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   BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14   

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https://dejure.org/2014,37728
BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14 (https://dejure.org/2014,37728)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2014 - 2 B 67.14 (https://dejure.org/2014,37728)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 (https://dejure.org/2014,37728)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2; RPflG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 1; LDG NRW § 13 Abs. 2
    Disziplinarmaßnahme; Zugriffsdelikt; Bemessungskriterien; Statusamt; Funktion; Tätigkeitsbereich; Amtsstellung; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Tatsachengrundlage; Rechtspfleger-Malus; Disziplinarmalus.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    Amtsstellung; Bemessungskriterien; Disziplinarmalus; Disziplinarmaßnahme; Funktion; Rechtspfleger-Malus; Statusamt; Tatsachengrundlage; Tätigkeitsbereich; Zugriffsdelikt; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 DG NW 2004, Art 103 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 S 1 RPflG, § 27 Abs 1 RPflG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Disziplinarmalus für Rechtspfleger erfordert Aufgabenübertragung nach dem Rechtspflegergesetz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 2 DG NW 2004, Art 103 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 S 1 RPflG, § 27 Abs 1 RPflG, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Disziplinarmalus für Rechtspfleger erfordert Aufgabenübertragung nach dem Rechtspflegergesetz

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der besonderen Stellung eines Rechtspflegers i.R.d. disziplinarischen Würdigung zu dessen Lasten als "Malus" durch Übertragung von Aufgaben auf den Beamten

  • rewis.io

    Disziplinarmalus für Rechtspfleger erfordert Aufgabenübertragung nach dem Rechtspflegergesetz

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Disziplinarmalus für Rechtspfleger erfordert Aufgabenübertragung nach dem Rechtspflegergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarmalus für Rechtspfleger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 110
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Die Revision ist nicht wegen einer Abweichung von den mit der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - (BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1), vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - (BVerwGE 146, 98 = Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 19) oder vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - (BVerwGE 147, 229 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 20) zuzulassen (§ 67 Satz 1, § 3 Abs. 1 LDG NRW i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 (a.a.O.) - auch nicht den Grundsatz aufgestellt, die disziplinarische Wertung hänge nicht davon ab, welcher Laufbahn oder welchem Verwaltungszweig der Beamte angehört oder welche dienstliche Aufgabe er wahrnimmt.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht den Rückgriff auf die Amtsstellung bei Polizeibeamten (für innerdienstliche Pflichtverletzungen allerdings nur, wenn diese unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Stellung begangen wurden; Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 20, jeweils Rn. 20) oder für Lehrer (allerdings nur, soweit ein Dienstbezug zur Aufgabenwahrnehmung vorliegt; Urteil vom 19. August 2010 - BVerwG 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 = NVwZ 2011, 303, jeweils Rn. 15 sowie Beschluss vom 25. Mai 2012 - BVerwG 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 11) unter bestimmten Umständen gebilligt.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Die Revision ist nicht wegen einer Abweichung von den mit der Beschwerde bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - (BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1), vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - (BVerwGE 146, 98 = Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 19) oder vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - (BVerwGE 147, 229 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 20) zuzulassen (§ 67 Satz 1, § 3 Abs. 1 LDG NRW i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Dass das Oberverwaltungsgericht bereits dem im Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - (a.a.O.) aufgestellten Grundsatz widersprochen hätte, eine objektive und ausgewogene Zumessungsentscheidung setze voraus, dass die sich aus § 13 Abs. 2 Satz 1 bis 3 LDG NRW ergebenden Bemessungskriterien mit dem ihnen im Einzelfall zukommenden Gewicht ermittelt und in die Entscheidung eingestellt werden müssen, behauptet auch die Beschwerde nicht.

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Durch Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - (NVwZ-RR 2014, 314) hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf und verwies den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurück, weil der festgestellte Sachverhalt zur familiären Situation des Beklagten im Tatzeitpunkt bei der Würdigung nur verkürzt berücksichtigt worden war.

    Auch die rechtliche Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist damit fehlerhaft (stRspr; vgl. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 sowie zuletzt etwa Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - NVwZ-RR 2014, 314 Rn. 19).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verankerte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, dass sie Gelegenheit erhalten, sich vor Erlass der Entscheidung zu äußern und dadurch die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie zuletzt etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Auch die rechtliche Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist damit fehlerhaft (stRspr; vgl. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 sowie zuletzt etwa Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 35.13 - NVwZ-RR 2014, 314 Rn. 19).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 41.04

    Arbeitszeit; Dienststunden; Gehorsamspflicht; Gewaltentrennung; gleitende

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
    Die Bezeichnung als Rechtspfleger kennzeichnet daher kein Statusamt, sondern eine Funktion (Urteil vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 41.04 - BVerwGE 125, 365 = Buchholz 11 Art. 97 GG Nr. 9, jeweils Rn. 18).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 01.10.2014 - 2 B 30.14

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen des Dienstvergehens eines

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Das ist aber nur dann der Fall, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legen will, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die als so fern liegend anzusehen ist, dass sie dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der ein gewissenhafter und kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen braucht (Verbot einer Überraschungsentscheidung; vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341, 345 f; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2014 - 2 B 67.14 - ZBR 2015, 92).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe

    Weder im Hinblick auf die dargestellte höchstrichterliche Rechtsprechung noch in Anbetracht des konkreten Prozessverlaufs, in dem das Verteidigungsverhalten bislang nicht für bedeutsam erachtet worden war und im erstinstanzlichen Urteil keine Erwähnung gefunden hatte, bestand für den Beklagten Anlass, von einer maßgeblichen Berücksichtigung dieses Umstandes auszugehen, sodass die Würdigung im Berufungsurteil als "überraschend" gewertet werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. November 2012 - 2 B 56.12 - NVwZ 2013, 1093 Rn. 4 ff. und vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - ZBR 2015, 92 Rn. 9 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet;

    Ein Gericht verstößt lediglich dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. m.w.N. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 4 B 21.15

    Überleitung von landesrechtlichen Vorschriften und Plänen nach Inkrafttreten des

    Ein Gericht verstößt dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 30 Rn. 10).
  • BVerwG, 06.05.2015 - 2 B 19.14

    Höhe des Gesamtschadens ist selbständiger disziplinarischer Erschwerungsgrund;

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 und BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - ZBR 2015, 92 Rn. 10).
  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 9.16

    Tragfähige Schlüsse aus falschen Angaben in einem Förderantrag

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 und BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - ZBR 2015, 92 Rn. 10).
  • BVerwG, 16.12.2015 - 2 B 85.14

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell sowie Inanspruchnahme der

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 30 Rn. 5).
  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 25.17

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Bindung des Disziplinargerichts an

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 und BVerwG, Beschluss vom 12. November 2014 - 2 B 67.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 30 Rn. 10).
  • VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16

    Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur

    Zwar ist auch in Fällen der Eigenvermietung der Wohnung die Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht von vornherein ausgeschlossen, doch gelten insoweit strenge Anforderungen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.1995 - 9 L 1191/93 -, zit. nach juris; ständige Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen OVG, Beschlüsse vom 03.08.2007 - 2 LA 55/07 -, vom 05.11.2007 - 2 LA 11/07 - und vom 17.06.2009 - 2 LA 25/09 - Beschluss der Kammer vom 16.10.2014 - 2 B 67/14 -).
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