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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10   

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VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10 (https://dejure.org/2011,12132)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21.02.2011 - 2 B 85/10 (https://dejure.org/2011,12132)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - 2 B 85/10 (https://dejure.org/2011,12132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarschutz gegen Lärm des An- und Abfahrtsverkehrs einer Bodenabbaustätte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm; § 80 Abs. 6 S. 1 VwGO; § 80a Abs. 3 S. 2 VwGO; § 10 Abs. 1 S. 2 NAGBNatSchG; § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 35 Abs. 2 BauGB
    Absolute Obergrenze der in Nr. 7.4 Abs. 2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) genannten 500-m-Abstandsgrenze von dem Betriebsgrundstück für die Bewertung des Zuverkehrs und Abgangsverkehrs einer Anlage; Eingreifen der Vorschrift über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bodenabbaugenehmigung und der Verkehrslärm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Absolute Obergrenze der in Nr. 7.4 Abs. 2 Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) genannten 500-m-Abstandsgrenze von dem Betriebsgrundstück für die Bewertung des Zuverkehrs und Abgangsverkehrs einer Anlage; Eingreifen der Vorschrift über die ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2008 - 7 ME 170/07

    Kommunale Klagebefugnis gegen bergrechtlichen Abschlussbetriebsplan

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann die Kammer dahinstehen lassen, ob der Eilantrag auch unabhängig von einer Betroffenheit des Antragstellers in eigenen Rechten auf der Grundlage von § 4 UmwRG wegen einer möglicherweise zu Unrecht unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung hätte Erfolg haben können (tendenziell ablehnend zu dieser Rechtsfrage: Nds. OVG, Beschl. v. 21.10.2007 - 7 ME 170/07 -, NuR 2009, 58).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Es gibt kein baurechtliches Rücksichtnahmegebot, das dem Verursacher von Umwelteinwirkungen mehr an Rücksichtnahme abverlangt, als es das Bundesimmissionsschutzgesetz gebietet (BVerwG, Urt. v. 30.9.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58).
  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage,

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Die Kammer folgt insoweit der Auffassung, dass die Abstandsgrenze von 500 m in Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm entgegen des Wortlautes keine absolute Obergrenze darstellt, sondern nur im Regelfall gilt (SächsOVG, Urt. v. 8.6.2004 - 4 D 24/00 -, UPR 2005, 78; Hansmann, aaO, Rdnr. 51; a.A.: BayVGH, Beschl. v. 5.4.2005 - 25 ZB 00.1208 -, in juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06

    Nachbarschutz gegen Einkaufszentrum; Prüfungsmaßstab im Eilverfahren;

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Die Kammer meint auch nicht, dass eine Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs etwa deshalb sachgerecht ist, weil sich eine vorläufige Hinnahme der Lärmbelastung bei einem späteren Erfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren noch durch die nachträgliche Erteilung von Auflagen gut "in den Griff kriegen" lassen kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: Nds. OVG, Beschl. v. 25.1.2007 - 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 8 ME 87/03

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Bodenabbaugenehmigung; Anforderungen

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der im Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung offen, kommt es auf eine bloße Abwägung der widerstreitenden Interessen an (Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003 - 8 ME 87/03 -, NordÖR 2003, 369 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2010 - 7 A 1186/08

    Baugenehmigung für die Nutzungserweiterung eines Vereinsheims zur Bewirtung

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Maßgeblich ist also, ob das Grundstück des Nachbarn, der die erteilte Genehmigung anfechtet, einem Gebiet nach Nr. 6.1 c bis f TA Lärm zuzuordnen ist (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.9.2010 - 7 A 1186/08 -, in juris).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und sie das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen regelt (BVerwG, Urt. v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 -, BVerwGE 129, 209).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers widerspricht die Subsumtion des Transportverkehrs auf der Straße "E." unter Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm auch nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abgangsverkehr der Anlage zuzurechnen ist, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereiches bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 -, NVwZ 1999, 523 = BauR 1999, 152).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Soweit in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass Wohnbebauung an der Grenze zum Außenbereich einen verminderten Schutzanspruch gegenüber emittierenden Anlagen genießt (BVerwG, Urt. v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 -, BVerwGE 81, 197), kann die Kammer offen lassen, ob dem ggf. dadurch Rechnung zu tragen ist, dass bei der Anwendung der ohnehin hohen Immissionsgrenzwerte nach § 2 der 16. BImSchV, auf die Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm verweist, ggf. Aufschläge vorzunehmen und Zwischenwerte zu bilden sind.
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10

