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   BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15, 2 B 92.15 (2 C 6.16)   

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BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15, 2 B 92.15 (2 C 6.16) (https://dejure.org/2016,9297)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2016 - 2 B 92.15, 2 B 92.15 (2 C 6.16) (https://dejure.org/2016,9297)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2016 - 2 B 92.15, 2 B 92.15 (2 C 6.16) (https://dejure.org/2016,9297)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Verwendungszulage gegenüber einem Regelschullehrer während der Freistellungsphase i. R. seiner bewilligten Altersteilzeit im Blockmodell; Wahrnehmung des höherwertigen Amtes eines Fachleiters; Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die ...

  • rewis.io

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Verwendungszulage gegenüber einem Regelschullehrer während der Freistellungsphase i. R. seiner bewilligten Altersteilzeit im Blockmodell; Wahrnehmung des höherwertigen Amtes eines Fachleiters; Erfüllung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die ...

  • datenbank.nwb.de

    Haushaltsrechtliche Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes - und das Haushaltsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwaltungsgerichtliche Überraschungsentscheidungen - oder: Fortbildung tut not

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 15.15

    Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Arbeitsphase; Zulage;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Hinsichtlich des nach der teilweisen Erledigung des Rechtsstreits im Berufungsverfahren noch rechtshängigen Zeitraums vom 1. Februar 2011 bis zum 31. Juli 2014, in dem sich der Kläger bereits in der Freistellungsphase der ihm bewilligten Altersteilzeit im Blockmodell befand, ist die Revision wegen - nachträglich eingetretener - Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu dem Urteil des Senats vom 28. Oktober 2015 (BVerwG 2 C 15.15) zuzulassen.

    In dem genannten Urteil hat der Senat entschieden, dass ein Beamter, dem Altersteilzeit im Blockmodell bewilligt und dem in der Arbeitsphase wegen der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion die Zulage nach § 45 BBesG anteilig gewährt worden ist, auch in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Anspruch auf anteilige Zahlung dieser Zulage hat (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Rn. 9 ff. ).

    Vielmehr ist in solchen Fallkonstellationen die "Wahrnehmung" der Aufgabe auch für den Zeitraum der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell zu fingieren (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - Rn. 21).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Daraus folgt, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen i.S.v. § 46 Abs. 1 BBesG a.F. nicht gegeben sind, wenn eine Gemeinde dem Nothaushaltsrecht unterliegt und dieses die Begründung von Zahlungsverpflichtungen der Kommune infolge der Beförderung eines Beamten ausschließt (BVerwG, Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 13 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - Rn. 19 ; Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 7 Rn. 10 f.).

    Dies ergibt sich auch aus dem Zweck der Vorschrift, der u.a. darin besteht, den Verwaltungsträger davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen "hausgemachten" Gründen nicht entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.12.2014 - 2 B 110.13

    Zulage; Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes; haushaltsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung und mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 7 Rn. 6).

    Daraus folgt, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen i.S.v. § 46 Abs. 1 BBesG a.F. nicht gegeben sind, wenn eine Gemeinde dem Nothaushaltsrecht unterliegt und dieses die Begründung von Zahlungsverpflichtungen der Kommune infolge der Beförderung eines Beamten ausschließt (BVerwG, Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 13 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - Rn. 19 ; Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 7 Rn. 10 f.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Main, 04.07.2005 - 9 E 4113/04

    Altersteilzeit; Stellenzulage

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Die Ansicht, dass die Zulagengewährung mangels tatsächlicher Aufgabenwahrnehmung mit dem Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell endet, war bereits geraume Zeit vor Erlass des Berufungsurteils in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2014 - 4 B 7.13 - juris Rn. 17 ff; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Juli 2005 - 9 E 4113/04 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 2314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 Rn. 20).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch gewissenhafte und kundige Prozessbeteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 25. April 2015 - 1 BvR 2314/12 - NJW 2015, 1867 Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 4 B 7.13

    Ministerialrat; Zulage für die Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion während

