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   VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13   

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VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13 (https://dejure.org/2014,221)
VG Göttingen, Entscheidung vom 03.01.2014 - 2 B 763/13 (https://dejure.org/2014,221)
VG Göttingen, Entscheidung vom 03. Januar 2014 - 2 B 763/13 (https://dejure.org/2014,221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34a AsylVfG; § 27a AsylVfG; Art 16 Abs 1d EGV 343/2003; Art 2f EGV 343/2003; Art 3 Abs 2 EGV 343/2003; § 39 Abs 1 S 3 VwVfG
    Missbrauch der Asylantragstellung; Asylantragstellung; Begründungspflicht; Dublin-Verfahren; Ermessenserwägungen; Polen; Rücknahmefiktion; Selbsteintrittspflicht; illegale Weiterreise; Weiterreise

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 34a Abs. 1
    Ermessen, Ermessensentscheidung, Begründung, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Polen, Grenzschutzbehörde, systemische Mängel, Asylantrag, Aufnahmebedingungen, Selbsteintritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Göttingen, 11.10.2013 - 2 B 806/13

    Abschiebungsandrohung; Belgien; Dublin-Verfahren; Frist; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Hieran ist auch in Ansehung der von den Antragstellern zitierten gegenläufigen, ohnehin älteren Rechtsprechung einzelner Verwaltungsgerichte weiter festzuhalten (so schon der dem Prozessbevollmächtigten der Antragsteller und der Antragsgegnerin bekannte Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2013 - 2 B 806/13 -, zit. nach juris Rn. 8).

    Aus künftigen Verbesserungen bzw. Straffungen des sog. Dublin-Verfahrens können somit die Antragsteller derzeit nichts für sich herleiten (vgl. Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2013 - 2 B 806/13 -, zit. nach juris Rn. 13).

    Unter diesen Umständen erscheint es verhältnismäßig, wenn das Bundesamt - dem vom nationalen Gesetzgeber vorgegebenen Regelfall folgend - gemäß § 34a Abs. 1 AsylVfG die Abschiebung der Antragsteller nach Polen angeordnet hat und somit auf eine begleitete Rückführung derselben in den zuständigen Mitgliedsstaat setzt (vgl. Beschluss der Kammer vom 11. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 12).

  • EuGH, 10.01.2012 - C-534/11

    Arslan

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 30. Mai 2013 (C-534/11 -, InfAuslR 2013, S. 285 ff., zit. nach juris) unter anderem ausgeführt, dass den Regelungen der Aufnahmerichtlinie nicht entgegensteht, dass die Inhaftierung eines Drittstaatsangehörigen, der im Sinne der Verfahrensrichtlinie 2005/85/EG um internationalen Schutz ersucht hat, nachdem er gemäß Art. 15 der Rückführungsrichtlinie in Haft genommen worden war, auf der Grundlage einer nationalen Rechtsvorschrift aufrecht erhalten wird, wenn sich nach einer fallspezifischen Beurteilung sämtlicher relevanter Umstände herausstellt, dass dieser Antrag einzig und allein zu dem Zweck gestellt wurde, den Vollzug der Rückführungsentscheidung zu verzögern oder zu gefährden, und es objektiv erforderlich ist, die Haftmaßnahme aufrecht zu erhalten, um zu verhindern, dass sich der Betroffene endgültig seiner Rückführung entzieht (Tenor Nr. 2. des e.g. Urteils, zit. nach juris, Rn. 63).

    Das Unionsrecht gebietet es jedenfalls nicht, dass die Stellung eines Asyl- bzw. Asylfolgeantrags automatisch zu einer Beendigung der Inhaftierung bzw. des Gewahrsams des betroffenen Drittstaatsangehörigen führt (vgl. dazu auch Hörich in ZAR 2013, S. 295 ff., Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 30. Mai 2013, a.a.O.).

