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   BVerwG, 03.01.2012 - 2 B 72.11   

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https://dejure.org/2012,571
BVerwG, 03.01.2012 - 2 B 72.11 (https://dejure.org/2012,571)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.2012 - 2 B 72.11 (https://dejure.org/2012,571)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 2012 - 2 B 72.11 (https://dejure.org/2012,571)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 S 1 VwGO, § 86 Abs 1 VwGO, § 132 Abs 2 VwGO
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Vorrang bestimmter Beweismittel

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Untreue wegen unberechtigter Entnahme von Geld aus der Kasse durch einen Postbeamten

  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Vorrang bestimmter Beweismittel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 3; BDG § 58 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
    Verurteilung wegen Untreue wegen unberechtigter Entnahme von Geld aus der Kasse durch einen Postbeamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 191
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 03.01.2012 - 2 B 72.11
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zu weiterer Aufklärung sehen muss, d.h. wenn die bisherigen Tatsachenfeststellungen eine Entscheidung noch nicht sicher tragen (Urteil vom 28. Juli 2011 - BVerwG 2 C 28.10 - DÖD 2011, 282, Rn. 25 m.w.N.).

    Ebenso wenig lässt sich der Vorschrift entnehmen, mit welcher Intensität und Detailschärfe das Gericht den Sachverhalt zu erforschen hat; diese Frage wird vielmehr von § 86 Abs. 1 VwGO beantwortet (Urteil vom 28. Juli 2011 a.a.O. Rn. 16 ff.).

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 2/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Handlungstendenz - Startpunkt des

    Im Übrigen lässt sich dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme kein abstrakter Vorrang bestimmter - etwa unmittelbarer oder "sachnäherer" - Beweismittel vor anderen - mittelbaren oder weniger "sachnahen" - entnehmen (BVerwG vom 3.1.2012 - 2 B 72/11 - Juris RdNr 10 und vom 28.7.2011 - 2 C 28/10 - BVerwGE 140, 199 = Juris RdNr 17) ; vielmehr enthält § 117 SGG im Hinblick auf die schriftliche oder mündliche Zeugenvernehmung keine gesetzlich vorgegebene Anwendungsreihenfolge.
  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Ein solcher Verstoß liegt nicht schon dann vor, wenn das Tatsachengericht - nach Meinung der Beschwerde - im Rahmen der Tatsachenwürdigung unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (Urteil vom 20. Oktober 1987 a.a.O. juris Rn. 16; Beschluss vom 3. Januar 2012 - BVerwG 2 B 72.11 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Zugrundelegung der in einem anderen gesetzlich geregelten Verfahren getroffenen

    Ebenso wenig lässt sich der Vorschrift entnehmen, mit welcher Intensität und Detailschärfe das Gericht den Sachverhalt zu erforschen hat; diese Frage wird vielmehr von § 86 Abs. 1 VwGO geregelt (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 16 ff. und Beschluss vom 3. Januar 2012 - 2 B 72.11 - juris Rn. 10; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2016, § 96 Rn. 20; Garloff, in: Posser/Wolff, VwGO, Stand April 2016, § 96 Rn. 2; Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 96 Rn. 4).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der

    Aus § 96 VwGO ergeben sich keine eigenständigen, über § 86 VwGO hinausreichenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung oder die Frage, mit welcher Intensität und Detailschärfe das Gericht den Sachverhalt zu erforschen hat; dies ergibt sich vielmehr aus § 86 Abs. 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 60 und Beschluss vom 3. Januar 2012 - 2 B 72.11 - juris).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21

    Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der

    Aus § 96 VwGO ergeben sich keine eigenständigen, über § 86 VwGO hinausreichenden Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung oder die Frage, mit welcher Intensität und Detailschärfe das Gericht den Sachverhalt zu erforschen hat; dies ergibt sich vielmehr aus § 86 Abs. 1 VwGO (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 60 und Beschluss vom 3. Januar 2012 - 2 B 72.11 - juris).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 2 B 127.15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Postamtsrats i.R.e. Verurteilung wegen

    Ebenso wenig lässt sich der Vorschrift entnehmen, mit welcher Intensität und Detailschärfe das Gericht den Sachverhalt zu erforschen hat; diese Frage wird vielmehr von § 86 Abs. 1 VwGO beantwortet (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 16 ff. und Beschluss vom 3. Januar 2012 - 2 B 72.11 - juris Rn. 10; zustimmend: Rudisile, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2016, § 96 Rn. 20; Garloff, in Posser/Wolff, VwGO, Stand April 2016, § 96 Rn. 2; Lang, in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 96 Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2014 - 6 A 76/14

    Beamtenverhältnis; Charakterliche Eignung; Ernennung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 2 B 72.11 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 -, BVerwGE 140, 199 = juris, Rn. 16 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 8 B 162.94 -, juris, Rn. 2.
  • OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19

    Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule, Information der

    Ebenso wenig lässt sich der Vorschrift entnehmen, mit welcher Intensität und Detailschärfe das Gericht den Sachverhalt zu erforschen hat; diese Frage wird vielmehr von § 86 Abs. 1 VwGO beantwortet.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.1.2012 - 2 B 72/11 -, juris (m.w.N.)) Sofern die Klägerinnen der Ansicht waren, dass der Schulleiter im erstinstanzlichen Verfahren als Zeuge hätte vernommen werden sollen, hätten sie frühzeitig in der mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Beweisantrag stellen oder jedenfalls darauf hinwirken können, dass er während der Vergleichsverhandlungen den Sitzungssaal - wie die übrigen bereiten Zeugen - verlässt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2022 - 12 A 2169/20

    Zuwendung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen; Erfüllung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2012 - 2 B 72.11 -, juris Rn. 10.
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