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   OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09   

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OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09 (https://dejure.org/2009,2216)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2009 - 2 Bs 26/09 (https://dejure.org/2009,2216)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 (https://dejure.org/2009,2216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter Fälle; Festsetzung Einzel- und Doppelhausbebauung mit "Zwei-Wohnungsklausel"; Aufrechterhaltung typischer Prägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarschützende Wirkung einer "Zwei-Wohnungsklausel" in einem Bebauungsplan; Anforderungen an die Funktionslosigkeit einer Festsetzung; Rechtmäßigkeit einer Befreiung für das Überschreiten der nach einem Bebauungsplan höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in ...

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    B-Plan: Keine Befreiung von tragenden Festsetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 715 (Ls.)
  • DVBl 2009, 1056
  • BauR 2009, 1556
  • ZfBR 2009, 800
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Denn wie schon erwähnt, war dieses Gebäude im Zeitpunkt der Planfeststellung bereits vorhanden und gerade eines der Objekte, die den Anstoß zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gegeben hatten (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69 ff. zur Errichtung dieses Gebäudes).

    Als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ist sie geeignet, eine einheitliche Struktur des Gebiets in Bezug auf die Wohnform zu sichern und den Gebietscharakter i.S. einer Bebauung vorwiegend mit Familienheimen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, BVerwGE 107, 256, 260; Beschl. v. 9.3.1993,Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39; Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 80).

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt auch einen Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, NVwZ 2002, 1384; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 15 Rn. 7; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. V, Stand Januar 2008, § 15 BauNVO Rn. 36 f.).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Vielmehr lässt sich die Eigenart eines Baugebiets nur auf die Weise abschließend bestimmen, dass zusätzlich auch die jeweilige örtliche Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie der jeweilige Planungswille, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist, berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, BVerwGE 79, 309, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 28.01.2008 - 4 Bs 207/07
    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Das Instrument der Zwei-Wohnungsklausel und die zugleich nach § 22 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1977 vorgenommene Gliederung der Hausformen, die nur Einzel- und Doppelhäuser zulässt, schließen es nicht aus, auf einem Grundstück einen Baukörper zu errichten, der aus mehreren aneinander gebauten jeweils funktional selbständigen Gebäuden besteht, von denen jedes wiederum zwei Wohneinheiten aufweist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.1.2008, 4 Bs 207/07).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Denn jedenfalls wird der einem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen kraft Bundesrechts zustehende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 161; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 372 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 71; Urt. v. 10.7.1997, NordÖR 1999, 354, 355) nicht nur dann verletzt, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein unzulässiges Vorhaben ohne die erforderliche (rechtmäßige) Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung zugelassen wird, sondern auch wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2001 - 7 B 290/01

    Begriff des Wohngebäudes; Beschränkung der Bebaubarkeit

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Dies ist die Folge aus der allein an der offenen Bauweise orientierten Auslegung des planungsrechtlichen Begriffes des Einzelhauses in § 22 BauNVO als einem allseits freistehenden Bauwerk (vgl. dazu nur Fickert/ Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 22 Rn. 6.2 m.w.N.) einerseits und der Auslegung des auch der Zwei-Wohnungsklausel zugrunde liegenden planungsrechtlichen Begriffes des Gebäudes als einer selbständig benutzbaren Anlage (vgl. Gierke in: Brügelmann, BauGB, Bd. 2, Stand September 2008, § 9 Rn. 167; OVG Münster, Beschl. v. 12.3.2001, BauR 2001, 1238; vgl. ferner BVerwG, Urt. v. 13.12.1995, NVwZ 1996, 787) andererseits.
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ist sie geeignet, eine einheitliche Struktur des Gebiets in Bezug auf die Wohnform zu sichern und den Gebietscharakter i.S. einer Bebauung vorwiegend mit Familienheimen zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, BVerwGE 107, 256, 260; Beschl. v. 9.3.1993,Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39; Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 80).
  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Denn jedenfalls wird der einem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen kraft Bundesrechts zustehende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 161; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 372 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 71; Urt. v. 10.7.1997, NordÖR 1999, 354, 355) nicht nur dann verletzt, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein unzulässiges Vorhaben ohne die erforderliche (rechtmäßige) Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung zugelassen wird, sondern auch wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Die tatsächlichen Verhältnisse müssen vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan seine städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann (vgl. für viele z.B. BVerwG, Beschl. v. 21.12.1999, NVwZ-RR 2000, 411; OVG Hamburg, Urt. v. 14.11.2002, HmbJVBl. 2004, 62).
  • OVG Hamburg, 04.05.2009 - 2 Bs 154/08

    Normenklarheit; Bebauungsplan; normative Geltung; Nachbar; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09
    Denn jedenfalls wird der einem Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks unabhängig von konkreten Beeinträchtigungen kraft Bundesrechts zustehende Gebietserhaltungsanspruch (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 16.9.1993, BVerwGE 94, 151, 161; Urt. v. 23.8.1996, BVerwGE 101, 365, 372 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 71; Urt. v. 10.7.1997, NordÖR 1999, 354, 355) nicht nur dann verletzt, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein unzulässiges Vorhaben ohne die erforderliche (rechtmäßige) Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung zugelassen wird, sondern auch wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widerspricht (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96

    Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung;

  • OVG Hamburg, 26.05.1983 - Bf II 36/82
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Er knüpft damit - ebenso wie das Verwaltungsgericht - an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg an, das einen derartigen Anspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO auf Erhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets bejaht (HambOVG, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 2 Bs 154/08 -, juris Rn. 13, Beschlüsse vom 8. Oktober 2009 - 2 Bs 176/09 und 2 Bs 177/09 -, jeweils juris Rn. 7) und diesen Gedanken auch auf einen Fall angewandt hat, in dem es um eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ging (Beschluss vom 5. Juni 2009 - 2 Bs 26/09 -, juris, zu einer sog. Zwei-Wohnungsklausel).
  • VG Hamburg, 30.01.2012 - 7 K 2259/10

    Nachbarliche Belange; materielle Präklusion; Anforderungen an das eine Präklusion

    Die verletzten Normen seien auch drittschützend: Die Einstufung eines Baugebiets als "W 2 o" sei, soweit dadurch eine Ein- und Zweifamilienhausbebauung vorgeschrieben sei, nach der Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09) drittschützend.

    Der Hinweis der Kläger auf den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 5.6.2009 (2 Bs 26/09, juris) stellt dies nicht in Frage, da Gegenstand der dortigen Entscheidung insgesamt nur war, dass die Befreiung von einer durch einen neuen Bebauungsplan - nicht Baustufenplan - mit Blick auf Nachbarbelange festgesetzten Zwei-Wohnungsklausel den Nachbarn eines Bauvorhabens in seinen subjektiven Rechten verletzen kann.

    § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO, der in Baustufenplangebieten entsprechende Anwendung findet , enthält nicht nur das Gebot der Rücksichtnahme, sondern vermittelt innerhalb des betroffenen Baugebiets Nachbarn einen Anspruch auf Aufrechterhaltung einer typischen Prägung des Baugebiets, wenn ein im Baugebiet seiner Art nach allgemein zulässiges Vorhaben genehmigt wird, obwohl es im Einzelfall nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebietes widerspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.5.2002, 4 B 86/01, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, 2 Bs 26/09, juris Rn. 11; Beschl. v. 4.5.2009, 2 Bs 154/08, juris Rn. 13 f.).

    Die maßgebliche Eigenart eines Baugebiets ergibt sich zum einen aus seiner allgemeinen Zweckbestimmung, zum anderen wird sie durch die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans geprägt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Maßgeblich ist vielmehr die Gesamtschau der Vorgaben des Plans mit der jeweiligen örtlichen Situation, in die das Gebiet "hineingeplant" worden ist, sowie mit dem jeweiligen Planungswillen, soweit dieser in den Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1988, 4 C 34/86, juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O., Rn. 13).

    Sie ist nur insoweit beachtlich, als sie sich im Rahmen der durch die Festsetzungen zum Ausdruck gebrachten städtebaulichen Ordnungsvorstellungen für das Baugebiet hält (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O.; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 15 Rn. 8; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a. a. O., § 15 BauNVO Rn. 12).

    Ein Widerspruch zur Eigenart des Baugebiets liegt vor, wenn die Unangemessenheit des Vorhabens gegenüber dem von dem Plangeber gezogenen Rahmen bei objektiver Betrachtungsweise augenscheinlich ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 20.1.2010, 2 Bs 242/09; Beschl. v. 5.6.2009, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.08.2009 - 1 CS 09.287

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung; unbeplanter

    Der Gebietsbewahrungsanspruch umfasst auch den Anspruch auf Aufrechterhaltung der typischen Prägung eines Baugebiets nach § 34 Abs. 2 BauGB, § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO (vgl. BVerwG vom 13.5.2002 NVwZ 2002, 1384; BayVGH vom 2.1.2008 BauR 2008, 649; vom 26.5.2008 BauR 2008, 1556; OVG Hamburg vom 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 - juris).

    Die Eigenart eines Baugebiets wird in erster Linie durch die für den Gebietstyp maßgebliche allgemeine Zweckbestimmung, aber auch durch die sonstigen Festsetzungen eines Bebauungsplans bestimmt (OVG Hamburg vom 5.6.2009 - 2 Bs 26/09 - juris).

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