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   BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96   

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https://dejure.org/1997,3246
BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96 (https://dejure.org/1997,3246)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1997 - 2 B 93.96 (https://dejure.org/1997,3246)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1997 - 2 B 93.96 (https://dejure.org/1997,3246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Beförderung - Schadenersatz - Unterbliebene Beförderung eines Beamten - Rechtsfehlerhaft unterbliebene Beförderung - Verschulden - Verschulden des Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1997, 1056
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Beschlusses von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 93.82 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 141 - LS - = NJW 1985, 876) sowie von dem Beschluß vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94.90 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 220 = DVBl 1991, 51) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96
    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Beschlusses von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1984 - BVerwG 8 C 93.82 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 141 - LS - = NJW 1985, 876) sowie von dem Beschluß vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94.90 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 220 = DVBl 1991, 51) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96
    Vielmehr ist das Berufungsgericht von der auch in diesen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich ausgegangen, wonach ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht in seinem auf Berufung aufgehobenen Urteil im Vorprozeß - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat (vgl. auch z.B. Urteile des Senats vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156) und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - (Buchholz 237.6 § 8 Nr. 4 = ZBR 1989, 280 f., in BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] insoweit nicht abgedruckt) sowie Beschluß vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 52 = ZBR 1996, 310), jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96
    Vielmehr ist das Berufungsgericht von der auch in diesen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich ausgegangen, wonach ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht in seinem auf Berufung aufgehobenen Urteil im Vorprozeß - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat (vgl. auch z.B. Urteile des Senats vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156) und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - (Buchholz 237.6 § 8 Nr. 4 = ZBR 1989, 280 f., in BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] insoweit nicht abgedruckt) sowie Beschluß vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 52 = ZBR 1996, 310), jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96
    Vielmehr ist das Berufungsgericht von der auch in diesen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich ausgegangen, wonach ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht in seinem auf Berufung aufgehobenen Urteil im Vorprozeß - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat (vgl. auch z.B. Urteile des Senats vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156) und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - (Buchholz 237.6 § 8 Nr. 4 = ZBR 1989, 280 f., in BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] insoweit nicht abgedruckt) sowie Beschluß vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 52 = ZBR 1996, 310), jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten ist regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier der Verwaltungsgerichtshof - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 Nr. 145 S. 46 m.w.N., vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 4 S. 7 [in BVerwGE 80, 127 insoweit nicht abgedruckt], vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 250 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113 S. 17 sowie Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - Buchholz 232 § 8 Nr. 52 S. 5 jeweils m.w.N. und 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 - ZBR 1997, 229 = DÖD 1997, 249).

    Die Würdigung eines festgestellten behördlichen Verhaltens als schuldhaft oder nicht schuldhaft kann mit Blick auf eine Haftung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich nicht nach anderen Maßstäben erfolgen als bei der Amtshaftung (vgl. Beschluss vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12

    Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 1997 - 2 B 93.96 -, juris, Rn. 2.
  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 1472/07

    Konkurrentenklage gegen verweigerte Zuteilung von Aktienskontren

    Insbesondere ist das den Amtsträgern von der Klägerin zur Last gelegte Verschulden nicht dadurch ausgeschlossen, dass die nach Meinung der Klägerin rechtswidrige Skontrenzuteilung vom 20. Mai 2005 von einem Kollegialgericht als rechtens und damit als amtspflichtgemäß beurteilt worden wäre (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 7. Juli 1994 - 3 ZR 52/93 -, BGHZ 126, 386 [394]; BVerwG, Beschluss vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 -, ZBR 1997, 229).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1999 - 2 A 12143/98

    Gleichbehandlung bei Schwerbehinderung - Schadensersatzanspruch wegen

    Sie besagt, dass einen Beamten in der Regel kein Verschulden trifft, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat (BVerwG, ZBR 1997, 229 und ZBR 1998, 316; BGH, NVwZ 1998, 878; BFH, BStBl. 1998 11, 903, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97

    Verstoß gegen denkgesetzliche Grundsätze als Grund für die Zulassung der Revision

    Nach der - auch vom Berufungsgericht herangezogenen - ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat, auch wenn es im gleichen Verwaltungsstreitverfahren in der Vorinstanz ergangen ist (stRspr, u.a. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] nicht abgedruckt> sowie Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 <ZBR 1997, 229> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.1997 - 2 B 124.97

    Beurteilung eines beförderten Beamten im Konkurrentenverfahren an Hand eines

    Vielmehr weist die Beschwerde zutreffend darauf hin, daß auch das Berufungsgericht ausdrücklich von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen ist, wonach ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig bewertet hat (Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 - <ZBR 1997, 229> mit zahlreichen Nachweisen).
  • VG Münster, 26.04.2016 - 4 K 2646/13

    Schadensersatz; Konkurrentenstreit; Kollegialgerichtsregel; Kausalität

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 1997 - 2 B 93.96 -, juris, Rn. 2.
  • BVerwG, 12.02.1998 - 2 B 15.98

    Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn zum Zeitpunkt der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein für das Schadensersatzbegehren erforderliches Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier der Verwaltungsgerichtshof - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat (z.B. BVerwG, Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 - mit zahlreichen Nachweisen).
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