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   OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08.Z   

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https://dejure.org/2010,8421
OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08.Z (https://dejure.org/2010,8421)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.2010 - 2 Bf 411/08.Z (https://dejure.org/2010,8421)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 2 Bf 411/08.Z (https://dejure.org/2010,8421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Fremdwerbeanlage am Rand eines Wohngebiets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Fremdwerbeanlage am Rand eines Wohngebiets

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fremdwerbeanlage im Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 914
  • DVBl 2010, 1121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 28.10.1993 - Bf II 41/92

    Baugenehmigung; Schaukasten; Werbefläche; Fremdwerbung; Bauplanungsrechtliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts schon zur insoweit inhaltlich übereinstimmenden Vorgängervorschrift des § 13 Abs. 5 HBauO 1986 (siehe z.B. Urt. v. 28.10.1993, Bf II 41/92, juris; Beschl. v. 3.4.2006, 2 Bf 387/04 - in einer Sache der Klägerin; v. 2.12.2005, 2 Bf 230/02; v. 25.9.2003, 2 Bf 127/02; v. 28.10.2002, 2 Bf 288/01).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08
    Die die Zulässigkeit von Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten beschränkende Vorschrift des § 13 Abs. 2 HBauO stellt - wie vergleichbare Normen in den Bauordnungen anderer Länder auch - eine bauliche Gestaltungsvorschrift dar (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007, BVerwGE 129, 318 ff.).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08
    Das generalisierende Verbot bestimmter Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten muss jedoch seine Entsprechung in einem Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters haben (BVerwG, Urt. v. 28.4.1972, BVerwGE 40, 94, 100 f.).
  • OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08

    Allgemeines Wohngebiet; Abweichung von bauordnungsrechtlicher Anforderung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08
    Die Beantwortung der zweiten Frage ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz: Tatbestandsvoraussetzung für die Zulassung einer Abweichung gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO ist, dass sie erstens unter Berücksichtigung des Zwecks des § 13 Abs. 2 Satz 1 HBauO und zweitens unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (siehe dazu im Einzelnen den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in der Sache 2 Bf 196/08.Z).
  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 6 K 2948/13

    Hamburgisches Verbot von Werbeanlagen an Brücken; Verfassungsmäßigkeit

    Diese ist darauf ausgerichtet, positiv auf die Baukultur einzuwirken und das Stadtbild zu gestalten (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010, 2 Bf 411/08.Z, juris).

    Dass dieses Verständnis der grundrechtlichen Vorgaben für bauordnungsrechtliche Gestaltungsregeln unzutreffend ist, zeigt sich bereits daran, dass die Möglichkeit zur positiven Gestaltungspflege neben der Abwehr von Verunstaltungen allgemein anerkannt ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010, 2 Bf 411/08.Z, Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 11.9.2014, 1 B 14.170, Rn. 20; OVG Münster, Beschl. v. 6.7.2012, 2 D 27/11.NE, Rn. 78; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.3.2009, 3 S 1953/07, Rn. 31, jeweils juris; Niere, in: Alexejew, HBauO, Stand: Jan. 2012, § 12 Rn. 11).

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