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   BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95   

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BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95 (https://dejure.org/1996,366)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1996 - 2 BvE 1/95 (https://dejure.org/1996,366)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 2 BvE 1/95 (https://dejure.org/1996,366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Abgeordnetenprüfung

  • openjur.de

    Abgeordnetenprüfung

  • Bundesverfassungsgericht

    Überprüfung von Bundestagsabgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatsicherheitsdienst der ehemaligen DDR

  • Wolters Kluwer

    Abgeordneter - Abgeordnete Kollegialenquete - Verfahren - Politische Vertrauenswürdigkeit - Sicherung - Beteiligungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung von Bundestagsabgeordneten auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der DDR [Gregor Gysi]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 351
  • NJW 1996, 2720
  • NVwZ 1996, 1197 (Ls.)
  • NJ 1996, 474
  • DVBl 1996, 985
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Art. 103 Abs. 3 GG findet von vornherein keine Anwendung (vgl. BVerfGE 28, 264 ).

    Auf die Reichweite eines vom Bundesverfassungsgericht aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatzes, wonach die mehrfache Ahndung desselben Vorgangs mit der gleichen Maßnahme unzulässig ist (vgl. dazu BVerfGE 28, 264 ), kommt es nicht an, ebensowenig ist zu entscheiden, ob das Überprüfungsverfahren zur Feststellung einer Verstrickung einer Ahndung gleichgestellt werden kann.

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Sein Antrag ist zulässig, wenn es nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß der Antragsgegner aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsende Rechte des Antragstellers durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. auch BVerfGE 90, 286 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Der Bundestag kann innerhalb seines Aufgabenbereichs bei Vorliegen eines öffentlichen Untersuchungsinteresses von hinreichendem Gewicht Überprüfungsaufträge an ein parlamentarisches Gremium zur Ermittlung von Sachverhalten erteilen, die seine Integrität und politische Vertrauenswürdigkeit berühren (vgl. BVerfGE 77, 1 ).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Im Organstreit kann der einzelne Abgeordnete die behauptete Verletzung oder Gefährdung jedes Rechts, das mit seinem Status verfassungsrechtlich verbunden ist, geltend machen (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Der den Abgeordnetenstatus bestimmende Grundsatz demokratischer, formaler Gleichheit läßt bei Vorliegen besonderer Gründe Differenzierungen zu (vgl. BVerfGE 93, 195 ).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auch die Überprüfung eines Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erfolgt vor dem Hintergrund der davon berührten Parlamentsautonomie ausschließlich durch das Parlament selbst, und zwar im Rahmen einer Kollegialenquete aufgrund einer speziellen Rechtsgrundlage im Abgeordnetengesetz (§ 44c Abs. 2 AbgG; zum inhaltsgleichen § 44b Abs. 2 AbgG a.F., vgl. BVerfGE 94, 351; 99, 19).

    a) Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ).

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

    Das vom Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (im folgenden: 1. Ausschuß) durchzuführende Verfahren ist durch die Richtlinien zur Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (BTDrucks 12/1324, abgedruckt in BVerfGE 94, 351 - im folgenden: Richtlinien) und durch eine Absprache zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44b AbgG (BTDrucks 12/4613 S. 8 f., teilweise abgedruckt in BVerfGE 94, 351 - im folgenden: Absprache) ausgestaltet.

    Das Überprüfungsverfahren nach § 44b Abs. 2 AbgG wurde vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 21. Mai 1996 (BVerfGE 94, 351) als mit dem Abgeordnetenstatus vereinbar angesehen.

    Sie verstoßen nach seiner Auffassung gegen die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1996 (BVerfGE 94, 351) formulierten Grundsätze und verletzen damit seine Rechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Das Bundesverfassungsgericht müsse die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Bindungen des 1. Ausschusses prüfen können, die zum Schutz des Abgeordnetenstatus einzuhalten seien (vgl. BVerfGE 94, 351).

