Rechtsprechung
BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher mit dem Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 10 Abs 2 S 1 GG, Art 10 Abs 2 S 2 GG, Art 93 Abs 1 Nr 1 GG, §§ 63 ff BVerfGG, § 13 Nr 5 BVerfGG
Verwerfung von Anträgen im Organstreitverfahren bzgl der Herausgabe der sog. NSA-Selektorenlisten: G 10-Kommission im Organstreit nicht parteifähig - G 10-Kommision ist weder oberstes Bundesorgan noch "andere Beteiligte" iSd Art 93 Abs 1 Nr 1 GG - Betroffenen steht ... - Wolters Kluwer
Fehlende Parteifähigkeit der G 10-Kommission als Kontrollorgan eigener Art im Organstreit; Nichtbestehen eines Anspruchs der G 10-Kommission auf Herausgabe der Listen mit den vom BND aus den ihm von der National Security Agency (NSA) der USA übergebenen Selektorenlisten ...
- rewis.io
Verwerfung von Anträgen im Organstreitverfahren bzgl der Herausgabe der sog. NSA-Selektorenlisten: G 10-Kommission im Organstreit nicht parteifähig - G 10-Kommision ist weder oberstes Bundesorgan noch "andere Beteiligte" iSd Art 93 Abs 1 Nr 1 GG - Betroffenen steht ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Parteifähigkeit der G 10 -Kommission als Kontrollorgan eigener Art im Organstreit; Nichtbestehen eines Anspruchs der G 10 -Kommission auf Herausgabe der Listen mit den vom BND aus den ihm von der National Security Agency (NSA) der USA übergebenen ...
- rechtsportal.de
Fehlende Parteifähigkeit der G 10 -Kommission als Kontrollorgan eigener Art im Organstreit; Nichtbestehen eines Anspruchs der G 10 -Kommission auf Herausgabe der Listen mit den vom BND aus den ihm von der National Security Agency (NSA) der USA übergebenen ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher mit dem Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
G 10-Kommisssion im Organstreitverfahren nicht parteifähig und Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten abzulehnen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die G 10-Kommission des Deutschen Bundestags - und die Herausgabe der NSA-Selektorenlisten
- archive.is (Pressemeldung, 14.10.2016)
Herausgabe der NSA-Selektorenliste: Geheimdienst-Kontrolleure scheitern
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher mit dem Antrag auf Herausgabe der NSA-Selektorenlisten
- archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.12.2015)
Geheimdienst-Kontrolleure reichen Klage ein: "Wir sind reingelegt worden"
Besprechungen u.ä. (2)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Streit um NSA-Selektorenlisten: Die G 10-Kommission als Nichtbeteiligte?
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 10, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, §§ 13 Nr. 5, 63, 64 BVerfGG
G10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 143, 1
- NVwZ 2016, 1701
- DVBl 2016, 1535
- DÖV 2016, 1052
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (50)
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Wegen der Unbemerkbarkeit der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der Undurchsichtigkeit des anschließenden Datenverarbeitungsvorgangs für die Betroffenen, der Möglichkeit, die Mitteilung zu beschränken, und der dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken gebietet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zudem eine Kontrolle durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).Bei dieser Auslegung verlangt Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG, dass das zu seiner Ausführung ergehende Gesetz unter den von der Volksvertretung zu bestellenden Organen und Hilfsorganen ein Organ vorsehen muss, das in richterlicher Unabhängigkeit und für alle an der Vorbereitung, verwaltungsmäßigen Entscheidung und Durchführung der Überwachung Beteiligten verbindlich über die Zulässigkeit der Überwachungsmaßnahme und über die Frage, ob der Betroffene zu benachrichtigen ist, entscheidet und die Überwachungsmaßnahme untersagt, wenn es an den rechtlichen Voraussetzungen dazu fehlt (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG lässt aber eine Regelung zu, nach der das Kontrollorgan aus Gründen der Opportunität auch in einem Fall, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überwachung vorliegen, die Unterlassung oder Aufhebung der Überwachung fordern, also die Zahl der Überwachungsfälle weiter einschränken darf (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Das Kontrollorgan kann innerhalb und außerhalb des Parlaments gebildet werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Das Prinzip der Gewaltenteilung erlaubt, dass Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen der Exekutive ausnahmsweise nicht durch Gerichte, sondern durch vom Parlament bestellte oder gebildete, unabhängige Institutionen innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive gewährt wird (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Der Gesetzgeber hat damit im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ), aber kein Gericht ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 1016/93 -, juris, Rn. 3), das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ), das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Die Vorschrift lässt auch Raum, es beim normalen Rechtsweg zu belassen oder statt der Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe ein besonderes gerichtliches Verfahren vorzusehen, falls dies ohne Gefährdung des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes möglich sein sollte (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Darüber hinaus verlangt Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nur, dass das zu seiner Ausführung ergehende Gesetz "ein" Organ (vgl. BVerfGE 30, 1 ) vorsehen muss.
