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   BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12   

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https://dejure.org/2013,6668
BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12 (https://dejure.org/2013,6668)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2013 - 2 B 78.12 (https://dejure.org/2013,6668)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2013 - 2 B 78.12 (https://dejure.org/2013,6668)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    LDG NRW § 56 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 67 Satz 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 133 Abs. 6
    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche strafprozessuale Verfahrensvorschriften; Geständnis; inhaltsleeres Formalgeständnis.

  • Burhoff online

    Formalgeständnis, Disziplinarverfahren, Bindungswirkung, BVerwG

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LDG NRW § 56 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 67 Satz 1
    Bindungswirkung; Disziplinarklageverfahren; Geständnis; Lösung; Strafurteil; inhaltsleeres Formalgeständnis; wesentliche strafprozessuale Verfahrensvorschriften

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 133 Abs 6 VwGO, § 56 Abs 1 DG NW, § 67 S 1 DG NW
    Strafurteil; Bindungswirkung im Disziplinarverfahren

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Bindungswirkung eines auf einem inhaltsleeren Formalgeständnis beruhenden und deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die richterliche Überzeugungsbildung nicht ausreichenden Strafurteils im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • rewis.io

    Strafurteil; Bindungswirkung im Disziplinarverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Bindungswirkung eines auf einem inhaltsleeren Formalgeständnis beruhenden und deshalb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die richterliche Überzeugungsbildung nicht ausreichenden Strafurteils im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Formalgeständnis” - nicht nur unzulässig, sondern auch keine "Bindungswirkung”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Disziplinarverfahren und das inhaltsleere Formalgeständnis im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 559
  • StV 2014, 84
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12
    § 244 Abs. 1 und § 261 StPO schließen es aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus, eine Verurteilung allein auf ein in der Hauptverhandlung abgegebenes Geständnis des Angeklagten zu stützen, sofern dieses dem Gericht die volle Überzeugung von der Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Tat sowie der Schuld des Angeklagten zu vermitteln vermag (BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 474/85 - StV 1987, 378; Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 - BGHSt 39, 291 ).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12
    § 244 Abs. 1 und § 261 StPO schließen es aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht aus, eine Verurteilung allein auf ein in der Hauptverhandlung abgegebenes Geständnis des Angeklagten zu stützen, sofern dieses dem Gericht die volle Überzeugung von der Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit der Tat sowie der Schuld des Angeklagten zu vermitteln vermag (BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 474/85 - StV 1987, 378; Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 - BGHSt 39, 291 ).
  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12
    Ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis reicht dagegen nicht aus (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40 S. 49 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 - NJW 2004, 1885 f. und vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - NStZ-RR 2007, 20 f., Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 - NStZ-RR 2006, 187 f., Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - NStZ-RR 2007, 307 und vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08 - NStZ 2009, 467 f.).
  • BGH, 11.12.2015 - StbSt (R) 1/15

    Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines Strafurteils für ein

    aa) Der Gesetzgeber hat die Aufklärung eines sowohl strafrechtlich als auch disziplinarisch bzw. berufsrechtlich bedeutsamen Sachverhalts sowie die Sachverhalts- und Beweiswürdigung den Strafgerichten übertragen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2013, 559).

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung des § 109 Abs. 3 Satz 1 StBerG unter anderem bei Strafurteilen, die in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung zentraler Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind; dies kommt grundsätzlich in Betracht, wenn das strafrechtliche Urteil auf einer Verständigung beruht, die hieran zu stellenden wesentlichen Anforderungen nicht gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 2 B 84/13; BVerwG, NVwZ-RR 2013, 559; BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43/10; BVerwGE 128, 189).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 3d A 2670/10

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen sexuellen Missbrauchs seiner

    Auf die vom Bundesverwaltungsgericht wegen eines Verfahrensmangels zugelassene Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 1. März 2013 (BVerwG 2 B 78.12) das Urteil des Senats vom 20. Juni 2012 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 1. März 2013 (BVerwG 2 B 78.12) das Urteil des Senats vom 20. Juni 2012 aufgehoben und eine Bindungswirkung des Urteils des Amtsgerichts Rheine vom 11. Mai 2009 (11 Ls 73 Js 4866/07 (22/09) verneint hat, hatte der Senat den Sachverhalt selbst aufzuklären.

  • BVerwG, 27.12.2017 - 2 B 18.17

    Aufklärungspflicht; Beamter; Bemessungsentscheidung; Bindungswirkung;

    Darüber hinaus entfällt die Bindungswirkung, wenn neue Beweismittel eingeführt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen seine Tatsachenfeststellungen zumindest auf erhebliche Zweifel stoßen (BVerwG, Urteile vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 und vom 16. März 2004 - 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 S. 81 f.; Beschlüsse vom 24. Juli 2007 - 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11, vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 3 Rn. 5, vom 1. März 2013 - 2 B 78.12 - ZBR 2013, 262 Rn. 7 und vom 18. Juni 2014 - 2 B 55.13 - juris Rn. 21).
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