Rechtsprechung
VG Osnabrück, 27.11.2006 - 2 B 82/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behörde bei gleichzeitig anhängigem Strafverfahren.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- blutalkohol , S. 512
Verwaltungsrechtlicher Fahrerlaubnisentzug trotz anhängigem Strafverfahrens
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum, Fehlerhafte Nichtberücksichtigung der Anhängigkeit eines Strafverfahrens gleichen Inhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
§ 69 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Strafverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11
Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren …
Für die Beurteilung der Frage, ob im konkreten Einzelfall eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren in Betracht kommt, ist auf den Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens abzustellen (VG Osnabrück, Beschl. v. 27.11.2006, 2 B 82/06, juris, Rn. 15).Für die Beurteilung der Frage, ob im konkreten Einzelfall eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren in Betracht kommt, ist auf den Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens abzustellen, da die Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG bereits ab diesem Zeitpunkt eintritt (VG Osnabrück, Beschl. v. 27.11.2006, 2 B 82/06, juris, Rn. 15).
- VG Würzburg, 15.07.2015 - W 6 S 15.600
Fahrerlaubnisentziehung während eines laufenden Strafverfahrens - Gelegentlicher …
Für die Beurteilung der Frage, ob im konkreten Einzelfall eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren in Betracht kommt, ist auf den Zeitpunkt der Einleitung des Strafverfahrens abzustellen, da die Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG bereits ab diesem Zeitpunkt eintritt (VG Osnabrück, B.v 27.11.2006 - 2 B 82/06; VG München, B.v. 1.8.2008 - M 1 S 08.3407; VG Meiningen U.v. 8.2.2011; alle juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - L 5 AS 178/08 Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des Berufungsverfahrens, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten, die Gerichtsakten der Verfahren S 7 AS 152/06 ER, L 2 B 82/06 AS ER sowie L 5 B 451/07 AS ER sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung ergänzend Bezug genommen.