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   OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11   

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OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11 (https://dejure.org/2013,21806)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - 2 Bf 17/11 (https://dejure.org/2013,21806)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 2 Bf 17/11 (https://dejure.org/2013,21806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Zulässiger Gegenstand einer isolierten Bauvorbescheidsfrage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frage nach der Zulässigkeit einer bestimmten Anzahl von Geschossen einer geplanten baulichen Anlage als Gegenstand einer isolierten Vorbescheidsfrage gem. § 63 S. 1 HBauO (hier: sieben Vollgeschosse)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage nach der Zulässigkeit einer bestimmten Anzahl von Geschossen einer geplanten baulichen Anlage als Gegenstand einer isolierten Vorbescheidsfrage gem. § 63 S. 1 HBauO (hier: sieben Vollgeschosse)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschossflächenzahl in einer isolierten Bauvorbescheidsfrage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die funktionslos gewordene Festsetzung eines Bebauungsplans

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen nachträglicher Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, zum einen in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, BVerwGE 54, 5; ebenso Beschl. v. 9.10.2003, BauR 2004, 1128; Beschl. v. 22.7.2010, BauR 2010, 2060).

    Zum anderen muss diese Tatsache in einem Grad erkennbar sein, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt; dann liegt die erforderliche Offenkundigkeit der Funktionslosigkeit vor (BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, a.a.O.; Beschl. v. 22.7.2010, a.a.O.).

    Bei der Prüfung, ob eine Festsetzung nachträglich funktionslos geworden ist, muss diese in der Regel in ihrer gesamten - auch räumlichen - Reichweite betrachtet werden, denn dies sind die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht (BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, a.a.O.; Urt. v. 30.6.2004, BVerwGE 121, 205; Beschl. v. 23.1.2003, ZfBR 2003, 385; ebenso OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, NordÖR 2011, 399; Beschl. v. 15.10.2008, BauR 2009, 203; OVG Koblenz, Urt. v. 22.11.2011, BauR 2012, 903; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.9.2012, 1 B 313/12 in juris).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Entscheidend ist, wie weit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und sich andererseits die Umgebung auf das geplante Vorhaben auswirken kann, wobei Fremdkörper außer Acht zu lassen sind (grundlegend und ausführlich BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369; st. Rspr. vgl. BVerwG Beschl. v. 29.4.1997, NVwZ-RR 1998, 94 f.; Beschl. v. 10.6.1991, 4 B 88/91; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2011, 2 Bf 354/08; Urt. v. 25.1.1996, OVG Bf II 32/94).

    Einem Neubauvorhaben sind auf diese Weise engere Grenzen gesetzt, wenn die wahrnehmbare Umgebungsbebauung einheitlich ist (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369).

    Steigen allerdings die Geschosszahlen von einer Himmelsrichtung zur anderen an, kann sich ein Vorhaben gegebenenfalls nicht in die Umgebungsbebauung einfügen, wenn es diesen Anstieg nicht berücksichtigt (BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.2011 - 4 B 4.11

    Zur Frage des Einfügens eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Die Grenze der näheren Umgebung i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB, in deren Eigenart sich das Bauvorhaben einfügen muss, lässt sich nicht schematisch festlegen, sondern sie wird von der tatsächlichen städtebaulichen Situation bestimmt, in die das Grundstück, das bebaut werden soll, eingebettet ist ("umgebende Bebauung", BVerwG, Beschl. v. 27.7.2011, BauR 2011, 1789; Beschl. v. 16.6.2009, BauR 2009, 693; Beschl. v. 28.8.2003, 4 B 74.03, juris).

    Nicht wahrnehmbare Aspekte können das Bild des Gebäudes oder seiner maßgeblichen Umgebung nicht prägen (BVerwG, Beschl. v. 27.7.2011, BauR 2011, 1789).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen nachträglicher Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, zum einen in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, BVerwGE 54, 5; ebenso Beschl. v. 9.10.2003, BauR 2004, 1128; Beschl. v. 22.7.2010, BauR 2010, 2060).

