Rechtsprechung
BVerwG, 03.06.2009 - 2 B 91.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Stellenzulagen als Bestandteile des Grundgehalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Stellenzulagen als Bestandteile des Grundgehalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 30.10.2008 - 1 A 414/08
- BVerwG, 03.06.2009 - 2 B 91.08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 B 91.08
7 Der beschließende Senat hat erwogen, ob die angegriffene Entscheidung eine nachträgliche Divergenz zu der neueren, zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 26. März 2009 BVerwG 2 C 73.08 aufweist, die auch ohne entsprechende Rüge die Zulassung der Revision rechtfertigen könnte.
- VG Frankfurt/Main, 21.12.2009 - 9 L 3763/09
Einsteiliger Rechtsschutz gegen den Einbehalt eines Teils der Besoldung nach …
Zum früheren Recht hatte das BVerwG bereits die Auffassung vertreten, die Zurruhesetzung sei nur dann rechtmäßig, wenn eine anderweitige Verwendung ausscheide (B. v. 3.6.2009 - 2 B 91.08 - juris Rn. 5; U. v. 26.3.2009 - 2 C 46.08 - ZTR 2009, 555 u. 2 C 73.08 - ZBR 2009, 415).
Rechtsprechung
LSG Sachsen, 17.03.2008 - L 2 B 91/08 AS |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Berücksichtigung einer Versicherungspauschale und eines Beitrages zur Kfz-Versicherung bei Berechnung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Veranlassung zur Erhebung einer Untätigkeitsklage mangels Nichtentscheidung über einen Widerspruch in einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
SGG § 193 § 88
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 10.12.2007 - 4 AS 843/06
- SG Leipzig, 10.12.2007 - S 4 AS 834/06
- LSG Sachsen, 17.03.2008 - L 2 B 91/08 AS
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93
Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage - …
Auszug aus LSG Sachsen, 17.03.2008 - L 2 B 91/08
Kein zureichender Grund liegt jedoch bei dauerhaftem Personalmangel oder dauerhaft unzureichender Ausstattung mit sachlichen Mitteln vor (BSG, Urteil vom 08.12.1993 - 14a RKa 1/93, zitiert nach Juris, Rdnr. 26;… Leitherer, a.a.O., Rn. 7b).Der gesetzliche Auftrag schließe es aus, sich dauerhaft auf den rechtlichen Gesichtspunkt der Unmöglichkeit zu berufen (BSG, Urteil vom 08.12.1993, a.a.O., Rdnr. 26).
- BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71
Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von …
Auszug aus LSG Sachsen, 17.03.2008 - L 2 B 91/08
Ein zureichender Grund kann - wie von der Beklagten zutreffend ausgeführt - bei einer vorübergehenden besonderen Belastung, etwa wenn aufgrund einer Gesetzesänderung für einen begrenzten Zeitraum viele Anträge zu bearbeiten sind, oder bei einem Umzug oder organisatorischen Änderungen einer Behörde gegeben sein (BVerwG, Urteil vom 23.03.1973 - IV C 2.71 -, BVerwGE 42, 108;… Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl., § 88 Rdnr. 7a).
- SG Marburg, 12.01.2024 - S 19 P 4/23
Pflegeversicherung
Dies kann jedoch nicht für eine dauerhaft bestehende Überlastungssituation gelten (vgl. LSG Sachsen, Beschl. v. 17.03.2008 - L 2 B 91/08 AS, Juris Rn. 15.), da die Pflegekasse hierdurch von ihrer Obliegenheit der Verfahrensbeschleunigung effektiv befreit würde und ansonsten die Untätigkeitsklage ihres gesetzlichen Zwecks beraubt werden würde. - OVG Sachsen, 26.08.2013 - 2 B 390/13
Wahl des Profils am Gymnasium, Profilgruppe, Ermittlung der verfügbaren Plätze, …
Dabei können die Eltern verlangen, dass über die Vergabe der Plätze ermessens- und verfahrensfehlerfrei entschieden wird (vgl. Senatsbeschl. v. 13. Juni 2008 - 2 B 91/08 -).