  • VG Trier, 22.03.2011 - 5 L 392/11

    Asylbewerber muss etwaige Sozialleistungsansprüche gegenüber niederländischen

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Sollten diese Mindeststandards ggf. nicht eingehalten werden, müssen sich die Antragsteller darauf verweisen lassen, ihre Ansprüche vor polnischen Gerichten durchzusetzen (vgl. VG Trier, Beschluss vom 22. März 2011 - 5 L 392/11.TR -, zit. nach juris Rn. 4).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Soweit die Antragsteller unter Berufung auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 -, InfAuslR 2012, S. 108 ff., zit. nach juris) und unter Vorlage diverser Erkenntnismittel zur Situation tschetschenischer Flüchtlinge in Polen (u.a. UNHCR Briefing Notes vom 7. Juni 2013; Asylum Information Database (AIDA), National Country Report Poland vom 15. April 2013; Witold/Rusikowicz, Migration is not a Crime, 1. Auflage 2013, hrsg.
  • VG Göttingen, 21.10.2013 - 2 B 828/13

    Abschiebungsanordnung; Anwendbarkeit; Asylantrag; Rücknahme des Asylantrags;

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Diese Bedenken greifen auf den vorliegenden Sachverhalt jedoch nicht durch, denn die Antragsteller haben weder im verwaltungsbehördlichen noch gerichtlichen Verfahren glaubhaft geltend gemacht bzw. zu erkennen gegeben, dass sie bereit sind, sich freiwillig innerhalb kürzester Zeit nach der Feststellung des Bundesamtes, dass ihr (weiterer) Asylantrag gem. § 27a AsylVfG unzulässig ist, wieder nach Polen oder in ihr Heimatland (Russische Föderation) zu begeben (zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung in einem solchen Fall vgl. Beschluss der Kammer vom 21. Oktober 2012 - 2 B 828/13 -, zit. nach juris Rn. 8).
  • VG Potsdam, 30.09.2013 - 6 L 484/13

    Dublinverfahren, Dublin II-VO, systemische Mängel, Polen, Aufnahmebedingungen,

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Im Ergebnis schließt sich die erkennende Kammer insoweit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Potsdam im Beschluss vom 30. September 2013 - VG 6 L 484/13.A - (BA S. 3 f.; abrufbar unter www.asyl.net) an, das Folgendes ausgeführt hat:.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Die Anwendung der Neufassung des § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG ist daneben gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 AsylVfG geboten, wonach in Streitigkeiten nach dem AsylVfG das Gericht auf die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt abstellt, in dem die Entscheidung gefällt wird (vgl. zur sofortigen Anwendbarkeit von Gesetzesneufassungen in anhängigen Asylverfahren: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43/07 -, BVerwGE 131, S. 198 ff., zit. nach juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005

    Zum Selbsteintrittsrecht eines Mitgliedstaates nach Art 3 Abs 2 S 1 EGV 343/2003

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Soweit die Antragsteller einwenden, die Antragsgegnerin habe ihr Selbsteintrittsrecht ausgeübt, indem das Bundesamt sie - die Antragsteller - am 28. Mai 2013 persönlich zu ihren Asylgründen insgesamt und nicht nur zu ihrem Reiseweg angehört habe und damit in eine sachliche Prüfung des (weiteren) Asylantrags vom 23. Mai 2013 eingetreten sei, hat die Kammer zu dieser Frage in ihrem Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 A 652/12 -, zit. nach juris Rn. 26, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen VGH (Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, InfAuslR 2010, S. 467 f.) bereits entschieden, dass eine - wie im vorliegenden Fall - bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringe, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen.
  • VG Göttingen, 25.07.2013 - 2 A 652/12

    Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-II-Verordnung; Italien; Wiederaufnahme

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Soweit die Antragsteller einwenden, die Antragsgegnerin habe ihr Selbsteintrittsrecht ausgeübt, indem das Bundesamt sie - die Antragsteller - am 28. Mai 2013 persönlich zu ihren Asylgründen insgesamt und nicht nur zu ihrem Reiseweg angehört habe und damit in eine sachliche Prüfung des (weiteren) Asylantrags vom 23. Mai 2013 eingetreten sei, hat die Kammer zu dieser Frage in ihrem Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 A 652/12 -, zit. nach juris Rn. 26, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bayerischen VGH (Beschluss vom 3. März 2010 - 15 ZB 10.30005 -, InfAuslR 2010, S. 467 f.) bereits entschieden, dass eine - wie im vorliegenden Fall - bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringe, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen.
  • VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13

    Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des

    Auszug aus VG Göttingen, 03.01.2014 - 2 B 763/13
    Das VG Trier hat hierzu in seinem Beschluss vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, zit. nach juris, eingehend dargelegt, dass eine derartige Einschränkung der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis in Anlehnung an § 36 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG gerade nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach; eine entsprechende Initiative zur Ergänzung des § 34a Abs. 2 AsylVfG n.F. fand im Bundesrat keine Mehrheit (a.a.O., Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 2 LB 163/10

    Zulässigkeit eines Asylbegehrens eines syrischen Ausländers mit kurdischer

  • BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 136.97

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit

  • VG München, 09.05.2014 - M 21 K 14.30300

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens; keine systemischen Mängel des

    Auch wenn insoweit Bedenken an der Unionsrechtskonformität des § 34a Abs. 1 AsylVfG geltend gemacht werden (vgl. die Nachweise bei VG Göttingen v. 03.01.2014, Az. 2 B 763/13, Rn. 30 bei juris), vermögen sich diese auf den vorliegenden Sachverhalt schon deshalb nicht auszuwirken, weil der Kläger weder im verwaltungsbehördlichen noch im gerichtlichen Verfahren glaubhaft geltend gemacht bzw. zu erkennen gegeben hat, dass er bereit ist, sich freiwillig innerhalb kürzester Zeit nach Erlass des streitgegenständlichen Bescheids vom .

    Unter diesen Umständen erscheint es verhältnismäßig, wenn das Bundesamt - dem vom nationalen Gesetzgeber vorgegebenen Regelfall folgend - gemäß § 34a Abs. 1 AsylVfG die Abschiebung der Kläger nach Schweden angeordnet hat und somit auf eine vollständig begleitete Rückführung desselben in den zuständigen Mitgliedsstaat setzt (VG Göttingen v. 03.01.2014 a.a.O., m.w.N.).

  • VG Göttingen, 08.05.2014 - 2 B 145/14

    Dublin-III-VO; effektiver Rechtsschutz; Non-Refoulement; Polen; polnisches

    Dieser Missbrauch des Rechts zur Stellung eines Asylgesuchs an einer EU-Außengrenze kann den Antragstellern im vorliegenden Verfahren nicht auch noch dazu verhelfen, die Aufnahme-und Unterbringungsbedingungen für tschetschenische Asylbewerber in Polen generell als mit systemischen Mängeln behaftet einzuwenden, obwohl sie diese nicht ansatzweise aus eigener Anschauung erfahren haben (vgl. im Einzelnen Beschlüsse eines anderen Einzelrichters der Kammer vom 3. Januar 2014 - 2 B 763/13 -, juris Rn. 21, und - 2 B 804/13 -, S. 10 des Beschlussabdrucks).

    Das erkennende Gericht hat aber bereits entschieden, dass derartige pauschale Ausführungen bei - wie hier gegebenem - Fehlen individueller Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls ausreichend sind (vgl. den Beschluss eines anderen Einzelrichters der Kammer vom 3. Januar 2014 - 2 B 763/13 -, juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 05.05.2014 - Au 5 K 14.30124

    Irak; Abschiebungsanordnung nach Polen; Dublin-II-Verfahren

    Bis dahin bleiben die Bestimmungen der Dublin-II-VO anwendbar (vgl. zum Ganzen VG Göttingen, B.v. 3.1.2014 - 2 B 763/13 - juris Rn. 29).

    Systemische Mängel sind zu dem gemäß § 77 Abs. 1 AsylVfG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Verhältnisse in der Republik Polen nicht erkennbar (vgl. VG Göttingen, B.v. 3.1.2014, a.a.O.; VG Oldenburg, B.v. 14.11.2013 - 3 B 6286/13 - juris Rn. 38; VG Hamburg, B.v. 12.11.2013 - 17 AE 4415/13 - juris Rn. 19; VG Ansbach, B.v. 30.9.2013 - AN 10 S 13.30742 - juris Rn. 19).

  • VG Augsburg, 19.02.2014 - Au 5 S 14.30125

    Irak; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsanordnung nach Polen;

    Bis dahin bleiben die Bestimmungen der Dublin-II-VO anwendbar (vgl. zum Ganzen VG Göttingen, B.v. 3.1.2014 - 2 B 763/13 - juris Rn. 29).

