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   BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81   

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BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81 (https://dejure.org/1982,1937)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1982 - 2 B 95.81 (https://dejure.org/1982,1937)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1982 - 2 B 95.81 (https://dejure.org/1982,1937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines besonderen Einzelfalls i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über den Urlaub der bayerischen Beamten und Richter (UrlV) - Rechtsanspruch des Beamten auf Übertragung des Resturlaubs beim Bestehen dienstlicher Gründe - Ermessen und Fürsorgepflicht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15]).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15]).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [187]).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb - in Ausnahmefällen - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15]).

  • BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64

    Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    - Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht die Vernachlässigung dienstlicher Belange gebietet, um einem kurzfristig gestellten Urlaubsgesuch stattgeben zu können (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG 6 C 110.61 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 1 = DÖD 1963, 96]), und daß eine Übertragung von Erholungsurlaub in das nächste Urlaubsjahr jedenfalls dann ausgeschlossen werden kann, wenn der Beamte den Nichtantritt des Urlaubs während des Urlaubsjahres zu vertreten hat (vgl. Urteil vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2 = DÖD 1968, 114]).

    Hiernach verfallen (Rest-)Urlaubsansprüche nach dem Sinn und Zweck der Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis zu dem Erholungsurlaub äußerstenfalls übertragen werden kann, ausnahmslos - ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der (Rest-)Urlaub nicht rechtzeitig angetreten wurde (vgl. Urteile vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - [a.a.O.] und vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9 = DÖD 1977, 224, 225]).

  • BVerwG, 12.12.1962 - VI C 110.61
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    - Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht die Vernachlässigung dienstlicher Belange gebietet, um einem kurzfristig gestellten Urlaubsgesuch stattgeben zu können (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG 6 C 110.61 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 1 = DÖD 1963, 96]), und daß eine Übertragung von Erholungsurlaub in das nächste Urlaubsjahr jedenfalls dann ausgeschlossen werden kann, wenn der Beamte den Nichtantritt des Urlaubs während des Urlaubsjahres zu vertreten hat (vgl. Urteil vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2 = DÖD 1968, 114]).

    Hierüber hinausgehende Ansprüche, etwa auf Urlaubsabgeltung in Geld, bestehen für den Beamten grundsätzlich nicht (vgl. hierzu auch Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG 6 C 110.61 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    Von einem Verfahrens fehl er könnte nur bei sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung die Rede sein (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 25]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    Zu der hiernach - ebenso wie gemäß § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO - erforderlichen Bezeichnung der Tatsachen, die den behaupteten Mangel ergeben, gehört u.a. die nähere Darlegung, in welcher Richtung und mit welchen Mitteln sich dem Tatsachengericht im einzelnen eine weitere Aufklärung aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    Gegen diese Regelung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwGE 57, 272 ff.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie über den Einzelfall hinausweisende und noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen und für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich sind (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
  • BVerwG, 21.10.1980 - 4 B 175.80

    Vereinfachtes Berufungsverfahren - Voraussetzungen für Berufungszurückweisung -

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

  • BVerwG, 28.04.1981 - 7 B 113.81

    Behandlung einer vom Verwaltungsgericht für zulässig gehaltenen Klage als

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - 2 A 11321/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Hieraus können grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über diejenigen hinausgehen, die einfachrechtlich in Konkretisierung der Fürsorgepflicht - wie auf dem Gebiet der Urlaubsregelung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1982 - 2 B 95.81 -, juris Rn. 3) - speziell und abschließend geregelt sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10

    Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Hieraus können grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über diejenigen hinausgehen, die einfachrechtlich in Konkretisierung der Fürsorgepflicht - wie auf dem Gebiet der Urlaubsregelung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1982 - 2 B 95.81 -, juris Rn. 3) - speziell und abschließend geregelt sind.
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 LA 100/07

    Voraussetzungen für den Verfall von Resturlaub gem. § 8 Abs. 1 S. 2

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht § 8 Abs. 1 Satz 2 NEUrlVO als eine Ausschlussregelung interpretiert, nach der - abgesehen von den in der Erholungsurlaubsverordnung ausdrücklich geregelten, hier aber nicht einschlägigen Ausnahmen - Resturlaub (und d. h. ggf. auch der gesamte noch nicht genommene Urlaub) ausnahmslos verfällt, ohne dass es auf die Gründe ankommt, aus denen er nicht angetreten wurde (siehe zu vergleichbaren Vorschriften: BVerwG, Beschl. v. 25.2. 1988 - BVerwG 2 C 3.86 -, juris, Langtext Rn. 17 und Beschl. v. 27.10.1982 - BVerwG 2 B 95.81 -, juris, Langtext Rn. 3; VGH BW, Beschl. v. 27.10.2008 - 4 S 3099/07 -, juris, Langtext Rn. 4; Hbg OVG, Beschl. v. 30.11.2001 - 1 Bf 135/01 - juris, Langtext Rn. 4; Hess. VGH, Urt. v. 6.9. 1989 - 1 UE 3303/86 -, juris, Langtext Rn. 28).

    Eine Beamtin, deren Urlaubsanspruch infolge einer (etwa) rechtswidrigen Versagung des Urlaubs verfallen ist, hat auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung ihres Dienstherrn einen Anspruch auf Dienstbefreiung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.1982 - BVerwG 2 B 95.81 -, juris, Langtext Rn. 3).

