Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 20.04.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12691
BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09 (https://dejure.org/2010,12691)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2010 - 2 B 92.09 (https://dejure.org/2010,12691)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 2 B 92.09 (https://dejure.org/2010,12691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a BhV HA, § 85 BG HA vom 03.06.2005
    Einführung der Kostendämpfungspauschale in Hamburg; Legitimation durch den Gesetzgeber

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO) einbehaltenen Kostendämpfungspauschale wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsgemäße Alimentationsniveau

  • rewis.io

    Einführung der Kostendämpfungspauschale in Hamburg; Legitimation durch den Gesetzgeber

  • ra.de
  • rewis.io

    Einführung der Kostendämpfungspauschale in Hamburg; Legitimation durch den Gesetzgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbBeihVO § 17a; HmbBG § 85 S. 3
    Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO) einbehaltenen Kostendämpfungspauschale wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsgemäße Alimentationsniveau

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
    Ansonsten könnte die Exekutive das durch Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen oder Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123 und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94).

    Den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts kann es auch genügen, wenn der Gesetzgeber dadurch tätig wird, dass er - unter Beachtung der hierfür im Übrigen maßgeblichen Voraussetzungen - Verordnungsrecht erlässt bzw. ändert (Urteil vom 20. März 2008 a.a.O.) oder dass er eine Rechtsgrundlage in Ansehung der sie ausfüllenden verordnungsrechtlichen Regelung schafft (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG).

    Damit ist zugleich entschieden, dass die in diesem Zusammenhang gerügte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu den Senatsurteilen vom 17. Juli 2004 (richtig: 17. Juni 2004) - BVerwG 2 C 50.02 - und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - nicht vorliegt.

    In dem genannten Beschluss hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2007 - 1 Bf 191/07 - wegen nachträglicher Divergenz zu der Senatsentscheidung vom 20. März 2008 (a.a.O.) zugelassen, weil das Berufungsgericht den Rechtssatz aufgestellt hatte, die Einführung einer Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht sei nicht so wesentlich, dass eine Delegation an die Exekutive ausgeschlossen sei.

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
    Ansonsten könnte die Exekutive das durch Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen oder Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123 und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94).

    Damit ist zugleich entschieden, dass die in diesem Zusammenhang gerügte Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zu den Senatsurteilen vom 17. Juli 2004 (richtig: 17. Juni 2004) - BVerwG 2 C 50.02 - und vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - nicht vorliegt.

    Auch wenn die Beihilfevorschriften im streitgegenständlichen Zeitraum insgesamt nicht dem Gesetzesvorbehalt genügten, war für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten des § 85 HmbBG in der ab dem 1. Januar 2008 geltenden Fassung jedenfalls von einer weiteren Anwendung der HmbBeihVO auszugehen, weil andernfalls die Bewilligung von Leistungen bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach einem einheitlichen Handlungsprogramm nicht sichergestellt gewesen wäre (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 2004 a.a.O. zu den Beihilfevorschriften des Bundes).

  • BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08

    Beihilfe; wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten/Lebenspartners;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
    Den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts kann es auch genügen, wenn der Gesetzgeber dadurch tätig wird, dass er - unter Beachtung der hierfür im Übrigen maßgeblichen Voraussetzungen - Verordnungsrecht erlässt bzw. ändert (Urteil vom 20. März 2008 a.a.O.) oder dass er eine Rechtsgrundlage in Ansehung der sie ausfüllenden verordnungsrechtlichen Regelung schafft (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG).

    Will er also das bestehende und vom Gesetzgeber in seinen Willen aufgenommene Verordnungsrecht ändern, so bedarf es hierfür wiederum einer Legitimation durch den Gesetzgeber (Urteil vom 3. Juni 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
    Auf die Frage, ob eine echte Rückwirkung - läge sie vor - im Hinblick darauf, dass der Kläger sich durch sein Verhalten auf die geänderte Rechtslage nicht hätte einstellen können, überhaupt zu beanstanden gewesen wäre (vgl. Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 36.02 - BVerwGE 118, 277 = Buchholz 237.6 § 87c NdsLBG Nr. 1), kommt es vor diesem Hintergrund nicht an.
  • BVerwG, 15.10.2008 - 2 C 70.08
    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
    Soweit die Beschwerde schließlich eine Divergenz zu dem Zulassungsbeschluss des Senats in der Sache 2 B 15.08 (2 C 70.08) behauptet, ist diese weder dargelegt noch gegeben.
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 B 15.08
    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
    Soweit die Beschwerde schließlich eine Divergenz zu dem Zulassungsbeschluss des Senats in der Sache 2 B 15.08 (2 C 70.08) behauptet, ist diese weder dargelegt noch gegeben.
  • OVG Hamburg, 17.12.2007 - 1 Bf 191/07

