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   BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14   

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https://dejure.org/2016,2417
BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14 (https://dejure.org/2016,2417)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.2016 - 2 BvC 69/14 (https://dejure.org/2016,2417)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 (https://dejure.org/2016,2417)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 3 GG, Art 36 Abs 1 GG, Art 94 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, §§ 3 ff BVerfGG
    Zur Mitwirkung mehrerer von der Besetzungsrüge betroffenen Richter an der Entscheidung über die Besetzungsrüge - Senatsbesetzung bemisst sich weder an Art 3 Abs 3 GG noch an Art 36 GG - hier: Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung mehrerer ...

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Ablehnungsgesuche gegen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund amtlicher Tätigkeit in einer Partei i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

  • rewis.io

    Zur Mitwirkung mehrerer von der Besetzungsrüge betroffenen Richter an der Entscheidung über die Besetzungsrüge - Senatsbesetzung bemisst sich weder an Art 3 Abs 3 GG noch an Art 36 GG - hier: Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung mehrerer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Ablehnungsgesuche gegen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund amtlicher Tätigkeit in einer Partei i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvC 2/10

    Besetzungsrüge betreffend die Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14
    Der Senat hat seine ordnungsgemäße Besetzung zur Wahrung des Anspruchs aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG von Amts wegen zu prüfen, soweit Anlass hierzu besteht (BVerfGE 131, 230 m.w.N.).

    Indes sind hier mit sieben Senatsmitgliedern derart viele Richter betroffen, dass die Beurteilung der vorschriftsmäßigen Senatsbesetzung der Frage nach der ordnungsgemäßen Einrichtung eines Spruchkörpers gleichzusetzen ist, über die dieser selbst befindet (BVerfGE 131, 230 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09

    Führung eines Bewerbungsgesprächs mit Beschwerdeführer vor mehreren Jahren sowie

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14
    Aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters kann eine Besorgnis der Befangenheit nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 8 und 12).

    Auch die - aktiv wahrgenommene oder ruhende - Mitgliedschaft in einer Partei kann für sich genommen eine Besorgnis der Befangenheit nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14
    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 11, 343 ; 46, 200; 72, 51 ).

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14
    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 11, 343 ; 46, 200; 72, 51 ).
  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14
    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 11, 343 ; 46, 200; 72, 51 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77

    Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.

    Auszug aus BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvC 69/14
    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch vor allem dann, wenn es nicht begründet wird oder sich auf eine gänzlich ungeeignete Begründung stützt (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 11, 343 ; 46, 200; 72, 51 ).
  • BFH, 22.05.2017 - V B 133/16

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    aa) Ist das Ablehnungsgesuch aber --wie hier-- wegen Rechtsmissbrauchs offensichtlich unzulässig, kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1055, Rz 8; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, Rz 5; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 2016  2 BvC 69/14, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 22. Februar 1960  2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 5).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

    Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.
  • FG Niedersachsen, 22.05.2020 - 11 K 180/19

    Ablehnung desVorsteuerabzugs aus allgemeinen Betriebskosten

    Ist das Ablehnungsgesuch aber wie hier wegen Rechtsmissbrauchs offensichtlich unzulässig, kann der Ablehnungsantrag in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2014, 1055, Rz 8; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422, Rz 5; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 2016 2 BvC 69/14, nicht veröffentlicht --n.v.--, und vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1, 5).
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