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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13   

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BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2014,12414)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.2014 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2014,12414)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2014,12414)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 63 BVerfGG
    Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme

  • Wolters Kluwer

    Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")

  • debier datenbank

    Spinner

    Art. 21 Abs. 1, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")

  • rechtsportal.de

    Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gauck ist kein Grüßaugust

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bundespräsident darf NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundespräsident darf NPD als "Spinner" bezeichnen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundespräsident darf NPD als "Spinner" bezeichnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundestagswahlkampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen - Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2014)

    Joachim Gauck und die NPD: Was darf ein Bundespräsident?

  • zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2013)

    NPD verklagt Bundespräsident

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    NPD verklagt Bundespräsidenten - Rechtsextreme fühlen sich als "Spinner" verunglimpft

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Äußerungen Gaucks zu Rechtsextremen - Was darf der Bundespräsident sagen?

Besprechungen u.ä. (7)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Äußerungen des Bundespräsidenten

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 54, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG; §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG
    Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Präsidiale Spinnereien: Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten

  • internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2013)

    Die Organklage der NPD gegen Bundespräsident Gauck

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?

  • juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 136, 323
  • NJW 2014, 2563
  • NVwZ 2014, 1156
  • DÖV 2014, 673
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Deren Recht, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf die politische Willensbildung des Volkes einwirken (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - BVerfGE 44, 125 und vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 - BVerfGE 136, 323 Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015- 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 9, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25, und vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 57 ff.; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - VerfGH 38/15 -, juris Rn. 30 und 39, und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 93;VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Mai 2014- VGH A 39/14 -, juris Rn. 19 ff.
  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und die Überprüfung dieser Äußerungen durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), sind auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.

    Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin dadurch das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 19).

    Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 25).

    Daher sind die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und deren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.

    Wie er seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 22).

    Daraus allein folgen indes keine justiziablen Vorgaben für seine Amtsausübung (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 23).

    Im Unterschied zur Bundesregierung und deren Mitgliedern steht der Bundespräsident weder mit den politischen Parteien in direktem Wettbewerb um die Gewinnung politischen Einflusses noch stehen ihm in vergleichbarem Umfang Mittel zur Verfügung, die es ermöglichten, durch eine ausgreifende Informationspolitik auf die Meinungs- und Willensbildung des Volkes einzuwirken (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 27).

    Namentlich sind Äußerungen des Bundespräsidenten nicht zu beanstanden, solange sie erkennbar einem Gemeinwohlziel verpflichtet und nicht auf die Ausgrenzung oder Begünstigung einer Partei um ihrer selbst willen angelegt sind (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 28).

    Nicht mehr mit seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe in Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die in anderen Zusammenhängen als "Schmähkritik" qualifiziert werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 29).

    Abgesehen davon können Äußerungen des Bundespräsidenten über eine Partei verfassungsgerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob er unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsfunktion und damit willkürlich Partei ergriffen hat (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014, - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 30).

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16

    Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen

    Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ).
  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    b) Die Maßstäbe für Äußerungen des Bundespräsidenten (vgl. BVerfGE 136, 323) sind hingegen auf den Bundeskanzler nicht übertragbar.

    Soweit der Senat für den Bundespräsidenten aus dem Umstand, dass dieser vorrangig Repräsentations- und Integrationsaufgaben wahrnimmt, einen weiten, nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen hin überprüfbaren Gestaltungsspielraum abgeleitet hat (vgl. BVerfGE 136, 323 ), ist dies auf das Amt des Bundeskanzlers nicht übertragbar.

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).

    Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).

  • BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15

    Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem

    a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ).
  • VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15

    Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD

    Sie legt hinreichend substantiiert die Möglichkeit dar, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern überschritten und damit zu ihren Lasten in unzulässiger Weise in die Chancengleichheit eingegriffen wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 -2 BVE 4/13 -, BVerfGE 136, 323 [331]).

    (vgl. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [593]; BVerfGE 136, 323 [337]).

    Eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit liegt daher vor, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirkten, wobei sich der Eingriff nicht nur in Form von staatlichen Maßnahmen wie etwa Kandidatenstreichungen oder Verboten, sondern auch in Form von öffentlichen Äußerungen von Amtsträgern vollziehen kann (z.B. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [594]; ebenso z.B. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015, a.a.O; BVerfGE 138, 102 ff.; 136, 323 ff.; VerfGH RP, Beschluss vom 21. Mai 2014 - a.a.O.).

