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   BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81   

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https://dejure.org/1981,126
BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81 (https://dejure.org/1981,126)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.1981 - 2 BvC 1/81 (https://dejure.org/1981,126)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 1981 - 2 BvC 1/81 (https://dejure.org/1981,126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Briefwahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgabe von Briefwahlunterlagen an sog. Wahlhelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 119
  • NJW 1982, 869
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Deshalb muß ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag, der gemäß § 2 Abs. 3 WahlprüfG zu begründen ist, einen Tatbestand, der sich als Wahlfehler qualifizieren läßt, erkennen lassen und durch genügend substantiierte Tatsachen belegen (vgl. BVerfGE 40, 11 [30]; 48, 271 [276]).

    Die Substantiierungslast nach § 2 Abs. 3 WahlprüfG ist dem Einspruchsberechtigten nicht deshalb nachzulassen, weil ihre Erfüllung im Einzelfall Schwierigkeiten insbesondere im tatsächlichen Bereich begegnen mag (BVerfGE 40, 11 [32]).

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66

    Briefwahl I

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Das Bundesverfassungsgericht habe zwar in dem Beschluß vom 15. Februar 1967 (BVerfGE 21, 200) die Ausgestaltung der Briefwahl als verfassungsmäßig erachtet.

    Wenn der Gesetzgeber mit der Einführung der Briefwahl dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen, ein besonderes Gewicht beigemessen und damit zugleich die Wahrung der Freiheit der Wahl und des Wahlgeheimnisses in weiterem Umfange als bei der Stimmabgabe im Wahllokal dem Wähler anvertraut hat, so ist das verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 21, 200 [204]).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Das Wahlprüfungsverfahren nach Art. 41 GG dient dem Schutz des objektiven Wahlrechts, d. h. der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Deutschen Bundestages (BVerfGE 37, 84 [89] m.w.N.; 48, 271 [280]).

    Deshalb muß ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag, der gemäß § 2 Abs. 3 WahlprüfG zu begründen ist, einen Tatbestand, der sich als Wahlfehler qualifizieren läßt, erkennen lassen und durch genügend substantiierte Tatsachen belegen (vgl. BVerfGE 40, 11 [30]; 48, 271 [276]).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Treten dabei Mißbräuche zutage, die geeignet sein können, die Freiheit der Wahl oder das Wahlgeheimnis mehr als unumgänglich zu gefährden, so erwächst daraus die verfassungsrechtliche Pflicht, die ursprüngliche Regelung im Wege der Nachbesserung zu ergänzen oder zu ändern (vgl. BVerfGE 25, 1 [12 f.]; 49, 89 [130]; 50, 290 [335]; 55, 274 [308]; 56, 54 [78 ff.]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Treten dabei Mißbräuche zutage, die geeignet sein können, die Freiheit der Wahl oder das Wahlgeheimnis mehr als unumgänglich zu gefährden, so erwächst daraus die verfassungsrechtliche Pflicht, die ursprüngliche Regelung im Wege der Nachbesserung zu ergänzen oder zu ändern (vgl. BVerfGE 25, 1 [12 f.]; 49, 89 [130]; 50, 290 [335]; 55, 274 [308]; 56, 54 [78 ff.]).
  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Dagegen ist es nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber innerhalb seines Ermessensbereichs zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 19 [24 f.]; 3, 383 [394]; 5, 77 [81]).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Dagegen ist es nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber innerhalb seines Ermessensbereichs zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 19 [24 f.]; 3, 383 [394]; 5, 77 [81]).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Dagegen ist es nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber innerhalb seines Ermessensbereichs zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 3, 19 [24 f.]; 3, 383 [394]; 5, 77 [81]).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Treten dabei Mißbräuche zutage, die geeignet sein können, die Freiheit der Wahl oder das Wahlgeheimnis mehr als unumgänglich zu gefährden, so erwächst daraus die verfassungsrechtliche Pflicht, die ursprüngliche Regelung im Wege der Nachbesserung zu ergänzen oder zu ändern (vgl. BVerfGE 25, 1 [12 f.]; 49, 89 [130]; 50, 290 [335]; 55, 274 [308]; 56, 54 [78 ff.]).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81
    Treten dabei Mißbräuche zutage, die geeignet sein können, die Freiheit der Wahl oder das Wahlgeheimnis mehr als unumgänglich zu gefährden, so erwächst daraus die verfassungsrechtliche Pflicht, die ursprüngliche Regelung im Wege der Nachbesserung zu ergänzen oder zu ändern (vgl. BVerfGE 25, 1 [12 f.]; 49, 89 [130]; 50, 290 [335]; 55, 274 [308]; 56, 54 [78 ff.]).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    aa) Indem § 13 Nr. 2 BWahlG Personen, für die ein Betreuer zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten bestellt ist, von der Ausübung des Wahlrechts ausschließt, ist die Gewährleistung, dass jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ), betroffen.

    aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl garantiert, dass jeder sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BVerfGE 28, 220 ; 36, 139 ; 58, 202 ; 59, 119 ; 99, 69 ; 132, 39 ).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Haben sich aber die Verhältnisse offensichtlich geändert, ist der Gesetzgeber zumindest zur Prüfung verpflichtet, ob Bedarf zur Novellierung älterer Normen besteht (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 59, 119 ; 88, 203 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Dem Gesetzgeber steht bei der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze ein weiter Entscheidungsspielraum zu, innerhalb dessen er entscheiden muss, ob und inwieweit Abweichungen von einzelnen Wahlrechtsgrundsätzen im Interesse der Einheitlichkeit des ganzen Wahlsystems und zur Sicherung der mit ihm verfolgten staatspolitischen Ziele gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 59, 119 ; 95, 335 ).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, darüber zu befinden, ob der Gesetzgeber innerhalb seines Ermessensbereichs zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 59, 119 ).

    So lassen sich Beschränkungen der öffentlichen Kontrolle der Stimmabgabe bei der Briefwahl ( § 36 BWG) mit dem Ziel begründen, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 200 ; 59, 119 ).

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