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   BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13   

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BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13 (https://dejure.org/2014,36107)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.2014 - 2 B 97.13 (https://dejure.org/2014,36107)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 2014 - 2 B 97.13 (https://dejure.org/2014,36107)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2; BBG a. F. § 42 Abs. 3; BBG n. F. § 44 Abs. 3; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1, § 98, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3; ZPO § 412 Abs. 1
    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten; erhebliche Fehlzeiten; Polizeidienstunfähigkeit; allgemeine Dienstunfähigkeit; Innendienst; Büroarbeit; anderweitige Verwendung; Weiterverwendung; Suchpflicht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BeamtStG § 26 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2
    Büroarbeit; Innendienst; Polizeidienstunfähigkeit; Polizeivollzugsbeamter; Suchpflicht; Weiterverwendung; allgemeine Dienstunfähigkeit; anderweitige Verwendung; erhebliche Fehlzeiten; gerichtliche Aufklärungspflicht; krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten; vorzeitige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 3 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 4 BeamtStG, § 26 Abs 2 BeamtStG, § 42 Abs 3 BBG 1971
    Zurruhesetzung eines Polizeivollzugsbeamten wegen Polizeidienstunfähigkeit; Suchpflicht des Dienstherren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 3 BeamtStG, § 26 Abs 1 S 4 BeamtStG, § 26 Abs 2 BeamtStG, § 42 Abs 3 BBG 1971
    Zurruhesetzung eines Polizeivollzugsbeamten wegen Polizeidienstunfähigkeit; Suchpflicht des Dienstherren

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zurruhesetzung eines Polizeivollzugsbeamten wegen Polizeidienstunfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines polizeidienstunfähigen Polizeivollzugsbeamten in den vorzeitigen Ruhestand

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 26 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 BeamtStG
    Beamtenrecht: Polizeidienstunfähigkeit | (nordrhein-westfälisches Landesrecht wie Art. 128 Abs. 1, 3 BayBG); Polizeibeamter; Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; Polizeidienstunfähigkeit; Allgemeine Dienstunfähigkeit ; Suchpflicht

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 26 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Abs. 2 BeamtStG (nordrhein-westfälisches Landesrecht wie Art. 128 Abs. 1, 3 BayBG)
    Beamtenrecht: Polizeidienstunfähigkeit | Polizeibeamter; Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; Polizeidienstunfähigkeit; Allgemeine Dienstunfähigkeit ; Suchpflicht

  • rewis.io

    Zurruhesetzung eines Polizeivollzugsbeamten wegen Polizeidienstunfähigkeit; Suchpflicht des Dienstherren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten; erhebliche Fehlzeiten; Polizeidienstunfähigkeit; allgemeine Dienstunfähigkeit; Innendienst; Büroarbeit; anderweitige Verwendung; Weiterverwendung; Suchpflicht; ...

  • rechtsportal.de

    BeamtStG § 26 Abs. 1 S. 4
    Versetzung eines polizeidienstunfähigen Polizeivollzugsbeamten in den vorzeitigen Ruhestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Innendienst für den polizeidienstunfähigen Polizeivollzugsbeamten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Dienstherrn nach krankheitsgerechtem anderen Dienstposten zu suchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Dienstherrn nach krankheitsgerechtem anderen Dienstposten zu suchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht - Dienstunfähigkeit/Polizeidienstunfähigkeit - Suche nach anderer Verwendung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 439
  • DÖV 2015, 256
 
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Wird zitiert von ... (139)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Ein polizeidienstunfähiger Polizeivollzugsbeamter darf nicht in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, wenn im Polizeidienst ein Dienstposten zur Verfügung steht, dessen Aufgaben er bewältigen kann (im Anschluss an Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 - Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2).

    Der Bedeutungsgehalt dieser Regelung ist insbesondere durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 - (Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2) geklärt, das zur weitgehend wortgleichen Vorschrift des § 194 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen ergangen ist.

    Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand scheidet trotz Polizeidienstunfähigkeit aus, wenn der Polizeivollzugsbeamte in einer Funktion des Polizeidienstes verwendet werden kann, deren Aufgaben er erfüllen kann, ohne polizeidienstfähig zu sein (Urteile vom 3. März 2005 a.a.O. S. 2 f. und vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - NVwZ 2012, 1483 = Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 jeweils Rn. 10).

