Rechtsprechung
BVerfG, 09.07.2020 - 2 BvC 19/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Bundesverfassungsgericht
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 2 BvC 19/18
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch, wenn der abgelehnte Richter nicht zur Mitwirkung im vorliegenden Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 142, 1 ).
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 2 BvC 19/18
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 2 BvC 19/18
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ). - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 09.07.2020 - 2 BvC 19/18
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).