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   BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 79.13   

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https://dejure.org/2013,38168
BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 79.13 (https://dejure.org/2013,38168)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2013 - 2 B 79.13 (https://dejure.org/2013,38168)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - 2 B 79.13 (https://dejure.org/2013,38168)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BBesG § 14a; NVersRücklG §§ 2, 6 Abs. 3
    Gesetzgebungszuständigkeiten für das Besoldungs- und Versorgungsrecht; Besoldungs- und Versorgungsanpassung; Absenkung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus; Versorgungsrücklage; Versorgungslasten; Sondervermögen; Alimentationsgrundsatz; Vertrauensschutz; Wirtschafts- ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 14a
    Absenkung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus; Alimentationsgrundsatz; Besoldungs- und Versorgungsanpassung; Gesetzgebungszuständigkeiten für das Besoldungs- und Versorgungsrecht; Sondervermögen; Tarifvertrag; Versorgungslasten; Versorgungsrücklage; Vertrauensschutz; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14a BBesG vom 29.06.1998, § 2 VersRücklG ND, § 6 Abs 3 VersRücklG ND
    Gesetzgebungszuständigkeiten für das Besoldungs- und Versorgungsrecht; Absenkung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus; Versorgungsrücklage

  • Wolters Kluwer

    Befugnis der Landesgesetzgeber zur Bildung eines Sondervermögens Versorgungsrücklage nach Maßgabe des Regelungsprogramms des § 14a BBesG vor dem Übergang der Gesetzgebungszuständigkeit für das Besoldungs- und Versorgungsrecht

  • rewis.io

    Gesetzgebungszuständigkeiten für das Besoldungs- und Versorgungsrecht; Absenkung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus; Versorgungsrücklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 14a
    Befugnis der Landesgesetzgeber zur Bildung eines Sondervermögens Versorgungsrücklage nach Maßgabe des Regelungsprogramms des § 14a BBesG vor dem Übergang der Gesetzgebungszuständigkeit für das Besoldungs- und Versorgungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsrücklagen - und die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Besoldungs- und Versorgungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 397
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 79.13
    Den Beamten wurde kein eigener Beitrag zur Finanzierung ihrer Altersversorgung abverlangt, weil die der Versorgungsrücklage zugeführten Mittel nicht aus ihrem Vermögen stammten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u.a. - NVwZ 2008, 195 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 = Buchholz 240 § 14a BBesG Nr. 1 S. 5).

    Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2007 a.a.O. S. 197).

    Der Kläger bezeichnet keinen abstrakten, das Berufungsurteil tragenden Rechtssatz des Oberverwaltungsgerichts, der in Widerspruch zu einem Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts in dem Kammerbeschluss vom 24. September 2007 (a.a.O.) steht.

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 79.13
    Den Beamten wurde kein eigener Beitrag zur Finanzierung ihrer Altersversorgung abverlangt, weil die der Versorgungsrücklage zugeführten Mittel nicht aus ihrem Vermögen stammten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u.a. - NVwZ 2008, 195 ; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305 = Buchholz 240 § 14a BBesG Nr. 1 S. 5).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 79.13
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 9 = NVwZ-RR 2011, 329 ).
  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 79.13
    Die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder war eröffnet, wenn das Bundesgesetz für einen Teilbereich der Materie keine Regelungen traf und auch kein bewusster Regelungsverzicht vorlag oder wenn es einen Teilbereich ausdrücklich den Landesgesetzgebern überließ (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 - BVerfGE 102, 99 ; Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 79.13
    Die Gesetzgebungszuständigkeit der Länder war eröffnet, wenn das Bundesgesetz für einen Teilbereich der Materie keine Regelungen traf und auch kein bewusster Regelungsverzicht vorlag oder wenn es einen Teilbereich ausdrücklich den Landesgesetzgebern überließ (BVerfG, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 - BVerfGE 102, 99 ; Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - BVerfGE 109, 190 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Die Rechtsfrage lässt sich, wie gezeigt, sowohl auf der Grundlage bereits vorliegender bundesgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 -, NVwZ 1991, 197 f. und vom 15. Januar 2009 - 6 B 78/08 -, juris [Rn. 6]) als auch des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantworten (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91] und vom 13. Dezember 2013 - 2 B 79.13 -, NVwZ-RR 2014, 397 [Rn. 7]).
  • BVerwG, 07.10.2014 - 2 B 12.14

    Maßstäbliche Voraussetzungen eines sogenannten qualifizierten Dienstunfalls

    Dies ist nicht der Fall, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage bereits vorliegender bundesgerichtlicher Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 13. Dezember 2013 - BVerwG 2 B 79.13 - NVwZ-RR 2014, 397 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 14 B 17.1572

    Deutsche Soldatenversorgung

    Dieses Ziel ist auch dann legitim, wenn es um öffentliche Kassen internationaler Organisationen geht, zu deren Haushalten der Dienstherr laufend erhebliche Beiträge aus dem Staatshaushalt zu leisten hat - wie es bei der N... und deren Organisationen der Fall ist - mit der Folge, dass die Leistungen, die diese Einrichtungen ihren Bediensteten erbringen, zu einem wesentlichen Teil mittelbar aus deutschen öffentlichen Mitteln fließen (BVerwG, U.v. 12.3.1980 - 6 C 15.78 - juris Rn. 17; U.v. 5.9.2013 - 2 C 43.11 - NVwZ-RR 2014, 397 Rn. 8 m.w.N.; BayVGH, U.v. 26.11.2018 - 14 B 15.910 - juris Rn. 50).
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