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   BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12   

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BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12 (https://dejure.org/2013,4619)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2013 - 2 B 58.12 (https://dejure.org/2013,4619)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2013 - 2 B 58.12 (https://dejure.org/2013,4619)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 2 BDG, Art 103 Abs 1 GG, Art 101 Abs 2 GG, § 48 Abs 1 Nr 4 BDG, § 48 Abs 1 Nr 6 BDG
    Disziplinarverfahren; Ausschluss des Beamtenbeisitzers; Dienststelle des Beamten; Offenlegung der Zugehörigkeit des Beamtenbeisitzers zur Dienststelle

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Beamtenbeisitzers bei Zugehörigkeit und Tätigkeit in der Dienststelle eines disziplinarrechtlich verfolgten Bundesbahnamtsrats (hier: Annahme von geldwerten Zuwendungen)

  • rewis.io

    Disziplinarverfahren; Ausschluss des Beamtenbeisitzers; Dienststelle des Beamten; Offenlegung der Zugehörigkeit des Beamtenbeisitzers zur Dienststelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss eines Beamtenbeisitzers bei Zugehörigkeit und Tätigkeit in der Dienststelle eines disziplinarrechtlich verfolgten Bundesbahnamtsrats (hier: Annahme von geldwerten Zuwendungen)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die Beteiligten in der Lage sein müssen, sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff zu informieren (BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ).

    Ebenso wie Art. 103 Abs. 1 GG bei einer Selbstablehnung eines Richters die Information der Beteiligten erfordert (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 a.a.O.), gebietet es das Recht auf rechtliches Gehör, dass das Gericht seine Erwägungen zu etwaigen Ausschlussgründen (hier § 48 Abs. 1 Nr. 4 und 6 und Abs. 2 BDG) und seine darauf bezogenen Erkenntnisse, die erkennbar auch für Befangenheitsanträge von Bedeutung sind, den Verfahrensbeteiligten mitteilt.

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt, der dem rechtsuchenden Bürger im Einzelfall garantiert, vor einem unabhängigen und unparteiischen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 1993 a.a.O. S. 36 und vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 - NJW 2012, 2334 Rn. 12 m.w.N.).

    Diese Sachverhalte können regelmäßig unterschiedlich gesehen, dargestellt und gewertet werden (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 a.a.O.), so dass das Gericht nicht allein auf die Darstellung des betroffenen Richters abstellen darf.

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die Beteiligten in der Lage sein müssen, sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff zu informieren (BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die Beteiligten in der Lage sein müssen, sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff zu informieren (BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt, der dem rechtsuchenden Bürger im Einzelfall garantiert, vor einem unabhängigen und unparteiischen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 1993 a.a.O. S. 36 und vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 - NJW 2012, 2334 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    Entscheidend ist, ob der beanstandete Umstand für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11 - NJW 2012, 3228 = juris Rn. 12 f. und vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    Entscheidend ist, ob der beanstandete Umstand für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11 - NJW 2012, 3228 = juris Rn. 12 f. und vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1977 - 1 D 104.76

    Angehöriger einer Dienststelle - Abgeordneter Beamter - Trunkenheit auf Lok -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    Das Merkmal "angehört" setzt voraus, dass der betroffene Beamte und der Beamtenbeisitzer bei derselben Dienststelle ein Amt inne haben (Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 1 D 104.76 - BVerwGE 53, 344 f.).
  • BVerwG, 15.02.2010 - 2 B 126.09

    Disziplinarrecht: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    Der Zweck der Dienstenthebung besteht gerade darin, dem Beamten die weitere Erfüllung seiner Dienstgeschäfte zu untersagen (Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 = Buchholz 235 § 9 BBesG Nr. 2 und Beschluss vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09 - Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 14).
  • BVerwG, 13.03.1972 - I DB 1.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    Denn Möglichkeiten der Beeinflussung durch dienstliche oder kollegiale Beziehungen, die durch § 48 Abs. 2 BDG ausgeschlossen werden sollen, sind nur dort zu besorgen, wo eine gewisse räumliche oder durch den Aufgabenbereich bedingte sachliche Nähe besteht (Beschluss vom 13. März 1972 - BVerwG 1 DB 1, 72 - BVerwGE 43, 323 zu § 51 Satz 2 BDO; Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, § 48 BDG Rn. 13).
  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2013 - 2 B 58.12
    Der Zweck der Dienstenthebung besteht gerade darin, dem Beamten die weitere Erfüllung seiner Dienstgeschäfte zu untersagen (Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 = Buchholz 235 § 9 BBesG Nr. 2 und Beschluss vom 15. Februar 2010 - BVerwG 2 B 126.09 - Buchholz 232.0 § 96 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 14).
  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17

    Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule

    b) Es kann dahinstehen, ob im Rahmen des § 4 Abs. 1 TVöD-V wegen des Schutzzwecks dieser Norm der Dienststellenbegriff so eng wie möglich zu fassen und deshalb auf die kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit zu beschränken ist (in diesem Sinne für § 12 BAT BAG 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 - zu II 1 a der Gründe; für § 48 Abs. 2 BDG BVerwG 11. Februar 2013 - 2 B 58.12 - Rn. 9) oder ob insoweit auf den organisationsrechtlichen Dienststellenbegriff und damit den Behördenbegriff abzustellen ist (in diesem Sinne Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Teil II/1 Stand September 2015 § 4 Rn. 5; für Abordnungen nach dem Personalvertretungsrecht BVerwG 19. März 2012 - 6 P 6.11 - Rn. 10; differenzierend Fieberg in Fürst GKÖD Bd. IV Stand Juli 2006 E § 4 Rn. 17 ff.: grundsätzliche Geltung des organisationsrechtlichen Dienststellenbegriffs, uU Behandlung von Schulen als Behörden) .
  • BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer

    Entscheidend ist, ob der beanstandete Umstand für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit zu zweifeln (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 11. Februar 2013 - BVerwG 2 B 58.12 - Rn. 16 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25. Juli 2012 - 2 BvR 615/11 - NJW 2012, 3228 Rn. 12 f. und vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1750/12 - MDR 2013, 294 Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 39.22

    Disziplinarklage gegen einen vorläufig vom Dienst enthobenen Beamten eines

    Denn der Zweck der Dienstenthebung besteht gerade darin, einem aktiven Beamten die weitere Erfüllung seiner Dienstgeschäfte zu untersagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2013 âEURŒ- 2 B 58.12 - Buchholz 235.1 § 48 BDG Nr. 2 Rn. 11).
  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 B 6.20

    Erfolglose Verfahrensrügen in einem beamtenrechtlichen Disziplinarklageverfahren;

    Der von der Beschwerde zum Beleg ihrer Rechtsauffassung zitierte Beschluss des Senats vom 11. Februar 2013 - 2 B 58.12 - (Buchholz 235.1 § 48 BDG Nr. 2) betrifft die hier nicht vorliegende verfahrensrechtliche Besonderheit, dass die Zugehörigkeit der beiden Beamtenbesitzer zu der das Disziplinarverfahren betreibenden Dienststelle des klagenden Dienstherrn in der Berufungsverhandlung nicht offengelegt worden ist.
  • BVerwG, 07.04.2021 - 2 B 10.21

    Gehörsverstoß durch unterlassene Mitteilung und Wiedereröffnung der mündlichen

    Dies gilt auch für die Frage der ordnungsgemäßen Besetzung der Richterbank mit ehrenamtlichen Richtern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2013 - 2 B 58.12 - Buchholz 235.1 § 48 BDG Nr. 2 Rn. 12, 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 4 M 24/22

    Anordnungsgrund für Erlass einer einstweiligen Anordnung bei gleichzeitiger

    Der Zweck der Dienstenthebung besteht gerade darin, dem Beamten die weitere Erfüllung seiner Dienstgeschäfte zu untersagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2013 - 2 B 58/12 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 06.08.2019 - 2 A 629/16

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Widerruf der Rücknahme eines Asylantrags

    Wegen des nach § 67 Abs. 4 VwGO bestehenden Vertretungszwangs vor dem Oberverwaltungsgericht sind die Kläger nicht befugt, den durch ihre Prozessbevollmächtigte gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung persönlich zurückzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 8 B 64.12 und 2 B 58.12 -, juris Rn. 11 und Rn. 12).
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