    Sein Antrag ist zulässig, wenn es nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (§ 64 Abs. 1 BVerfGG, vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    a) Das Überprüfungsverfahren gemäß § 44b AbgG muß von Verfassungs wegen verschiedene Sicherungen zum Schutz des Abgeordnetenstatus enthalten (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Ein Abgeordneter kann im Organstreit ausschließlich Rechte geltend machen, die sich aus seiner organschaftlichen Stellung im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Der Status eines Abgeordneten ist daher berührt, wenn die Legitimität seines Mandats im Rahmen einer Kollegialenquete in Abrede gestellt wird (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    In seinem Beschluß vom 21. Mai 1996 hat das Bundesverfassungsgericht die Integrität und politische Vertrauenswürdigkeit des Bundestages als ein Rechtsgut von Verfassungsrang angesehen, das jedenfalls in der besonderen Situation des Übergangs von der Diktatur zur Demokratie in den neuen Ländern der Bundesrepublik die Einführung eines Verfahrens zur Überprüfung eines Abgeordneten auf eine frühere Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst (vgl. § 44b AbgG) rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    a) In seiner Entscheidung vom 21. Mai 1996 hat der Senat die Sicherungen aufgeführt, die das Überprüfungsverfahren nach § 44b Abs. 2 AbgG von Verfassungs wegen zum Schutze des Abgeordneten enthalten muß (BVerfGE 94, 351 ).

    Mutmaßungen sind ihm verwehrt (BVerfGE 94, 351 ).

    Der Gesetzgeber des § 44b AbgG sah dieses Vertrauen in besonderer Weise als gestört an, wenn dem Parlament Repräsentanten angehören, bei denen der Verdacht besteht, daß sie durch Überwachung politisch Andersdenkender eine Diktatur unterstützt und Freiheitsrechte der Bürger verletzt haben (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Auch wenn die Feststellung einer solchen Verstrickung das Mandat und die aus ihm folgenden Rechte unberührt läßt, so kann sie in der Sache zu dem Verdikt führen, daß der betroffene Abgeordnete politisch unwürdig sei, dem Parlament anzugehören (BVerfGE 94, 351 ).

    Allerdings kann diese Feststellung allein nicht stets eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung der Legitimität eines Abgeordnetenmandats abgeben (vgl. insoweit zutreffend die Stellungnahme des Landtags Brandenburg zu dem am 21. Mai 1996 entschiedenen Organstreitverfahren des Antragstellers, BVerfGE 94, 351 ).

    (2 a) Hiervon geht zunächst auch die Absprache zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44b AbgG (vgl. dazu BVerfGE 94, 351 ) aus.

    Da aber nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Wertung des § 44b AbgG die Legitimität des Mandats eines Abgeordneten erst dann in Frage gestellt wird, wenn er Bürger hintergangen und verraten hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ), so gehört auch dieser Sachverhalt zur Feststellung der äußeren und inneren Tatsachen, die der Öffentlichkeit die Beurteilung erlauben, ob ein Abgeordneter würdig ist, ein Parlamentsmandat wahrzunehmen.

    Auch insoweit kann er sich nicht mit Mutmaßungen begnügen (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Bereits die Feststellung des in § 44b Abs. 1 AbgG bezeichneten Sachverhalts belastet den Abgeordneten in seiner Organstellung gemäß Art. 38 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Insofern ist zwischen der im Verfahren zu treffenden Feststellung und dem politischen Zweck des Untersuchungsverfahrens zu unterscheiden (vgl. dazu auch BVerfGE 94, 351 ).

    Die in Nr. 6 der Absprache genannten Kriterien (abgedruckt in BVerfGE 94, 351 ) sind auf nachweisliche - und damit auch widerlegbare - Feststellungen eines Handelns beschränkt.

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

    Die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten kann insoweit nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 118, 277 ).
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass das beanstandete Verhalten der Antragsgegnerin eigene Rechte der Antragsteller, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, verletzt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 112, 363 ).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 [362 f.]; - 99, 19 [28]; - 104, 310 [325]; - 108, 251 [271 f.]).

