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   ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08   

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https://dejure.org/2009,27161
ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08 (https://dejure.org/2009,27161)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 08.04.2009 - 2 BV 123/08 (https://dejure.org/2009,27161)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 08. April 2009 - 2 BV 123/08 (https://dejure.org/2009,27161)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08
    Der in der genannten Norm enthaltene Minderheitenschutz enthält kein allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes (BAG, Beschluss v. 21.07.2004, Az. 7 ABR 58/03; BAG, Beschluss v. 11.06.1997, Az. 7 ABR 5/96).

    Sie kann ihre Funktion im Betrieb nicht wahrnehmen (BAG, Beschluss vom 21.07.2004, Az. 7 ABR 58/03).

  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08
    Wegen der Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG darf zwar der betriebsverfassungsrechtliche Minderheitenschutz bei Auslegungen und bei einer erforderlich werdenden Lückenfüllung nicht unberücksichtigt bleiben (BAG, Beschluss vom 25.04.2001, Az. 7 ABR 26/00).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08
    Der in der genannten Norm enthaltene Minderheitenschutz enthält kein allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes (BAG, Beschluss v. 21.07.2004, Az. 7 ABR 58/03; BAG, Beschluss v. 11.06.1997, Az. 7 ABR 5/96).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

    In beiden Fällen erfolgt die Auswahl durch einfachen Beschluss des Betriebsrats nach § 33 Abs. 1 BetrVG (ArbG Stuttgart 8. April 2009 - 2 BV 123/08 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.04.2009 - 2 BV 123/08 - wird zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.04.2009 - 2 BV 123/08 - wird abgeändert.

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