Diese Kontrolle übt sie laufend aus (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Die G 10-Kommission hingegen wird im Funktionsbereich der Exekutive (vgl. BVerfGE 30, 1 ), mithin im "operativen" Bereich (…vgl. Hörauf, Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes, 2011, S. 158) tätig, indem sie über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von konkreten Beschränkungsmaßnahmen entscheidet.
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Zunächst handelt es sich vielmehr um ein spezifisches Datenschutzrecht, das gegenüber der informations- und datenverarbeitenden staatlichen Stelle geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 100, 313 ).Die Verfassung gebietet nur, dass eine Benachrichtigung dann stattfindet, wenn Datenerhebungen heimlich erfolgen, Auskunftsansprüche aber nicht eingeräumt worden sind oder den Rechten der Betroffenen nicht angemessen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Unter Umständen genügt es, den Betroffenen erst später von dem Eingriff zu benachrichtigen (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Wegen der Unbemerkbarkeit der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der Undurchsichtigkeit des anschließenden Datenverarbeitungsvorgangs für die Betroffenen, der Möglichkeit, die Mitteilung zu beschränken, und der dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken gebietet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zudem eine Kontrolle durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).
Dem Gesetzgeber ist bei der Gestaltung der Kontrolle im Einzelnen, etwa bei der Entscheidung über die kontrollierende Stelle, grundsätzlich ein Regelungsspielraum eingeräumt (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Folglich steht es dem Gesetzgeber auch frei, Status und wesentliche Kompetenzen des Organs zu definieren, soweit eine hinreichend wirksame Kontrolle gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 100, 313 ).
Für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde reicht es deshalb aus, wenn der Bürger darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die Anordnung in seinen Grundrechten verletzt sei, auch wenn er im Einzelnen nicht vortragen kann, er sei tatsächlich von Maßnahmen der strategischen Kontrolle betroffen (vgl. BVerfGE 67, 157 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ).
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Es gewährleistet die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch einen privaten, vor den Augen der Öffentlichkeit verborgenen Austausch von Nachrichten, Gedanken und Meinungen (Informationen) und wahrt damit die Würde des denkenden und freiheitlich handelnden Menschen (vgl. BVerfGE 67, 157 ).Wegen der Unbemerkbarkeit der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der Undurchsichtigkeit des anschließenden Datenverarbeitungsvorgangs für die Betroffenen, der Möglichkeit, die Mitteilung zu beschränken, und der dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken gebietet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zudem eine Kontrolle durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).
Der Gesetzgeber hat damit im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ), aber kein Gericht ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 1016/93 -, juris, Rn. 3), das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ), das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ).
Es handelt sich um ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz für den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz dient (vgl. BVerfGE 67, 157 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 1016/93 -, juris, Rn. 4).
So kann die Kontrolle der Maßnahmen der strategischen Überwachung durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane auch durch den Datenschutzbeauftragten sichergestellt werden (vgl. BVerfGE 67, 157 ).
Für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde reicht es deshalb aus, wenn der Bürger darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die Anordnung in seinen Grundrechten verletzt sei, auch wenn er im Einzelnen nicht vortragen kann, er sei tatsächlich von Maßnahmen der strategischen Kontrolle betroffen (vgl. BVerfGE 67, 157 ; vgl. auch BVerfGE 100, 313 ).
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Unter obersten Bundesorganen werden die durch das Grundgesetz eingesetzten und formierten obersten Organe verstanden, die § 63 BVerfGG aufzählt (vgl. BVerfGE 13, 54 ), namentlich Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.Die Parteifähigkeit im Organstreit hängt davon ab, ob der Antragsteller Organ oder Organteil im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG und des § 63 BVerfGG ist, nicht aber davon, ob er in irgendeinem Sinn als Staatsorgan oder Organteil betrachtet werden kann (vgl. BVerfGE 13, 54 ).
Wortlaut und Entstehungsgeschichte des Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG lassen erkennen, dass der Kreis der Beteiligten im Verfassungsprozess begrenzt sein sollte (vgl. BVerfGE 13, 54 ; 27, 240 ; 60, 175 ).
b) Einer Ausweitung des verfahrensrechtlichen Parteibegriffs - wie es sie das Bundesverfassungsgericht bei Bundestagsabgeordneten und politischen Parteien für geboten hielt - steht entgegen, dass die G 10-Kommission keine mit Verfassungsorganen vergleichbare organschaftliche Stellung hat und sie nicht integraler Bestandteil des Verfassungsaufbaus und des verfassungsrechtlich geordneten politischen Lebens, also nicht verfassungsrechtlich notwendige Institution ist (vgl. BVerfGE 13, 54 ).
