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   BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93   

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BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93 (https://dejure.org/1993,3506)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1993 - 2 B 64.93 (https://dejure.org/1993,3506)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 2 B 64.93 (https://dejure.org/1993,3506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Beendigung eines eingeleiteten Stellenbesetzungsverfahrens durch die endgültige anderweitige Besetzung der Stelle - Absicht der Geltendmachung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93
    ob die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. August 1988 (BVerwGE 80, 127 ff. [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]) auch dann Geltung zu beanspruchen haben, wenn - wie vorliegend - der Kläger die Ernennung des begünstigten Konkurrenten angefochten hat, bzw., ob die Klage des übergangenen Bewerbers gegen die Beförderung des Konkurrenten aufschiebende Wirkung hat, so daß Rechtsschutz des übergangenen Bewerbers auch im nachgängigen Hauptsacheverfahren erreicht werden kann,.

    Der Dienstherr darf aufgrund der Ausschreibung dieses statusrechtliche Amt mit der ihm zugeordneten Planstelle und dem Dienstposten nicht nochmals vergeben (BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] m.w.N.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]>).

    Das Vorbringen des Klägers im Beschwerdeverfahren gibt dem beschließenden Senat keine Veranlassung, seine Rechtsprechung (BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]) einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.

    Durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß im Einzelfall sowohl die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu wollen, als auch ein Rehabilitierungsinteresse geeignet sein können, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu begründen (vgl. u.a. Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - m.w.N. 2 C 62/85] nicht abgedruckt>).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93
    Der Dienstherr darf aufgrund der Ausschreibung dieses statusrechtliche Amt mit der ihm zugeordneten Planstelle und dem Dienstposten nicht nochmals vergeben (BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] m.w.N.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - <NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]>).

    Damit hat die Beklagte der vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 19. September 1989 - 2 BvR 1576/88 - (NJW 1990, 501 [BVerfG 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88]) erhobenen Forderung, dem unterlegenen Bewerber die Möglichkeit rechtzeitiger Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes einzuräumen, entsprochen.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93
    Die Rechtslage stellt sich hier mithin nicht anders dar als in dem in BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86] entschiedenen Fall.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93
    Denn es ist stets Sache des Gerichts, bei dem der Schadensersatzanspruch geltend gemacht wird, die anspruchsbegründenden Voraussetzungen eigenständig zu prüfen (Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Stelle eines Fachleiters für besondere

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93
    In dieser Entscheidung hat der beschließende Senat die früher vom Berufungsgericht vertretene Auffassung abgelehnt, die Auswahlentscheidung des Dienstherrn stelle einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung dar (Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 OVG A 29/82 - <DVBl 1985, 1245 f.> m.w.N.), sondern ist davon ausgegangen, daß die eine Bewerbung ablehnende Entscheidung des Dienstherrn rechtlich von der den übergangenen Bewerber nicht betreffenden Ernennungsentscheidung zu trennen ist.
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Ansonsten soll das Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers unwiderruflich vergeben sein, ohne dass es darauf ankommt, ob die Ernennung mit Art. 33 Abs. 2 GG in Einklang steht (Urteile vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 = Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 4 S. 5 f. und vom 9. März 1989 a.a.O. S. 7 f.; Beschluss vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. November 2005 - NotZ 18/05 - BGHZ 165, 139 ).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - und - 9 AZR 668/96 - aaO; ebenso BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - AP MTA SR 2 a § 2 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2 und 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25; BVerwG 25. August 1998 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127; 9. März 1998 - 2 C 4.87 - ZBR 1989, 281; 30. Juli 1993 - 2 B 64.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49 sowie 21. November 1996 - 2 A 3.96 - nv.; davon möglicherweise in den nicht tragenden Entscheidungsgründen abweichend BVerwG 13. September 2001 - 2 C 39.00 - BVerwGE 115, 89; kritisch auch Huber JZ 1996, 149; offengelassen Dreier/Lübbe-Wolf GG Art. 33 Rn. 50).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Das hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteile 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 und vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 36 S. 7 m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 1993 - BVerwG 2 B 64.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49 S. 10).
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