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Die Ansicht, dass die Zulagengewährung mangels tatsächlicher Aufgabenwahrnehmung mit dem Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell endet, war bereits geraume Zeit vor Erlass des Berufungsurteils in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Juni 2014 - 4 B 7.13 - juris Rn. 17 ff; VG Frankfurt am Main, Urteil vom 4. Juli 2005 - 9 E 4113/04 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Ob überhaupt, in welcher Anzahl und in welcher Wertigkeit für eine Beförderung erforderliche Planstellen ausgebracht werden, ist Sache des Haushaltsgesetzgebers (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 - Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 24 S. 8 ff. und vom 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1 S. 2 f.; Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - 2 B 36.76 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 S. 9 ff. und vom 19. August 1986 - 2 B 15.86 - juris Rn. 3 und 8).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2016 - 2 B 92.15
    Ob überhaupt, in welcher Anzahl und in welcher Wertigkeit für eine Beförderung erforderliche Planstellen ausgebracht werden, ist Sache des Haushaltsgesetzgebers (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 1985 - 2 C 39.82 - Buchholz 235 § 18 BBesG Nr. 24 S. 8 ff. und vom 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1 S. 2 f.; Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - 2 B 36.76 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66 S. 9 ff. und vom 19. August 1986 - 2 B 15.86 - juris Rn. 3 und 8).
  • OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 369/05

    Wechselschichtzulage im Rahmen des Sabbatjahrmodells

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - 21 A 2607/05

    Berücksichtigung einer Lehrzulage bei der Berechnung des Altersteilzeitzuschlages

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • OVG Thüringen, 30.06.2015 - 2 KO 535/14

    Kein Anspruch auf Verwendungszulage für Fachlehrer an einer Regelschule (BesGr A

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • BVerwG, 19.08.1986 - 2 B 15.86

    Verpflichtung zur Beförderung eines Beamten wegen Beschäftigung in einer höher

  • OVG Thüringen, 20.08.2018 - 2 KO 301/16

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - hier

    Es versteht sich von selbst, dass diese Aussagen ebenso - und erst recht - Geltung beanspruchen bei haushaltsrechtlichen Einschränkungen kraft Landesverfassungsrechts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92/15 - juris; vorgehend Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 2 KO 535/14 - n. v.).

    Wie ausgeführt, kommt es maßgebend auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens des monatlichen Anspruchs an (stRspr, vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 2 KO 535/14 - BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92/15 - juris Rn. 26; Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16/13 - BVerwGE 150, 216; Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30/09 - BVerwGE 139, 368; Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 29/09 - NVwZ 2005, 1078; Beschluss vom 23. Juni 2005 - 2 B 106/04 - NVwZ-RR 2005, 732).

    Dieser Vorrang des Haushaltsrechts soll gerade nicht durch die bloße (selbst länger andauernde) Wahrnehmung der Aufgaben des höherwertigen Amtes - sei es auch eines gesetzlich bewerteten Funktionsamts - ausgehebelt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92/15, 2 B 92/15 (2 C 6/16) - juris Rn. 27 zum inhaltsgleichen Vorbringen des Klägerbevollmächtigten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 2 KO 535/14).

    Ob überhaupt, in welcher Anzahl und in welcher Wertigkeit für eine Beförderung erforderliche Planstellen ausgebracht werden, ist allein Sache des Haushaltsgesetzgebers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1977 - II B 36.76 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 66; Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 16/89 - NVwZ 1991, 375; Beschluss vom 11. April 2016, a. a. O.).

    Die Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes unterscheidet sich insofern von anderen Leistungen des Beamtenbesoldungsrechts, von deren Gewährung der Dienstherr sich grundsätzlich nicht durch Verweis auf haushaltsrechtliche Umstände freizeichnen kann (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 2 KO 535/14 - nachgehend BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92/15 -, juris Rn. 28; s. a. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. September 2013 - 3 A 1168/13 - juris; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110/13 - ZBR 2015, 170; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil.

    Die haushaltsrechtlichen Mittel müssen im Zeitpunkt des Entstehens des monatlichen Anspruchs bereit stehen (stRspr, vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 2 KO 535/14 - s. a. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016, a. a. O.; Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16/13 - BVerwGE 150, 216; Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 30/09 - BVerwGE 139, 368; Urteil vom 28. April 2011 - 2 C 29/09 - NVwZ 2005, 1078; Beschluss vom 23. Juni 2005 - 2 B 106/04 - NVwZ-RR 2005, 732).

