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   BVerfG, 09.10.2000 - 2 BvC 2/99   

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https://dejure.org/2000,7579
BVerfG, 09.10.2000 - 2 BvC 2/99 (https://dejure.org/2000,7579)
BVerfG, Entscheidung vom 09.10.2000 - 2 BvC 2/99 (https://dejure.org/2000,7579)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 2 BvC 2/99 (https://dejure.org/2000,7579)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 69
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    So ist es von jeher als mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen worden, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird (vgl. BVerfGE 42, 312 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2000 - 2 BvC 2/99 -, NVwZ 2002, S. 69 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2017 - 1 S 1240/16

    Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16

    Dem entspricht es, dass das Bundesverfassungsgericht es als aus zwingenden Gründen mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verträglich angesehen hat, dass die Ausübung des Wahlrechts an die Erreichung eines Mindestalters geknüpft wird (BVerfG, Beschl. v. 23.10.1973 - 2 BvC 3/73 - BVerfGE 36, 139; Beschl. v. 21.09.1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312; Beschl. v. 09.10.2000 - 2 BvC 2/99 - NVwZ 2002, 69), mithin in der Altersgrenze des Art. 38 Abs. 2 Halbs. 1 GG eine Durchbrechung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl sieht (ebenso: Jarass/Pieroth-Pieroth, GG, 12. Aufl., Art. 38 Rn. 18; Schreiber, in: Berliner Kommentar zum GG, Art. 38 Rn. 251 [Stand: August 2013]; Dreier-Morlok, GG, 3. Aufl., Art. 38 Rn. 72; Sachs-Magiera, GG, 7. Aufl., Art. 38 Rn. 81; jedoch ist die Altersgrenze des Art. 38 Abs. 2 Halbs. 1 GG nicht an den Wahlrechtsgrundsätzen des Art. 38 Abs. 1 GG zu messen, da die Regelungen auf gleicher Rangebene stehen, vgl.: BVerfG, Beschl. v. 15.01.2009 - 2 BvC 4/04 - BVerfGE 122, 304, 309; Beschl. v. 31.01.2012 - 2 BvC 11/11 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 27-V-20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Altersgrenze zudem auch mit dem Demokratieprinzip - dessen Grundsätze wegen der Homogenitätsanforderungen des Art. 28 Abs. 1 GG auch im selbständigen Verfassungsraum des Freistaates Sachsen gelten - vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976, BVerfGE 42, 312 [340 f.]; Beschluss vom 9. Oktober 2000, NVwZ 2002, 69; vgl. Strelen in: Schreiber, BWahlG, 10. Aufl., § 12 Rn. 4 m.w.N.).
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