeinde vor der Blockierung oder Aushöhlung ihrer letzten Planungsmöglichkeiten durch Maßnahmen anderer Hoheitsträger generell große Bedeutung zukommt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 4 C 36.86 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.1994 - 1 M 5091/93

    Unzulässigkeit; Aussetzungsantrag; Nachbar; Verwaltungsgericht;

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des für Bausachen zuständigen 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, dass § 80 a Abs. 3 Satz 2 iVm § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO die obligatorische vorherige Befassung der Behörde mit dem Begehren um vorläufigen Rechtsschutz vor der Anrufung des Gerichts vorsieht (Nds. OVG, Beschl. v. 26.2.1993 - 1 M 290/93 -, NVwZ 1994, 82; Beschl. v. 30.1.1994 - 1 M 5091/93 -, NVwZ 1994, 698; Beschl. v. 8.7.2004 - 1 ME 164/04 -, Nds.VBl.

    Damit gleichzusetzen ist die Herstellung vollendeter Tatsachen durch die Ausnutzung einer Baugenehmigung (Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.1994 - 1 M 5091/93 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2006 - 1 MN 148/06

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen einen vorhabenbezogenen

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Infolgedessen geht auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht davon aus, dass als raumordnerisches Ziel, auf das sich eine Gemeinde berufen kann, vorrangig ihre zentralörtliche Funktion in Frage kommt (Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 MN 148/06 -, BauR 2007, 339 = BRS 70 Nr. 61).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Ziele der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG müssen hinreichend bestimmt, jedenfalls aber bestimmbar und rechtmäßig sein, um eine Planungspflicht der Gemeinde auf der Grundlage von § 1 Abs. 4 BauGB auslösen zu können (BVerwG, Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25; Nds. OVG, Urt. v. 27.8.2008 - 1 KN 138/06 -, aaO).
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 15.92

    Müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bei Entscheidungen gemäß § 34

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.11.2010 - 2 B 54/10
    Die Gemeinden können deshalb die Einhaltung dieser Ziele durch eine Nachbargemeinde oder die Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich nicht beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 15.92 -, DVBl. 1993, 658 = NVwZ 1994, 285 ).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 4 CN 3.08

    Flächennutzungsplan; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; großflächiger

  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 9.05

    Anbauverbot; Anlage der Außenwerbung; Werbeanlage; Ortsdurchfahrt; Hochbauten;

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 108/05

    Anforderungen an die planungs- und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines

  • OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 110/05

    Planungsrechtliche und raumordnungsrechtliche Zulässigkeit eines sog.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.1999 - 3 M 144/98

    Factory Outlet Center, Einkaufszentrum, Drittschutz, Nachbargemeinde

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04

    Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen

  • OVG Brandenburg, 16.12.1998 - 3 B 116/98

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10

    Entbehrlichkeit der Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz

  • OVG Niedersachsen, 26.02.1993 - 1 M 290/93

    Baugenehmigungsbehörde; Sofortige Vollziehung; Nachbarwiderspruch; Aufschiebende

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 KN 109/05

    Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Planungsrechtliche und

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 1 ME 164/04
  • VG Lüneburg, 07.07.2009 - 2 B 16/09

    Landesplanerische Feststellung zur Raumverträglichkeit eines

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10

    Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums

    Einen Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz lehnte das Verwaltungsgericht ab (Beschl. v. 9.11.2010 - 2 B 54/10 -, juris und www.rechtsprechung.niedersachsen.de); der Senat wies die dagegen gerichtete Beschwerde mit Beschluss vom 18. Februar 2011 zurück (- 1 ME 252/10 -, NST-N 2011, 84, juris und www.rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2011 - 1 ME 252/10

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans mit einer gebietsbezogenen

    Den ebenfalls unter dem 19. Juli 2010 gestellten Antrag auf vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht abgelehnt (Beschl. v. 9.11.2010 - 2 B 54/10 -, juris und www.dbovg.niedersachsen.de); darauf wird wegen der Sachdarstellung und der Begründung im Einzelnen Bezug genommen.
  • VG Lüneburg, 06.06.2019 - 2 A 627/17

    Zielabweichung vom Landesraumordnungsprogramm

    Die Rechtsschutzanträge der Nachbargemeinde Bispingen gegen Baugenehmigung und Bebauungsplan blieben in allen Instanzen erfolglos (gegen die Baugenehmigung: VG Lüneburg, Beschl. v. 9.11.2010 - 2 B 54/10 -, juris und Nds. OVG, Beschl. v. 18.2.2011 -1 ME 252/10 -, juris; gegen den Bebauungsplan: Nds. OVG, Beschl. v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, juris und BVerwG, Beschl. v. 13.11.2012 - 4 BN 30/12 -, juris).
  • VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 303/11

    Kein Baustopp für Porta-Möbel

    vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2010 - 2 B 54/10 - mit einer Zusammenstellung der obergerichtlichen Rechtsprechung, bei juris.
  • VG Minden, 05.08.2011 - 1 L 302/11

    Kein Baustopp für Porta-Möbel

    vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 09.11.2010 - 2 B 54/10 - mit einer Zusammenstellung der obergerichtlichen Rechtsprechung, bei juris.
  • VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 126/11

    Baugenehmigung für Factory Outlet Center in Soltau bestätigt

    Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde Bispingen gegen die Baugenehmigung hatte vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg (VG: Beschluss v. 09.11.2010 - 2 B 54/10 - OVG: Beschluss v. 18.02.2011 - 1 ME 252/10 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC, 2 B 37/10.NC, 2 B 38/10.NC, 2 B 39/10.NC, 2 B 41/10.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8816
OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC, 2 B 37/10.NC, 2 B 38/10.NC, 2 B 39/10.NC, 2 B 41/10.NC (https://dejure.org/2010,8816)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC, 2 B 37/10.NC, 2 B 38/10.NC, 2 B 39/10.NC, 2 B 41/10.NC (https://dejure.org/2010,8816)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 2 B 36/10.NC, 2 B 37/10.NC, 2 B 38/10.NC, 2 B 39/10.NC, 2 B 41/10.NC (https://dejure.org/2010,8816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 8 KapVO SL, § 10 Abs 2 LehrVerpflV SL 2008, § 5 Abs 1 Nr 4 LehrVerpflV SL 2008, § 7 UniG SL, § 8 UniG SL
    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS 2009/1010)

  • Wolters Kluwer

    Umfang einer gerichtlichen Nachprüfung in Beschwerdeverfahren betreffend die vorläufige Zulassung zu einem Studium; Ermittlung des Rechtsschutzzieles einer Anschlussbeschwerde einer Hochschule bei einem Antrag zur Korrektur bestimmter, näher bezeichneter Parameter einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang einer gerichtlichen Nachprüfung in Beschwerdeverfahren betreffend die vorläufige Zulassung zu einem Studium; Ermittlung des Rechtsschutzzieles einer Anschlussbeschwerde einer Hochschule bei einem Antrag zur Korrektur bestimmter, näher bezeichneter Parameter einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10
    zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - m.w.N.

    In diesem Zusammenhang ist zu dem von einigen Antragstellern erneut thematisierten "Entdeckerprivileg" zu bemerken, dass sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts in seinem den Prozessbevollmächtigten dieser Antragsteller bekannten Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - mit der Frage der Zubilligung eines solchen "Privilegs" ausführlich befasst und sie - zusammenfassend - dahin beantwortet hat, dass sich ein "Entdeckerprivileg" allenfalls als Folge der Anwendung der Regelungen des § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO ergeben kann und dass eine etwaige Forderung dahin, zusätzlich festgestellte Studienplätze nur denjenigen Rechtsmittelführern zugute kommen zu lassen, die den ergiebigsten oder pointiertesten Beitrag zu ihrer Ermittlung geleistet haben, im Ergebnis auf eine über das nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO gebotene hinausgehende Anhebung der Darlegungsanforderungen hinaus liefe, für die es keine Grundlage gibt.

    Das ist, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen hat und was auch die Antragsgegnerin in ihrem der Beschwerdeerwiderung beigefügten Vermerk ihres Bediensteten B. vom 14.6.2007 eingeräumt hat, hinsichtlich der Stellen der FR 2.5 Biophysik offenbar versäumt worden.

