Rechtsprechung
BVerwG, 16.03.2016 - 2 B 8.16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung durch Gutachten eines Sachverständigen bzgl. Dienstunfähigkeit eines Beamten (hier: psychische Erkrankung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung durch Gutachten eines Sachverständigen bzgl. Dienstunfähigkeit eines Beamten (hier: psychische Erkrankung)
- rechtsportal.de
Beweiswürdigung durch Gutachten eines Sachverständigen bzgl. Dienstunfähigkeit eines Beamten (hier: psychische Erkrankung)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das nicht eingeholte weitere Sachverständigengutachten
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 09.12.2011 - 13 K 2812/10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2015 - 6 A 208/12
- BVerwG, 16.03.2016 - 2 B 8.16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 16.03.2016 - 2 B 8.16
Dies ist anzunehmen, wenn das vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde und Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht oder wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 m.w.N.). - BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07
Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2016 - 2 B 8.16
Die Verpflichtung zur Einholung eines weiteren Gutachtens folgt nicht schon daraus, dass ein Beteiligter das vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - NVwZ-RR 2008, 477 Rn. 29 m.w.N.). - BVerwG, 26.01.2012 - 2 C 7.11
Polizeivollzugsbeamter; Dienstunfähigkeit; Polizeidienstunfähigkeit; …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2016 - 2 B 8.16
Das Gericht hat unter Berufung auf den Umstand, dass der Kläger bereits sechsmal nicht zu den vom Gutachter anberaumten Untersuchungsterminen erschienen war, lediglich auf den aus §§ 427, 444 und 446 ZPO folgenden allgemeinen Rechtsgedanken hingewiesen, dass es im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil eines Verfahrensbeteiligten gewertet werden kann, wenn dieser die Beweiserhebung vorwerfbar vereitelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 C 7.11 - Buchholz 237.95 § 208 SHLBG Nr. 1 Rn. 14).
Rechtsprechung
OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 2 B 8.16 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 2 B 8.16 (https://dejure.org/2018,65676)
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 31.03.2016 - 19 K 185.11
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 2 B 8.16
- BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 13.19