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   BVerwG, 19.06.2007 - 2 B 60.07   

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https://dejure.org/2007,19720
BVerwG, 19.06.2007 - 2 B 60.07 (https://dejure.org/2007,19720)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.2007 - 2 B 60.07 (https://dejure.org/2007,19720)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 2007 - 2 B 60.07 (https://dejure.org/2007,19720)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 Bundesdisziplinargesetz (BDG); Kriterien für die Beurteilung der Schwere eines Dienstvergehens i.S.d. BDG; Voraussetzungen der Grundsatzrüge im Rahmen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 2 B 60.07
    Den Bedeutungsgehalt dieser gesetzlichen Begriffe, an denen die Tatbestandsmerkmale des § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG ("schweres Dienstvergehen" und "endgültiger Vertrauensverlust") anknüpfen, hat der Senat in dem Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 näher bestimmt. Danach ist maßgebendes Kriterium für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BDG die Schwere des Dienstvergehens. Sie beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tat (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens.
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 19.06.2007 - 2 B 60.07
    Eine solche Bedeutung kommt einer Frage nur dann zu, wenn sie das revisible Recht betrifft, von fallübergreifender Bedeutung ist, sich in allgemeiner Form klären lässt, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit und der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 15.08.2013 - 2 B 19.13

    Maßnahmebemessung; Entfernung aus dem Dienst; Persönlichkeitsbild; Umfang des

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten entspricht oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (Urteile vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1, vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - juris Rn. 13 , vom 29. Mai 2008 - BVerwG 2 C 59.07 - juris Rn. 14 und vom 29. Juli 2010 - BVerwG 2 A 4.09 - juris Rn. 197; Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - BVerwG 2 B 60.07 - juris Rn. 4 und vom 28. Juni 2010 - BVerwG 2 B 84.09 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2013 - 11 L 1/12

    Verbotswidrige Nutzung von Diensthandys

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 19.06.2007 - 2 B 60.07; juris).
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