Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.07.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,114
BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
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Hessische Wahlprüfung

Art. 28 GG, landesrechtliches Wahlprüfungskriterium "Verstoß gegen die guten Sitten";

Art. 92 GG, gegen die Entscheidungen des hessischen Wahlprüfungsgerichts muß ein Rechtsmittel gegeben sein

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen über die Prüfung der Wahl zum Hessischen Landtag: enge Auslegung des Wahlfehlertatbestands der sittenwidrigen Wahlbeeinflussung - Wahlprüfungsgericht und Begriff der rechtsprechenden Gewalt

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfungsrechtliche Spruchpraxis - Gute Sitten - Beeinflussung des Wahlergebnisses - Sittenwidrige Wahlbeeinflussung - Wahlprüfungsrechtliche Entscheidung - Wahlfehler - Rechtsprechende Gewalt - Rechtsprechende Tätigkeit

  • Judicialis

    WahlPrüfG § 1; ; WahlPrüfG § 17; ; WahlPrüfG § 15; ; WahlPrüfG § 2; ; WahlPrüfG § 17; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; StGB § 108b; ; StGB §§ 107 ff.; ; BetrVG § 74 Abs. 2; ; BVerfGG § 35; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 41; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 97; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anforderungen aus dem Grundgesetz und Verfassungsautonomie der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Wahlprüfungsgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag "Wahlprüfung Hessen" teilweise erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag "Wahlprüfung Hessen" teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 Abs. 1, 92 GG
    Verfassungsrecht, Grundgesetzliche Anforderungen an Wahlprüfung nach Landesverfassungsrecht

Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 111
  • NJW 2001, 1048
  • NVwZ 2001, 551 (Ls.)
  • DVBl 2001, 463
  • DVBl 2001, 888
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als Rechtsprechung im Sinne von Art. 92 GG anzusehen ist, hängt wesentlich von verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie von traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierungen ab (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 64, 175 ; 76, 100 ).

    Sinn und Zweck des IX. Abschnitts des Grundgesetzes, der für den Bereich der Rechtsprechung eine besondere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Willensbildung im System der Gewaltenteilung gewährleisten will (vgl. BVerfGE 22, 49 ), entspräche es nicht, allein aus der Besetzung eines staatlichen Gremiums mit unabhängigen Richtern auf die Ausübung rechtsprechender Gewalt zu schließen.

    Um Rechtsprechung in einem materiellen Sinn handelt es sich, wenn bestimmte hoheitsrechtliche Befugnisse bereits durch die Verfassung Richtern zugewiesen sind oder es sich von der Sache her um einen traditionellen Kernbereich der Rechtsprechung handelt (vgl. BVerfGE 22, 49 ).

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Dieser Rechtsgedanke liegt den wahlprüfungsrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Grunde (vgl. BVerfGE 89, 243 ) und ist in der wahlprüfungsrechtlichen Rechtsprechung der Länder allgemein anerkannt (vgl. OVG Schleswig, NVwZ 1994, S. 179; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, DVBl 2000, S. 627).

    Andererseits schließt das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfGE 89, 243 ), das seine rechtliche Grundlage im Demokratiegebot findet, es zumindest aus, Wahlbeeinflussungen einfacher Art und ohne jedes Gewicht schlechthin zum Wahlungültigkeitsgrund zu erheben.

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Er gibt den Ländern kraft des Demokratiegebots auf, ein Verfahren zur Prüfung ihrer Parlamentswahlen einzurichten; auch hierfür sind die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG aufgeführten Wahlrechtsgrundsätze verbindlich (vgl. BVerfGE 85, 148 ; 99, 1 ).

    Einem Land, das sich entschließt, das materielle Wahlprüfungsrecht gesetzlich zu regeln, steht dementsprechend eine umfangreiche Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 98, 145 ; 99, 1 ).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Welcher Grad an Bestimmtheit geboten ist, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betreffenden Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; 123, 39 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung im Sinne des Grundgesetzes, dass die richterliche Tätigkeit von einem "nicht beteiligten Dritten" ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 21, 139 ; 27, 312 ; 48, 300 ; 87, 68 ; 103, 111 ).

    Diese Vorstellung von neutraler Amtsführung ist mit den Begriffen "Richter" und "Gericht" untrennbar verknüpft (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 60, 175 ; 103, 111 ).