    Diese Einschätzung korrespondiert mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als "Spinner" zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen "auf die Straße gehen und sagen, "bis hierher und nicht weiter"" (BVerfG ebd., Rn 2, 32).

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    Analog zur Rechtsprechung zu faktischen Grundrechtseingriffen (vgl. insoweit BVerfGE 40, 287 ; 105, 252 ; 105, 279 ; 136, 323 ) hat das Bundesverfassungsgericht in eng begrenzten Ausnahmefällen Verfassungsbeschwerden gegen die allein in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung liegende Belastung für möglich gehalten.
  • StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19

    Äußerungsbefugnis des Ministerpräsidenten bei Angriffen einer

    Der Staatsgerichtshof nimmt dessen ungeachtet aber an, dass auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen tätige politische Parteien bzw. deren Untergliederungen "andere Beteiligte" im Sinne des Art. 54 Nr. 1 NV, § 8 Nr. 6 NStGHG sein können, wenn und soweit sie um Rechte kämpfen, die sich aus ihrem verfassungsrechtlichen Status ergeben (Nds. StGH, Urt. v. 6.9.2005 - StGH 4/04 -, NStGHE 4, 112, 119, juris Rn. 51; vgl. auch grundlegend BVerfG, Urt. v. 5.4.1952 - 2 BvH 1/52 -, BVerfGE 1, 208, 223 ff., juris Rn. 49 ff., und sodann BVerfG, Beschl. des Plenums v. 20.7.1954 - 1 PBvU -, BVerfGE 4, 27, 30 f., juris Rn. 11; zuletzt etwa BVerfG, Urt. v. 10.6.2014 - 2 BvE 4/13 -, BVerfGE 136, 323, 330 f., Rn. 22; Urt. v. 16.12.2014 - 2 BvE 2/14 -, BVerfGE 138, 102, 107 f., Rn. 21 f.; Urt. v. 27.2.2018 - 2 BvE 1/16 -, BVerfGE 148, 11, 19, Rn. 27; Urt. v. 9.6.2020 - 2 BvE 1/19 -, Rn. 36, NJW 2020, 2096, insow.

    Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt an dem sich permanent in vielfältiger und tagtäglicher Wechselwirkung vollziehenden Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird deshalb verletzt, wenn Staatsorgane durch besondere Maßnahmen in amtlicher Funktion zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder zu Gunsten oder zu Lasten von deren Wahlbewerbern auf die politische Willensbildung des Volkes einwirken (vgl. BVerfG, Urt. v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125, 141, 146, juris Rn. 54, 56; Urt. v. 10.6.2014 - 2 BvE 4/13 -, BVerfGE 136, 323, 333 Rn. 28; Urt. v. 16.12.2014 - 2 BvE 2/14 -, BVerfGE 138, 102, 110 f., Rn. 31; Urt. v. 27.2.2018 - 2 BvE 1/16 -, BVerfGE 148, 11, 25, Rn. 45).

    Einseitige Parteinahmen, unabhängig davon, ob sie während des Wahlkampfes oder außerhalb von Wahlkampfzeiten erfolgen, verstoßen mithin gegen das Gebot staatlicher Neutralität (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.2015 - 2 BvQ 39/15 -, BVerfGE 140, 225, 227, Rn. 9; Urt. v. 27.2.2018 - 2 BvE 1/16 -, BVerfGE 148, 11, 25 f., Rn. 46) und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfG, Urt. v. 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125, 144, juris Rn. 56; Urt. v. 10.6.2014 - 2 BvE 4/13 -, BVerfGE 136, 323, 333, Rn. 28; Urt. v. 16.12.2014 - 2 BvE 2/14 -, BVerfGE 138, 102, 110 f., Rn. 31; Urt. v. 27.2.2018 - 2 BvE 1/16 -, BVerfGE 148, 11, 26 ff., Rn. 45; Urt. v. 9.6.2020 - 2 BvE 1/19 -, Rn. 47, NJW 2020, 2096, 2097 f.).

