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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20   

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https://dejure.org/2021,35214
BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20 (https://dejure.org/2021,35214)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2021 - 2 B 56.20 (https://dejure.org/2021,35214)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 2 B 56.20 (https://dejure.org/2021,35214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beweiswürdigung zur alkoholbedingt verminderten Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit eines Polizeibeamten anlässlich dessen Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung; Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Begehung eines sehr schweren Dienstvergehens und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Entsprechend § 86 Abs. 1 VwGO folgt daraus die Verpflichtung, diejenigen Maßnahmen der Sachaufklärung zu ergreifen, die sich nach Lage der Dinge aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).

    Es hat selbst diejenigen Tatsachen festzustellen, die für den Nachweis des Dienstvergehens und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 A 4.04 - Buchholz 235.1 § 24 BDG Nr. 1 Rn. 26; Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2 und vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 7).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Entlastende Umstände sind nach dem Grundsatz, "in dubio pro reo" dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 27 und vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 ff.; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006, - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 Rn. 11).

    Lässt sich nach erschöpfender Sachaufklärung ein Sachverhalt nicht ohne vernünftigen Zweifel ausschließen, dessen rechtliche Würdigung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Beamten ergibt, so ist dieser Gesichtspunkt nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 30 und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 27).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Lässt sich nach erschöpfender Sachaufklärung ein Sachverhalt nicht ohne vernünftigen Zweifel ausschließen, dessen rechtliche Würdigung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Beamten ergibt, so ist dieser Gesichtspunkt nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" in die Gesamtwürdigung einzustellen (BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 30 und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 27).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 14).

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 40.19

    Abweichung von den Feststellungen in einem Strafbefehl in einem

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Deshalb muss ferner entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, vom 19. Februar 2018 - 2 B 51.17 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 56 Rn. 6 und vom 15. Januar 2020 - 2 B 40.19 - Rn. 18).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04

    Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Es hat selbst diejenigen Tatsachen festzustellen, die für den Nachweis des Dienstvergehens und die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung sind (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 2 A 4.04 - Buchholz 235.1 § 24 BDG Nr. 1 Rn. 26; Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2 und vom 4. September 2008 - 2 B 61.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 4 Rn. 7).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Entlastende Umstände sind nach dem Grundsatz, "in dubio pro reo" dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3 Rn. 27 und vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - NVwZ-RR 2012, 479 ff.; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2006, - 4 StR 141/06 - NStZ-RR 2006, 335 Rn. 11).
  • BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Ein Verzicht auf eine eigene Beweisaufnahme gemäß § 65 Abs. 4 BDG ist allerdings zulässig, wenn die vom Verwaltungsgericht erhobenen Beweise nicht mehr angegriffen werden und sich das Berufungsgericht auch in ihrer Würdigung in vollem Umfang der Würdigung des Verwaltungsgerichts anschließt (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 2 B 48.08 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 63.87

    Aufklärungspflicht - Bildung der richterlichen Überzeugung - Erforschung des

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Eine Überzeugungsbildung ohne ausreichende Erforschung des Sachverhalts stellt zugleich eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar (BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1984 - 6 C 59.84 - BVerwGE 70, 222 und vom 11. April 1989 - 9 C 63.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 208 S. 28).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 2 B 62.09

    Verfahrensrügen: Dauer des Disziplinarverfahrens; Verletzung von Art. 6 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2021 - 2 B 56.20
    Sie ziehen keine prozessualen Konsequenzen nach sich, wenn die Beweiserhebung vom Gericht im gerichtlichen Disziplinarverfahren - wie hier - fehlerfrei durchgeführt worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2010 - 2 B 62.09 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 9 und vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung von

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 18.07.1986 - 4 C 40.82

    Anforderungen an den Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung;

  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 04.09.2008 - 2 B 61.07

    Rechtliches Gehör; vorweggenommene Beweiswürdigung; Unmittelbarkeit der

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 59.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Aufklärungspflicht -

  • BGH, 25.07.2006 - 4 StR 141/06

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Wirkung von Testosteron; in

  • BVerwG, 25.11.2020 - 2 B 15.20

    Beweiswürdigung des Gerichts zum Alternativgeschehen i.R.e. Verurteilung eines

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Eine Überzeugungsbildung ohne ausreichende Erforschung des Sachverhalts stellt zugleich eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 2 B 56/20 - Juris, Rn. 10).

    Sie können gemäß § 57 Abs. 2 BDG (entspricht § 16 Abs. 2 ThürDG) nur zugrunde gelegt werden, wenn sie inhaltlich nicht bestritten und in ihrer Würdigung nicht substantiiert angegriffen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 2 B 48/08 - Juris, Rn. 3; Beschluss vom 17. Juni 2021 - 2 B 56/20 - Juris, Rn. 10).

  • VGH Bayern, 10.12.2021 - 16a D 19.1155

    Höchstmaßnahme bei mangelnder Verfassungstreue eines Polizeibeamten

    Der Senat ist davon überzeugt, dass die Angaben der Zeugin glaubwürdig sind (vgl. zu Zeugenaussagen im behördlichen Verfahren und deren Verwertung im gerichtlichen Verfahren: BVerwG, B.v. 17.6.2021 - 2 B 56.20 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 16.02.2022 - 16b D 19.316

    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung eines A-16-Beamten als

    Der Senat ist davon überzeugt, dass die Angaben von Frau W. im Disziplinarverfahren sowie im verwaltungsgerichtlichen Verfahren glaubwürdig sind (vgl. zu Zeugenaussagen im behördlichen Verfahren und deren Verwertung im gerichtlichen Verfahren: BVerwG, B.v. 17.6.2021 - 2 B 56.20 - juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 11.06.2020 - 2 B 56/20   