    Die Weiterverwendung im Polizeidienst setzt voraus, dass dort eine Funktion, d.h. ein Dienstposten, zur Verfügung steht, dessen Aufgaben der Beamte dauerhaft, d.h. voraussichtlich bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze, bewältigen kann (Urteil vom 3. März 2005 a.a.O. S. 3 f.).

    Maßstab für die Prüfung der gesundheitlichen Eignung sind die Anforderungen derjenigen Dienstposten, die für eine Weiterverwendung des Polizeivollzugsbeamten zur Verfügung stehen (Urteil vom 3. März 2005 a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Die Suchpflicht entfällt, wenn feststeht, dass der Beamte krankheitsbedingt voraussichtlich keinerlei Dienst mehr leisten kann oder erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind (im Anschluss an Urteile vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 und vom 5. Juni 2014 - BVerwG 2 C 22.13 - NVwZ 2014, 1319 ).

    Maßstab für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit ist das dem Beamten zuletzt übertragene Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, d.h. die Gesamtheit der bei seiner Beschäftigungsbehörde eingerichteten Dienstposten, auf denen er amtsangemessen eingesetzt werden kann (stRspr; vgl. nur Urteile vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 jeweils Rn. 13 f. und vom 5. Juni 2014 - BVerwG 2 C 22.13 - NVwZ 2014, 1319 Rn. 14 ).

    Der Dienstherr ist von der Suche nach einer Funktion für die Weiterverwendung im Sinne des § 110 NBG nur dann entbunden, wenn feststeht, dass der Polizeivollzugsbeamte in dem von § 110 NBG vorgegebenen Zeitraum, d.h. in den nächsten zwei Jahren keinerlei Dienst leisten kann oder erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten sind (vgl. bereits Urteil vom 5. Juni 2014 a.a.O. Rn. 34 f. zur Weiterverwendung nach § 44 Abs. 3 BBG n.F.).

    Besteht auch diese nicht, muss er vorzeitig in den Ruhestand zu versetzt werden (vgl. Urteil vom 5. Juni 2014 a.a.O. Rn. 34 f.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Die Suchpflicht entfällt, wenn feststeht, dass der Beamte krankheitsbedingt voraussichtlich keinerlei Dienst mehr leisten kann oder erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind (im Anschluss an Urteile vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 und vom 5. Juni 2014 - BVerwG 2 C 22.13 - NVwZ 2014, 1319 ).

    Maßstab für die Beurteilung der Dienstunfähigkeit ist das dem Beamten zuletzt übertragene Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, d.h. die Gesamtheit der bei seiner Beschäftigungsbehörde eingerichteten Dienstposten, auf denen er amtsangemessen eingesetzt werden kann (stRspr; vgl. nur Urteile vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 jeweils Rn. 13 f. und vom 5. Juni 2014 - BVerwG 2 C 22.13 - NVwZ 2014, 1319 Rn. 14 ).

    Insoweit können die Anforderungen herangezogen werden, die das Bundesverwaltungsgericht für die Suchpflicht nach § 42 Abs. 3 BBG a.F. aufgestellt hat (Urteil vom 26. März 2009 a.a.O. Rn. 25 f.).

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Dieser gesetzliche Begriff erfasst Verstöße des Gerichts gegen verwaltungsprozessrechtliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze, nicht aber Fehler des Verwaltungsverfahrens (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - NVwZ-RR 2008, 477 = Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 jeweils Rn. 3).

    Ein weiteres Gutachten muss nicht schon dann eingeholt werden, wenn ein Beteiligter ein vorliegendes Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 26. Februar 2008 a.a.O. Rn. 29 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - NJW 2009, 2614 = Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 jeweils Rn. 7).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand scheidet trotz Polizeidienstunfähigkeit aus, wenn der Polizeivollzugsbeamte in einer Funktion des Polizeidienstes verwendet werden kann, deren Aufgaben er erfüllen kann, ohne polizeidienstfähig zu sein (Urteile vom 3. März 2005 a.a.O. S. 2 f. und vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - NVwZ 2012, 1483 = Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 jeweils Rn. 10).

    Die Rechtmäßigkeit der Anordnung ist jedenfalls nach Erstellung und Bekanntgabe des Gutachtens ohne Bedeutung (Urteil vom 26. April 2012 a.a.O. jeweils Rn. 18).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr; Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 5 S. 58 f.; Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr; Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 5 S. 58 f.; Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Ein weiteres Gutachten muss nicht schon dann eingeholt werden, wenn ein Beteiligter ein vorliegendes Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 26. Februar 2008 a.a.O. Rn. 29 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - NJW 2009, 2614 = Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 jeweils Rn. 7).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr; vgl. Beschluss vom 24. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13
    Diese Eignungsbeurteilung unterliegt der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 = Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 1 jeweils Rn. 24 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2023 - 6 A 2643/20

    Polizeidienstunfähigkeit; allgemeine Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung;

    vgl. etwa Urteile vom 26.3.2009 - 2 C 73.08 -, BVerwGE 133, 297 = juris Rn. 14 f., vom 5.6.2014 - 2 C 22.13 -, NVwZ 2014, 1319 = juris Rn. 14, und Beschluss vom 6.11.2014 - 2 B 97.13 -, IÖD 2015, 2 = juris Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3.3.2005 - 2 C 4.04 -, a. a. O. Rn. 9 und Ls.; siehe auch Beschluss vom 6.11.2014 - 2 B 97.13 -, a. a. O. Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - 2 B 97.13 -, a. a. O. Rn. 10 f., (zu § 110 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vom 25.3.2009), m. w. N. Danach können für die Suche die Anforderungen herangezogen werden, die das Bundesverwaltungsgericht für die Suchpflicht nach § 42 Abs. 3 BBG a. F. aufgestellt hat.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - 2 B 97.13 -, a. a. O. Rn. 12.

    vgl. erneut BVerwG, Beschluss vom 6.11.2014 - 2 B 97.13 -, a. a. O. Rn. 13.

    Die Suche nach einer anderweitigen Verwendung im Sinne von § 26 Abs. 2 BeamtStG setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die allgemeine Dienstfähigkeit des Polizeivollzugsbeamten voraus, vgl. Beschluss vom 6.11.2014 - 2 B 97.13 -, a. a. O. Rn. 15, die sich in diesem Zusammenhang allerdings denklogisch nicht auf das innegehabte abstrakt-funktionelle Amt bei der Beschäftigungsbehörde im Bereich des Polizeivollzugsdienstes beziehen kann, sondern nur auf ein für die künftige Verwendung in Betracht kommendes Amt bzw. genauer: auf die insoweit in Betracht kommenden Dienstposten, nach denen der Dienstherr wiederum zu suchen hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5.6.2014 - 2 C 22.13 -, a. a. O. Rn. 34 f. und Beschluss vom 6.11.2014 - 2 B 97.13 -, a. a. O. Rn. 15.

    Es kann außerdem offen bleiben, ob in die Suche für die Weiterverwendung im Polizeivollzugsdienst nach § 115 Abs. 1 letzter Halbsatz LBG NRW nur statusamtsgemäße Dienstposten einzubeziehen sind, so von der Weiden, Polizeidienstfähigkeit und Suchpflicht vor der Zurruhesetzung, Anmerkung zu BVerwG 2 B 97.13, jurisPR-BVerwG 18/2016 Anm. 4, Lit C., oder ob auch zumutbare geringerwertige Dienstposten in den Blick zu nehmen und dem Beamten ggfs. vorrangig vor einem Laufbahnwechsel zu übertragen sind, in diese Richtung tendierend: Baßlsperger, Polizeidienstunfähigkeit, PersV 2013, 164, (169).

  • BVerwG, 16.04.2020 - 2 B 5.19

    Ablehnung; Ablehnungsgesuch; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Beamter;

    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil deren Ergebnis nach seinem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt für den Ausgang des Rechtsstreits unerheblich ist (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; Beschlüsse vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 Satz 1 f. und vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 - Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 6 Rn. 19).

    Dies ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass dieser generell dienstunfähig ist und damit für sämtliche Dienstposten im gesamten Bereich des Dienstherrn der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die der Beamte wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 40 und vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 35; Beschluss vom 6. November 2014 - 2 B 97.13 - Buchholz 232.01 § 26 BeamtStG Nr. 6 Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 1163/14

    Prognose zur Feststellung einer Dienstunfähigkeit bei langfristig bescheinigter

    Die Weiterverwendung im Polizeidienst setzt voraus, dass dort eine Funktion, d.h. ein Dienstposten, zur Verfügung steht, dessen Aufgaben der Beamte dauerhaft, d.h. voraussichtlich bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze, bewältigen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2014 - 2 B 97.13 -, m.w.N. Juris).

    Eine Suchpflicht besteht nicht, wenn feststeht, dass er generell nicht mehr oder nur mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zur Dienstleistung imstande ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.11.2014 - 2 B 97.13 -, m.w.N. Juris).

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