    Dies kommt insbesondere bei großflächigen Baugebietsausweisungen in Betracht und setzt voraus, dass das Teilgebiet topografisch abgrenzbar ist (OVG Münster, Beschl. v. 22.6.2010, 7 B 479/10, juris; OVG Berlin, Urt. v. 31.7.1992, 2 B 3.91, juris), dass es nicht nur aus wenigen Grundstücken besteht (BVerwG, Beschl. v. 9.10.2003, BauR 2004, 1128; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2008, 2 Bf 209/06.Z) und dass die bauliche Entwicklung sich - jedenfalls dort - erkennbar anders entwickelt hat als es der Festsetzung und der Entwicklung in anderen Teilen des Gebiets entspricht.

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen nachträglicher Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, zum einen in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, BVerwGE 54, 5; ebenso Beschl. v. 9.10.2003, BauR 2004, 1128; Beschl. v. 22.7.2010, BauR 2010, 2060).

    Zum anderen muss diese Tatsache in einem Grad erkennbar sein, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt; dann liegt die erforderliche Offenkundigkeit der Funktionslosigkeit vor (BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, a.a.O.; Beschl. v. 22.7.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 17.92

    Dachgeschoßausbau - Maß der baulichen Nutzung - Feinheiten der Berechnungsregeln

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Dies gilt insbesondere für ein relatives Maßkriterium wie das der Geschossflächenzahl (BVerwG, Urt. v. 23.3.1994, 4 C 17/92, juris), die gemäß § 20 Abs. 3 BauNVO nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Vollgeschossen zu ermitteln ist, ohne dass für den Betrachter jedoch durchweg erkennbar ist, ob es sich jeweils um Vollgeschosse handelt.
  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz -

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Entscheidend ist, wie weit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und sich andererseits die Umgebung auf das geplante Vorhaben auswirken kann, wobei Fremdkörper außer Acht zu lassen sind (grundlegend und ausführlich BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369; st. Rspr. vgl. BVerwG Beschl. v. 29.4.1997, NVwZ-RR 1998, 94 f.; Beschl. v. 10.6.1991, 4 B 88/91; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2011, 2 Bf 354/08; Urt. v. 25.1.1996, OVG Bf II 32/94).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Entscheidend ist, wie weit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und sich andererseits die Umgebung auf das geplante Vorhaben auswirken kann, wobei Fremdkörper außer Acht zu lassen sind (grundlegend und ausführlich BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369; st. Rspr. vgl. BVerwG Beschl. v. 29.4.1997, NVwZ-RR 1998, 94 f.; Beschl. v. 10.6.1991, 4 B 88/91; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.6.2011, 2 Bf 354/08; Urt. v. 25.1.1996, OVG Bf II 32/94).
  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Ausnahmsweise kann eine Festsetzung in Anlehnung an die Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen (Rechtsgedanke des § 139 BGB) auch bezogen auf ein Teilgebiet funktionslos geworden sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.6.1997, BauR 1997, 803; OVG Hamburg, Urt. v. 8.10.1992, Bf II 34/91, juris; Urt. v. 30.7.2003, HmbJVBl 2005, 9; Urt. v. 14.12.2005, 2 Bf 124/03; Urt. v. 25.1.1996, Bf II 33/94, juris und Urt. v. 23.5.1996, Bf II 42/94, juris; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB, 6. Aufl. 2010, § 30 Rn. 44; Kalb/Külpmann in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Sept. 2010, § 10 Rn. 409; Reidt in: Gelzer/Bracher/Reidt, Bauplanungsrecht, 7. Aufl. 2004, Rn. 866).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Hamburg, 28.02.2013 - 2 Bf 17/11
    Eine Festsetzung wird nicht bereits deshalb ganz oder teilweise hinfällig, weil auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (BVerwG, Beschl. v. 21.12.1999, BauR 2000, 854).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • OVG Hamburg, 08.10.1992 - Bf II 34/91

    Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen

  • OVG Hamburg, 12.11.1992 - Bf II 107/91

    Baugenehmigung; Bedingung; Öffentlicher Weg; Arkaden; Sondernutzungserlaubnis

  • OVG Hamburg, 25.01.1996 - Bf II 33/94
  • OVG Hamburg, 23.05.1996 - Bf II 42/94
  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2010 - 7 B 479/10

    Voraussetzungen für die Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; Herleitung des

  • OVG Sachsen, 28.09.2012 - 1 B 313/12

    Ausgehen von der Wirksamkeit eines zugrunde liegenden Bebauungsplans in Verfahren

  • VGH Bayern, 09.09.1999 - 1 B 96.3475
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11

    Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos

  • OVG Hamburg, 25.01.1996 - Bf II 32/94
  • OVG Berlin, 31.07.1992 - 2 B 3.91

    Baugenehmigung; Hauseingangstreppe; Vollgeschoß; Zugang; Gebäudegleiche Wirkung

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bs 23/15

    Gemeinschaftsunterkunft Sophienterrasse: Beschwerde zurückgewiesen

    Das Verwaltungsgericht ist in dem angegriffenen Beschluss ausdrücklich von der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (Urt. v. 28.2.2013, NordÖR 2013, 475, 476; v. 7.6.2012, DVBl 2013, 243, 248 m.w.N.; Beschl. v. 15.10.2008, BauR 2009, 203, 205) ausgegangen, dass von der Funktionslosigkeit einer Festsetzung nur dann die Rede sein kann, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein dennoch in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient.

    Zu würdigen ist vielmehr grundsätzlich die Festsetzung in ihrer ganzen Reichweite (siehe BVerwG, Urt. v. 29.4.1977, BVerwGE 54, 5, 11; OVG Hamburg, Urt. v. 28.2.2013, a.a.O., 476).

  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bf 169/11

    Bauvorbescheid für wasserseitige Überbauung eines Kanals mit einem Erker;

    Mit Urteil vom 28. Februar 2013 (2 Bf 17/11) hat das Berufungsgericht die Festsetzung über die Geschossigkeit für den Bereich zwischen N. Straße, H. Straße und ..., also auch bezüglich des klägerischen Grundstücks, als funktionslos angesehen.

    Die erforderliche verbindliche und selbständige rechtliche Prüfung (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 28.2.2013, 2 Bf 17/11, juris; Niere in: Alexejew, Hamburgisches Bauordnungsrecht, Stand August 2010, § 63 HBauO Rn. 18) des Begehrens in der Form des Berufungsantrags ist möglich, da die streitigen Aspekte der Flächenkonzeption des Überbaus nicht mit anderen, von der Bauvoranfrage nicht erfassten bzw. bereits bestandskräftig beschiedenen Merkmalen des Bauvorhabens verzahnt sind.

    Entscheidend ist, wie weit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und sich andererseits die Umgebung auf das geplante Vorhaben auswirken kann, wobei Fremdkörper außer Acht zu lassen sind (grundlegend und ausführlich BVerwG, Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369; st. Rspr. vgl. BVerwG Beschl. v. 29.4.1997, NVwZ-RR 1998, 94 f.; OVG Hamburg, Urt. v. 28.2.2013, 2 Bf 17/11, juris; Urt. v. 25.1.1996, OVG Bf II 32/94).