    Einführung derKostendämpfungspauschale für Beamte und Richter ist rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
    In dem genannten Beschluss hat der Senat die Revision gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2007 - 1 Bf 191/07 - wegen nachträglicher Divergenz zu der Senatsentscheidung vom 20. März 2008 (a.a.O.) zugelassen, weil das Berufungsgericht den Rechtssatz aufgestellt hatte, die Einführung einer Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht sei nicht so wesentlich, dass eine Delegation an die Exekutive ausgeschlossen sei.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine abstrakte, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2;

    Wegen der außergewöhnlichen Bedeutung der Beihilfe für die Betroffenen und für die Wahrung eines verfassungsgemäßen Alimentationsniveaus muss der parlamentarische Gesetzgeber selbst die tragenden Strukturprinzipien und wesentliche Einschränkungen des Beihilfesystems festlegen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.07.2012, a.a.O.; Beschluss vom 14.07.2010 - 2 B 92.09 -, juris Rn. 7; Urteil vom 17.06.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.10.2010 - 10 S 2821/09 -, VBlBW 2011, 112, juris Rn. 24).

    Andernfalls könnte der für Besoldung und Versorgung bestehende Gesetzesvorbehalt aus Art. 33 Abs. 5 GG zunehmend ausgehöhlt werden und die Exekutive das durch Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen oder Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (BVerwG, Urteil vom 19.07.2012, a.a.O.; Beschluss vom 14.07.2010, a.a.O.; Urteil vom 17.06.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Andernfalls könnte der für Besoldung und Versorgung bestehende Gesetzesvorbehalt aus Art. 33 Abs. 5 GG zunehmend ausgehöhlt werden und die Exekutive das durch Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen oder Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (stRspr, z.B. Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 2 B 92.09 - ZBR 2011, 200; Urteile vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234 = Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 17 jeweils Rn. 7; vom 20. März 2008 a.a.O. jeweils Rn. 11 und vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123 S. 12).

    Er muss insbesondere entscheiden, welchen Rahmen die Eigenbeteiligung der Beamten nicht überschreiten darf und ob sowie ggf. nach welchen Gesichtspunkten die Kostendämpfungspauschale der Höhe nach gestaffelt werden muss (Beschluss vom 14. Juli 2010 a.a.O.).

    Hierfür ist aber - abgesehen von den übrigen für den Erlass von Verordnungsrecht durch den parlamentarischen Gesetzgeber maßgeblichen Voraussetzungen (Urteil vom 20. März 2008 a.a.O. jeweils Rn. 13 und 15; Beschluss vom 14. Juli 2010 a.a.O. Rn. 7 f.) - erforderlich, dass das Landesgesetz eine gemessen an dem auch von dem Landesgesetzgeber zu beachtenden Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG hinreichend konkrete Verordnungsermächtigung enthält, die den betreffenden Leistungsausschluss inhaltlich deckt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 - BVerfGE 114, 196 ).

  • BVerwG, 11.08.2022 - 5 CN 1.21

    Regelung der Bremischen Beihilfeverordnung über die Beihilfefähigkeit der bei

    Damit kommt den Beihilfevorschriften eine besondere Bedeutung für die Wahrung eines verfassungsgemäßen Alimentationsniveaus zu (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 92.09 - juris Rn. 7).

    Zum anderen muss der Gesetzgeber die Verantwortung für wesentliche Einschränkungen des Beihilfestandards übernehmen (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 2 B 92.09 - juris Rn. 7 m. w. N. und vom 30. März 2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 13).

