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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12414
BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2014,12414)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2014 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2014,12414)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2014,12414)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 63 BVerfGG
    Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme

  • Wolters Kluwer

    Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")

  • debier datenbank

    Spinner

    Art. 21 Abs. 1, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")

  • rechtsportal.de

    Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gauck ist kein Grüßaugust

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bundespräsident darf NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundespräsident darf NPD als "Spinner" bezeichnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundestagswahlkampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen - Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2014)

    Joachim Gauck und die NPD: Was darf ein Bundespräsident?

  • zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2013)

    NPD verklagt Bundespräsident

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    NPD verklagt Bundespräsidenten - Rechtsextreme fühlen sich als "Spinner" verunglimpft

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Äußerungen Gaucks zu Rechtsextremen - Was darf der Bundespräsident sagen?

Besprechungen u.ä. (7)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Äußerungen des Bundespräsidenten

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 54, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG; §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG
    Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Präsidiale Spinnereien: Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten

  • internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2013)

    Die Organklage der NPD gegen Bundespräsident Gauck

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?

  • juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 136, 323
  • NJW 2014, 2563
  • NVwZ 2014, 1156
  • DÖV 2014, 673
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.).

    Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ).

    Dieses Recht kann dadurch verletzt werden, dass Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

    a) So hat der Senat für die Abgrenzung zulässiger Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung von einem (unzulässigen) parteiergreifenden Einwirken auf den Wahlkampf Kriterien entwickelt, mit denen verhindert werden soll, dass die Öffentlichkeitsarbeit durch Einsatz öffentlicher Mittel den die Regierung tragenden Parteien zu Hilfe kommt und die Oppositionsparteien bekämpft (vgl. BVerfGE 44, 125 ).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ).

    Eine die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen beeinträchtigende Wirkung kann für eine Partei auch von der Kundgabe negativer Werturteile über ihre Ziele und Betätigungen ausgehen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).

    Derartige Werturteile sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung grundsätzlich zulässig; die betroffene Partei kann sich im Kampf um die öffentliche Meinung dagegen zur Wehr setzen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).

    Sie werden erst dann unzulässig, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruhen und damit den Anspruch der betroffenen Partei auf gleiche Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Hier indes dient, wie sich aus dem Duktus der Äußerungen des Antragsgegners ergibt, die Bezeichnung als "Spinner" - neben derjenigen als "Ideologen" und "Fanatiker" - als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und, unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus, rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische - Überzeugungen vertreten (zur grundgesetzlichen Ordnung als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft vgl. BVerfGE 124, 300 ).

    Indem der Antragsgegner, anknüpfend an die aus der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus zu ziehenden Lehren, zu bürgerschaftlichem Engagement gegenüber politischen Ansichten, von denen seiner Auffassung nach Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen und die er von der Antragstellerin vertreten sieht, aufgerufen hat, hat er für die dem Grundgesetz entsprechende Form der Auseinandersetzung mit solchen Ansichten (vgl. insoweit BVerfGE 124, 300 ) geworben und damit die ihm von Verfassungs wegen gesetzten Grenzen negativer öffentlicher Äußerungen über politische Parteien nicht überschritten.

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Der Bundespräsident repräsentiert Staat und Volk der Bundesrepublik Deutschland nach außen und innen und soll die Einheit des Staates verkörpern (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 -, Rn. 91 ff.).

    Den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundespräsidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland entspricht es, dass der Bundespräsident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 -, Rn. 95 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12

    Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Diesen Ansatz hat der Senat auch für die Beteiligung staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Einleitung eines gegen die Antragstellerin gerichteten Verbotsverfahrens aufgegriffen und ausgesprochen, dass das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung es staatlichen Stellen verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, NVwZ 2013, S. 568 , Rn. 22; zu Abwägungen bei negativen Werturteilen in Verfassungsschutzberichten über Presseerzeugnisse vgl. BVerfGE 113, 63 ).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Diesen Ansatz hat der Senat auch für die Beteiligung staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Einleitung eines gegen die Antragstellerin gerichteten Verbotsverfahrens aufgegriffen und ausgesprochen, dass das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung es staatlichen Stellen verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, NVwZ 2013, S. 568 , Rn. 22; zu Abwägungen bei negativen Werturteilen in Verfassungsschutzberichten über Presseerzeugnisse vgl. BVerfGE 113, 63 ).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von der, die dem Senatsbeschluss vom 25. März 1981 - 2 BvE 1/79 - (BVerfGE 57, 1) zugrunde lag und die durch das Fehlen entsprechenden Vorbringens gekennzeichnet war (vgl. BVerfGE 57, 1 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Deren Recht, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf die politische Willensbildung des Volkes einwirken (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - BVerfGE 44, 125 und vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 - BVerfGE 136, 323 Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015- 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 9, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25, und vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 57 ff.; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - VerfGH 38/15 -, juris Rn. 30 und 39, und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 93;VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Mai 2014- VGH A 39/14 -, juris Rn. 19 ff.
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und die Überprüfung dieser Äußerungen durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), sind auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.

    Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin dadurch das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 19).

    Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 25).

    Daher sind die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und deren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.

    Wie er seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 22).

    Daraus allein folgen indes keine justiziablen Vorgaben für seine Amtsausübung (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 23).

    Im Unterschied zur Bundesregierung und deren Mitgliedern steht der Bundespräsident weder mit den politischen Parteien in direktem Wettbewerb um die Gewinnung politischen Einflusses noch stehen ihm in vergleichbarem Umfang Mittel zur Verfügung, die es ermöglichten, durch eine ausgreifende Informationspolitik auf die Meinungs- und Willensbildung des Volkes einzuwirken (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 27).

    Namentlich sind Äußerungen des Bundespräsidenten nicht zu beanstanden, solange sie erkennbar einem Gemeinwohlziel verpflichtet und nicht auf die Ausgrenzung oder Begünstigung einer Partei um ihrer selbst willen angelegt sind (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 28).

    Nicht mehr mit seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe in Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die in anderen Zusammenhängen als "Schmähkritik" qualifiziert werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 29).

    Abgesehen davon können Äußerungen des Bundespräsidenten über eine Partei verfassungsgerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob er unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsfunktion und damit willkürlich Partei ergriffen hat (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014, - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 30).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ).
  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    b) Die Maßstäbe für Äußerungen des Bundespräsidenten (vgl. BVerfGE 136, 323) sind hingegen auf den Bundeskanzler nicht übertragbar.

    Soweit der Senat für den Bundespräsidenten aus dem Umstand, dass dieser vorrangig Repräsentations- und Integrationsaufgaben wahrnimmt, einen weiten, nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen hin überprüfbaren Gestaltungsspielraum abgeleitet hat (vgl. BVerfGE 136, 323 ), ist dies auf das Amt des Bundeskanzlers nicht übertragbar.

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).

    Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).

  • VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15

    Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD

    Sie legt hinreichend substantiiert die Möglichkeit dar, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern überschritten und damit zu ihren Lasten in unzulässiger Weise in die Chancengleichheit eingegriffen wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 -2 BVE 4/13 -, BVerfGE 136, 323 [331]).

    (vgl. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [593]; BVerfGE 136, 323 [337]).

    Eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit liegt daher vor, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirkten, wobei sich der Eingriff nicht nur in Form von staatlichen Maßnahmen wie etwa Kandidatenstreichungen oder Verboten, sondern auch in Form von öffentlichen Äußerungen von Amtsträgern vollziehen kann (z.B. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [594]; ebenso z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015, a.a.O; BVerfGE 138, 102 ff.; 136, 323 ff.; VerfGH RP, Beschluss vom 21. Mai 2014 - a.a.O.).

    Diese Einschätzung korrespondiert mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als "Spinner" zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen "auf die Straße gehen und sagen, "bis hierher und nicht weiter"" (BVerfG ebd., Rn 2, 32).

  • BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem

    a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ).
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Analog zur Rechtsprechung zu faktischen Grundrechtseingriffen (vgl. insoweit BVerfGE 40, 287 ; 105, 252 ; 105, 279 ; 136, 323 ) hat das Bundesverfassungsgericht in eng begrenzten Ausnahmefällen Verfassungsbeschwerden gegen die allein in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung liegende Belastung für möglich gehalten.
  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

    In Bezug auf die Repräsentations- und Integrationsaufgabe des Bundespräsidenten hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, ihm obliege es, im Interesse der Wahrung und Förderung des Gemeinwesens das Wort zu ergreifen und die Öffentlichkeit durch seine Beiträge auf von ihm identifizierte Missstände und Fehlentwicklungen - insbesondere solche, die den Zusammenhalt der Bürger und das friedliche Zusammenleben aller Einwohner gefährden - aufmerksam zu machen sowie um Engagement bei deren Beseitigung zu werben (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 28).

    Ich sehe mich bei dieser Einschätzung ausdrücklich auch in Übereinstimmung mit der jüngsten einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als "Spinner" zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen "auf die Straße gehen und sagen, "bis hierher und nicht weiter"" (BVerfG ebd., Rn 2, 32).

    Der Aufruf ist gemessen an den im Urteil näher dargestellten vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu öffentlichen Äußerungen staatlicher Stellen, die jedoch keinen Anspruch auf abschließende Betrachtung jeder Fallgestaltung erheben, sondern auf den Einzelfall abstellen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25), von der verfassungsrechtlich legitimierten Aufgabenerfüllung der Antragsgegnerin gedeckt.

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 10. Juni 2014 ausgeführt, die Aufforderung des Bundespräsidenten an Jugendliche im Rahmen einer öffentlichen Rede, sich am politischen Meinungskampf zu beteiligen (auch in Form von Versammlungen), enthalte lediglich einen Hinweis auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014, a. a. O., Rn. 32).

