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   BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15   

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https://dejure.org/2016,33248
BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15 (https://dejure.org/2016,33248)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2016 - 2 BvC 16/15 (https://dejure.org/2016,33248)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2016 - 2 BvC 16/15 (https://dejure.org/2016,33248)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • rewis.io

    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    EuWG § 26 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters am Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gänzlich ungeeignete Ablehnungsgesuch

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvC 10/11

    Einzelwahl der Bewerber für Berliner Landesliste der SPD zur Bundestagswahl 2009

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15
    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15
    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15
    Auch vermag die Zugehörigkeit des Richters Müller zur CDU für sich allein ebensowenig die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ) wie dessen Wahl auf Vorschlag dieser Partei (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Februar 2012 - 2 BvC 10/11 -, juris, Rn. 4).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15
    Es gibt seine vorläufige Rechtsauffassung in sachlicher Form wieder und ist als im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffene Maßnahme üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15
    Es gibt seine vorläufige Rechtsauffassung in sachlicher Form wieder und ist als im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffene Maßnahme üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf

    Dies vermag für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit von vornherein nicht zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 16/15 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 01.04.2019 - 2 BvC 4/18

    Aufhebung eines Senatsbeschlusses und Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als

    Die vom Beschwerdeführer zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit angeführte Zugehörigkeit zu einer politischen Partei reicht für sich allein nicht aus, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 43, 126 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 16/15 -, Rn. 3).
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