    Gegen die Zuordnung zur Vorklinischen Lehreinheit spricht zunächst mit Gewicht der Umstand, dass die Biophysik nach der Anlage 3 der früheren Kapazitätsverordnungen zur Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin gehörte und auch - worauf schon im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen wird - die bei Bahro /Berlin.

    Der früher für Hochschulzulassungsrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem vom Verwaltungsgericht angeführten und den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller bekannten Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - ausführlich mit der Frage der Lehrverpflichtung befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter befasst.

    In diesem Zusammenhang ist im Übrigen - ohne dass dies für den Senat entscheidungserheblich war - darauf hinzuweisen, dass die Stellenbesetzungsliste (Stand 1.3.2009) von wenigen Ausnahmen abgesehen andere befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter namentlich aufführt als diejenige, die in den Verfahren 3 X 3/06 u.a. vorgelegt wurde, was mit Gewicht darauf hindeutet, dass die - vom Normgeber mit der Befristung der Stellen angestrebte - Fluktuation bei dieser Gruppe von Lehrpersonen tatsächlich stattfindet.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC - m.w.N. aus der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfen.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat sich in seinem den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller bekannten Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - mit der seinerzeit erhobenen Forderung nach Beteiligung von Lehrpersonen der Klinisch-Praktischen Lehreinheit an Lehrveranstaltungen, insbesondere an Seminaren mit klinischen Bezügen, auf die der in den vorliegenden Beschwerdeverfahren erhobene Einwand der Sache nach ebenfalls hinausläuft, auseinandergesetzt und in Einklang mit der von ihm angeführten, soweit ersichtlich einheitlichen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte ausgeführt, den Antragstellern (der damaligen Verfahren) sei zwar zuzugeben, dass angesichts der mit der Einführung der Lehrveranstaltungen nach § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO verfolgten Zielsetzungen die Einbeziehung von Lehrpersonen aus der Lehreinheit Klinisch-Praktische Medizin zur gewünschten Vermittlung der klinischen Bezüge sinnvoll erscheine.

    Hiervon ausgehend hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - auf der Grundlage einer in den damaligen Verfahren vorgelegten Stellungnahme von Prof. Dr. H den Curriculareigenanteil der Vorklinik an der Lehre im Wahlfach mit einer Vorlesung im Umfang von 1 SWS berücksichtigt.

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10
    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - mit der inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern jener Beschwerdeverfahren auseinandergesetzt und ausgeführt.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Wintersemester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht, zuletzt in seinem mit den vorliegenden Beschwerden angegriffenen Beschluss vom 10.2.2009 unter Übernahme der Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat bereits in seinem den Prozessbevollmächtigten der diese Einwände vorbringenden Antragsteller bekannten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - zu dieser Thematik und einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern jener Beschwerdeverfahren eingehend Stellung genommen und in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Die dahingehende Behauptung von Antragstellern traf bereits unter Zugrundelegung der Berechnungsparameter jenes Semesters nicht zu, wie in dem bereits mehrfach angeführten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - ausführlich dargelegt ist.

    Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung in ständiger Rechtsprechung unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - gebilligt.

    Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem bereits angeführten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC - eingehend mit der im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern befasst, die in jenem Verfahren um vorläufige Zulassung zum Medizinstudium zum Wintersemester 2006/2007 nachsuchten.

    Wie in dem Beschluss des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den teilweise zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.12.2000 - 1 NC 6/00 - ausgeführt, umfasste die damalige FR Anatomie 4 Professorenstellen, 2 Stellen unbefristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter und 4, 5 Stellen befristet beschäftigter Mitarbeiter.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC - m.w.N. aus der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10
    zum Beispiel OVG Münster, Beschluss vom 25.2.2010 - 13 C 1/10 bis 13 C 9/10 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.7.2009 - 2 N 599/08 - zitiert nach Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 24,.

    in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris Rdnr. 19.

    auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris, Rdnr. 10.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Auch bei einem Anschlussrechtsmittel ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1980 - 1 B 802.90 - juris) diese einheitlich zu treffen (vgl. BFH, Beschl. v. 17.12.2002 - I R 87/00 - juris; OVG Saarl., Beschl. v. 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - juris Rn. 158, m.w.N.).