    Die richterliche Tätigkeit erfordert daher unbedingte Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten (BVerfGE 21, 139 ; 103, 111 ).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Es besteht jedoch ein unabwendbares Bedürfnis nach einer einheitlichen, abstrakt-generellen Regelung (vgl. auch BVerfGE 39, 1; 48, 127; 84, 9; 88, 203; 99, 341; 101, 106 ; 103, 111; 109, 256), da das grundrechtlich garantierte Existenzminimum sonst nicht gesichert ist.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1751
BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2000,1751)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2000 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2000,1751)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2000,1751)
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Anwaltspraxisgemeinschaft des Bundesverfassungsrichters

§ 19 BVerfGG, "Schwelle" des § 18 Abs. 2 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfungsbeschwerde - Wahlprüfung - Landtag - Hessen - Besorgnis - Befangenheit - Richter - Kanzlei

  • Judicialis

    HessVerf Art. 78 Abs. 3; ; WahlprüfungsG § 1; ; WahlprüfungsG § 2; ; WahlprüfungsG § 17; ; BVerfGG § ... 19 Abs. 3; ; BVerfGG § 104; ; BVerfGG § 18 Abs. 3; ; BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 104 Abs. 1; ; BVerfGG § 18 Abs. 2; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 92; ; GG Art. 97 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19 Abs. 3
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters beim Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht befangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 102, 192
  • NJW 2000, 2808
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
    Da ich nicht ausschließen kann, dass dieser Sachverhalt zum Anlass genommen wird, meine Unbefangenheit in diesem Verfahren in Frage zu stellen, beantrage ich eine Entscheidung des Senats gemäß § 19 Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 88, 17 ).".

    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ).

    Es muss etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 88, 17 ).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98

    Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ).

    Bei vernünftiger Würdigung aus dem hier maßgeblichen Blickwinkel der in einem abstrakten Normenkontrollverfahren beteiligten Staatsorgane rechtfertigen solche möglichen mittelbaren Folgewirkungen einer anstehenden Entscheidung aber noch nicht die Besorgnis, der Richter Jentsch sei in Bezug auf den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens befangen (vgl. hierzu BVerfGE 101, 46 ).

  • BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93

    Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ).
  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ).
  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Die Regelung des § 19 Abs. 3 BVerfGG setzt nicht voraus, dass sich der Richter selbst für befangen hält; es genügt, dass Umstände vorliegen, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (stRspr; zuletzt BVerfGE 102, 192 [194]).

    Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]; 88, 17 [22]; 98, 134 [137]; 101, 46 [50]; 102, 192 [194]).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 [22 f.]; 99, 51 [56]; 101, 46 [50 f.]; 102, 192 [195]).

    Daher können erst Umstände, die über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten hinausgehen, eine Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGE 88, 17 [23]; 102, 192 [195]).

    Die behauptete Verstrickung von Herrn Kanther in die Vorgänge um die "Schwarzen Kassen" der hessischen CDU steht deshalb in einem wesentlich engeren Zusammenhang zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens als seinerzeit zum abstrakten Normenkontrollverfahren betreffend die Wahlprüfung in Hessen (vgl. BVerfGE 102, 192 und BVerfGE 103, 111): Dort ging es allein um die Verfassungsgemäßheit der personellen Zusammensetzung des hessischen Wahlprüfungsgerichts sowie um die Verfassungsmäßigkeit von Teilen des ihm vorgegebenen Prüfungsmaßstabs und der sofortigen Rechtskraft seiner Urteile (vgl. BVerfGE 102, 192 [196]); das Finanzgebaren der CDU Hessens war als Sachverhalt nicht einmal mittelbar Gegenstand des Verfahrens.

    Der Senat hat im Fall der Wahlprüfung in Hessen ausgeführt, dass Herr Kanther der Sache nach als rehabilitiert erscheinen könnte, wenn der zur Prüfung gestellte Grund für eine Ungültigkeit der Wahl und die Zusammensetzung des Wahlprüfungsgerichts für verfassungswidrig erklärt würden; ein derartiger Ausgang des Verfahrens wäre geeignet, das Ansehen sowie den wirtschaftlichen Wert der Rechtsanwaltskanzlei zu steigern und daher die ökonomischen Interessen des Richters Jentsch vornehmlich für die Zeit nach seinem Ausscheiden als Bundesverfassungsrichter zu berühren; solche möglichen mittelbaren Folgewirkungen einer anstehenden Entscheidung rechtfertigten aber - bei einer vernünftigen Würdigung aus dem maßgeblichen Blickwinkel der in einem abstrakten Normenkontrollverfahren beteiligten Staatsorgane - nicht die Besorgnis, der Richter Jentsch sei in Bezug auf den Gegenstand des Verfahrens befangen (vgl. BVerfGE 102, 192 [196]).

