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   BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93   

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https://dejure.org/1993,8554
BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93 (https://dejure.org/1993,8554)
BSG, Entscheidung vom 31.08.1993 - 2 BU 61/93 (https://dejure.org/1993,8554)
BSG, Entscheidung vom 31. August 1993 - 2 BU 61/93 (https://dejure.org/1993,8554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 55/88
    Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93
    Danach entscheidet das Tatsachengericht aufgrund seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, ohne festen Beweisregeln unterworfen zu sein; insbesondere ist keine Rangfolge im Sinne einer unterschiedlichen Beweiskraft der vorhandenen Beweismittel zu beachten (vgl BSG SozR 1500 § 128 Nr. 31; zuletzt Urteil vom 6. April 1989 - 2 RU 55/88 - mwN).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93
    Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (s ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 31.08.1993 - 2 BU 61/93
    Der Kläger kann sich insoweit auch nicht auf eine Verletzung von Hinweispflichten (§§ 106 Abs. 1, 112 Abs. 2 SGG) berufen, da dies im Ergebnis einer mit § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nicht zu vereinbarenden Erweiterung der begrenzten Zulassungsgründe gleichkäme (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13).
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Die Tatsacheninstanzen sind zudem nicht verpflichtet, auf das Stellen eines Beweisantrages - wie hier ohnehin schriftsätzlich seitens der Klägerin angekündigt - hinzuwirken (vgl BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 5 R 26/10 B - juris RdNr 10) oder zu einer in Aussicht genommenen Beweiswürdigung Hinweise zu geben (BSG Beschluss vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93; BSG Beschluss vom 6.3.2003 - B 11 AL 129/02 B - HVBG-INFO 2003, 1724; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 99) .
  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31. August 1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209, 13. Oktober 1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und 17. Februar 1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700).
  • BSG, 27.03.2014 - B 9 V 69/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Rückwirkung eines

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschlüsse vom 31.8.1993 - 2 BU 61/93 - HVBG-Info 1994, 209; vom 13.10.1993 - 2 BU 79/93 - SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 und vom 17.2.1999 - B 2 U 141/98 B - HVBG-Info 1999, 3700; BVerfGE 66, 116, 147; 74, 1, 5; 86, 133, 145) .
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