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ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Bestimmung von Beauftragten des Betriebsrats
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03
Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat
Auszug aus ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08
Der in der genannten Norm enthaltene Minderheitenschutz enthält kein allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes (BAG, Beschluss v. 21.07.2004, Az. 7 ABR 58/03; BAG, Beschluss v. 11.06.1997, Az. 7 ABR 5/96).Sie kann ihre Funktion im Betrieb nicht wahrnehmen (BAG, Beschluss vom 21.07.2004, Az. 7 ABR 58/03).
- BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
Auszug aus ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08
Wegen der Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG darf zwar der betriebsverfassungsrechtliche Minderheitenschutz bei Auslegungen und bei einer erforderlich werdenden Lückenfüllung nicht unberücksichtigt bleiben (BAG, Beschluss vom 25.04.2001, Az. 7 ABR 26/00). - BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96
Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
Auszug aus ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08
Der in der genannten Norm enthaltene Minderheitenschutz enthält kein allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes (BAG, Beschluss v. 21.07.2004, Az. 7 ABR 58/03; BAG, Beschluss v. 11.06.1997, Az. 7 ABR 5/96).
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12
Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und …
In beiden Fällen erfolgt die Auswahl durch einfachen Beschluss des Betriebsrats nach § 33 Abs. 1 BetrVG (ArbG Stuttgart 8. April 2009 - 2 BV 123/08 - juris). - LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09
Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des …
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.04.2009 - 2 BV 123/08 - wird zurückgewiesen.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.04.2009 - 2 BV 123/08 - wird abgeändert.