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   BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09   

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https://dejure.org/2010,15145
BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09 (https://dejure.org/2010,15145)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2010 - 2 B 63.09 (https://dejure.org/2010,15145)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - 2 B 63.09 (https://dejure.org/2010,15145)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Anh Rahmenvereinbarung § 4 Nr 1 EGRL 81/97, Anh Rahmenvereinbarung § 4 Nr 2 EGRL 81/97, Art 141 EG, Art 157 AEUV
    Vergütung von Teilzeitbeschäftigung und unzulässige indirekte Diskriminierung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach dem Bestehen einer Vergütungspflicht für geleistete Vertretungsstunden ab der ersten Vertretungsstunde; Vergütung von geleisteter Mehrarbeit zu einem geringeren Satz als dem regulären Stundensatz als unionsrechtlich ...

  • rewis.io

    Vergütung von Teilzeitbeschäftigung und unzulässige indirekte Diskriminierung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vergütung von Teilzeitbeschäftigung und unzulässige indirekte Diskriminierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach dem Bestehen einer Vergütungspflicht für geleistete Vertretungsstunden ab der ersten Vertretungsstunde; Vergütung von geleisteter Mehrarbeit zu einem geringeren Satz als dem regulären Stundensatz als unionsrechtlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09
    Diese Fragen sind durch das Urteil des EuGH "Voss" vom 6. Dezember 2007 - Rs C-300/06 - (Sammlung 2007 I-10573) und durch die weitere Rechtsprechung des Senats bereits geklärt.

    Falls diese Frage - wie hier - zu bejahen ist, liegt darin eine unionsrechtlich grundsätzlich unzulässige Benachteiligung (EuGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 44).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09
    Sie sind schlechter gestellt, wenn die ihnen gezahlte Vergütung nicht strikt dem Teilzeitproporz entspricht (Senatsurteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 72.08 - juris ).

    Danach ist das Entgelt für die Arbeitsleistung entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren (vgl. Urteile vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 = ZBR 2009, 306 und vom 25. März 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08

    Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09
    Danach ist das Entgelt für die Arbeitsleistung entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren (vgl. Urteile vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 = ZBR 2009, 306 und vom 25. März 2010 a.a.O.).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2010 - 2 B 63.09
    Danach ist das Entgelt für die Arbeitsleistung entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren (vgl. Urteile vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 124, 227 , vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 12.08 - Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 = ZBR 2009, 306 und vom 25. März 2010 a.a.O.).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für

    Die Beschwerden sind mit Beschluss des Senats vom 17. Mai 2010 - BVerwG 2 B 63.09 - zurückgewiesen worden.

    Mit Beschluss vom 17. Mai 2010 - BVerwG 2 B 63.09 - ist hierüber entschieden worden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13

    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während

    Danach ist das Entgelt für die Arbeitsleistung entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der Teilzeit zur Vollzeit, d.h. strikt zeitanteilig zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 2 B 63.09 -, juris Rn. 8).
  • VG Freiburg, 28.02.2012 - 5 K 1274/11

    Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung; während der Sommerferien endenden

    Ob der Anspruch der Klägerin zudem aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaft betreffend die Teilzeitarbeit (RL 97/81/EG), den Elternurlaub (RL 96/34/EG) und die Chancengleichheit (vgl. Art. 16 Satz 2 RL 06/54/EG), das auch für Beamte gilt (von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, § 43 BeamtStG, Rdnr. 55), folgt, bedarf keiner Vertiefung (vgl. allgemein EuGH, Urt. v. 06.12.2007 - C-300/06 ; BVerwG, Urt. v. 25.03.2010 - 2 C 72.08 - juris; Beschl. v. 17.05.2010 - 2 B 63.09 - juris Rdnr. 8).
  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 10.2991

    Ruhestandsbeamtin; Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag; Altersteilzeit;

    Unerheblich ist im vorliegenden Zusammenhang schließlich auch, ob Beamtinnen nur deshalb eine geringere durchschnittliche Versorgung erhalten, weil sie in gegenüber ihren männlichen Kollegen erhöhtem Maß teilzeitbeschäftigt waren (vgl. dazu BVerwG U.v. 25.3.2010 - 2 C 72.08; B.v. 17.5.2010 - 2 B 63.09 - juris).
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