    Systemische Mängel sind zu dem gemäß § 77 Abs. 1 AsylVfG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Verhältnisse in der Republik Polen nicht erkennbar (vgl. VG Göttingen, B.v. 3.1.2014, a.a.O.; VG Oldenburg, B.v. 14.11.2013 - 3 B 6286/13 - juris Rn. 38; VG Hamburg, B.v. 12.11.2013 - 17 AE 4415/13 - juris Rn. 19; VG Ansbach, B.v. 30.9.2013 - AN 10 S 13.30742 - juris Rn. 19).

  • VG Göttingen, 27.01.2016 - 2 A 931/13

    Abschiebungsanordnung; Dublin-Verfahren; aufnahmebereiter Mitgliedsstaat;

    Dies entspricht der ständigen Spruchpraxis der erkennenden Kammer (grundlegend: Beschluss vom 3. Januar 2014 - 2 B 763/13 -, zit. nach juris Rn. 21).
  • VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 2 L 55/14

    Dublin II-VO; Überstellung; Frankreich; systemische Mängel; psychische Erkrankung

    Im Übrigen folgt der Einzelrichter der Rechtsprechung des VG Göttingen, dass dazu in seinem Beschluss vom 3. Januar 2014 - 2 B 763/13 - folgendes ausführt: Letztlich ist die gemäß § 34a Abs. 1 AsylVfG erlassene Abschiebungsanordnung im vorliegenden Fall nicht etwa deshalb aufzuheben bzw. zu suspendieren, weil Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) 343/2003 (ABl. EU L 222 vom 5. September 2003, S. 3) verschiedene Modalitäten der Überstellung eines Asylbewerbers an den zuständigen Mitgliedsstaat vorsieht, darunter gem. Art. 7 Abs. 1 a) der Durchführungsverordnung eine freiwillige - unbegleitete - Ausreise aus dem Mitgliedsstaat innerhalb einer vorgegebenen Frist.
  • VG Magdeburg, 12.08.2014 - 1 B 894/14

    Rücküberstellung in die Niederlande; beabsichtigte Eheschließung

    Denn der Antragsteller hat weder im behördlichen noch im gerichtlichen Verfahren glaubhaft zu erkennen gegeben, sich freiwillig innerhalb kürzester Zeit nach Erlass des streitgegenständlichen Bescheides wieder in die Niederlande oder sein Heimland zu begeben (vgl. VG Göttingen, B. v. 03.01.2014 - 2 B 763/13 -, juris, Rdnr. 30; VG München, B. v. 09.05.2014 - M 21 K 14.30300 -, juris, Rdnr. 47).
  • VG Augsburg, 24.07.2014 - Au 5 K 14.50069

    Irak; Dublin-II-Verfahren; Abschiebungsanordnung nach Polen;

    Bis dahin bleiben die Bestimmungen der Dublin-II-VO anwendbar (vgl. BVerwG, U.v.13.2.2014 - 10 C 6/13 - juris Rn. 13; VG Göttingen, B.v.3.1.2014 - 2 B 763/13 - juris Rn. 29).
  • VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30203

    Irak; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsanordnung nach Spanien; Spanien als

    Bis dahin bleiben die Bestimmungen der Dublin-II-VO anwendbar (vgl. zum Ganzen VG Göttingen, B.v. 3.1.2014 - 2 B 763/13 - juris Rn. 29).
  • VG Hamburg, 19.02.2014 - 8 AE 36/14
    Dies ist vor allem dann ausgeschlossen, wenn nach der Anhörung des Asylbewerbers die Akte an das für die Klärung von Zuständigkeitsfragen zuständige Refe­ rat des Bundesamtes übermittelt wird (VG Göttingen, Beschl. v. 3.1.2014, 2 B 763/13, juris, Rn. 20).
  • VG Ansbach, 27.02.2015 - AN 14 K 14.50210
  • VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30199

    Irak; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsanordnung nach Spanien; Spanien als

  • VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30205

    Irak; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsanordnung nach Spanien; Spanien als

  • VG Augsburg, 24.03.2014 - Au 5 S 14.30201

    Irak; vorläufiger Rechtsschutz; Abschiebungsanordnung nach Spanien; Spanien als

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