    Bauliche Anlagen, die für den Betrachter als Fremdkörper erscheinen, werden bei der Bestimmung der Bebauung in der näheren Umgebung des Bauvorhabens nicht berücksichtigt (BVerwG, Beschl. v. 16.6.2009, BauR 2009, 1564; OVG Hamburg, Urt. v. 28.2.2013, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 20.05.2015 - 2 K 2227/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsverpflichtung; Teilnichtigkeit bei

    35 Ausnahmsweise kann eine Festsetzung in Anlehnung an die Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen (Rechtsgedanke des § 139 BGB) jedoch auch bezogen auf ein Teilgebiet funktionslos geworden sein (OVG Hamburg, Urteil vom 25.01.1996 - Bf II 33/94 -, Juris Rn. 35, Urteil vom 28.02.2013 - 2 Bf 17/11 -, Juris Rn. 45; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2006 - 8 S 361/06 -, Juris Rn. 23 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 31.07.1992 - 2 B 3.91 -, Juris Rn. 18; Kalb/Külpmann in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, 115. Ergänzungslieferung 2014, § 10 Rn. 409; Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, Kommentar, 7. Aufl. 2013, § 30 Rn. 44; vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.06.1997 - 4 NB 6/97 -, Juris Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 22.06.2010 - 7 B 479/10 -, Juris Rn. 18; VG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2007 - 13 K 552/06 -, Juris Rn. 31 ff.).

    39 Über diese zwei Mindestvoraussetzungen ist, damit die Funktionslosigkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplanes in Bezug auf ein Teilgebiet des Plangeltungsbereichs ein Ausnahmefall bleibt, zu fordern, dass das betroffene Gebiet ein räumlich hinreichend abgrenzbares Teilgebiet des Plangeltungsbereichs darstellt (ebenso OVG Hamburg, Urteil vom 28.02.2013 - 2 Bf 17/11 -, Juris Rn. 45, Urteil vom 23.05.1996 - Bf II 42/94 -, Juris Rn. 36, Urteil vom 08.10.1992 - Bf II 34/91 -, Juris Rn. 35; OVG NRW, Beschluss vom 22.06.2010 - 7 B 479/10 -, Juris Rn. 18; Kalb/ Külpmann, a.a.O., § 10 Rn. 409; ebenso möglicherweise BVerwG, Beschluss vom 06.06.1997 - 4 NB 6/97 -, Juris Rn. 25).

    Schließlich soll eine Funktionslosigkeit der Festsetzungen in Bezug auf ein Teilgebiet eines Bebauungsplans nur in Betracht kommen, wenn das Teilgebiet nicht nur aus wenigen Grundstücken besteht (OVG Hamburg, Urteil vom 28.02.2013 - 2 Bf 17/11 -, Juris Rn. 45 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 09.10.2003, BauR 2004, 1128, ebenso wohl auch OVG Hamburg, Urteil vom 30.07.2003 - 2 Bf 427/00 -, Juris Rn. 46).

  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses

    Entscheidend ist, ob die Festsetzung noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung einen sinnvollen und wirksamen Beitrag im Sinne der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung zu leisten oder ob die tatsächlichen Verhältnisse, z.B. aufgrund einer großzügigen - ggf. rechtswidrigen - Befreiungspraxis, vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan bzw. - hier - der übergeleitete Baustufenplan seine städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.3.2023, 2 Bf 239/22.Z, n.v.; Beschl. v. 28.2.2013, 2 Bf 17/11, juris Rn. 42 ff. m.w.N.; Beschl. v. 15.10.2008, 2 Bs 171/08, juris Rn. 16).

    Dies kommt insbesondere bei großflächigen Baugebietsausweisungen in Betracht und setzt voraus, dass das Teilgebiet (topographisch) abgrenzbar ist, dass es nicht nur aus wenigen Grundstücken besteht und dass die bauliche Entwicklung sich - jedenfalls dort - erkennbar anders entwickelt hat als es der Festsetzung und der Entwicklung in anderen Teilen des Gebiets entspricht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 17.3.2023, 2 Bf 239/22.Z, n.v.; Beschl. v. 28.2.2013, 2 Bf 17/11, juris Rn. 45;Beschl. v. 18.11.2015, 2 Bf 108/14.Z, n.v.).