    Die behauptete Beeinträchtigung ihrer Abgeordnetenstellung erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 94, 351 [363 f.]; - 99, 19 [28 f.]).

    Grundsätzlich kann ein Abgeordneter im Organstreit ausschließlich Rechte geltend machen, die sich aus seiner organschaftlichen Stellung im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (vgl. BVerfGE 94, 351 [365]; - 99, 19 [29]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich Erwägungen, die Rechte- und Pflichtenstellung des Abgeordneten nicht nur aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG zu bestimmen, sondern dafür auch auf Grundrechte zurückzugreifen, zu Recht nicht geöffnet (vgl. BVerfGE 94, 351 [365]; - 99, 19 [29]).

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06

    Parlamentsunwürdigkeit

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben deswegen mehrfach festgestellt, dass Parlamentarier auf eine frühere Tätigkeit für das MfS/AfNS überprüft werden dürfen (ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -; Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 -, S. 18 f.; BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ebenso: Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996 - LVerfG 1/96 -, LVerfGE 5, 203 ; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Rechtsgutachten vom 13. Dezember 1993 - StGH 1/93 -).

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts muss das Überprüfungsverfahren Sicherungen zum Schutz des Abgeordnetenstatus enthalten (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23 ff.).

    Schließlich ist zu gewährleisten, dass bis zum Abschluss des Verfahrens schutzwürdige persönliche Daten oder den Abgeordneten belastende Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23).

    Er muss die Möglichkeit haben, aktiv an der Herstellung der Beweisergebnisse mitzuwirken (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23).

    Insbesondere ist der Anschein zu vermeiden, es handele sich um das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens oder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 24).

    Das Bundesverfassungsgericht ist ausdrücklich davon ausgegangen, die Feststellung einer Zusammenarbeit mit dem MfS könne "in der Sache zu dem Verdikt führen, dass der betroffene Abgeordnete politisch unwürdig" sei, dem Parlament anzugehören (BVerfGE 94, 351 ).

    (1) Es ist allgemein anerkannt, dass ein Gremium durch einfaches Gesetz mit der Aufgabe betraut werden kann, Abgeordnete auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS zu überprüfen (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -).

    VerfGH 38/06 23 fassungsgericht deswegen keine Zweifel geäußert (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).

    Denn die vom Verfassungsgerichtshof als Beleg herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages (BVerfGE 94, 351, 369; 99, 19, 33) aus den Jahren 1996 und 1998 sowie des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (ThürVerfGH 18/95) aus dem Jahr 1997 können diese Behauptung nicht stützen.

    Seine - im Urteil zitierte - Feststellung, das Abgeordnetenüberprüfungsverfahren kann " in der Sache zu dem Verdikt führen, dass der betroffene Abgeordnete politisch unwürdig sei, dem Parlament anzugehören" (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ), bezieht sich auf die abschließend durch die Öffentlichkeit vorzunehmende Bewertung, d.h. auf das am Ende durch die Öffentlichkeit zu treffende Verdikt über die Parlamentswürdigkeit des überprüften Abgeordneten.

    (Zur Berührung des Abgeordnetenstatus durch das Überprüfungsverfahren BVerfGE 94, 351 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 -VerfGH 18/95-).

    a) Danach erscheint es schon fraglich, ob die Feststellung einer "Parlamentsunwürdigkeit" geeignet ist, das gesetzgeberische Ziel zu erreichen, das Vertrauen der Bürger in das Parlament zu fördern und zur "Selbstreinigung" des Parlaments beizutragen (Zum Anliegen des Gesetzes ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 -VerfGH 18/95- S. 17 f.; LT-Drucksache 2/2874, S. 10; BVerfGE 94, 351 ).

    Dementsprechend ist es von Verfassungs wegen geboten, die Überprüfung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und dem Betroffenen zum Schutz seines Abgeordnetenstatus zu ermöglichen, sich in dem Überprüfungsverfahren zu verteidigen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).

