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   BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90   

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BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90 (https://dejure.org/1991,8632)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1991 - 2 B 91.90 (https://dejure.org/1991,8632)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1991 - 2 B 91.90 (https://dejure.org/1991,8632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Kirchendienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit - Ermessensspielraum im Rahmen der Verschiedenartigkeit der Anrechnungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 115.64

    Berechnung des Witwengeldes aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90
    Zwar ist für die nach § 11 Abs. 1 b) BeamtVG erforderliche Ermessensentscheidung der Frage Bedeutung beizumessen, ob die frühere Tätigkeit des Betroffenen im Dienst einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft für die Verwendung, um derentwillen er in das Beamtenverhältnis berufen wurde, förderlich war (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 116 BBG Urteil des beschließenden Senats vom 28. September 1967 - BVerwG 2 C 115.64 - sowie Tz 11.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz vom 3. November 1980 ).
  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 181.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1991 - 2 B 91.90
    Zum anderen ist nach § 11 BeamtVG nicht erforderlich, daß die hier genannten Tätigkeiten zur Ernennung des Betreffenden zum Beamten geführt haben oder daß dieser sie ununterbrochen, d.h. ohne eine von ihm selbst zu vertretende Unterbrechung ausgeübt hat (vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG Komm., § 11 BeamtVG RdNr. 9; Fürst, GKÖD I, 0 § 11 Rz. 7 e), sowie Urteil vom 8. November 1961 - BVerwG 6 C 181.58 - ).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Die Vorschrift lässt die Gleichwertigkeit der ausgeübten Tätigkeiten genügen (Urteil vom 28. September 1967 - BVerwG 2 C 115.64 - Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 11; Beschluss vom 17. Januar 1991 - BVerwG 2 B 91.90 - Buchholz 239.1 § 11 BeamtVG Nr. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 1 L 53/13

    Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Stufenfestsetzung

    Die von den beiden Regelungen erfassten Sachverhalte sind grundsätzlich verschieden, was sich schon daran zeigt, dass § 24 Abs. 1 LBesG LSA n. F. bzw. § 24 Abs. 1 Satz 1 LBesG LSA a. F. als zwingende Vorschrift ("... werden ... anerkannt ...") und § 24 Abs. 2 LBesG LSA n. F. bzw. § 24 Abs. 1 Satz 2 LBesG LSA a. F. als Kann-Vorschrift ausgebildet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91.90 -, juris, Rdnr. 4 zu §§ 10, 11 BeamtVG).
  • VG Düsseldorf, 15.03.2021 - 23 K 6707/19

    Vordienstzeit, Silentium, innerer Zusammenhang, Betreuung, Musikschule

    vgl. Tz. 11.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BeamtVG vom 3.11.1980; BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91.90 - juris Rn. 4.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91.90 - juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. September 1998 - A 3 S 282/96 -, juris Rn. 52;.

  • VG Neustadt, 09.04.2014 - 1 K 517/13

    Änderung, Anerkennung, Beamtenversorgung, Beamtenversorgungsrecht, Beamter,

    Die Forderung nach einem inneren Zusammenhang zwischen der Vordiensttätigkeit und dem später übertragenen Amt wurde im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Anerkennungsentscheidung im Sinn einer lediglich " förderlichen " Tätigkeit verstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91/90 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte überdies im Jahr 1991 entschieden, dass die strengeren Anerkennungsvoraussetzungen des § 10 BeamtVG nicht im Wege der Ermessensausübung in die weiter gefasste Anerkennungsvorschrift des § 11 BeamtVG hineingelesen werden durften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 B 16.355

    Anrechnung von Kirchendienstzeiten

    Nur so verstanden hält sich die Verwaltungsvorschrift mit ihrer Forderung nach einem "inneren Zusammenhang" zwischen Tätigkeit und den dem Beamten übertragenden Aufgaben im Rahmen des Gesetzeszwecks (BVerwG, U.v. 28.9.1967 - II C 115.64 - ZBR 1968, 54/55 zu § 116 BBG; U.v. 24.6.2008 - 2 C 5/07 - juris Rn. 7; B.v. 17.1.1991 - 2 B 91/90 - juris Rn. 4 letztere jeweils zur vergleichbaren bundesrechtlichen Regelung des § 11 BeamtVG; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Okt. 2017, § 11 BeamtVG Rn. 29).
  • VG Minden, 10.09.2015 - 4 K 2402/14

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten für die Zeit der Ausbildung zum

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2009 - 2 C 43.08 -, juris, Rdn. 26, m.w.N. und Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91.90 -, juris, Rdn. 4, jeweils zu § 11 BeamtVG.
  • VGH Hessen, 18.05.1994 - 1 UE 679/91

    Berücksichtigung von Kirchendienstzeiten im Rahmen ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

    Das ist zu bejahen, wenn die frühere Tätigkeit des Beamten für die Verwendung, um derentwillen er ins Beamtenverhältnis berufen wurde, förderlich war (vgl. Tz. 11.1.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz vom 3. November 1980, GMBl. S. 742; BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 a.a.O.; Beschluß vom 17. Januar 1991, ZBR 1991, 180 = DÖD 1992, 30; Schütz, Beamtenrecht, D 3 j zu § 11 BeamtVG m.w.N.).
  • VG Kassel, 24.03.2015 - 1 K 1978/14

    Rechtsanwaltstätigkeit als berücksichtigungsfähige Zeit nach § 11 BeamtVG

    Hieraus folgend ist bei der Anknüpfung an einen "inneren Zusammenhang" der in Rede stehenden Tätigkeit (hier als Rechtsanwalt) in der konkreten Ermessensausgestaltung der Unterschied der gesetzlichen Regelungen des § 11 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 BeamtVG zu beachten; die gesetzgeberisch verschiedenen Vorgaben dieser Vorschriften dürfen ohne Verstoß gegen den Regelungsgehalt des § 11 Nr. 1 a BeamtVG faktisch nicht dadurch beseitigt werden, dass die Tatbestandsmerkmale des § 10 BeamtVG in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91.90 - ZBR 1991, 180).
  • VG Köln, 03.02.2016 - 3 K 3739/15

    Berücksichtigung der Beamtendienstzeiten eines Priesters sowie der

    S. 742; BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 a.a.O.; Beschluss vom 17. Januar 1991, ZBR 1991, 180 = DÖD 1992, 30; Schütz, Beamtenrecht, D 3 j zu § 11 BeamtVG m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2007 - 12 K 5239/03

    Vordienstzeit, ruhegehaltfähig, Anerkennungsjahr, Berufspraktikum,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 2 B 91/90 -, ZBR 1991, 180 f.
  • VG Kassel, 02.12.2021 - 1 K 261/20

    Keine Anerkennung von Tätigkeit als Jugendarbeiterin bei der Evangelischen Kirche

  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.09.2011 - 2 VG 33/09
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