  • VG Ansbach, 07.11.2019 - AN 3 K 19.00607

    Festsetzung von zwei Vollgeschossen im Bebauungsplan

    Nur in engen Grenzen können Ausnahmen vorliegen, etwa bei einer großen Anzahl von Grundstücken im Plangebiet, die eindeutig topographisch abgegrenzt werden können (OVG Hamburg, U.v. 28.3.2013 - 2 Bf 17/11 m.w.N.).

    Ganz im Gegenteil geht das Gericht sogar von einer Quote von 0% aus, da es laut Aktenlage keine Bezugsfälle gibt (Zur Annahme einer Funktionslosigkeit bei Abweichen vom Plan bei 80% aller Grundstücke OVG Hamburg U.v. 28.2.2013 - 2 Bf 17/11).

  • VG Stuttgart, 16.11.2021 - 2 K 6403/19

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung

    Nach Ansicht der Kammer spricht Vieles dafür, dass bei der Prüfung des Eintritts der Funktionslosigkeit einer "Baulinie" alten Rechts (oder einer Baugrenze neuen Rechts), die entlang eines Straßengevierts verläuft, nur auf dieses Geviert abgestellt werden kann, weil sie zeichnerisch auch nur für dieses Geviert Geltung beansprucht (vgl. auch OVG Hamburg, Urt. v. 28.02.2013 - 2 Bf 17/11 - juris Rn. 45 m.w.N. zu den Voraussetzungen eines Funktionslos-Werdens nur bezogen auf ein Teilgebiet).
  • VG Gelsenkirchen, 27.03.2020 - 6 K 12812/17

    Funktionslosigkeit Bebauungsplan; Befreiung; Grundzüge der Planung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1977 - IV C 39.75 - und vom 28. April 2004 - 4 C 12/03 -, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 4 B 85/03 - OVG Hamburg, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 Bf 17/11 -, jeweils juris.

    So wohl OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 7 B 479/10 - OVG Hamburg, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 Bf 17/11 - und vom 1. November 1990 - Bf II 66/89 -, jeweils juris; Külpmann, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: September 2019, § 10 Rdnr. 409.

  • VG Hamburg, 15.12.2015 - 7 E 6128/15

    Zur baurechtlichen Unzulässigkeit einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)

    Die Möglichkeit einer Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans besteht bei großflächigen Baugebietsausweisungen und setzt voraus, dass das Teilgebiet topographisch abgrenzbar ist, dass es nicht nur aus wenigen Grundstücken besteht und dass die bauliche Entwicklung sich erkennbar anders entwickelt hat, als es der Festsetzung und der Entwicklung in anderen Teilen des Gebiets entspricht (OVG Hamburg, Urteil vom 28.2.2013, 2 Bf 17/11, juris, Rn. 45).
  • VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis zum

    Denn eine Festsetzung wird nicht bereits deshalb ganz oder teilweise hinfällig, weil auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (OVG Hamburg, Urt. v. 28.2.2013, 2 Bf 17/11, juris Rn. 44f. m.w.N.).
  • VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/22

    Versagung der Erlaubnis zum Betreiben einer Sportwettvermittlungsstelle in einem

    Denn eine Festsetzung wird nicht bereits deshalb ganz oder teilweise hinfällig, weil auf einer Teilfläche eine singuläre planwidrige Nutzung entstanden ist (OVG Hamburg, Urt. v. 28.2.2013, 2 Bf 17/11, juris Rn. 44f. m.w.N.).
  • VG Ansbach, 04.11.2019 - AN 3 K 19.01101

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids - keine Befreiung von der

  • VG Ansbach, 26.06.2019 - AN 9 K 17.02138

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans aus wirtschaftlichen Gründen

  • VG Hamburg, 24.06.2020 - 9 K 9673/17

    Drittanfechtung eines Bauvorbescheides gegen ein Hotel in einem Industriegebiet

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