  • OVG Thüringen, 15.11.2022 - 2 KO 801/20

    Beihilfeberechtigung; Eigenbeteiligung bei stationären wahlärztlichen Leistungen;

    Er muss insbesondere entscheiden, welchen Rahmen die Eigenbeteiligung der Beamten nicht überschreiten darf und ob sowie ggf. nach welchen Gesichtspunkten die Kostendämpfungspauschale der Höhe nach gestaffelt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - Juris, Rn. 9 ff.; Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 - Juris, Rn. 11 f.; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 92/09 - Juris, Rn. 7; Urteil vom 19. Juli 2012 - 5 C 1/12 - Juris, Rn. 13f.; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 5 C 29/12 - Juris, Rn. 14).

    Hierfür ist aber - abgesehen von den übrigen für den Erlass von Verordnungsrecht durch den parlamentarischen Gesetzgeber maßgeblichen Voraussetzungen - erforderlich, dass das Landesgesetz eine gemessen an dem auch von dem Landesgesetzgeber zu beachtenden Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG bzw. des Art. 84 Abs. 1 Satz 2 ThürVerf hinreichend konkrete Verordnungsermächtigung enthält, die den betreffenden Leistungsausschluss inhaltlich deckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49/07 - Juris, Rn. 13, 15; Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 92/09 - Juris, Rn. 7; Urteil vom 19. Juli 2012 - 5 C 1/12 - Juris, Rn. 15; Urteil des Senats vom 24. August 2022 - 2 KO 609/21 - Juris, Rn. 96).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Landesgesetzgeber damit die Verantwortung nicht nur für die Einführung, sondern auch für die Ausgestaltung der Kostendämpfungspauschale übernommen habe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 92/09 - Juris, Rn. 7 f.).

  • OVG Thüringen, 24.08.2022 - 2 KO 609/21

    Konkurrenzregelung bei mehreren Beihilfeberechtigungen

    Andernfalls könnte der für Besoldung und Versorgung bestehende Gesetzesvorbehalt aus Art. 33 Abs. 5 GG zunehmend ausgehöhlt werden und die Exekutive das durch Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen oder Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (stRspr z.B. Beschluss vom 14. Juli 2010 - BVerwG 2 B 92.09 - ZBR 2011, 200; Urteile vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234 = Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 17 jeweils Rn. 7; vom 20. März 2008 a. a. O. jeweils Rn. 11 und vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123 S. 12).

    Er muss insbesondere entscheiden, welchen Rahmen die Eigenbeteiligung der Beamten nicht überschreiten darf und ob sowie ggf. nach welchen Gesichtspunkten die Kostendämpfungspauschale der Höhe nach gestaffelt werden muss (Beschluss vom 14. Juli 2010 a. a. O.).".

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

    Jedenfalls wären die Vorschriften auch dann für Aufwendungen, die vor Inkrafttreten der Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes entstanden sind, weiterhin anzuwenden, soweit sie im Übrigen mit höherrangigem Recht vereinbar sind (zu den Verwaltungsvorschriften des Bundes: BVerwG, Urt. v. 26.6.2008, BVerwGE 131, 234); zur Kostendämpfungspauschale/Hamburg: BVerwG, Beschl. v. 14.7.2010, ZBR 2011, 200).
  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 14 BV 13.470

    Der (weitgehende) Leistungsausschluss für persönliche Behandlungen durch nahe

    Andernfalls könnte der für Besoldung und Versorgung bestehende Gesetzesvorbehalt aus Art. 33 Abs. 5 GG zunehmend ausgehöhlt werden und die Exekutive das durch Besoldungs- und Versorgungsgesetze festgelegte Alimentationsniveau durch Streichungen oder Kürzungen von Beihilfeleistungen eigenmächtig absenken (stRspr" vgl. z.B. BVerwG" B.v. 14.7.2010 - 2 B 92.09 - ZBR 2011" 200 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Halle, 20.04.2009 - 2 B 92/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,51034
VG Halle, 20.04.2009 - 2 B 92/09 (https://dejure.org/2009,51034)
VG Halle, Entscheidung vom 20.04.2009 - 2 B 92/09 (https://dejure.org/2009,51034)
VG Halle, Entscheidung vom 20. April 2009 - 2 B 92/09 (https://dejure.org/2009,51034)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,51034) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht