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   BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99   

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BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99 (https://dejure.org/2000,2251)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 2 B 98.99 (https://dejure.org/2000,2251)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 2 B 98.99 (https://dejure.org/2000,2251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung eines Soldaten bei nur einmaligem Konsum von Haschisch - Verstoß gegen das Bild eines pflichtgetreu handelnden Soldaten - Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr durch einen einmalig Haschisch konsumierenden Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 242 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1186
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99
    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpflichtwidrigkeit des Konsums von Haschisch durch Soldaten geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 103, 148; 93, 3; 91, 62 und 73, 81).

    Der Soldat verstößt gegen das Gebot des § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Dienst als Soldat erfordert (BVerwGE 93, 3 ).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99
    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpflichtwidrigkeit des Konsums von Haschisch durch Soldaten geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 103, 148; 93, 3; 91, 62 und 73, 81).

    Entscheidend ist die Gefahr, die der Verteidigungsbereitschaft jeder einzelnen Einheit und der Bundeswehr im ganzen droht, wenn vielfach von Soldaten Rauschgift konsumiert wird (BVerwGE 91, 62 ).

  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99
    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpflichtwidrigkeit des Konsums von Haschisch durch Soldaten geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 103, 148; 93, 3; 91, 62 und 73, 81).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99
    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpflichtwidrigkeit des Konsums von Haschisch durch Soldaten geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 103, 148; 93, 3; 91, 62 und 73, 81).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - ) erfüllt ein gerichtliches Protokoll die Anforderungen, die sich für einen schriftlich zu erlassenden Verwaltungsakt aus § 37 Abs. 3 VwVfG ergeben.
  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99
    Daß das gerichtliche Protokoll von dem handelnden Organwalter nicht unterschrieben wird, steht der Schriftform im Sinne des § 37 Abs. 3 VwVfG nicht entgegen, da die Namenswiedergabe genügt (in der Sache ebenso Beschluß vom 7. März 1996 - BVerwG 4 B 254.95 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 4/22

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Kokainkonsums

    b) Der Konsum von Betäubungsmitteln (insbesondere) in der Kaserne stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstpflichtverletzung dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 -, juris Rn. 5 ff., vom 24. September 1992 - 2 C 17.91 -, juris Rn. 12, vom 10. August 1994 - 2 WD 24.94 -, juris Rn. 2 ff., und vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 -, juris Rn. 14, sowie Beschluss vom 15. März 2000 - 2 B 98.99 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 29. August 2012 - 1 A 2084/07 -, juris Rn. 128;BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2020 - 6 CS 19.2403 -, juris Rn. 13).

    Das Verbleiben eines Soldaten im Dienst, der in militärischen Unterkünften Betäubungsmittel konsumiert hat, stellt deshalb in der Regel eine ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung dar; es hätte negative Vorbildwirkung, die es der Bundeswehr erschweren würde, ihren Verteidigungsauftrag zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011, a. a. O. Rn. 14).Die militärische Ordnung ist nicht nur dann gefährdet, wenn die Ausrüstung nicht funktionstauglich ist, sondern auch, wenn wegen verminderter Einsatzbereitschaft der Soldaten die Verteidigungsbereitschaft der Truppe in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992, a. a. O. Rn. 13, 16, und Beschluss vom 15. März 2000, a. a. O. Rn. 7).

    Entscheidend ist die Gefahr, die der Verteidigungsbereitschaft jeder einzelnen Einheit und der Bundeswehr im Ganzen droht, wenn vielfach von Soldaten Rauschgift konsumiert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992, a. a. O. Rn. 16, und Beschluss vom 15. März 2000, a. a. O.).

    Das Ansehen der Bundeswehr gebietet es, dass ein Soldat sich jeglichen, nicht nur eines regelmäßigen oder wiederholten Rauschgiftkonsums enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 B 98.99 -, juris Rn. 4).

    Der in und außerhalb der Kaserne Kokain konsumierende Soldat entspricht nicht dem Bild des pflichtgetreu handelnden Soldaten und weckt Zweifel an seiner Zuverlässigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2000, a. a. O.).

    Jede Art von Rauschgiftkonsum in den Streitkräften, erst recht aber die Einnahme der "harten" Droge Kokain in der militärischen Unterkunft, ist mit den Erwartungen der Bevölkerung an die Integrität der Bundeswehr unvereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2000, a. a. O. Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2020 - 6 CS 19.2403 -, juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 15.03.2004 - 22 B 03.1362

    Zulassung zum Volksfest, Ausschluss von Bewerbern, Kommunale Organkompetenzen,

    Die dazu angestellten Ermessenserwägungen, mit denen die angegriffene Entscheidung wohl auch noch nach Erledigung im Rahmen der Fortsetzungsfeststellungsklage ergänzt werden konnte (BVerwG vom 15.3. 2000, NVwZ 2000, 1186; Gerhardt in: Schoch u.a., VwGO, RdNr. 12 d zu § 114; a.A. OVG NRW vom 20.2. 2001, NVwZ 2001, 1424; Rennert in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, RdNr. 86 zu § 114; Bader, NVwZ 1999, 120/122), erscheinen allerdings nach vorläufiger Einschätzung des Senats als rechtlich zweifelhaft.
  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Vielmehr ist darauf abzustellen, dass die Einsatzbereitschaft insgesamt gefährdet ist, wenn der Rauschmittelkonsum um sich greift (vgl. zu § 55 Abs. 5 SG z.B. Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 17.91 - BVerwGE 91, 62 = Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 13; Beschluss vom 15. März 2000 - BVerwG 2 B 98.99 - juris und zu § 7 SG: Urteil vom 12. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 44.09 - juris Rn. 23 = NZWehrr 2011, 121 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

    zu Letzterem insbesondere OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, IÖD 2000, 101, unter Auswertung eines in jenem Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens; allgemein zur Frage der Dienstpflichtverletzung bei Cannabis- bzw. Haschischkonsum von Soldaten auch BVerwG, Urteile vom 17.3.1987 - 2 WD 33.86 -, BVerwGE 83, 291, vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, BVerwGE 91, 62, und vom 10.8.1994 - 2 WD 24/94 -, NJW 1995, 2240, sowie Beschluss vom 15.3.2000 - 2 B 98.99 -, NVwZ 2000, 1186; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.11.1992 - 2 B 12123/92 -, NVwZ-RR 1993, 257; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, IÖD 2004, 233.

    BVerwG, Urteil vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, a.a.O., und Beschluss vom 15.3.2000 - 2 B 98.99 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 11.10.1994 - 12 B 2183/94 -, vom 6.11.1996 - 12 B 1525/96 - und vom 14.11.1996 - 12 B 1647/96 - möglicherweise "großzügiger" Bay. VGH, Beschluss vom 31.1.2000 - 3 ZB 99.1315 -, IÖD 2000, 99 = NVwZ 2000, 1203.

    zum Zusammenhang des Konsums von Canabis-Produkten durch Soldaten und einem Ansehensverlust der Bundeswehr etwa OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 15.3.2000 - 2 B 98.99 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 PA 290/05

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr wegen mehrfachen Konsums

    Eine veränderte Einschätzung der Folgen eines vereinzelten Cannabisgenusses auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Konsumenten infolge neuer wissenschaftlicher Forschungen ändert an der Unvereinbarkeit des Konsums mit der Pflicht aus § 17 Abs. 2 Satz 2 SG nichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3. 2000 - BVerwG 2 B 98/99 -, NVwZ 2000, 1186 - allerdings zu § 17 Abs. 2 Satz 1 SG).

    Vielmehr ist weiterhin daran festzuhalten, dass sich ein Soldat jeglichen, nicht nur eines regelmäßigen oder gehäuften Cannabiskonsums enthalten muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3. 2000 - BVerwG 2 B 98/99 -, a.a.O.).

    Die militärische Ordnung ist nämlich regelmäßig - und so auch hier - ernstlich gefährdet, wenn sich die Einsatzbereitschaft der Soldaten vermindert, weil sich in der Truppe Rauschgiftkonsum verbreitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3. 2000 - BVerwG 2 B 98/99 -, NVwZ 2000, 1186).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2020 - 11 A 4178/18
    vgl. ablehnend BVerwG, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 B 98.99 -, Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 48 = juris, Rn. 14 ff.; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 5. Aufl. 2018, § 114 Rn. 206; offen gelassen von Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Juli 2018- 10 B 17.1996 -, juris, Rn. 46; bejahend OVG NRW, Urteile vom 12. Dezember 2017- 5 A 2428/15 -, juris, Rn. 39, und vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 -, NVwZ 2001, 1424 = juris, Rn. 37, sowie Bayerischer VGH, Urteil vom 22. Juni 2010 - 8 B 10.970 -, juris, Rn. 21, und Sächsisches OVG, Urteil vom 1. September 2008 - 2 B 461/07 -, juris, 33, indes jeweils ohne Berücksichtigung der vorgenannten Entscheidung des BVerwG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07

    Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von

    vgl. schon OVG NRW, Urteil vom 26. August 1999 - 12 A 2849/96 -, IÖD 2000, 101 = juris, dort Rn. 36 - 38, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 B 98.99 -, NVwZ 2000, 1186 = juris, dort Rn. 7; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Juli 2007 - 5 PA 290/05 -, NVwZ-RR 2007, 784 = juris, dort Rn. 13.
  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

    Eine veränderte Einschätzung der Folgen eines einmaligen Cannabisgenusses auf die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Konsumenten aufgrund neuer wissenschaftlicher Forschungen ändert an der Unvereinbarkeit auch des einmaligen Konsums mit der Verpflichtung des Soldaten aus § 17 Abs. 2 Satz 1 SG nichts (siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98.99 - juris Rn. 4: einmaliger Haschisch-Konsum im Rahmen eines Truppenübungsplatzaufenthalts gemeinsam mit Kameraden).