  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

  • VG Köln, 30.03.2017 - 4 L 750/17

    Kölner Oberbürgermeisterin Reker darf sich kritisch zu AfD äußern - aber nicht

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17

    Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14

    Bildungsminister darf NPD als "braune Brut" bezeichnen

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14

    Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz)

  • BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 987/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Äußerungen im Rahmen kommunaler

  • VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19

    Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden

  • VG Berlin, 14.10.2022 - 27 K 285.21

    Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben

  • VGH Hessen, 24.11.2014 - 8 A 1605/14

    Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22

    Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite

  • VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123

    Gebot der parteipolitischen Neutralität, Gebot der Chancengleichheit im

  • VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15

    Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben

  • VG Gera, 11.02.2015 - 2 K 570/14

    Ordnungsgemäße Verpflichtung als Mitglied des Stadtrats trotz Verweigerung des

  • VG Berlin, 03.06.2015 - 33 K 332.14

    Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes

  • VG Köln, 12.10.2017 - 4 L 4065/17
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 5/21

    Organstreit verworfen; politische Partei; Verfassungsschutzbericht;

  • VG Berlin, 30.04.2021 - 6 L 96.21

    Erwähnung und Verlinkung einer politischen Stiftung auf der Website des

  • VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141

    Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration

  • VG Berlin, 15.10.2020 - 2 K 181.19

    Informationsfreiheit: abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des

  • VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13   

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https://dejure.org/2013,24565
BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,24565)
BVerfG, Entscheidung vom 17.09.2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,24565)
BVerfG, Entscheidung vom 17. September 2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,24565)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 63 BVerfGG
    Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ...

  • Wolters Kluwer

    Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ...

  • rechtsportal.de

    Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Chancengleichheit der Parteien und Neutralität der Staatsorgane im Wahlkampf - hier: Äußerung des Bundespräsidenten begründet für betroffene Partei keinen schweren Nachteil - bis zum Wahltermin keine die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahlkampf: Eilantrag gegen Bundespräsidenten?

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD-Antrag gegen Gauck - Keine Wiederholungsgefahr vor der Wahl

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Recht auf Wahrung der Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien

  • Telepolis (Pressebericht, 18.09.2013)

    "Spinner" scheitern mit Eilantrag gegen Gauck

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bundespräsident kritisiert Demo vor Asylbewerberheim - NPD beschwert sich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Maulkorb für Bundespräsident Gauck

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Maulkorb für Bundespräsident Gauck

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt - BVerfG verneint Gefahr des Eingreifens in den Wahlkampf zu Lasten der NPD durch den Bundespräsidenten

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 134, 138
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Dabei haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20

    Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot

    Der Antrag auf Eilrechtsschutz hat jedoch keinen Erfolg, wenn eine Verfassungsbeschwerde unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 134, 138 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26276
BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,26276)
BVerfG, Entscheidung vom 19.09.2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,26276)
BVerfG, Entscheidung vom 19. September 2013 - 2 BvE 4/13 (https://dejure.org/2013,26276)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 3 BVerfGG
    Verwerfung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Unzulässigkeit des Widerspruchs bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung der NPD als "Spinner" durch den Bundespräsidenten im laufenden Bundestagswahlkampf

  • rewis.io

    Verwerfung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA im Organstreitverfahren: Unzulässigkeit des Widerspruchs bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 3
    Bezeichnung der NPD als "Spinner" durch den Bundespräsidenten im laufenden Bundestagswahlkampf

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 3
    Bezeichnung der NPD als "Spinner" durch den Bundespräsidenten im laufenden Bundestagswahlkampf

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 134, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 26.01.2017 - 1 BvQ 4/17

    Unzulässiger Widerspruch gegen die Ablehnung des gesondert gestellten Antrags auf

    bb) Aus dem Vortrag der Antragstellerin lässt sich im Übrigen nicht entnehmen, ob sie nach dem zwischenzeitlich verstrichenen Termin für die Umsetzung in eine andere kommunale Ersatzwohnung noch über das für das Antragsverfahren nach § 32 BVerfGG erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt (vgl. hierzu BVerfGE 134, 202 ).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 85/17

    Widerspruch gegen Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    bb) Aus dem Vortrag des Antragstellers lässt sich im Übrigen nicht entnehmen, ob er nach dem zwischenzeitlich verstrichenen Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft noch über das für das Antragsverfahren nach § 32 BVerfGG erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt (vgl. hierzu BVerfGE 134, 202 ).
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