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Er setzt eine rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners voraus, die geeignet ist, die Rechtsstellung des Antragstellers zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 118, 277 m.w.N.).Es handelt sich dabei zum einen um einzelne Bundestagsabgeordnete (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 10, 4 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 112, 363 ; 118, 277 ; stRspr) und zum anderen um politische Parteien (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 4, 27 ; 73, 40 ; 82, 322 ; 84, 290 ; stRspr).
Soweit sich die Befugnisse der G 10-Kommission aus einfachem Recht - hier insbesondere § 15 G 10 - ergeben, wäre dies im Organstreit allenfalls relevant, wenn das Gesetz unmittelbar aus der Verfassung selbst folgende Rechte und Pflichten des am Organstreit Beteiligten widerspiegeln würde; eine Verletzung einfachen Rechts kann im Organstreit nicht geltend gemacht werden (zur Antragsbefugnis vgl. BVerfGE 118, 277 ; 131, 152 ).
- BVerfG, 13.07.1993 - 1 BvR 1016/93
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - "Beschwerde" nach Art. 1 § 9 Abs. 2 …
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Der Gesetzgeber hat damit im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Organ geschaffen, das an die Stelle des Rechtswegs tritt (vgl. BVerfGE 30, 1 ), aber kein Gericht ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 1016/93 -, juris, Rn. 3), das innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive agiert, aber nicht in diese inkorporiert ist (vgl. BVerfGE 30, 1 ), das Rechtskontrolle ausübt, aber auch Opportunitätserwägungen treffen kann (vgl. BVerfGE 30, 1 ).Es handelt sich um ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz für den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz dient (vgl. BVerfGE 67, 157 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 1993 - 1 BvR 1016/93 -, juris, Rn. 4).
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Soweit sich die Befugnisse der G 10-Kommission aus einfachem Recht - hier insbesondere § 15 G 10 - ergeben, wäre dies im Organstreit allenfalls relevant, wenn das Gesetz unmittelbar aus der Verfassung selbst folgende Rechte und Pflichten des am Organstreit Beteiligten widerspiegeln würde; eine Verletzung einfachen Rechts kann im Organstreit nicht geltend gemacht werden (zur Antragsbefugnis vgl. BVerfGE 118, 277 ; 131, 152 ).Dabei ist parlamentarische Kontrolle eine politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (vgl. BVerfGE 67, 100 ; vgl. auch BVerfGE 104, 151 ; 131, 152 ).
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvE 5/07
G8-Gipfel Heiligendamm
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; stRspr).Die Rüge von Grundrechtsverletzungen im Verfassungsprozess muss auch in dieser Konstellation den Betroffenen vorbehalten bleiben (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 126, 55 ).
- BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Es dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 73, 1 ; 80, 188 ; 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; stRspr).Dabei ist parlamentarische Kontrolle eine politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (vgl. BVerfGE 67, 100 ; vgl. auch BVerfGE 104, 151 ; 131, 152 ).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15
Wegen der Unbemerkbarkeit der Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, der Undurchsichtigkeit des anschließenden Datenverarbeitungsvorgangs für die Betroffenen, der Möglichkeit, die Mitteilung zu beschränken, und der dadurch entstehenden Rechtsschutzlücken gebietet Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG zudem eine Kontrolle durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 65, 1 ; 67, 157 ; 100, 313 ).Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung ist von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen, wonach die Grundrechte nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Rechts beeinflussen, sondern zugleich Maßstäbe für eine den Grundrechtsschutz effektuierende Organisations- und Verfahrensgestaltung sowie für eine grundrechtsfreundliche Anwendung vorhandener Verfahrensvorschriften setzen (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 65, 1 ; 69, 315 jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98
Gysi III
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvK 1/69
Fehlende Parteifähigkeit für Gebietskörperschaften in Verfassungsstreitigkeiten
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel
- BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69
Hessisches Richtergesetz
- BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
- BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64
Steuerausschüsse
- BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64
Eisenbahnkreuzungsgesetz
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
- BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
Amtshilfe und Grundsatz der Gewaltenteilung
- BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58
Volksbefragung
- BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58
Ermächtigungsadressaten
- BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
- BVerfG, 20.05.1997 - 2 BvH 1/95
Antrag auf Erstattung notwendiger Auslagen für das Landesorganstreitverfahren …
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerwG, 23.01.2008 - 6 A 1.07
Bundesnachrichtendienst; Bundesverwaltungsgericht; erstinstanzliche …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
- BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen eines Bundestagsabgeordneten im …
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83
Politische Stiftungen
- BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60
Parteienprivileg
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56
5%-Sperrklausel II
- BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07
Afghanistan-Einsatz
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
- BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00
Pofalla II
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos
- BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01
Abgeordnetenbüro
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08
Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches …
- BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
Treuhandanstalt
- BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvE 2/58
Redezeit
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
Beitritt im Organstreitverfahren
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
Doch kann das Kontrollorgan innerhalb oder außerhalb des Parlaments gebildet werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 143, 1 ).Das Organ kann als unabhängige Institution auch innerhalb des Funktionsbereichs der Exekutive ausgestaltet werden (vgl. BVerfGE 30, 1 ; 143, 1 ;… näher zu den Gestaltungsanforderungen und -möglichkeiten unten Rn. 274 ff.).