    Entbehrlichkeit der Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz

    Auszug aus VG Lüneburg, 21.02.2011 - 2 B 85/10
    Sinn und Zweck des zwingend vorgeschalteten behördlichen Aussetzungsverfahrens ist es nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, grundsätzlich der verwaltungsinternen Kontrolle zeitweise Vorrang vor der gerichtlichen einzuräumen, um dadurch zum einen die Verwaltungsgerichte zu entlasten, zum anderen der Bauaufsichtsbehörde und dem Bauherrn Gelegenheit zu geben, ggf. "nachzulegen", soweit der Nachbar in seinem Aussetzungsantrag rechtlich triftige Gründe gegen das Vorhaben vorbringt (Nds. OVG, Beschl. v. 15.4.2010 - 1 ME 22/10 -, NVwZ-RR 2010, 552 = BauR 2010, 1912).
  • VGH Bayern, 05.04.2005 - 25 ZB 00.1208
  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im

    Das Interesse, von unzumutbaren Immissionen verschont zu bleiben, überwiegt das wirtschaftliche Interesse der Beigeladenen an einer vollständigen Ausnutzung der Baugenehmigung, zumal von der Beigeladenen nicht vorgetragen wurde und auch nicht ersichtlich ist, dass die aufschiebende Wirkung hinsichtlich eines begrenzten Teils der beabsichtigten Öffnungszeiten über die damit einhergehenden vorläufigen wirtschaftlichen Einbußen hinaus eine besondere Härte oder gar eine Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz darstellt (vgl. zu diesem Aspekt: VG Lüneburg, Beschl. v. 21.2.2011, 2 B 85/10, juris, Rn 27).

    Im Übrigen halten sich die nachteiligen Wirkungen der Entscheidung der Kammer im einstweiligen Rechtsschutz für die Beigeladene und die Antragsgegnerin auch dadurch in Grenzen, dass ihnen die Möglichkeit offen steht, nach § 80 Abs. 7 VwGO einen Abänderungsantrag zu stellen, soweit eine ergänzende Sachverhaltsermittlung ergeben sollte, dass unzumutbare Lärm- und Luftschadstoffeinwirkungen auf die Grundstücke der Antragstellerin nicht zu besorgen sind (vgl. auch insoweit: VG Lüneburg, Beschl. v. 21.2.2011, a.a.O.).

  • VG Lüneburg, 21.02.2013 - 2 A 362/11

    Druckluftbremse; Erschütterung; Lichtimmission; Lkw; Staubimmission; Verkehrslärm

    Mit Beschluss vom 21. Februar 2011 (2 B 85/10) hat die Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt.

    Dazu verweist die Kammer auf ihre ausführlichen Darlegungen in ihrem Beschluss vom 21. Februar 2011 (- 2 B 85/10 -) sowie auf die - insoweit bestätigenden - Gründe des Beschlusses des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 19.5.2011 - 4 ME 60/11 -).

  • VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 284.12

    Nachbarschutzklage: Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit

    TA Lärm auf die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung im Fall von Gemengelagen und Vorbelastungen Zwischenwerte, wie nach Nr. 6.7 Abs. 1 Satz 1 TA Lärm, als Ausdruck der konkreten Schutzwürdigkeit eines Baugebietes gebildet werden können (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27. September 2012 - VG 19 L 148.12 -, S. 14 d. amtl. Abdr.; so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2010, a.a.O., Rn. 20; Feldhaus/Tegeder, in: Feldhaus , Bundesimmissionsschutzrecht, Loseblatt, Stand: 189. Akt. Januar 2016, Bd. 4, Nr. 7 TA Lärm Rn. 50; offen gelassen von VG Lüneburg, Urteil vom 21. Februar 2011 - VG 2 B 85/10 -, juris Rn. 23).
  • VG Minden, 08.02.2012 - 11 K 1229/11