  • VG Kassel, 01.10.2009 - 1 K 146/08

    Anteiliger Jahresurlaub von Beamten bei sog. Sabbatical-Modell

    Da der Urlaub des Beamten gerade keine Ausgleichsleistung zur Arbeitstätigkeit ist, sondern als Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherren die Dienstfähigkeit des Beamten erhalten bzw. wiederherstellen soll, ist ein solcher Ausgleich grundsätzlich nicht möglich (einhellige Rspr. vgl. z.B. BVerwG Urt. v. 10.02.1977, Az. 2 C 43.74; Beschl. v. 27.10.1982, Az. 2 B 95.81; OVG Lüneburg Beschl. v. 17.06.2009, Az. 5 LA 100/07; Hess. VGH, Urt. v. 06.09.1989, Az. 1 UE 3303/86).

    Er ist anders als im Arbeitsrecht kein Ausgleich für die getätigte Arbeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1977, a.a.o.; Beschl. v. 27.10.1982, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.6.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.09.1984 - 2 B 101.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Zur Begründung wird vollinhaltlich Bezug genommen auf den den Kläger betreffenden Beschluß vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 95.81 (Seite 4) -.

    Wie die Beschwerde selbst einräumt, ist dies bereits in dem den Kläger betreffenden Beschluß vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 95.81 - verneint worden.

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 12 K 5204/10

    Feuerwehrbeamter, Schichtdienst, Erholungsurlaub, Dienstbefreiung

    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger den Erholungsurlaubsanspruchs aus den Jahren 2009 und 2010 wegen der Regelung in § 8 Abs. 2 EUV NRW überhaupt noch realisieren kann und damit eine Gefährdung der Rechtsposition von vornherein ausgeschlossen sein könnte; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 2 B 95/81 - und vom 25. Februar 1988 - 2 C 3/86 -, juris (Urlaubsansprüche von Beamten verfallen nach dem zeitgebundenen Sinn und Zweck der jährlichen Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis dem dieser äußerstenfalls übertragen werden kann, ohne dass es auf den Grund für den Verfall ankommt).
  • VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146

    Rechtmäßiger Verfall angesparten Erholungsurlaubs

    Nach dem Sinn und Zweck der Gewährung von Erholungsurlaub verfallen (Rest-) Urlaubsansprüche mit Ablauf des Zeitraums, bis zu dem Erholungsurlaub maximal übertragen werden kann, ausnahmslos und auch ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der (Rest-) Urlaub nicht rechtzeitig eingebracht werden konnte (BVerwG, B. v. 27.10.1982 - 2 B 95.81 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86

    Urlaubsberechnung bei Schichtdienst - Verfall des Erholungsurlaubs - Ablauf des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Urlaubsansprüche von Beamten nach dem zeitgebundenen Sinn und Zweck der jährlichen Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis zu dem dieser äußerstenfalls übertragen werden kann, ausnahmslos verfallen, ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der Urlaub nicht rechtzeitig angetreten werden konnte (vgl. Urteile vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - , vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - ; Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 95.81 -).
  • VGH Bayern, 29.07.2016 - 3 ZB 15.1469

    Gilt auch für Beamte: Keine Urlaubsabgeltung über den unionsrechtlichen

    Darüber hinausgehende Ansprüche wie insbesondere auf Urlaubsabgeltung in Geld bestehen für den Beamten grundsätzlich nicht (BVerwG, B. v. 27.10.1982 - 2 B 95.81 - juris Rn. 3).
  • VG Bremen, 28.08.2020 - 6 K 520/17

    Nachzahlung von Bezügen; Abgeltiung Urlaub - Besoldungsnachzahlung;

    Dies ist vorliegend auf dem Gebiet der Urlaubsregelung der Fall (BVerwG, Beschluss vom 27.10.1982 - 2 B 95.81, Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.606

    Kein Urlaubs(abgeltungs)anspruch für Zeitraum einer rechtswidrigen

  • VG Hannover, 15.10.2009 - 13 A 2003/09

    Anspruch eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getretenen Beamten auf

  • VG Hannover, 29.04.2010 - 13 A 3250/09

    Keine Abgeltung von nichtgenommenen Zusatzurlaub; Abgeltung; Urlaub;

  • VG Koblenz, 03.11.2009 - 2 K 180/09

    Ruhestandsbeamter; finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 3 ZB 22.759

    Kein Abgeltungsanspruch für verfallenden Resturlaub

  • VG Bremen, 06.03.2018 - 6 K 3201/16

    Widerspruchsbescheid vom 20.09.2016 - Abgeltung des Urlaubsanspruchs; Ablehnung

  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 3 ZB 13.2337

    Erkrankung während des Erholungsurlaubs

  • VG Ansbach, 24.09.2013 - AN 1 K 13.00668

    Verfall des Urlaubsanspruchs 15 Monate nach dem Urlaubsjahr

  • VG Bayreuth, 04.02.2020 - B 5 K 19.14

    Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung im Beamtenrecht

  • VG Magdeburg, 11.07.2017 - 5 A 689/15

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf Zusatzurlaub gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UrlVO LSA

  • VG München, 04.05.2022 - M 5 K 20.2921

    Beamtenrecht: Verfall von nicht genommenen Erholungsurlaub trotz langandauernder

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