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https://dejure.org/2020,18078
VG Lüneburg, 11.06.2020 - 2 B 56/20 (https://dejure.org/2020,18078)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 11.06.2020 - 2 B 56/20 (https://dejure.org/2020,18078)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - 2 B 56/20 (https://dejure.org/2020,18078)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 57/20

    Abschussgenehmigung für Wölfe

    VG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 2 B 56/20, 2 B 57/20.
  • VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22

    Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Individuen der streng geschützten Tierart

    Das VG Lüneburg geht unter Hinweis auf den Wortlaut der Vorschrift davon aus, dass § 45a Abs. 2 BNatSchG nur den Fall regelt, dass bereits eingetretene Rissereignisse einem bestimmten einzelnen Wolf nicht zugeordnet werden können (VG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 2 B 56/20 - V.n.b.).
  • VG Hannover, 30.01.2023 - 9 B 707/23

    Alternativenprüfung; Ausnahmegenehmigung; enger zeitlicher Zusammenhang;

    Wie das OVG Lüneburg in seinem Beschluss vom 26.06.2020 (4 ME 116/20 -, Rn. 39-41, juris) ausgeführt hat, ist der Anwendungsbereich dieser Vorschrift umstritten: während Teile der Rechtsprechung die Vorschrift auf die Regelung des Falles beschränken wollen, dass bereits eingetretene Rissereignisse einem bestimmten einzelnen Wolf nicht zugeordnet werden können (so unter Berufung auf den Wortlaut: VG Lüneburg, Beschl. v. 11.06.2020 - 2 B 56/20; VG Oldenburg, Beschl. v. 27.10.2022 - 5 B 3146/22 -, Rn. 38ff., juris), hält das OVG Lüneburg unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung auch eine Anwendung der Vorschrift auf Fälle für möglich, in denen Nutztierrisse zwar einzelnen Wölfen genetisch zugeordnet werden können, eine gezielte Tötung sich aber als schwierig erweist, weil der jeweilige Wolf wegen des Fehlens besonderer, leicht erkennbarer äußerer Merkmale (z.B. eine besondere Fellzeichnung) nicht in der Landschaft erkannt und von anderen Wolfsindividuen unterschieden werden kann.
  • VG Oldenburg, 27.10.2022 - 5 B 3146/22

    Zu den Voraussetzungen einer sukzessiven letalen Entnahme eines ganzen Wolfrudels

    Das VG Lüneburg geht unter Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift davon aus, dass § 45a Abs. 2 BNatSchG nur den Fall regelt, dass bereits eingetretene Rissereignisse einem bestimmten einzelnen Wolf nicht zugeordnet werden können (VG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 2 B 56/20 - V.n.b.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.04.2020 - 2 B 56/20.NC   

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https://dejure.org/2020,10158
OVG Sachsen, 16.04.2020 - 2 B 56/20.NC (https://dejure.org/2020,10158)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2020 - 2 B 56/20.NC (https://dejure.org/2020,10158)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC (https://dejure.org/2020,10158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    KapVO § 13
    Humanmedizin; Curricularanteil Vorklinik; Semesterwochen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Aachen, 22.02.2022 - 10 L 600/21

    RWTH Aachen; Humanmedizin; Modellstudiengang; Regelstudiengang; Wintersemester

    OVG, Beschluss vom 1. August 2007 - 3 B 53/07.NC u. a. -, juris, Rn. 112; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. Januar 2012 - NC 9 S 2775/12 -, juris, Rn. 24 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris, Rn. 6 ff., ergäbe sich - im Ergebnis kapazitätsungünstig - ein höherer Eigenanteil der Vorklinik, der nicht zwingend mit Blick auf den verbindlich einzuhaltenden Curricularnormwert (CNW) von 8, 2 anteilig zu kürzen wäre (vgl. hierzu im Einzelnen 2. a. cc.).
  • VG Aachen, 22.02.2022 - 10 Nc 5/21
    OVG, Beschluss vom 1. August 2007 - 3 B 53/07.NC u. a. -, juris, Rn. 112; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. Januar 2012 - NC 9 S 2775/12 -, juris, Rn. 24 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris, Rn. 6 ff., ergäbe sich - im Ergebnis kapazitätsungünstig - ein höherer Eigenanteil der Vorklinik, der nicht zwingend mit Blick auf den verbindlich einzuhaltenden Curricularnormwert (CNW) von 8, 2 anteilig zu kürzen wäre (vgl. hierzu im Einzelnen 2. a. cc.).
  • VG Köln, 27.04.2021 - 6 K 6530/18
    Selbst bei Zugrundelegung der von der Klägerin geforderten 14, 5 Semesterwochen, was sich aus Sicht der Kammer und der überwiegenden Rechtsprechung vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 13 B 454/20 -, n.v.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2020 - 7 CE 20.10022 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2012 - Nc 9 S 2775/20 -, juris; Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 9 Nc 12/20 -, juris, schon nicht aufdrängt, würde die Vergleichsberechnung nach § 8 Abs. 6 Tabelle 1 StO zu einem höheren als dem von der Beklagten angesetzten Curriculareigenanteil, nämlich von 1, 63, führen:.
  • VG Münster, 17.06.2020 - 9 Nc 12/20
    vgl. in diesem Zusammenhang weiter ausführlich (jeweils m. w. N.): OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC u.a. -, juris, Rn. 8 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris, Rn. 4 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2012 - NC 9 S 2775/10 -, juris, Rn. 23 ff.
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