    Da die Rechtsmittel denselben Gegenstand betreffen, ist der Auffangwert von 5.000.-- EUR nur einmal festzusetzen (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 28.06.2010, a.a.O., Rn. 160; OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 07.09.2010 - 1 M 210/09 - juris Rn. 57).

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angegriffenen Beschluss vom 26.1.2011 gebilligt.

    Verwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss vom 20.12.2000 - 1 NC 6/00 - sowie zuletzt Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - Juris, betreffend die zum Wintersemester 2000/2001 erfolgte Verlagerung von Stellen der Fachrichtung 2.1 Anatomie zum damals neugeschaffenen Zentrum für Human- und Molekularbiologie,.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    zu der Ausnahme, dass der Drittmittelgeber damit einverstanden ist oder sogar erwartet, dass der oder die Inhaber der von ihm finanzierten Stellen sich auch an der Lehre beteiligen, Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - zur sogenannten Lichtenberg-Professur,.

    Einer erneuten Auseinandersetzung mit der im Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - (Seiten 38, 39) verneinten, von einigen Antragstellern der vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder thematisierten Frage, ob sogenannte Titellehre, die von Honorarprofessoren und/oder Privatdozenten erbracht wird, bei der Ermittlung des Lehrangebotes - kapazitätserhöhend - zu berücksichtigen ist, bedarf es nicht, da der Prodekan "Theoretische Medizin und Biowissenschaften" der Medizinischen Fakultät der Antragsgegnerin auf entsprechende Anfrage des Gerichts mit Stellungnahme vom 15.4.2011 glaubhaft versichert hat, dass weder im Sommersemester 2009 noch im Wintersemester 2009/2010 Lehrleistungen im Bereich der Pflichtlehre der Vorklinischen Lehreinheit im Wege von Titellehre durch Honorarprofessoren oder Privatdozenten erbracht wurde, sich hieran im Wintersemester 2010/2011 nichts geändert habe und dass dies auch im Sommersemester 2011 so bleiben werde.

    Dem steht nicht entgegen, dass der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - betreffend das Studienjahr 2009/2010 eine Deputatsreduzierung wegen der von Professor Dr. B wahrgenommenen Sprecherfunktion abgelehnt hatte.

    Dem ist nach Ansicht des Senats, der diese Frage in seinem die Beschwerdeverfahren des Vorjahres betreffenden Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - offenlassen konnte, nicht zu folgen.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - S. 47-49 des Beschlussabdrucks.

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a.

    Er hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrechts zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - ausgeführt:.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.2.2012 gebilligt.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - S. 35 - 38.

    zum Sonderfall der im Rahmen von Lehraufträgen erbrachten Lehrleistungen von Dr. P. im Bereich der Fächer Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie, die, da die Lehre in diesen Fächern im Wege der Dienstleistung der klinisch-praktischen Lehreinheit erfolgt, kapazitätsrechtlich auch der letztgenannten Lehreinheit zugerechnet werden, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. -.

    zu der Ausnahme, dass der Drittmittelgeber damit einverstanden ist oder sogar erwartet, dass der oder die Inhaber der von ihm finanzierten Stellen sich auch an der Lehre beteiligen, Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - zur sogenannten Lichtenberg-Professur,.

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    zu der Ausnahme, dass der Drittmittelgeber erwartet, dass der oder die Inhaber der von ihm finanzierten Stellen sich auch an der Lehre beteiligen, Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - zur sogenannten Lichtenberg-Professur,.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - S. 35 - 38.

    Was die für die Inhaberin der Lichtenberg-Professur (Stiftungsprofessur) zum Ansatz gebrachte Lehrverpflichtung von 6 DS anbelangt, so hat der Senat hierzu in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - ausgeführt:.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -.

  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, alle juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.07.2006 - 13 C 105/06 -, alle juris.

    entsprechend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, juris.

    so OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.06.2010- 2 B 36/10.NC u.a. -, juris.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 145/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -.