    Nachbarklage gegen Biogasanlage in Istrup abgewiesen

    vgl. Hansmann in : Landmann/Rohmer, BImSchG, Kommentar, Loseblattsammlung, Stand: 15.07.2011 , Band IV TA Lärm Nr. 7 Anm.51; VG Lüneburg, Beschluss vom 21.2.2011 - 2 B 85/10 -, NuR 2011, 381 = juris Rn.21.
  • VG Köln, 08.03.2018 - 13 K 3514/15
    Bei einem Kraftfahrzeug beginnt die Einfahrt auf das Betriebsgrundstück erst, sobald seine erste Achse die Fahrbahn der öffentlichen T. verlässt; die Ausfahrt endet, wenn es sich mit allen Achsen auf der öffentlichen T. befindet, vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 2 B 85/10 -, juris; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand der Kommentierung: Dezember 2006, TA Lärm Nr. 7 Rn. 41; Beckert/Chotjewitz, TA Lärm, 2000, Zu Nr. 7.4.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 85.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14110
BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 85.10 (https://dejure.org/2011,14110)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 B 85.10 (https://dejure.org/2011,14110)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 B 85.10 (https://dejure.org/2011,14110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfolglosigkeit einer Divergenzrüge mangels Bezugs der Entscheidungen auf diesselbe Vorschrift revisiblen Rechts; Erfolgsaussichten einer Divergenzrüge bei Anwendung verschiedener Vorschriften in dem angefochtenen und dem divergierenden Urteil; Erfordernis einer Abwägung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 85.10
    Die allein auf eine Divergenz vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1982 (BVerwG 1 D 42.82 - BVerwGE 76, 43) im Sinne von § 67 Satz 1, § 3 Abs. 1 Landesdisziplinargesetz Nordrhein-Westfalen (LDG NW), § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestützte Rüge greift nicht durch.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 85.10
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 und vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 85.10
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 und vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 85.10
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 und vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.06.2010 - 2 B 85/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22850
OVG Sachsen, 25.06.2010 - 2 B 85/10 (https://dejure.org/2010,22850)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2010 - 2 B 85/10 (https://dejure.org/2010,22850)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - 2 B 85/10 (https://dejure.org/2010,22850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Erste Staatsprüfung für Lehrämter, erste Wiederholungsprüfung, Zweck des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens, offene Erfolgsaussichten im Eilverfahren, Interessenabwägung
    VwGO § 123; LAPO I

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zulassung zur ersten Wiederholungsprüfung im Fach Physik im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen aufgrund des Grundrechts der Berufsfreiheit; Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung mit einer ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zulassung zur ersten Wiederholungsprüfung im Fach Physik im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen aufgrund des Grundrechts der Berufsfreiheit; Verpflichtung zur Erteilung eines Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung mit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2010 - 2 B 85/10
    Insofern stellt der Anspruch des Prüflings auf "Überdenken" der Prüfungsentscheidung einen unerlässlichen Ausgleich für die nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene, aber nur beschränkt mögliche gerichtliche Kontrolle dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 ff. und 59 ff.; BVerwG, Urt. v. 24.2.1993, Buchholz 421.0 Nr. 313 und Nr. 314; Urt. v. 30.6.1994, Buchholz 421.0 Nr. 334; Urt. v. 6.9.1995, Buchholz 421.0 Nr. 356; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2 Prüfungsrecht, 4. Aufl., Rn. 759 ff).
  • OVG Sachsen, 25.05.2010 - 2 B 78/10

    Schriftliche Erfolgskontrollen, Leistungsnachweise, Antwort-Wahl-Verfahren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.06.2010 - 2 B 85/10
    Dieser Anspruch umfasst die Verpflichtung des Antragsgegners, die erbrachten Prüfungsleistungen abzunehmen und zu bewerten und dem Antragssteller im Bestehensfalle eine als vorläufig zu kennzeichnende Bescheinigung über die erbrachten Prüfungsleistungen zu erteilen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.5.2010 - 2 B 78/10 - Finkelnburg/Dom-bert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., Rn. 1417, 1418).
  • VG Düsseldorf, 28.02.2022 - 26 L 2647/21

    Prüfungsunfähigkeit: Beweislast bei Dauererkrankung des Prüflings

    vgl. dazu, dass dies in Prüfungsangelegenheiten einen Anordnungsgrund darstellt: BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 BvR 469/20 -, juris, Rn. 25, 29 m.w.N.; ferner OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 14 B 1888/07 -, juris, Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Juni 2010 - 2 B 85/10 -, juris, Rn. 13; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. März 2010 - 15 L 271/10 -, juris, Rn. 10.
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