    Maßgeblich ist vielmehr die Gefahr, die der Verteidigungsbereitschaft jeder einzelnen Einheit und der Bundeswehr im Ganzen droht, wenn vielfach von Soldaten Rauschgift konsumiert wird, der Betäubungsmittelkonsum also um sich greift (siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98.99 - juris Rn. 7: einmaliger Haschisch-Konsum im Rahmen eines Truppenübungsplatzaufenthalts gemeinsam mit Kameraden; vgl. auch BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 2 C 17.91 - juris Rn. 16).

    Wie ausgeführt ist die militärische Ordnung ernstlich gefährdet, wenn sich die Einsatzbereitschaft der Soldaten vermindert, da sich in der Truppe Betäubungsmittelkonsum verbreitet (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98.99 - juris).

  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Vielmehr ist darauf abzustellen, dass die Einsatzbereitschaft insgesamt gefährdet ist, wenn der Rauschmittelkonsum um sich greift (vgl. zu § 55 Abs. 5 SG z.B. Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 17.91 - BVerwGE 91, 62 = Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 13; Beschluss vom 15. März 2000 - BVerwG 2 B 98.99 - Buchholz 310 § 114 VwGO Nr. 48).

    Der frühere Soldat hat nicht nur als Vorgesetzter seinen Untergebenen wiederholt ein schlechtes Beispiel gegeben, sondern hat auch im letzten Drittel seines auf insgesamt acht Jahre angelegten Dienstverhältnisses schwer versagt; innerhalb der ersten vier Jahre hätte ein einziger Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits gemäß § 55 Abs. 5 SG zur fristlosen Entlassung geführt (vgl. dazu z.B. Beschluss vom 15. März 2000 - BVerwG 2 B 98.99 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 15 B 01.327

    Soldatenrecht, fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG, einmaliger

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.3.2000 NVwZ 2000, 1186 m.w.N.; die Rechtsprechung d. VGH im Beschluss vom 31.1.2000 NVwZ 2000, 1203 lässt sich damit nicht mehr aufrechterhalten) verlangt dieses Gebot, dass sich der Soldat jeglichen Rauschgiftkonsums enthält.

    Auch eine veränderte Einschätzung der Folgen eines einmaligen Cannabisgenusses auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Konsumenten aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse vermag an der Unvereinbarkeit auch eines einmaligen Konsums mit der Verpflichtung des Soldaten auf § 17 Abs. 2 Satz 1 SG nichts zu ändern (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O.).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 15.3.2000 a.a.O., und vom 24.9.1992 a.a.O.) gefährdet auch einmaliger Haschischkonsum eines Soldaten ernstlich die militärische Ordnung.

  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996

    Verbot von Parolen auf Versammlung

  • BFH, 16.09.2014 - X R 30/13

    Erweiterung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung wegen der Erwartung nicht

  • VGH Bayern, 16.01.2023 - 6 CS 22.2380

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen fristlose Entlassung eines Soldaten

  • VGH Bayern, 21.02.2020 - 6 CS 19.2403

    Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Drogenbesitzes

  • VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen

  • VG Göttingen, 30.06.2023 - 3 A 144/22

    Betäubungsmittelkonsum; Entlassung; Kokain; Soldat auf Zeit; Trunkenheitsfahrt;

  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

  • VG Stade, 10.08.2004 - 3 B 1222/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzug versehene Entlassung aus der

  • VG Potsdam, 01.06.2011 - 2 K 2621/09

    Rechtsschutz gegen Entlassung aus dem militärischen Dienst

  • VG Düsseldorf, 10.02.2021 - 18 K 8026/19

    Begründung, Ermessen, Fußball, Stadionverbot, Aufenthaltsverbot

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 1 A 846/12

    Wiederholtes Zuspätkommen und anderer Ungehorsam als Gefährdung der militärischen

  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2015 - 2 LB 3/15

    Fristlose Entlassung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis auf Zeit; in Zweifel

  • BVerwG, 17.08.2000 - 1 DB 2.00

    Beamtenrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeivollzugsbeamten wegen

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2006 - 5 ME 67/06

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • VG München, 13.11.2012 - M 21 K 10.3378

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr; arglistige Täuschung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2017 - 1 A 1392/17

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten aufgrund Cannabiskonsums hinsichtlich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05

    Ergänzung von Ermessenserwägungen

  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 5 ME 67/06

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Soldaten auf Zeit; Gefährdung des Ansehens

  • VG Aachen, 30.08.2004 - 1 L 668/04

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 der

  • VG Stade, 16.07.2004 - 3 A 2129/02

    Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr; Privater Konsum von Marihuana;

  • VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03

    Entlassung aus der Bundeswehr; Verletzung von Dienstpflichten eines

  • VG Augsburg, 13.07.2015 - Au 2 S 15.435

    Soldatenrecht

  • VG Köln, 12.06.2001 - 22 K 3252/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer soldatenrechtlichen Entlassungsverfügung

  • VG München, 11.08.2017 - M 21 S 17.1190

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VG Münster, 21.08.2014 - 5 K 3074/13

    Entlassung; Soldat auf Zeit; Dienstpflichtverletzung; Betäubungsmittel;

  • VG Lüneburg, 29.08.2008 - 1 A 47/08

    Entlassung (Bundeswehr); Zeitsoldat; Soldat auf Zeit; Kokain;

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