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - die Berücksichtigung von im Bereich der Pflichtlehre erbrachter Titellehre abgelehnt, in seinem Beschluss vom 12.8.2013 - 2 B 285/13.NC u.a. - hingegen offen gelassen.

  • OVG Saarland, 12.08.2013 - 2 B 285/13

    Einstweilige Anordnung - außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Zahnmedizin an

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - die Berücksichtigung von im Bereich der Pflichtlehre erbrachter Titellehre abgelehnt.

    Senatsbeschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a - außerdem Beschluss des 1. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.9.1984 - 1 W 409/84 u.a. -.

  • OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 B 138/10

    Vorläufige Zulassung zum Zahnmedizinstudium an der Universität des Saarlandes zum

    zum gerichtlichen Prüfungsumfang in Verfahren der vorliegenden Art vgl. ausführlich OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - Seite 44, betreffend die Gewährung von Deputatsermäßigungen.

    auch OVG des Saarlandes - 2 B 36/10.NC u.a. -.

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an

    Der damals zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat sich anlässlich der zum Wintersemester 2006/2007 seitens der Antragsgegnerin getroffenen Entscheidung, die Lehre in den Fächern Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie unter Gebrauchmachung von der in Anlage 3 zu der Kapazitätsverordnung, Anmerkungen zu den laufenden Nummern 4 und 5, vorgesehenen Möglichkeit fortan durch Importe zu bestreiten, befasst und diese nach umfassender Prüfung unter Einbeziehung der damaligen Gegebenheiten und der kapazitätsrechtlichen Auswirkungen gebilligt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 13 ff.) Auch in den Folgejahren ergab sich kein Anlass, die Handhabung der Antragsgegnerin zu beanstanden.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnrn. 46 ff. und 109 ff., vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 53 ff.) Der Senat macht sich die überzeugende Argumentation des 3. bzw. 2. Senats zu eigen.

    Die Zuordnung der Professorenstelle und der 1, 5 befristeten Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Zentrum für Human- und Molekularbiologie geht auf eine zum Wintersemester 2000/2001 getroffene Entscheidung der Antragsgegnerin zurück und findet in ständiger Rechtsprechung(VG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2000 1 NC 6/00 u.a., amtl. Abdr. S. 4 f.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 48 ff., vom 28.6.2010 - 2 B 36/10 u.a., juris Rdnrn. 62 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 37 ff.) die Billigung der saarländischen Verwaltungsgerichte.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Teil II "Curricularanteile" der Kapazitätsberechnung sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren;

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - vorläufige Zulassung zum ersten Fachsemester des

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Weitergeltung einer ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 79/13

    Antrag auf vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 80/13

    Antrag auf vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 85/13

    Antrag auf vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 86/13

    Antrag auf vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 88/13

    Berechnung der Aufnahmekapazität der Lehreinheit Vorklinische Medizin im Falle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 87/13

    Berechnung der Aufnahmekapazität der Lehreinheit Vorklinische Medizin im Falle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 81/13

    Antrag auf vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 82/13

    Vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 83/13

    Vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 84/13

    Antrag auf vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - 13 B 78/13

    Antrag auf vorläufige, außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • OVG Saarland, 05.04.2018 - 1 B 32/18

    Studienplatzvergabe Humanmedizin - Berücksichtigung von Team-Teaching

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2013 - 13 B 1446/12

    Rechtmäßigkeit einer Schwundberechnung nach dem Hamburger Modell bei Erstreckung

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2017 - 6 B 10541/17

    Anrechnung von Mehrzulassungen im Rahmen der Kapazitätsberechnung eines

  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 41/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1.