- BVerwG, 30.05.2018 - 6 A 3.16
Klage der DE-CIX Management GmbH erfolglos
Die Befassung der G 10-Kommission dient der prozeduralen Absicherung der Rechtmäßigkeit heimlicher staatlicher Überwachungsmaßnahmen und damit dem Schutz der von den Überwachungsmaßnahmen Betroffenen, indem sie über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von konkreten Beschränkungsmaßnahmen entscheidet (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvE 5/15 - BVerfGE 143, 1 Rn. 54), aber nicht dem Schutz des verpflichteten Telekommunikationsunternehmens. - BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
Soll dieser Eingriff verhältnismäßig sein, so bedarf es besonderer, seine Intensität vermindernder verfahrensrechtlicher Vorkehrungen (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 65, 1 ; 69, 315 ; 141, 220 ; 143, 1 ; 150, 1 ).
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
ee) Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit; er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 50 ; 150, 194 ; 151, 58 - Änderung Parteienfinanzierung - Eilantrag; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II; stRspr). - BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvE 1/18
Das Organstreitverfahren eröffnet nicht die Möglichkeit einer objektiven …
Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; stRspr). - BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16
Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos
Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ); er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18; stRspr).Der Organstreit eröffnet daher nicht die Möglichkeit einer objektiven Beanstandungsklage (vgl. BVerfGE 118, 277 ; 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2018 - 2 BvE 1/18 -, Rn. 18).
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18
Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der …
b) Bei dem Organstreit handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit; er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 50 ; 150, 194 ; 151, 58 ; 151, 191 ; stRspr). - BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und …
Er dient der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 104, 151 ; 118, 244 ; 126, 55 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 150, 194 ; 152, 8 ). - BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 9.14
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
Durch ihre Kontrolltätigkeit werde die Rechtmäßigkeit heimlicher staatlicher Überwachungsmaßnahmen prozedural abgesichert (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvE 5/15 - NVwZ 2016, 1701 Rn. 54, 57). - BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17
Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend …
a) Bei dem Organstreit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5, §§ 63 ff. BVerfGG handelt es sich um eine kontradiktorische Parteistreitigkeit; er dient maßgeblich der gegenseitigen Abgrenzung der Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis, nicht hingegen der Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. BVerfGE 126, 55 ; 138, 256 ; 140, 1 ; 143, 1 ; 147, 50 ; 150, 194 ; 151, 58 - Änderung Parteienfinanzierung - Eilantrag; 151, 191 - Bundesverfassungsrichterwahl II;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvE 5/18 -, Rn. 40 - PartGuaÄndG 2018 - Organstreit; stRspr). - BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/18
Zum Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren
- BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19
Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl
- BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21
Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …
- BVerwG, 25.01.2023 - 6 A 1.22
Kein vorbeugender Rechtsschutz des Vereins Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung …
- BVerwG, 14.12.2016 - 6 A 2.15
Klage gegen BND wegen strategischer Überwachung von E-Mail-Verkehr in den Jahren …
- OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18
Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2019 - LVerfG 2/18
Erfolglose Anträge im Organstreitverfahren bzgl des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 1 GR 27/17
Unzulässiges Organstreitverfahren gegen die Erhöhung der Kostenpauschale (§ 6 Abs …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2022 - LVerfG 2/21
Organklage einer Landtagsfraktion sowie mehrerer Landtagsabgeordneter gegen das …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - VerfGH 3/17
Organstreitverfahren wegen Wahl der Mitglieder für die 16. Bundesversammlung …
- OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17
Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G …
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 82-I-17
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines Antrages im Organstreitverfahren
- OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21
Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren; Abwendung …
- OLG Brandenburg, 10.05.2023 - 13 WF 7/23
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für nichtsorgeberechtigte Eltern bei …
- VG Wiesbaden, 24.11.2021 - 6 L 1358/21
Überwachung eines Journalisten nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- …