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   OVG Sachsen, 03.07.2008 - 2 B 610/06   

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OVG Sachsen, 03.07.2008 - 2 B 610/06 (https://dejure.org/2008,25507)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.07.2008 - 2 B 610/06 (https://dejure.org/2008,25507)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 2 B 610/06 (https://dejure.org/2008,25507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BeamtVG § 4, § 66, § 10; SächsBG § 138, § 47, § 49

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Festsetzung von Versorgungsbezügen; Voraussetzungen für den Eintritt eines Beamten in den Ruhestand; Versorgungsbezüge eines entlassenen Wahlbeamten auf Zeit

  • Judicialis

    BeamtVG § 4; ; BeamtVG § 10; ; BeamtVG § 66; ; SächsBG § 47; ; SächsBG § 49; ; SächsBG § 138

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 14/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2008 - 2 B 610/06
    Entgegen der Ansicht des Klägers besteht auch keine Verpflichtung des einem Prozessbevollmächtigten insoweit gleichgestellten Referatsleiters, Empfangsbekenntnisse generell erst dann zu unterschreiben, wenn die entsprechende Frist im Kalender notiert ist (in diesem Sinn auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 60 Rn. 72 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 26.11.2004 - 5 B 33/04; BVerwG, Beschl. v. 19.4.2006 - 10 B 83/05; wohl auch BGH Beschl. v. 9.10.2007 - XI ZB 14/07 - für eine derartige Verpflichtung noch BVerwG, Beschl. v. 2.12.2002 - 1 B 429/02 - unter Hinweis auf die (bis dahin) st. Rspr. des BGH).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 6 C 23.01

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Pflichten

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2008 - 2 B 610/06
    Auch soweit einzelne Ausführungen hierzu nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist erfolgten, können diese noch berücksichtigt werden, da sie die zuvor erfolgten Angaben lediglich ergänzen bzw. erläutern und kein neues Vorbringen darstellen (BVerwG, Beschl. v. 27.7.1982 - 6 C 23.01 - zit. nach juris).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.07.2008 - 2 B 610/06
    Entgegen der Ansicht des Klägers besteht auch keine Verpflichtung des einem Prozessbevollmächtigten insoweit gleichgestellten Referatsleiters, Empfangsbekenntnisse generell erst dann zu unterschreiben, wenn die entsprechende Frist im Kalender notiert ist (in diesem Sinn auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 60 Rn. 72 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 26.11.2004 - 5 B 33/04; BVerwG, Beschl. v. 19.4.2006 - 10 B 83/05; wohl auch BGH Beschl. v. 9.10.2007 - XI ZB 14/07 - für eine derartige Verpflichtung noch BVerwG, Beschl. v. 2.12.2002 - 1 B 429/02 - unter Hinweis auf die (bis dahin) st. Rspr. des BGH).
  • OVG Sachsen, 22.04.2015 - 5 A 516/13

    Wiedereinsetzung, Zulassungsbegründungsfrist, Büroorganisation, Fristenkalender,

    Zur Vermeidung des Vorwurfs einer Sorgfaltswidrigkeit gehört dazu grundsätzlich, dass ein Empfangsbekenntnis über fristauslösende gerichtliche Entscheidungen - wie hier das verwaltungsgerichtliche Urteil, das nicht nur die Antragsfrist gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO, sondern auch die Antragsbegründungsfrist gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO in Gang setzt - erst unterzeichnet und zurückgesandt werden darf, wenn in den Handakten des Prozessbevollmächtigten die Frist festgehalten und dort vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rn. 6 m. w. N.; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09 -, juris Rn. 9; a. A.: SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2008 - 2 B 610/06 -, juris Rn. 23).
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   OVG Sachsen, 07.07.2008 - 2 B 610/06   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren

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