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   OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10   

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OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10 (https://dejure.org/2010,22270)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2010 - 2 Bs 144/10 (https://dejure.org/2010,22270)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2010 - 2 Bs 144/10 (https://dejure.org/2010,22270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Hamburger Bauordnung enthält kein subjektives Recht des Nachbarn auf eine verfahrensfehlerfreie Berücksichtigung seiner Belange - zum Anspruch auf Erhalt der Gebietsprägung aus § 15 Abs 1 S 1 BauNVO

  • Justiz Hamburg

    § 15 Abs 1 S 1 BauNVO
    Hamburger Bauordnung enthält kein subjektives Recht des Nachbarn auf eine verfahrensfehlerfreie Berücksichtigung seiner Belange - zum Anspruch auf Erhalt der Gebietsprägung aus § 15 Abs 1 S 1 BauNVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 261.94
    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10
    Dementsprechend kann z.B. auch die Festsetzung einer Grünfläche allenfalls im Einzelfall ausnahmsweise Teil eines Austauschverhältnisses sein, wenn nach dem Bebauungsplan eine konzeptionelle Wechselbezüglichkeit der Grundstücksflächen gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1994, 4 B 261/94, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 21.1.2009, 2 Bf 263/02).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10
    Im Rahmen dieses nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses soll daher jeder Planbetroffene im Baugebiet das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des Baugebiets unabhängig von einer konkreten Beeinträchtigung verhindern können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007, BauR 2008, 793 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 08.10.2009 - 2 Bs 177/09
    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10
    Das Verwaltungsgericht hat ferner zu Recht eine Verletzung der Rechte der Antragstellerin aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO verneint und dabei unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09 und 2 Bs 177/09) zutreffend ausgeführt, dass die konkrete örtliche Situation, die der Plangeber bei der Überplanung des Gebiets angetroffen hat, nur insoweit gebietsprägend sein kann, als sie Eingang in den Planungswillen und Ausdruck in den getroffenen Festsetzungen gefunden hat.
  • OVG Hamburg, 08.10.2009 - 2 Bs 176/09
    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10
    Das Verwaltungsgericht hat ferner zu Recht eine Verletzung der Rechte der Antragstellerin aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO verneint und dabei unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.10.2009, 2 Bs 176/09 und 2 Bs 177/09) zutreffend ausgeführt, dass die konkrete örtliche Situation, die der Plangeber bei der Überplanung des Gebiets angetroffen hat, nur insoweit gebietsprägend sein kann, als sie Eingang in den Planungswillen und Ausdruck in den getroffenen Festsetzungen gefunden hat.
  • OVG Hamburg, 04.02.2009 - 2 Bs 242/08
    Auszug aus OVG Hamburg, 02.09.2010 - 2 Bs 144/10
    Ein dahin gehendes subjektives Recht folgt weder aus den Verfahrensvorschriften der Hamburgischen Bauordnung (vgl. zu § 71 Abs. 3 HBauO: OVG Hamburg, Beschl. v. 4.2.2009, 2 Bs 242/08) noch aus den Vorschriften des materiellen Rechts, selbst wenn diese - wie § 31 Abs. 2 BauGB oder § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO - die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde davon abhängig machen, dass das Vorhaben auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    Die Begründung eines Bebauungsplans, die in dessen planerischen Festsetzungen keinen Ausdruck gefunden hat, ist dagegen für sich betrachtet nicht geeignet, die Eigenart eines Baugebiets i.S.v. § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO 1990 zu prägen (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, NordÖR 2011, 84 f.; Beschl. v. 13.8.2009, a.a.O.).
  • OVG Hamburg, 09.05.2016 - 2 Bs 38/16

    Errichtung einer Einrichtung zur Folgeunterbringung von Flüchtlingen und

    Das setzt jedoch die konzeptionelle Einbindung einer derartigen Ausweisung in den Bebauungsplan voraus, d.h. es muss eine konzeptionelle Wechselbezüglichkeit der Grundstücksflächen gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1994, 4 B 261/94, juris, Rn. 10; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, NordÖR 2011, 84, 85).
  • VG Hamburg, 12.12.2013 - 9 K 2327/13

    Zur Zulässigkeit einer Einrichtung der Sterbebegleitung (Hospiz) in einem

    Die Kläger werden durch das Vorhaben des Beigeladenen nicht in ihrem aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO folgenden Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets (siehe dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris; Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris; Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 144/10, juris) verletzt.

