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   BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14   

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BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14 (https://dejure.org/2015,10111)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2015 - 2 B 69.14 (https://dejure.org/2015,10111)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 (https://dejure.org/2015,10111)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5; LBG RP 2010 § 80f; LVwVfG RP § 49, § 51 Abs. 5
    Alimentationsprinzip, Altersteilzeit, Änderung, Blockmodell, Freistellung, Nachträgliche Entwertung, Präzedenzfall, Rückabwicklung, Teilzeitbeschäftigung, Unzumutbarkeit, Vergünstigung, Vollzeitbeschäftigung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, § 80f BG RP 2010, § 49 VwVfG RP, § 51 Abs 5 VwVfG RP
    Rückkehr von der Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, § 80f BG RP 2010, § 49 VwVfG RP, § 51 Abs 5 VwVfG RP
    Rückkehr von der Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für einen teilzeitbeschäftigten Beamten

  • doev.de PDF

    Rückkehr von der Teilzeit- zur Vollzeitbeschäftigung

  • rewis.io

    Rückkehr von der Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5; LBG RP § 80f
    Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für einen teilzeitbeschäftigten Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückkehr eines Beamten aus der Altersteilzeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Beamten auf Vollzeitbeschäftigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Beamten auf Vollzeitbeschäftigung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Festhalten an freiwilliger Teilzeitentscheidung eines Beamten nicht allein wegen günstigerer Gestaltungsmöglichkeit unzumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1691
  • DÖV 2015, 711
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14
    Auch wenn dies - wie hier - nicht der Fall ist, besteht jedenfalls der Anspruch auf eine Entscheidung nach § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 (L)VwVfG (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 10 f.).

    Zwischen der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigung eines Beamten besteht ein verfassungsrechtlich vorgegebenes Regel-Ausnahme-Verhältnis (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 14 und vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 21).

    Fiskalische Interessen oder haushalterische Schwierigkeiten erfüllen diese Anforderungen allenfalls ausnahmsweise (BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 22, vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 15 und vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 22).

  • BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14
    Zwischen der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigung eines Beamten besteht ein verfassungsrechtlich vorgegebenes Regel-Ausnahme-Verhältnis (BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 14 und vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 21).

    Fiskalische Interessen oder haushalterische Schwierigkeiten erfüllen diese Anforderungen allenfalls ausnahmsweise (BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 22, vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 15 und vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 22).

  • BVerwG, 08.05.2013 - 2 B 5.13

    Hauptberuflichkeit; amtsangemessene Alimentation; Vollzeitbeschäftigung;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14
    Im Rahmen der danach eröffneten Ermessensausübung ist der verfassungsrechtlich verankerte Vorrang der Vollzeitbeschäftigung zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 - NVwZ 2013, 953 Rn. 19).

    Dem teilzeitbeschäftigten Beamten muss jedenfalls dann eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht werden, wenn ansonsten eine amtsangemessene Lebensführung, wie sie durch die volle Alimentation gewährleistet wird, in Frage stehen könnte (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 - NVwZ 2013, 953 Rn. 16).

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 9).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 23.04.2015 - 2 B 69.14
    Das als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums durch Art. 33 Abs. 5 GG garantierte Alimentationsprinzip lässt eine Absenkung der Besoldung unter das vom Besoldungsgesetzgeber als amtsangemessen festgesetzte Niveau nur auf Antrag und im Einverständnis des betroffenen Beamten zu (BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 ).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 49.13

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Besoldung; Dienstbezüge; Aufzehrungsregelung;

    Vom Ausnahmefall der substantiellen Verbesserung seiner gesundheitlichen Situation abgesehen, kann er anders als der teilzeitbeschäftigte Beamte auch nicht - ggf. sogar vorzeitig - zur Vollzeit und damit zur vollen Besoldung zurückkehren (vgl. zur Rechtslage bei in Teilzeit beschäftigten Beamten: § 91 Abs. 3 Satz 2, 92 Abs. 4 Satz 1 BBG; BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20.07 - NVwZ 2009, S. 470 Rn. 23 ff. und vom 30. Oktober 2008 - 2 C 48.07 - BVerwGE 132, 243 Rn. 7 ff., Beschlüsse vom 8. Mai 2013 - 2 B 5.13 - NVwZ 2013, 953 Rn. 8 ff. und 17 ff. und vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 - juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 6 B 925/20

    Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen der

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 -, ZBR 2015, 315 = juris Rn. 18, statt dessen für ein Verfahren, das die Rückkehr von der Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung betrifft, den Streitwert nach § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG festgesetzt hat, hält der Senat das nicht für zutreffend.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 -, ZBR 2015, 315 = juris Rn. 18, statt dessen für ein Verfahren, das die Rückkehr von der Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung betrifft, den Streitwert nach § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG festgesetzt hat, hält der Senat das nicht für zutreffend.