  • OVG Saarland, 18.05.2020 - 1 B 16/20

    Keine Anwendbarkeit der Ordnung über die Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 A 162/18

    Hochschulzulassung - Deputatsreduzierung wegen Aufgabenwahrnehmung bei der

  • OVG Saarland, 07.07.2016 - 1 B 75/16

    Kapazitätsberechnung; allgemeines Stellenprinzip; tatsächliche Besetzung einer

  • VG Freiburg, 06.12.2012 - NC 6 K 2032/12

    Ermächtigung des § 9 Abs. 2 LVVO; innerdienstliche Anordnung des

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 209/13

    Hochschulzulassung - Humanmedizin - Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen und dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2013 - 13 C 3/13

    Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten

  • OVG Bremen, 19.04.2023 - 8 B 321/22

    Zulassung eines Bewerbers zum Bachelorstudiengang Psychologie auf Grund eines

  • OVG Bremen, 09.03.2023 - 8 B 322/22

    Sachgerechte Abwägung bei Beschränkung der Kapazität der Studienplätze eines

  • VG Bayreuth, 16.12.2020 - B 8 E 20.10007

    Zulassung zum Studiengang Psychologie

  • VG Mainz, 17.11.2015 - 12 K 1469/14

    Hochschulzulassungsrecht - Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum

  • VG Bayreuth, 20.12.2021 - B 8 E 21.10002

    Geringfügige Überbuchung, Deputatsminderungen, zeitlich begrenzte Erhöhung des

  • VG Berlin, 14.04.2011 - 3 L 382.10

    Hochschulrecht - vorläufige Zulassung zum Studium, Studienplatz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 54.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16245
BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 54.10 (https://dejure.org/2011,16245)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2011 - 2 B 54.10 (https://dejure.org/2011,16245)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 2 B 54.10 (https://dejure.org/2011,16245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beihilfe für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Impfung einer 21-jährigen Frau zum Schutz vor der Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV); Verpflichtung der obersten Landesgesundheitsbehörden zur Übernahme der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    IfSG § 20; BayBhV § 7 Abs. 1; BayBhV § 41 Abs. 3
    Anspruch auf Beihilfe für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Impfung einer 21-jährigen Frau zum Schutz vor der Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV); Verpflichtung der obersten Landesgesundheitsbehörden zur Übernahme der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 54.10
    Die Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 5 LA 80/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 54.10
    Das Vorliegen einer eigenständigen Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde zusätzlich zu derjenigen der STIKO unterscheidet den hier zu beurteilenden Sachverhalt von den Sachverhalten, die den vom Beklagten angeführten Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 BhV zugrunde liegen (Beschlüsse des OVG Lüneburg vom 19. Januar 2010 - 5 LA 80/09 - und des OVG Magdeburg vom 16. April 2010 - 1 L 89/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 1 L 89/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für sog. HPV-Schutzimpfungen

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 54.10
    Das Vorliegen einer eigenständigen Empfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörde zusätzlich zu derjenigen der STIKO unterscheidet den hier zu beurteilenden Sachverhalt von den Sachverhalten, die den vom Beklagten angeführten Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 BhV zugrunde liegen (Beschlüsse des OVG Lüneburg vom 19. Januar 2010 - 5 LA 80/09 - und des OVG Magdeburg vom 16. April 2010 - 1 L 89/09 -).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 54.10
    Der erforderliche allgemeine Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die von der Beschwerde aufgeworfene Rechtsfrage auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann (Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - Rn. 4 ).
  • BVerwG, 02.02.2010 - 2 B 86.09

    Altersbedingte Unterrichtsermäßigung; Teilzeit; Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 54.10
    Die Würdigung der festgestellten Tatsachen unterliegt der revisionsgerichtlichen Prüfung nur, soweit es um die Einhaltung allgemeiner Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze geht (stRspr; vgl. nur Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 63.08 - BVerwGE 135, 14 = Buchholz 239.1 § 67 BeamtVG Nr. 4 ; Beschluss vom 2. Februar 2010 - BVerwG 2 B 86.09 - ZBR 2011, 33).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 63.08

    Ruhestandsbeamter; Universitätsprofessor; Ruhegehaltssatz; Bestandsschutz für den

    Auszug aus BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 54.10
    Die Würdigung der festgestellten Tatsachen unterliegt der revisionsgerichtlichen Prüfung nur, soweit es um die Einhaltung allgemeiner Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze geht (stRspr; vgl. nur Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 2 C 63.08 - BVerwGE 135, 14 = Buchholz 239.1 § 67 BeamtVG Nr. 4 ; Beschluss vom 2. Februar 2010 - BVerwG 2 B 86.09 - ZBR 2011, 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht