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   OVG Hamburg, 16.01.2007 - 2 Bs 344/06   

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OVG Hamburg, 16.01.2007 - 2 Bs 344/06 (https://dejure.org/2007,90147)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 Bs 344/06 (https://dejure.org/2007,90147)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 Bs 344/06 (https://dejure.org/2007,90147)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Hamburg, 30.09.2016 - 2 Bs 110/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Folgeunterkunft in Bergedorf abgelehnt

    Der von den Antragstellern für ihre Auffassung herangezogene Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 16. November 2006 (7 E 2847/06) wurde durch das Beschwerdegericht mit dem Beschluss vom 16. Januar 2007 (2 Bs 344/06) aufgehoben.

    Selbst wenn die Verwaltung ein für ihre Genehmigungsabsichten gebotenes vorgängiges Planungsverfahren rechtswidrig unterlassen hat, bestehen Abwehrrechte Dritter nur insoweit, wie das Verwaltungshandeln deren materiell-rechtlichen subjektiven Rechte verletzt (BVerwG, Beschl. v. 28.7.1994, a.a.O.; Urt. v. 10.12.1982, Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 21; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06).

  • VG Hamburg, 27.03.2017 - 6 E 3327/17

    Zwischenverfügung hinsichtlich der Flüchtlingsunterkunft am Duvenacker

    Mit dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06, juris Rn. 14; auch Beschl. v. 30.9.2016, 2 Bs 110/16, juris Rn. 16) könnte weiter davon auszugehen sein, dass auch den Vorschriften des § 3 Abs. 2 Satz 2 und 4 BauGB allein oder im Zusammenhang mit § 1 Abs. 7 BauGB drittschützende Wirkung zukommen könnte.

    Demgegenüber kommt eine Verletzung der Rechte aus § 1 Abs. 7 und § 3 Abs. 2 Satz 2 und 4 BauGB nach jüngeren Entscheidungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06, juris Rn. 14; ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 30.9.2016, 2 Bs 110/16, juris Rn. 16) erst dann in Betracht, wenn "ein Bauleitplanverfahren eingeleitet worden" ist.

    Welcher Ansicht zu folgen ist kann hier offen bleiben, weil vorliegend schon unter Beachtung der jüngeren Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06, juris Rn. 14; Beschl. v. 30.9.2016, 2 Bs 110/16, juris Rn. 16) "ein Bauleitplanverfahren eingeleitet worden" sein könnte.

    Das Einleiten eines Bauleitplanverfahrens dürfte trotz unterlassenem Aufstellungsbeschluss für die Öffentlichkeit und sonstige Rechtsträger eindeutig erkennbar geworden sein (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06, juris Rn. 14).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2017 - 1 MB 13/17

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung wegen eines Fensters in eine Brandwand

    Legende zum Durchführungsplan: "Reine Wohnbauten" - beschränken, da er allein im öffentlichen Interesse erlassen worden ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.01.2007, 2 Bs 344/06, Juris [Rn. 14 m. w. N.]).
  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16

    Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben

    Dass diese Festsetzung Nachbarschutz vermitteln soll, erscheint auch deshalb fernliegend, weil die auf dem Aufbaugesetz mit seinen spezifischen Zielsetzungen beruhenden Durchführungspläne - bis auf die bundesrechtlich nachbarschützende Baugebietsfestsetzung - keinen Nachbarschutz vermitteln, da sie allein im öffentlichen Interesse erlassen worden sind (OVG Hamburg, Beschl. v. 15.4.1997, Bs II 177/96, juris, Rn. 25; Beschl. v. 16.1.2007, 2 Bs 344/06, n.v.).
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