  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 41.13

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Unterrichtsstunden; Pflichtstunden;

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Ausgleichsanspruch, den der Beamte durch "Vorarbeit" erdient hat, wenn die Inanspruchnahme der Gegenleistung - hier: der spätere zeitliche Ausgleich - nachträglich unmöglich geworden ist (vgl. zur Altersteilzeit im Blockmodell BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 20 sowie zuletzt Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 - juris Rn. 9, 13).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 3.15

    Abgeltung; Altersteilzeit; Arbeitnehmerbegriff; Beamter; Beendigung des

    Ebenso wie bei anderen Teilzeitbeschäftigungen im Blockmodell (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 19 für das sog. Sabbatjahrmodell) steht auch den in Altersteilzeitbeschäftigung tätigen Beamten bei wesentlichen Änderungen der Sachlage ein Anspruch auf Änderung des Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 - ZBR 2015, 315 Rn. 8).
  • VG München, 24.07.2018 - M 5 K 17.987

    Treuepflicht eines Beamten zur Antragstellung auf Teilzeitbeschäftigung

    Zwischen der Vollzeit- und der Teilzeitbeschäftigung eines Beamten besteht mithin ein verfassungsrechtlich vorgegebenes Regel-Ausnahme-Verhältnis (BVerfG, U.v. 19.09.2007 - 2 BvF 3/02 - juris; BVerwG, B.v. 23.04.2015 - 2 B 69.14 - juris Rn. 7 f.).
  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 ZB 16.494

    Aufhebung der Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung

    Durch diesen konsensualen Charakter hat der Beamte die Möglichkeit" selbst darüber zu entscheiden" inwieweit er für die Sicherung eines amtsangemessenen Unterhalts auf die volle Besoldung angewiesen ist (vgl. BVerwG" B. v. 23.4.2015 - 2 B 69.14 - juris Rn.7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2020 - 6 B 957/20

    Kein Anspruch auf vorzeitige Beendigung eines Sabbatjahrs wegen der

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 -, ZBR 2015, 315 = juris Rn. 18, statt dessen für ein Verfahren, das die Rückkehr von der Teilzeitbeschäftigung zur Vollzeitbeschäftigung betrifft, den Streitwert nach § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 GKG festgesetzt hat, hält der Senat das nicht für zutreffend.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 44.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Ausgleichsanspruch, den der Beamte durch "Vorarbeit" erdient hat, wenn die Inanspruchnahme der Gegenleistung - hier: der spätere zeitliche Ausgleich - nachträglich unmöglich geworden ist (vgl. zur Altersteilzeit im Blockmodell BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 20 sowie zuletzt Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 - juris Rn. 9, 13).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 42.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Ausgleichsanspruch, den der Beamte durch "Vorarbeit" erdient hat, wenn die Inanspruchnahme der Gegenleistung - hier: der spätere zeitliche Ausgleich - nachträglich unmöglich geworden ist (vgl. zur Altersteilzeit im Blockmodell BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 20 sowie zuletzt Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 - juris Rn. 9, 13).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 43.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

    Nach der Rechtsprechung des Senats besteht ein Ausgleichsanspruch, den der Beamte durch "Vorarbeit" erdient hat, wenn die Inanspruchnahme der Gegenleistung - hier: der spätere zeitliche Ausgleich - nachträglich unmöglich geworden ist (vgl. zur Altersteilzeit im Blockmodell BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 20 sowie zuletzt Beschluss vom 23. April 2015 - 2 B 69.14 - juris Rn. 9, 13).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 45.13

    Ausgleich für "Vorgriffsstunden" bei vorzeitig pensionierten Lehrern in

  • VGH Hessen, 17.05.2022 - 1 A 2306/17

    Kein finanzieller Ausgleich, wenn Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos

  • VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18

    Übergang von Teilzeit zu Vollzeit nach Versetzung in den Ruhestand

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