    Schließlich bleibt zu betonen, dass sich der Versammlungsaufruf zwar gegen den NPD-Parteitag und die NPD unmittelbar wendet, doch gerade die Partei nicht um ihrer selbst willen treffen will (vgl. zu diesem Kriterium ausdrücklich: BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014, a. a. O., Rn. 26 und 28), sondern nach seinem Wortlaut (Zeigen Sie Rassismus und Intoleranz die rote Karte) und nach dem Kontext erkennbar der Bekämpfung rassistischen und xenophoben Gedankengutes dient.

  • StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19

    Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische

  • VG Köln, 30.03.2017 - 4 L 750/17

    Kölner Oberbürgermeisterin Reker darf sich kritisch zu AfD äußern - aber nicht

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

  • BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22

    Kein Anspruch auf Informationszugang zu Glückwunschschreiben des

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17

    Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14

    Bildungsminister darf NPD als "braune Brut" bezeichnen

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14

    Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz)

  • BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 987/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Äußerungen im Rahmen kommunaler

  • VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

  • VG Berlin, 14.10.2022 - 27 K 285.21

    Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22

    Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite

  • VGH Hessen, 24.11.2014 - 8 A 1605/14

    Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister

  • VG Berlin, 03.06.2015 - 33 K 332.14

    Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes

  • VG Gera, 11.02.2015 - 2 K 570/14

    Ordnungsgemäße Verpflichtung als Mitglied des Stadtrats trotz Verweigerung des

  • VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15

    Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 6 L 96.21

    Erwähnung und Verlinkung einer politischen Stiftung auf der Website des

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 5/21

    Organstreit verworfen; politische Partei; Verfassungsschutzbericht;

  • VG Berlin, 15.10.2020 - 2 K 181.19

    Informationsfreiheit: abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des

  • VG Köln, 12.10.2017 - 4 L 4065/17
  • VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141

    Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration

  • VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123

    Gebot der parteipolitischen Neutralität, Gebot der Chancengleichheit im

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24565
BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,24565)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,24565)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,24565)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 63 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ...

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ...

  • rechtsportal.de

    Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahlkampf: Eilantrag gegen Bundespräsidenten?

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD-Antrag gegen Gauck - Keine Wiederholungsgefahr vor der Wahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien

  • Telepolis (Pressebericht, 18.09.2013)

    "Spinner" scheitern mit Eilantrag gegen Gauck

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bundespräsident kritisiert Demo vor Asylbewerberheim - NPD beschwert sich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Maulkorb für Bundespräsident Gauck

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt - BVerfG verneint Gefahr des Eingreifens in den Wahlkampf zu Lasten der NPD durch den Bundespräsidenten

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 134, 138
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
    Eine ihren Anspruch auf die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen beeinträchtigende Wirkung kann für eine Partei von der Kundgabe negativer Werturteile über ihre Ziele und Betätigungen ausgehen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
    Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen (Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG) wird verletzt, wenn Staatsorgane, zu denen der Antragsgegner zählt (vgl. BVerfGE 62, 1 ), als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
    Das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen (Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG) wird verletzt, wenn Staatsorgane, zu denen der Antragsgegner zählt (vgl. BVerfGE 62, 1 ), als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ).
  • BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03

    AWACS

    Auszug aus BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
    Der Erlass kann allein der vorläufigen Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts des Antragstellers bis zur Entscheidung der Hauptsache dienen (vgl. BVerfGE 108, 34 ).
  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13   

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https://dejure.org/2013,26276
BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,26276)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,26276)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,26276)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 3 BVerfGG
    Verwerfung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Unzulässigkeit des Widerspruchs bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung der NPD als "Spinner" durch den Bundespräsidenten im laufenden Bundestagswahlkampf

  • rewis.io

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Unzulässigkeit des Widerspruchs bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 3
    Bezeichnung der NPD als "Spinner" durch den Bundespräsidenten im laufenden Bundestagswahlkampf

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 3
    Bezeichnung der NPD als "Spinner" durch den Bundespräsidenten im laufenden Bundestagswahlkampf

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 134, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 26.01.2017 - 1 BvQ 4/17

    Unzulässiger Widerspruch gegen die Ablehnung des gesondert gestellten Antrags auf

    bb) Aus dem Vortrag der Antragstellerin lässt sich im Übrigen nicht entnehmen, ob sie nach dem zwischenzeitlich verstrichenen Termin für die Umsetzung in eine andere kommunale Ersatzwohnung noch über das für das Antragsverfahren nach § 32 BVerfGG erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt (vgl. hierzu BVerfGE 134, 202 ).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17

    Widerspruch gegen Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    bb) Aus dem Vortrag des Antragstellers lässt sich im Übrigen nicht entnehmen, ob er nach dem zwischenzeitlich verstrichenen Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft noch über das für das Antragsverfahren nach § 32 BVerfGG erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt (vgl. hierzu BVerfGE 134, 202 ).
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