    Die rückwirkende Änderung haushaltsrechtlicher Regelungen ist deshalb für die Erfüllung des Zulagentatbestandes des § 46 Abs. 1 BBesG a. F. ohne Bedeutung, einerlei, ob diese haushaltsrechtlichen Regelungen die Möglichkeiten für die Gewährung der Zulage erweitern oder einschränken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016, a. a. O., Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 4 B 4.21

    Beamtenbesoldung: Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes i.S. von § 46 Abs. 1 BBesG a.F. - bzw. hier § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG Bln - erfüllt sind, wenn der Beförderung des betreffenden Beamten kein haushaltsrechtliches Hindernis entgegensteht (BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - juris Rn. 22; BVerwG, Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - juris Rn. 13).

    Entscheidungen der Exekutive sind hier nur von Bedeutung, wenn sie auf entsprechenden gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhen, wie etwa "kw-Vermerke" oder eine Haushaltssperre (BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - juris Rn. 13; Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - juris Rn. 22).

    (1) Maßgeblich für den Anspruch des § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG Bln sind die einschlägigen Festlegungen und Vorgaben des jeweiligen Haushaltstitels des Haushaltsplans, wobei für die Beförderung des Beamten eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung stehen muss (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - juris Rn. 22), hier also für die Beförderung des Klägers in das höherwertige Funktionsamt eines Schulrates mit der Wertigkeit der Besoldungsgruppe A 15.

    Denn der Haushalt, auf den es beim Begriff der "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" ankommt, wird durch den Gesetzgeber und nicht durch die Exekutive bestimmt (BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - juris Rn. 13, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LC 144/15

    Besoldungsausgleich; Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn AG; Deutsche Bahn

    Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes sind erfüllt, wenn der Beförderung des betreffenden Beamten kein haushaltsrechtliches Hindernis entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 25.9.2014, a. a. O., Rn. 13; Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 11.4.2016 - BVerwG 2 B 92.15 -, juris Rn. 22).

    Für seine Beförderung muss eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 25.9.2014, a. a. O., Rn. 13; Beschluss vom 29.12.2014, a. a. O., Rn. 10; Beschluss vom 11.4.2016, a. a. O., Rn. 22).

    Denn der Haushalt, auf den es beim Begriff der "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" ankommt, wird durch den Gesetzgeber und nicht durch die Exekutive bestimmt; Entscheidungen der Exekutive sind hier nur von Bedeutung, wenn sie auf entsprechenden gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhen wie etwa "kw-Vermerke" oder einer Haushaltssperre (BVerwG, Urteil vom 25.9.2014, a. a. O., Rn. 13; Beschluss vom 29.12.2014, a. a. O., Rn. 10; Beschluss vom 11.4.2016, a. a. O., Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2017 - 5 LA 178/16

    Topfwirtschaft; Verjährung; Zulage

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 25.9.2014 - BVerwG 2 C 16.13 -, juris Rn 13 ff.), der der beschließende Senat folgt (vgl. u. a. Nds. OVG, Urteil vom 8.3.2017 - 5 LC 144/15 -, juris Rn 50), sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes erfüllt, wenn der Beförderung des betreffenden Beamten kein haushaltsrechtliches Hindernis entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 25.9.2014, a. a. O., Rn 13; Beschluss vom 29.12.2014 - BVerwG 2 B 110.13 -, juris Rn 10; Beschluss vom 11.4.2016 - BVerwG 2 B 92.15 -, juris Rn 22).

    Für seine Beförderung muss eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung stehen (BVerwG, Urteil vom 25.9.2014, a. a. O., Rn 13; Beschluss vom 29.12.2014, a. a. O., Rn 10; Beschluss vom 11.4.2016, a. a. O., Rn 22).

    Denn der Haushalt, auf den es bei dem Begriff der "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" ankommt, wird durch den Gesetzgeber und nicht durch die Exekutive bestimmt; Entscheidungen der Exekutive sind hier nur von Bedeutung, wenn sie auf entsprechenden gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhen wie etwa "kw-Vermerke" oder einer Haushaltssperre (BVerwG, Urteil vom 25.9.2014, a. a. O., Rn 13; Beschluss vom 29.12.2014, a. a. O., Rn 10; Beschluss vom 11.4.2016, a. a. O., Rn 22).

  • BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16

    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Beamter; Blockmodell; Dienstleistungsphase;

    Der Senat hat mit Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - (Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 9) hinsichtlich der vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit liegenden Zeiträume die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen.

    Insoweit fehlte es an den nach § 46 Abs. 1 BBesG a.F. erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 9 Rn. 19 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.2017 - 8 B 7.17

    Revisionszulassung; Konkretisierung des Vermögenswertes

    Eine die Revisionszulassung rechtfertigende nachträgliche Divergenz liegt vor, wenn die Beschwerdebegründung die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) wegen einer Frage des revisiblen Rechts darlegt, die nachträglich durch eines der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufgezählten Gerichte vom angefochtenen Urteil abweichend geklärt wird (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - BVerwGE 153, 169 und vom 11. April 2016 - 2 B 92.15 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 9 Rn. 13).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 2 B 20.22

    Verwendungszulage bei haushaltsrechtlicher Topfwirtschaft

    Fehlt es auf der Ebene des Haushaltsplans an einer festen Verknüpfung zwischen einem konkret-funktionellen Amt (Dienstposten) und einer bestimmten Planstelle (sog. Topfwirtschaft) ist entscheidend, ob und wie viele freie Planstellen der entsprechenden höheren Wertigkeit nach dem im maßgebenden Zeitpunkt geltenden Haushaltsplan im etatisierten Behördenbereich vorhanden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - BVerwGE 150, 216 Rn. 13 und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 8 Rn. 19; Beschlüsse vom 29. Dezember 2014 - 2 B 110.13 - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 7 Rn. 10 f. und 11. April 2016 - 2 B 92.15 u. a. - Buchholz 240 § 46 BBesG Nr. 9 Rn. 22, 26.).
  • OVG Bremen, 19.01.2022 - 2 LB 358/21

    Gewährung von Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

    Eine spätere Änderung haushaltsrechtlicher Voraussetzungen ist deshalb für die Erfüllung des Zulagentatbestandes ohne Bedeutung; ihr kommt in diesem Sinne keine "Rückwirkung" zu (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.04.2016 - 2 B 92.15, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 25.03.2021 - 6 CE 21.489

    Notwendigkeit einer Anlassbeurteilung für ein Bewerberauswahlverfahren

    Die rückwirkende Einweisung in die entsprechende Planstelle hat keine statusrelevanten Auswirkungen, weil der Antragsteller damit nicht etwa rückwirkend befördert wird (vgl. § 12 Abs. 2 BBG; BVerwG, B.v. 11.4.2016 - 2 B 92.15 - juris Rn. 26).
  • OVG Bremen, 02.02.2022 - 2 LB 141/21

    Zahlung einer Verwendungszulage - Anspruchshöhe; Schätzung; Topfwirtschaft;

    Eine spätere Änderung haushaltsrechtlicher Voraussetzungen ist deshalb für die Erfüllung des Zulagentatbestandes ohne Bedeutung; ihr kommt in diesem Sinne keine "Rückwirkung" zu (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 11.04.2016 - 2 B 92.15, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 2 B 21.22

    Gewährung einer Verwendungszulage

  • BVerwG, 26.01.2023 - 2 B 23.22

    Gewährung einer Verwendungszulage

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz;

  • OVG Bremen, 27.01.2022 - 2 LB 133/21

    Verwendungszulage - Schätzung; Verwendungszulage

  • OVG Bremen, 20.01.2022 - 2 LB 132/21

    Verwendungszulage - Schätzung; Topfwirtschaft; Verwendungszulage

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 249/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 57/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • OVG Bremen, 05.10.2022 - 2 LC 246/21

    Verwendungszulagen bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven - Elternzeit;

  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 1720/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende

  • OVG Bremen, 24.05.2023 - 2 LC 247/21

    Rückwirkende Gewährung einer Verwendungszulage eines Beamten für die Wahrnehmung

  • VG Köln, 11.05.2022 - 3 K 2465/21
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