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   BVerwG, 07.09.2015 - 2 B 56.14   

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https://dejure.org/2015,26262
BVerwG, 07.09.2015 - 2 B 56.14 (https://dejure.org/2015,26262)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2015 - 2 B 56.14 (https://dejure.org/2015,26262)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2015 - 2 B 56.14 (https://dejure.org/2015,26262)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 BBG
    Unterstützung von Aktivitäten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung; Erkundigungsobliegenheit des Beamten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 BBG
    Unterstützung von Aktivitäten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung; Erkundigungsobliegenheit des Beamten

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Verweises an einen Polizeibeamten wegen der Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung; Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens in einer für das Ansehen des Berufsbeamtentums bedeutsamen Weise

  • rewis.io

    Unterstützung von Aktivitäten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung; Erkundigungsobliegenheit des Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 52; BBG § 77
    Erteilung eines Verweises an einen Polizeibeamten wegen der Teilnahme an einer rechtsextremen Veranstaltung; Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens in einer für das Ansehen des Berufsbeamtentums bedeutsamen Weise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilnahme eines Polizeibeamten an einer rechtsextremistischen Demonstration

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2015 - 2 B 56.14
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).

    Die Behauptung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge dagegen nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2015 - 2 B 56.14
    Dass aber von einem Polizeibeamten verlangt werden kann, von der Unterstützung jeglicher Aktivitäten abzusehen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 Rn. 18 und 36; vgl. auch Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 32 Rn. 18 zur öffentlichen Darbietung des Hitlergrußes).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2015 - 2 B 56.14
    Demnach ist unerheblich, inwieweit das Dienstvergehen im konkreten Einzelfall tatsächlich bekannt geworden ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 56).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2015 - 2 B 56.14
    ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, nämlich dahingehend, dass von einem Beamten im Zweifelsfall - schon im eigenen Interesse - erwartet wird, dass er sich bei seiner Dienststelle rechtzeitig über Umfang und Inhalt seiner Dienstpflichten erkundigt (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 C 11.05 - Buchholz 235.1 § 34 BDG Nr. 2 Rn. 30).
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auf die Frage, ob bereits der zurechenbare "böse Schein" einer verfassungsfeindlichen Einstellung als Pflichtverletzung gewertet werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - Buchholz 232 § 52 BBG Nr. 13 S. 26, vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 32 Rn. 8 und vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Rn. 37 Rn. 5; hierzu auch BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 1/71 I - BGHSt 25, 30 ) und der Beklagte damit jedenfalls zu einer Distanzierung verpflichtet gewesen wäre, kommt es damit nicht an.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 82 D 1.19

    Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bei Verletzung der Pflicht zur

    Ein Polizeibeamter, zu dessen Amt gerade die Verhütung von Straftaten und die Abwehr drohender Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gehören, ist zwar im Interesse des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine dem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat verpflichtete Beamtenschaft und für die Akzeptanz und Legitimation staatlichen Handelns gehalten zu vermeiden, dass er durch sein öffentliches außerdienstliches Verhalten in vorhersehbarer und ihm daher zurechenbarer Weise den Anschein einer Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat unvereinbaren Gedankengut setzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 36; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2014 - OVG 81 D 2.12 - juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 3d A 1732/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, Rn. 32, juris; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 -, Rn. 6, juris.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten;

    Dies genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.9.2015 - 2 B 56.14 - juris Rn. 9 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22

    Disziplinarrecht: Beschwerde eines Polizeibeamten gegen die erstinstanzliche

    Das gilt in besonderem Maße für einen Polizeibeamten, zu dessen Amt gerade die Verhütung von Straftaten und die Abwehr drohender Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung gehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 - juris Rn. 36; Beschluss vom 7. September 2015 - 2 B 56.14 - juris Rn. 6; Urteil vom 12. Mai 2022 - 2 WD 10.21 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2014 - OVG 81 D 2.12 - juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15

    Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben;

    Dies genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.9.2015 - 2 B 56.14 - juris Rn. 9 zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
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