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   BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74   

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https://dejure.org/1977,85
BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 (https://dejure.org/1977,85)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 (https://dejure.org/1977,85)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1977 - 2 BvE 1/74 (https://dejure.org/1977,85)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Haushaltsüberschreitung

  • openjur.de

    Haushaltsüberschreitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Haushaltsfeststellungskompetenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 03.06.1977)

    Das Karlsruher Haushalts-Urteil - Mildernde Umstände für Helmut Schmidt

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Verfassungsgericht: Schöne Bilanz

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 1
  • NJW 1977, 1387
  • DVBl 1977, 605
  • DÖV 1977, 515
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
    Die Antragstellerin ist eine Fraktion des Bundestages und daher im Organstreitverfahren gemäß § 63 BVerfGG parteifähig (vgl. BVerfGE 20, 56 [104]).

    Die Ermächtigungen der Art. 111 und 112 GG ersetzen - wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1966 ausgeführt hat - die Ermächtigung des Haushaltsgesetzes zur Ausgabe von Mitteln (BVerfGE 20, 56 [90]).

    Soweit jedoch diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ersetzt die Ermächtigung des Bundesministers der Finanzen die Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers (BVerfGE 20, 56 [90]).

    Art. 112 und Art. 111 GG stehen gleichberechtigt nebeneinander; jeder ersetzt die Ermächtigung des Haushaltsgesetzes (vgl. BVerfGE 20, 56 [90]).

  • BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
    Sie folgen allgemein aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, daß die Verfassungsorgane verpflichtet sind, bei Inanspruchnahme ihrer verfassungsmäßigen Kompetenzen auf die Interessen der anderen Verfassungsorgane Rücksicht zu nehmen (BVerfGE 35, 193 [199]).
  • BVerfG, 29.07.1952 - 2 BvE 3/51

    Petersberger Abkommen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß eine Fraktion als Teil des Parlaments dessen Rechte auch dann in einem Organstreitverfahren geltend machen kann, wenn das Parlament selbst die Maßnahme oder Unterlassung gebilligt hat (BVerfGE 1, 351 [359]).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Sinn und Zweck der Prozessstandschaft liegen deshalb darin, der Parlamentsopposition und -minderheit die Befugnis zur Geltendmachung der Rechte des Bundestages nicht nur dann zu erhalten, wenn dieser seine Rechte, insbesondere im Verhältnis zu der von ihm getragenen Bundesregierung, nicht wahrnehmen will (vgl. BVerfGE 1, 351 ; 45, 1 ; 121, 135 ), sondern auch dann, wenn die Parlamentsminderheit Rechte des Bundestages gegen die die Bundesregierung politisch stützende Parlamentsmehrheit geltend machen will (vgl. Lorenz, in: Festgabe aus Anlass des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 1, 1976, S. 225 ).

    Die Zuerkennung der Prozessstandschaftsbefugnis ist sowohl Ausdruck der Kontrollfunktion des Parlaments als auch Instrument des Minderheitenschutzes (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 60, 319 ; 68, 1 ; 121, 135 ; Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 7. Aufl. 2007, Rn. 94).

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Der Grundsatz, daß oberste Staatsorgane bei der Ausübung ihrer Kompetenzen von Verfassungs wegen aufeinander Rücksicht zu nehmen haben (vgl. BVerfGE 12, 205 [254]; 35, 193 [199]; 45, 1 [39]), ist zwar grundsätzlich geeignet, Rechte im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG zu begründen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf einer ihm angetragenen Organstreit hin schon nicht darüber zu befinden, ob dem Antragsteller zur Verfolgung seines Prozeßzieles außerhalb der gewählten Verfahrensart andere gleichwertige verfassungsrechtliche Wege offengestanden hätten oder noch offenstehen (vgl. BVerfGE 45, 1 [30]).

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Befugnis der Fraktionen an, auch Rechte des Bundestages in eigenem Namen geltend zu machen (BVerfGE 2, 142 [160]; 45, 1 [28f.]; 76, 100 [125]; 68, 1 [65]; 70, 324 [351]).

    Die Verteidigung des Parlamentsrechts soll deshalb, damit sie effektiv werden kann, gerade auch einer Parlamentsminderheit eröffnet werden (vgl. BVerfGE 45, 1 [29]; 68, 1 [77]).

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Sie sind zur Geltendmachung eigener Rechte befugt, wenn diese in der Verfassung verankert sind (vgl. BVerfGE 70, 324 ; 124, 161 ; 139, 194 ), und berechtigt, im Organstreit die Verletzung oder unmittelbare Gefährdung von Rechten des gesamten Parlaments geltend zu machen (vgl. BVerfGE 45, 1 ; 67, 100 ; 68, 1 ; 140, 115 ).
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