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   BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04   

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https://dejure.org/2004,3061
BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04 (https://dejure.org/2004,3061)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 (https://dejure.org/2004,3061)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 (https://dejure.org/2004,3061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten der Ermessensentscheidung des Dienstherrn; Formelle Anforderungen an die Beschwerdebegründung; Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht; Bindungswirkung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
    Ob seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts (Urteile vom 27. Mai 1982 BVerwG 2 C 50.80.
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 25. Januar 1967 BVerwG 6 C 58.65 (BVerwGE 26, 65) u.a. den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Störung der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb des öffentlichen Dienstes durch innere Spannung und durch Trübung des Vertrauensverhältnisses regelmäßig als Beeinträchtigung des täglichen Dienstbetriebs zu werten sei, um deren Abstellung der Dienstherr zu sorgen habe.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
    20 Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 197 m.w.N. und vom 24. Oktober 1984 BVerwG 6 C 49.84 BVerwGE 70, 216 ).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
    Eine Einengung des Ermessens des Dienstherrn bei einer Umsetzung ist auf besonders gelagerte Verhältnisse beschränkt (vgl. etwa Urteil vom 22. Mai 1980 BVerwG 2 C 30.78 BVerwGE 60, 144 ).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
    Die Prüfung bleibt grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn willkürlich sind (vgl. u.a. Urteil vom 28. November 1991 BVerwG 2 C 41.89 BVerwGE 89, 199 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt in dieser Hinsicht, dass die sich widersprechenden Rechtssätze angegeben werden (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 21. Juli 1988 BVerwG 1 B 44.88 Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04
    13 Vorschrift bezeichneten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 12. Dezember 1991 BVerwG 5 B 68.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Ebenso wie die Umsetzung eines Beamten auf einen anderen Dienstposten grundsätzlich auf jeden sachlichen organisations- oder personalwirtschaftlichen Grund gestützt werden kann (BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - ZBR 2016, 162 Rn. 18), steht dem Dienstherrn auch die Veränderung des Aufgabenbereichs eines Beamten zu, solange die verbleibende Beschäftigung amtsangemessen ist (BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 - Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41 Rn. 5).
  • VG Augsburg, 20.12.2012 - Au 2 K 11.632

    Übertragung der Verantwortlichkeit des Dienstherrn für den Arbeitsschutz

    Das Gericht ist in seiner Prüfung in diesem Bereich auf eine Willkürkontrolle beschränkt (BVerwG, U.v. 28.11.1991 - 2 C 41/89 - BVerwGE 89, 199; B.v. 26.11.2004 - 2 B 72/04 - juris Rn.5).
  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

    Sind etwa Unstimmigkeiten, die das Vertrauensverhältnis in einer den Dienstbetrieb beeinträchtigenden Weise zerstört oder gestört haben, von einer Person allein verschuldet worden, so wäre es in aller Regel ermessensfehlerhaft, das "Opfer" dieses schuldhaften Verhaltens zu versetzen (BVerwGE 26, 65 ; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2004 - 2 B 72.04 -, juris, Rn. 13).
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