    Die frühere Zusammenarbeit jetziger Mitglieder des Landtages mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit, wirft in besonderer Weise Fragen des Vertrauens der Bevölkerung in den Landtag als Repräsentativorgan auf (vgl. BVerfG, 21. Mai 1996 - 2 BvE 1/95 - BVerfGE 94, 351 unter C II 1b der Gründe).

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Sein Antrag ist zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (§ 64 Abs. 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).
  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, begründet der Versuch des Finanzchefs eines im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Unternehmens, mit Hilfe einer möglicherweise falschen eidesstattlichen Versicherung gegenüber den Justizbehörden eine Berichterstattung über Art und Umfang seiner früheren Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit zu unterbinden und die Intensität seiner Einbindung in das Ministerium zu vertuschen, im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Aufarbeitung des Überwachungssystems der Staatssicherheit ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das sich auch auf das aus diesem Grund eingeleitete Ermittlungsverfahren erstreckt (vgl. BVerfGE 94, 351, 368; BVerfG, AfP 2000, 445, 448; Soehring, Presserecht, 4. Aufl., § 19 Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

    Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ; 134, 141 ).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Organisationsmaßnahmen des Deutschen Bundestages, die wegen des Umfangs der delegierten Befugnisse oder wegen des von der Übertragung betroffenen Sachgebiets besonders tief in die grundsätzlich gleichen Statusrechte aller Abgeordneten eingreifen, unterliegen deshalb einer strengen verfassungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Überträgt der Deutsche Bundestag zur Wahrung anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang einem von ihm aufgrund seiner Selbstorganisationsbefugnis eingerichteten Ausschuss oder einem anderen Untergremium einzelne der von ihm zu erfüllenden Aufgaben zur selbständigen und plenarersetzenden Wahrnehmung und bestehen dafür Gründe, die dem Gebot der gleichberechtigten Mitwirkung aller Abgeordneten die Waage halten, darf die Beschränkung der Statusrechte der gewählten Abgeordneten und die damit verbundene Ungleichbehandlung nicht weiter reichen, als dies unbedingt erforderlich ist (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

  • BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23

    Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19

    Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

  • VerfGH Thüringen, 17.10.1997 - VerfGH 18/95

    Organstreitigkeit; Landtagsabgeordnete; parlamentarische Untersuchung;

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl;

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18

    Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06

    Parlamentsunwürdigkeit

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17

    Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02

    Teilweise begründete Organklage: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Landtags

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.10.2010 - VGH O 24/10

    Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der Verwendung von

  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99

    Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12

    Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 16-IX-98
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 17-IX-98
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21

    Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am

  • BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19

    Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi II

  • BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen eines Bundestagsabgeordneten im

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 18-IX-98
  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98

    Gysi I

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05

    Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99

    Wahlkreiseinteilung Krefeld

  • BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02

    Kommunalwahl-Sperrklausel II

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 95-I-08

    Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf durch

  • BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13

    Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit

  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12

    Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38

  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • BVerfG, 20.01.1999 - 2 BvG 2/95

    Bundesgelderveruntreuung

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08

    Verletzung des Budgetrechts des Sächsischen Landtages durch die Vorgänge um die

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 151-IX-07

    Abgeordnetenanklage, Aberkennung des Mandats, Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf,

  • BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines früheren Abgeordneten

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im

  • VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 112/02

    Mangels Antragsbefugnis im Organstreitverfahren unzulässiger Antrag der

  • ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09

    Benachteiligung bei der Einstellung wegen der Weltanschauung Marxismus-Leninismus

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 806/14

    Kein Frage- und Beweisantragsrecht des Betroffenen im

  • BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2485/96

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines früheren Abgeordneten

  • VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.1996 - LVerfG 1/96

    Abgeordnetenüberprüfung

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 95-I-08

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung für die

  • BGH, 29.01.2021 - 1 ARs 1/20
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07

    Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen;

  • EGMR, 17.06.2004 - 58278/00

    ZDANOKA c. LETTONIE

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 90 A/01
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - VerfGH 5/10

    Verletzung der Kompetenzen des Landtags NRW durch Erlass von § 6 Abs. 3 des

  • VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99
  • LG Hamburg, 22.03.1999 - 324 O 588/94
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