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   BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvC 1/73   

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https://dejure.org/1973,1098
BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvC 1/73 (https://dejure.org/1973,1098)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1973 - 2 BvC 1/73 (https://dejure.org/1973,1098)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1973 - 2 BvC 1/73 (https://dejure.org/1973,1098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 48; GG Art. 41 Abs. 2
    Gegenstand des Wahlprüfungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 300
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvC 1/73
    Der Einspruch sei jedoch als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen, weil der Wahlfehler keinen Einfluß auf die Mandatsverteilung im Bundestag gehabt habe (Hinweis auf BVerfGE 4, 370 [372 f.]).

    Nur solche Wahlfehler vermögen daher die Beschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG zu rechtfertigen, die auf die Mandatsverteilung von Einfluß sind oder sein können (BVerfGE 4, 370 [372 f]; 21, 196 [199]).

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvC 1/73
    Es ist ausschließlich dazu bestimmt, die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (BVerfGE 22, 277 [280] mit weiteren Nachweisen).

    Selbst Verletzungen subjektiver Rechte bei der Wahl - wie sie hier vom Wahlprüfungsausschuß zu Recht festgestellt werden - führen dann nicht zu einem Eingriff der Wahlprüfungsinstanzen, wenn sie die gesetzmäßige Zusammensetzung des Bundestages nicht berühren (BVerfGE 1, 430 [433]; 22, 277 [281]).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvC 1/73
    Das Wahlprüfungsverfahren dient nur dem Schutz des objektiven Wahlrechts (BVerfGE 1, 430 [433]).

    Selbst Verletzungen subjektiver Rechte bei der Wahl - wie sie hier vom Wahlprüfungsausschuß zu Recht festgestellt werden - führen dann nicht zu einem Eingriff der Wahlprüfungsinstanzen, wenn sie die gesetzmäßige Zusammensetzung des Bundestages nicht berühren (BVerfGE 1, 430 [433]; 22, 277 [281]).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvC 1/73
    Nur solche Wahlfehler vermögen daher die Beschwerde nach Art. 41 Abs. 2 GG zu rechtfertigen, die auf die Mandatsverteilung von Einfluß sind oder sein können (BVerfGE 4, 370 [372 f]; 21, 196 [199]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bietet zahlreiche Beispiele dafür, daß die Gefangenen ihre Rechte erforderlichenfalls mit der Verfassungsbeschwerde durchsetzen können (vgl zB BVerfGE 33, 1 - Strafvollzug; 35, 300 - Wahlrecht; 40, 276 - St Pauli Nachrichten; 41, 329 - Postkarte mit rotem Motorrad; 42, 95 - Besuchsrecht der Ehefrau und Kinder; 42, 229 - Anzug aus der Habe).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Dagegen vermögen Wahlfehler, welche die Ermittlung des Wahlergebnisses betreffen, die Beschwerde dann nicht zu rechtfertigen, wenn sie angesichts des Stimmenverhältnisses keinen Einfluß auf die Mandatsverteilung haben konnten (BVerfGE 4, 370 [372 f.]; 21, 196 [199]; 22, 277 [280 f.]; 34, 201 [203]; 35, 300 [301 f.]).
  • BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Wenn das Wahlanfechtungsklageverfahren nach diesen höchstrichterlichen Entscheidungen aber nicht den Schutz subjektiver Rechte, sondern ausschließlich die Einhaltung des objektiven Wahlrechts zum Ziel hat (vgl auch BVerfG Beschluss vom 20.6.1973 - 2 BvC 1/73 - BVerfGE 35, 300, 301; BVerfG Beschluss vom 2.4.1974 - 2 BvP 1/71, 2 BvP 2/71 - BVerfGE 37, 84, 89) , hätten die Kläger im Einzelnen darlegen müssen , ob und inwieweit der von ihnen geltend gemachte Verstoß gegen individuelle Rechte der Unterschriftsleistenden (..."ohne Einwilligung des Versicherten"...) im Rahmen eines Wahlanfechtungsklageverfahrens überprüft werden könnte und damit im Rahmen des angestrebten Revisionsverfahrens überhaupt klärungsfähig sei.
  • LSG Saarland, 23.06.2016 - L 1 R 104/14

    Sozialversicherungswahl - Wahlausschreibung - wirksame Einreichung einer

    Darüber hinaus ist ergänzend anzumerken, dass die Kläger mit der Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor allem individuelle Rechte der Unterschriftsleistenden vortragen, die jedoch nicht Gegenstand einer Wahlanfechtungsklage sein können, da mit einer solchen Klage lediglich die Einhaltung von Wahlvorschriften überprüft, nicht aber subjektive Rechte geltend gemacht werden können (so bereits BSG, Urteil vom 23.09.1982 - 8 RK 19/82; vgl. auch BVerfGE 1, 430; 35, 300; 37, 84).
  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

    Der Sinn der Wahlprüfung besteht nicht vorrangig in der Sanktion von Gesetzesverletzungen, sondern in der Gewährleistung der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments (BVerfGE 1, 208, 238; 1, 430, 433; 4, 370 ff.; 21, 199; 22, 277, 280 f. 34, 81, 96 f.; 35, 300, 301 f.; vgl. auch von Heyl, Wahlfreiheit und Wahlprüfung, Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 262, 1975, S. 201 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.10.2017 - LVG 3/17

    5%-Sperrklausel, Frauenquote für Listenplätze

    27.06.1962 - 2 BvR 189/62, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschl. v. 17.01.1973 - BvC 5/70, BVerfGE 34, 201 [203]; Beschl. v. 20.06.1973 - 2 BvC 1/73, BVerfGE 35, 300 [302]; Beschl. v. 03.06.1975 - 2 BvC 1/74, BVerfGE 40, 11 [39]; Beschl. v. 19.09.2017 - 2 BvC 46/14, Rdnr. 39).
  • StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1045

    Konkrete Normenkontrolle; Vorlagefrage; Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit;

    Dies folgt bereits aus der Natur des Wahlprüfungsverfahrens, dessen Ziel ausschließlich die Prüfung der Gültigkeit der Wahl (vgl. auch Art. 78 Abs. 1 Satz 1 HV) und damit der Schutz des objektiven Wahlrechts ist (BVerfGE 35, 300, 301 f.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.03.2007 - LVG 10/06

    Rechtswegerfordernis bzw. zuständige Gerichtsbarkeit für die Geltendmachung einer

    Einwendungen gegen die Wahl können nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sie erwiesene Wahlfehler - also Rechtsverstöße, die die Wahlvorbereitung, Wahlhandlung oder Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses betreffen - zum Ausdruck bringen und die ihnen zugrunde liegenden Tatbestände das Wahlergebnis nicht nur unwesentlich beeinflusst haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.06.1962 - 2 BvR 189/62 -, BVerfGE 14, 154 [155]; Beschl. v. 17.01.1973 - 2 BvC 5/70 -, BVerfGE 34, 201 [203]; Beschl. v. 20.06.1973 - 2 BvC 1/73 -, BVerfGE 35, 300 [301 f.]; Beschl. v. 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11 [39]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 49 BWG RdNrn.
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