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   BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87   

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BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87 (https://dejure.org/1988,3267)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1988 - 2 B 64.87 (https://dejure.org/1988,3267)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 (https://dejure.org/1988,3267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die dienstliche Beurteilung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darstellt und daß die tatsächlichen Grundlagen, auf denen dieses Werturteil beruht, nicht notwendig in die dienstliche Beurteilung aufgenommen werden müssen (vgl. BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]).
  • BVerwG, 11.03.1987 - 2 B 21.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beweisrisikos des

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Ob die Plausibilität des Gesamturteils dadurch in Frage gestellt wird, daß einzelne Teilwerturteile nicht nachvollziehbar sind, ist nicht rechtsgrundsätzlich, sondern nur unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten (vgl. Beschluß vom 11. März 1987 - BVerwG 2 B 21.87 -).
  • BVerwG, 04.04.1984 - 2 B 19.83
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Im übrigen ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG gestützten Entlassungsverfügung allein maßgebend, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung des Probebeamten herangezogenen Tatsachen zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen entspricht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. April 1984 - BVerwG 2 B 19.83 - und vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 - ).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 39.85

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, die Persönlichkeitssphäre desjenigen Beamten zu schützen, der das Recht auf Mitwirkung des Personalrats gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BPersVG nicht in Anspruch nehmen will (vgl. hierzu BVerwGE 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] und Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - <ZBR 1987, 286> m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, die Persönlichkeitssphäre desjenigen Beamten zu schützen, der das Recht auf Mitwirkung des Personalrats gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BPersVG nicht in Anspruch nehmen will (vgl. hierzu BVerwGE 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] und Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - <ZBR 1987, 286> m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
    Auszug aus BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 64.87
    Im übrigen ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG gestützten Entlassungsverfügung allein maßgebend, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung des Probebeamten herangezogenen Tatsachen zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen entspricht (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. April 1984 - BVerwG 2 B 19.83 - und vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 - ).
  • BGH, 27.02.2019 - RiZ(R) 2/18

    Entlassung eines Staatsanwalts (Richter auf Probe) aus dem Justizdienst aufgrund

    In der Rechtsprechung ist aber zugleich anerkannt, dass maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der auf die mangelnde Bewährung gestützten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe allein ist, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung herangezogenen Tatsachen zutreffend sind und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung als solche Bestand hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - 2 B 64/87, juris Rn. 6; vom 2. April 1986 - 2 B 84/85, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februar 2018 - OVG 10 N 34.17, juris Rn. 12; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. März 2011 - 1 A 808/09, juris Rn. 17; vgl. auch Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Loseblattsammlung 3. Aufl. B III Rn. 201).
  • BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer

    Maßgebend ist allein, ob der in ihr mitgeteilte Sachverhalt zutrifft, den der Dienstherr zur Begründung des negativen Urteils über die Bewährung und damit der Entlassung herangezogen hat, und ob sich der Dienstherr mit den darauf gestützten oder herangezogenen Wertungen im Rahmen der ihm eingeräumten Beurteilungsermächtigung hält (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. April 1986 - 2 B 84.85 - Buchholz 238.37 § 66 NWPersVG Nr. 1 S. 2 f. und vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 S. 2 f.).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Danach verfolgt die personalvertretungsrechtliche Hinweispflicht den speziellen Zweck, den Beschäftigten darauf aufmerksam zu machen, daß ihm die Entscheidung obliegt, ob in seiner Angelegenheit der Personalrat nach den Regeln des Personalvertretungsrechts beteiligt werden soll (BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; Beschluß vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - ; BVerwGE 81, 277 ).
  • VG Düsseldorf, 06.01.2015 - 2 L 2191/14

    Probebeamtenverhältnis; Entlassung; Nichtausschöpfen der Probezeit;

    - BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 -, Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 - oder gar aus formellen Gründen aufgehoben wird.

    BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64/87 -, a.a.O.

  • OVG Thüringen, 01.09.2009 - 2 EO 383/08

    Recht der Landesbeamten; Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe wegen

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer auf die Nichteignung gestützten Entlassungsverfügung allein maßgebend, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung der Probebeamtin herangezogenen Gesichtspunkte zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen entspricht (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 -, BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 -Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 m. w. N.).

    Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. Beschluss des Senats vom 13. September 2004 - 2 ZKO 88/03 - BVerwG, Urteil vom 27. April 1970 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BGB Nr. 42 und vom 4. September 1990 - 2 B 46.90 - juris).

  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2021 - 1 L 1732/20

    Beamtenverhältnis auf Probe, Entlassung, Nichtbewährung

    BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 -, juris, Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, juris, Rn. 31 f., und Beschlüsse vom 14. Januar 1988- 2 B 64.87 -, juris, und vom 4. September 1990- 2 B 46.90 -, juris, Rn. 19.

    BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988 - 2 B 64.87 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Januar 2015 - 2 L 2191/14 -, juris, Rn. 26.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2018 - 10 N 34.17

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Entlassung eines Beamten auf Probe; fehlende

    Denn es ist geklärt, dass maßgebend für diese nicht die Rechtmäßigkeit der verwerteten dienstlichen Beurteilung, sondern die Richtigkeit der darin mitgeteilten Tatsachen und die sachliche Fehlerfreiheit der darauf gestützten Wertung ist (Plog/Wiedow, BBG, Stand November 2016, § 34 Rn. 17; u.a. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 03.11.2022 - M 5 S 22.3720

    Enlassung einer Beamtin auf Probe aus dem Polizeivollzugsdienst wegen fehlender

    Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden oder miteinander verbinden (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.1970 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, juris Rn. 20; B.v. 14.1.1988 - 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BGB Nr. 42, juris Rn. 5; B.v. 4.9.1990 - 2 B 46.90 - juris Rn. 19; ThürOVG, B.v. 13.9.2004 - 2 ZKO 88/03 - ThürVGRspr 2011, 126, juris Rn. 81).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2006 - 2 B 11340/05

    Lehrerin muss unangekündigten Unterrichtsbesuch hinnehmen

    Im Übrigen bleibt es dem Dienstherrn überlassen, auf welche tatsächlichen Grundlagen er die Feststellung mangelnder Bewährung stützt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 64.87 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42 und 4. September 1990 - BVerwG 2 B 46.90 - Jurisdokument).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Allerdings sind dem Bedürfnis nach personalvertretungsrechtlicher Mitbestimmung im Falle der Zustimmung des von der Maßnahme Betroffenen nicht nur das Interesse der Dienststelle an einer kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme, sondern auch die schutzwürdigen Belange des durch die Maßnahme begünstigten Beschäftigten entgegenzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1988, 2 B 64/87, in: Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 42; BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1993, 6 P 18/91, in: PersR 1994, S. 165 [166]).
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 2 EO 402/21

    Polizeibeamter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Umfang der

  • DGH Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
  • VG Meiningen, 29.10.2002 - 1 K 588/01

    Recht der Landesbeamten; Einzelfall einer rechtmäßigen Entlassung eines Beamten

  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - 6 B 892/16

    Entlassung; Probezeitbeurteilung; Bewährungsfeststellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2024 - 6 B 1288/23

    Entlassung Beamtenverhältnis auf Probe Polizeivollzugsdienst Dienstantritt unter

  • VG Berlin, 28.03.2017 - 5 K 295.16

    Entlassung eines Probezeitbeamten wegen fehlender Bewährung; Heranziehung der

  • VGH Hessen, 01.12.2004 - 1 TG 3121/04

    Zurruhesetzung; Dienstunfähigkeit; zur Beteiligung der Frauenbeauftragten; Antrag

  • VG Magdeburg, 14.08.2017 - 5 B 200/17

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Düsseldorf, 07.10.2021 - 13 L 1589/21
  • VG Freiburg, 27.01.2021 - 5 K 4501/19

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Sonderschullehrerin auf Probe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 1 A 808/09

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe für den mittleren

  • VG Magdeburg, 12.06.2018 - 5 A 320/17
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 56.00

    Beachtlichkeit einer fehlenden Abmahnung, wenn das Verhalten durch diese hätte

  • VG Schleswig, 12.06.2017 - 11 B 17/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

  • DGH für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm, 26.02.2018 - 1 DGH 9/16
  • OVG Berlin, 29.06.1989 - PV Bln 7.89

    Übernahme angestellter Lehrer in das Beamtenverhältnis auf Probe als Einstellung;

  • VG Köln, 08.01.2020 - 3 L 2497/19
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