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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 62.03   

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https://dejure.org/2004,15573
BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 62.03 (https://dejure.org/2004,15573)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2004 - 2 B 62.03 (https://dejure.org/2004,15573)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 2 B 62.03 (https://dejure.org/2004,15573)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 62.03
    In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsteils ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1990 BVerwG 5 B 31.90 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 und vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01

    Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 62.03
    Denn die geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2002 BVerwG 7 C 7.01 BVerwGE 116, 86 und vom 30. Oktober 2002 BVerwG 2 C 23.01 BVerwGE 117, 145 betrifft ausschließlich die Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Rechtswegs, kann mithin nicht für die übrigen selbständigen Begründungsteile der angefochtenen Entscheidung fruchtbar gemacht werden.
  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 62.03
    Denn die geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2002 BVerwG 7 C 7.01 BVerwGE 116, 86 und vom 30. Oktober 2002 BVerwG 2 C 23.01 BVerwGE 117, 145 betrifft ausschließlich die Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Rechtswegs, kann mithin nicht für die übrigen selbständigen Begründungsteile der angefochtenen Entscheidung fruchtbar gemacht werden.
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 62.03
    11 ist vom erkennenden Senat bereits dahin entschieden, dass der Beamte vor Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklage die begehrte Leistung zwar nicht zuvor bei seinem Dienstherrn im Rahmen eines gesonderten Antragsverfahrens zu beantragen braucht, dass diesem aber vor Klageerhebung im Rahmen des Vorverfahrens nach § 126 Abs. 3 BRRG Gelegenheit gegeben werden müsse, sich mit der Schadensersatzforderung zu befassen (vgl. Urteil vom 28. Juni 2001 BVerwG 2 C 48.00 BVerwGE 114, 350 ).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 B 31.90

    Rückforderung von Blindengeld

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2004 - 2 B 62.03
    In einem solchen Fall kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes Begründungsteils ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. Mai 1990 BVerwG 5 B 31.90 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 284 und vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2016 - 4 S 757/15

    Zur Umstellung einer beamtenrechtlichen Verpflichtungsklage auf einen

    Danach muss der Beamte seinem Dienstherrn vor Klageerhebung im Rahmen des Vorverfahrens auch dann Gelegenheit geben, sich mit der Schadensersatzforderung zu befassen, wenn die für den Anspruch bedeutsame Rechtsfrage bereits Gegenstand eines Vorverfahrens gewesen ist und die Beklagte dem geltend gemachten Anspruch insgesamt entgegentritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2001 - 2 C 48.00 - Beschluss vom 03.06.2004 - 2 B 62.03 -, jeweils Juris).

    24 Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2001 - 2 C 48.00 - Beschluss vom 03.06.2004 - 2 B 62.03 -, jeweils Juris) geändert hätte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 6 A 1896/13

    Justizvollzug; Übernahme; Eignung; Charakter; Ermittlungsverfahren

    Die damit verfolgte Klageänderung ist nicht sachdienlich im Sinne des § 91 Abs. 1 VwGO, weil der Kläger nicht, wie es geboten ist, das beklagte Land außerprozessual mit dem Schadensersatzverlangen befasst hat - vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 B 62.03 -, juris, Rn. 9 bis 11; Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48.00 -, juris, Rn. 15 bis 16 - und das beklagte Land auch nicht im Sinne von § 91 Abs. 2 VwGO eingewilligt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - 6 A 2141/07

    Schadensersatzklage eines Kriminaloberkommissars wegen verzögerter Beförderung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2001 - 2 C 48.00 -, ZBR 2002, 93; ferner Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 B 62.03 -, juris.
  • VG Freiburg, 03.11.2011 - 5 K 155/10

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Wollte man jedoch eine Befugnis des Landesamts annehmen, solche Anfragen ohne Weiteres als Widerspruch auszulegen und eine der Bestandskraft fähige regelnde Wirkung, hier sogleich in Form eines Widerspruchsbescheids, zu erlassen (dazu, dass ein dem vorgeschaltetes Antragsverfahren bei allgemeinen Leistungsklagen eines Beamten bei Geltendmachung höherer Bezüge entbehrlich ist, vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.06.2004 - 2 B 62.03 - juris, m.w.N.), hätte es im vorliegenden Fall jedenfalls pflichtgemäßem Ermessen entsprochen, das Widerspruchsverfahren auszusetzen.
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 25.11.2003 - 2 B 62/03   

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https://dejure.org/2003,19961
VG Osnabrück, 25.11.2003 - 2 B 62/03 (https://dejure.org/2003,19961)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 25.11.2003 - 2 B 62/03 (https://dejure.org/2003,19961)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 25. November 2003 - 2 B 62/03 (https://dejure.org/2003,19961)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.03.1986 - 7 B 19.86

    Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.11.2003 - 2 B 62/03
    Im Rahmen der (prognostischen) Beurteilung dieser Frage ist es der Behörde dabei nicht verwehrt, aus dem bisherigen Verhalten des Betroffenen, insbesondere aus etwaigen strafrechtlichen Verfehlungen oder Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften - auch wenn diese ggf. nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung stehen - negative Folgerungen für die Zukunft zu ziehen (vgl. BVerwG, B. v. 19.03.1986 - 7 B 19.86 -, NJW 1986, 2779; VGH Mannheim, B. v. 17.04.1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 10 S 750/89

    Fahrgastbeförderung - Zuverlässigkeit bei strafrechtlicher Verfehlung

    Auszug aus VG Osnabrück, 25.11.2003 - 2 B 62/03
    Im Rahmen der (prognostischen) Beurteilung dieser Frage ist es der Behörde dabei nicht verwehrt, aus dem bisherigen Verhalten des Betroffenen, insbesondere aus etwaigen strafrechtlichen Verfehlungen oder Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften - auch wenn diese ggf. nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung stehen - negative Folgerungen für die Zukunft zu ziehen (vgl. BVerwG, B. v. 19.03.1986 - 7 B 19.86 -, NJW 1986, 2779; VGH Mannheim, B. v. 17.04.1989 - 10 S 750/89 -, NVwZ-RR 1990, 164).
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