  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14

    Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen

    Objektive Beschränkungen der Berufswahl, die an außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegende Kriterien anknüpfen, sind nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeingut zwingend geboten sind (BVerfGE 102, 192, 214; Jarass/Pieroth aaO Art. 12 Rn. 48; Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 363).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (dazu [1]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (dazu [2]) (vgl. BVerfGE 115, 276 [304] m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [213]).

    Von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankenentscheidung Ausnahmen für Berufe mit atypischen Besonderheiten angenommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]): Der Betrieb einer Spielbank sei eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaube, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.

    Dies gilt auch, soweit der jeweilige Beruf durch atypische Besonderheiten gekennzeichnet ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).

    Unklar ist dabei die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (für einen weiten Spielraum OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 52; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 20, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (dazu [1]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (dazu [2]) (vgl. BVerfGE 115, 276 [304] m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [213]).

    Von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankenentscheidung Ausnahmen für Berufe mit atypischen Besonderheiten angenommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]): Der Betrieb einer Spielbank sei eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaube, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.

    Dies gilt auch, soweit der jeweilige Beruf durch atypische Besonderheiten gekennzeichnet ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).

    Unklar ist dabei die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (für einen weiten Spielraum OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 52; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 20, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (dazu [1]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (dazu [2]) (vgl. BVerfGE 115, 276 [304] m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [213]).

    Von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankenentscheidung Ausnahmen für Berufe mit atypischen Besonderheiten angenommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]): Der Betrieb einer Spielbank sei eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaube, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.

    Dies gilt auch, soweit der jeweilige Beruf durch atypische Besonderheiten gekennzeichnet ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).

    Unklar ist dabei die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (für einen weiten Spielraum OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 52; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 20, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

    Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (dazu [1]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (dazu [2]) (vgl. BVerfGE 115, 276 [304] m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [213]).

    Von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankenentscheidung Ausnahmen für Berufe mit atypischen Besonderheiten angenommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]): Der Betrieb einer Spielbank sei eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaube, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.

    Dies gilt auch, soweit der jeweilige Beruf durch atypische Besonderheiten gekennzeichnet ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).

    Unklar ist dabei die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (für einen weiten Spielraum OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 52; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22; VG Potsdam, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 20, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12

    Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur

    Es reicht vielmehr aus, dass er - wie vorliegend - Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. zu § 19 Abs. 3 BVerfGG BVerfGE 102, 192 [ 194 ] ; 108, 122 [ 126 ] ; 109, 130 [ 131 ] ).

    Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 101, 46 [ 50 f. ] ; 102, 192 [ 194 f. ] ; 108, 122 [ 126 ] ; 109, 130 [ 132 ] ).

    Es muss vielmehr etwas Zusätzliches hinzukommen, das über diese Ausschlussgründe hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 82, 30 [ 38 ] ; 101, 46 [ 51 ] ; 102, 192 [ 195 ] ; 108, 122 [ 126 ] ).

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

    Objektive Beschränkungen der Berufswahl, die an außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegende Kriterien anknüpfen, sind nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeingut zwingend geboten sind (BVerfGE 102, 192, 214; Jarass/Pieroth aaO Art. 12 Rn. 48; Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 363).
  • BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des

    Daher können im vorliegenden Fall erst Umstände, die über die in § 18 Abs. 3 Nr. 2 BVerfGG genannten hinausgehen, eine Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17

    Zur Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Hauptamtes eines tätigen

  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.10.2014 - VGH N 7/14

    Nichtverletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch die Eingliederung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14

    Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen

  • StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19

    Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des

  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17

    "AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen

  • BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15

    Keine Anwendung der in § 18 Abs. 1 BVerfGG genannten Ausschlussgründe bei

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07

    Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

  • VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17

    Begründete Selbstablehnung einer Verfassungsrichterin, die im Hauptberuf

  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 29/17

    "AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen

  • StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2010 - 11 W 16/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen unterbliebener Kenntnisnahme von

  • BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20

    Begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters wegen freundschaftlicher

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 15/08

    Rechtsfolgen der Widersprüchlichkeit der Erklärungen bei Ablehnung wegen

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 128.09

    Emissionsberechtigungen; Veräußerungskürzung bei Stromproduzenten rechtens

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 17.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • LG Berlin, 11.11.2016 - 67 S 152/16

    Berufungsverfahren: Ablehnung der Berufungsrichter wegen der Anwendung des

  • VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 110/06
  • VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 320.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • VG Köln, 02.10.2009 - 27 K 1880/07

    Feststellungsklage; Autobahnmaut; Bundesstraße, Art. 12 Abs. 1 GG

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