    Notwendig ist vielmehr, dass der Planungswille in den Festsetzungen des Bebauungsplans selbst zum Ausdruck kommt (OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris, Rn. 14; Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris, Rn. 13; Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 144/10, juris, Rn. 6).

  • VGH Bayern, 07.11.2022 - 15 CS 22.1998

    Anordnung der Unterlassung des Baubeginns - Baugenehmigungsfiktion

    Die fingierte Genehmigung steht hinsichtlich ihrer Regelungswirkungen mit Ausnahme der in Art. 68 Abs. 3 und Abs. 4 BayBO normierten (systemgerechten) Ausnahmen (Art. 68 Abs. 2 Satz 3 BayBO) einer ausdrücklich erteilten Baugenehmigung in jeder Hinsicht gleich (LT-Drs. 18/8547 S. 22; SächsOVG, U.v. 18.1.2006 - 1 B 444/05 - BauR 2006, 1108 = juris Rn. 36; HambOVG, B.v. 2.9.2010 - 2 Bs 144/10 - NordÖR 2011, 84 = juris Rn. 3; Grothmann/Ansorge/Kranz, ZfIR 2021, 405/406, 415; Thies, jurisPR-UmwR 2/2021 Anm. 1; Knauff, VerwArch 2018, 480/488).
  • VG Hamburg, 13.11.2015 - 9 E 2858/15

    Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen durch Großgarage eines Krankenhauses

    c) Den Antragsteller steht gegen das Vorhaben des Beigeladenen auch kein Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO zu (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris; Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris; Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 144/10, juris).
  • VG Hamburg, 15.03.2017 - 6 K 3225/14

    Verwaltungsaktsqualität der Regelungen über die fiktive Baugenehmigung;

    Wie das Hamburgische Oberverwaltungsgerichts zutreffend festgehalten hat, steht die fiktive Baugenehmigung "in jeder Hinsicht" der erteilten Baugenehmigung gleich (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 144/10, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12

    Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid; Festsetzung geschlossener Bauweise

    Auch verkennt der Antragsteller, dass der Nachbar bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus weder einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998, BauR 1998, 1206) noch einen verfahrensrechtlichen Anspruch auf Beteiligung und Berücksichtigung seiner Belange hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010, NordÖR 2011, 84, m.w.N.).
  • VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im

    bb) Der Antragstellerin steht gegen das Vorhaben der Beigeladenen auch kein Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO zu (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris; Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris; Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 144/10, juris).
  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16

    Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben

    dd) Die Antragstellerin wird durch das Bauvorhaben nicht in ihrem aus der entsprechenden Anwendung von § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO folgenden Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung des Baugebiets (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris, Rn. 13; Beschl. v. 2.9.2010, 2 Bs 144/10, juris, Rn. 6) verletzt.
  • VG Hamburg, 16.11.2010 - 11 K 3202/09

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Gemeindehaus und Betreutes Wohnen

    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks bei dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28/91; OVG Hamburg, Beschl. v. 2.9.2010 - 2 Bs 144/10).
  • VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10

    Nachbarliche Belange; materielle Präklusion; Anforderungen an das eine Präklusion

  • VG Hamburg, 18.12.2015 - 9 E 5465/15

    Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!

  • VG Stade, 01.03.2012 - 2 A 493/11

    Zulässigkeit des Nachbarschutzes gegen Befreiung von den Festsetzungen des Maßes

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