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   BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18   

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https://dejure.org/2019,34043
BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18 (https://dejure.org/2019,34043)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2019 - 2 BvC 15/18 (https://dejure.org/2019,34043)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2019 - 2 BvC 15/18 (https://dejure.org/2019,34043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch

Papierfundstellen

  • BVerfGE 152, 53
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18
    Aus der früheren dienstlichen Tätigkeit eines Richters kann eine Besorgnis der Befangenheit jedoch nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 42, 88 ).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18
    Im Übrigen ist zur Begründung der Befangenheit die richterliche Vorbefassung mit vermeintlich entscheidungserheblichen Rechtsfragen in anderen verfassungsprozessualen Verfahren ungeeignet (vgl. BVerfGE 131, 239 ).
  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18
    aa) Die Ausführungen des Beschwerdeführers, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sei wegen "betrügerischen Zusammenwirkens" mit dem Bundestagspräsidenten vom Wahlprüfungsverfahren ausgeschlossen, gehen über unbelegte, zur Begründung der Befangenheit ungeeignete Mutmaßungen "ins Blaue hinein" nicht hinaus (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18
    Überdies war zur Zeit der vom Beschwerdeführer zum Beleg des "betrügerischen Zusammenwirkens" bemühten Entscheidung (BVerfGE 98, 106 ff.) keiner der gegenwärtigen Richter des Bundesverfassungsgerichts im Amt.
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfGE 46, 200 ; 72, 51 ; 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 ).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 142, 1 m.w.N.; 152, 53 ; 153, 72 ).

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

    Offensichtliche Unzulässigkeit ist auch dann gegeben, wenn die Ablehnung ausschließlich auf solche Gründe gestützt wird, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 152, 53 ; 153, 72 ; 159, 26 ; 159, ; stRspr).
  • BGH, 19.10.2022 - RiSt 1/21

    Offensichtliche Unzulässigkeit der Ablehnungsgesuche

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (BVerfGE 142, 1, 4; 152, 53, 54; 153, 72, 73; BVerfG, NJW 2021, 2797 Rn. 13; Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 1 BvR 854/21, juris Rn. 2; Beschluss vom 20. Dezember 2021 - 1 BvR 1170/21, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 142, 1 m.w.N.; 152, 53 ; 153, 72 ).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

    Ein solcher Vortrag, der auf reinen Vermutungen beruht, ist ungeeignet, eine Besorgnis der Befangenheit eines Richters zu begründen (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvC 15/18 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 2604/21

    Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme

    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfGE 46, 200 ; 72, 51 ; 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Juli 2021 - 2 BvE 4/20 u.a. -, Rn. 13).
  • BVerfG, 20.12.2021 - 1 BvR 1170/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c Infektionsschutzgesetz

    Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 stRspr).
  • BVerfG, 08.08.2022 - 1 BvR 850/21

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und Nichtannahme einer

    Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, da das Vorbringen der Beschwerdeführerin lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.05.2023 - 1 BvR 902/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, da das Vorbringen des Beschwerdeführers lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 142, 1 ; 152, 53 ; 153, 72 ; stRspr).
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