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   BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56   

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BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56 (https://dejure.org/1958,35)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.1958 - 2 BvF 1/56 (https://dejure.org/1958,35)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56 (https://dejure.org/1958,35)
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Erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG

Art. 92, 96 GG, Verfassungsmäßigkeit von § 9 BVerwGG (jetzt § 50 VwGO)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Zuständigkeit des BVerwG

  • openjur.de

    Zuständigkeit des BVerwG

  • opinioiuris.de

    Zuständigkeit des BVerwG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung erstinstanzieller Streitigkeiten an das BVerwG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 174
  • NJW 1958, 2011
  • NJW 1959, 93 (Ls.)
  • MDR 1959, 21
  • DÖV 1958, 944
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56
    Die Entscheidung durch ein Gericht genügt jedenfalls dann rechtsstaatlichen Ansprüchen, wenn ein Verwaltungsverfahren vorangegangen ist, innerhalb dessen die Behörde Gewähr dafür bietet, daß sie ihre Entscheidung in Bindung an das Recht getroffen hat (vgl. dazu BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 4, 387 [411 f.]; Bayer. Verfassungsgerichtshof in VGHE n.F. Bd. 6 Teil II S. 27 [34]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56
    Erst wenn "für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung ein Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden darstellen würde", kann das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Bestimmung wegen Unvereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz für nichtig erklären (BVerfGE 3, 58 [136]; 4, 7 [18]).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56
    Erst wenn "für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung ein Verstoß gegen das allgemeine Gerechtigkeitsempfinden darstellen würde", kann das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Bestimmung wegen Unvereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz für nichtig erklären (BVerfGE 3, 58 [136]; 4, 7 [18]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56
    a) Ausnahmegerichte sind Gerichte, die in "Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit besonders gebildet und zur Entscheidung einzelner konkreter oder individueller Fälle berufen sind (BVerfGE 3, 213 [223]).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56
    Die Entscheidung durch ein Gericht genügt jedenfalls dann rechtsstaatlichen Ansprüchen, wenn ein Verwaltungsverfahren vorangegangen ist, innerhalb dessen die Behörde Gewähr dafür bietet, daß sie ihre Entscheidung in Bindung an das Recht getroffen hat (vgl. dazu BVerfGE 4, 74 [94 f.]; 4, 387 [411 f.]; Bayer. Verfassungsgerichtshof in VGHE n.F. Bd. 6 Teil II S. 27 [34]).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Ein solcher sachlicher Grund, der die Zuständigkeitsregelung zugleich mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigt, kann z.B. vorliegen, wenn Verwaltungsakte bestimmter oberster Bundesbehörden oder Entscheidungen vergleichbarer Hoheitsträger angegriffen werden, die von überregionaler oder allgemeiner grundsätzlicher Bedeutung sind oder einer raschen endgültigen Klärung ihres Rechtsbestandes bedürfen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1958 - 2 BvF 1/56 - BVerfGE 8, 174 zu § 9 BVerwGG;Urteil vom 4. Juli 1995 - 1 BvF 2/86 u.a. - BVerfGE 92, 365 zu § 116 Abs. 3 AFG).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Der Gesetzgeber darf ihnen aber die alleinige Kompetenz zur Überprüfung von Verwaltungsakten oberster Bundesbehörden übertragen, die von überregionaler oder allgemeiner grundsätzlicher Bedeutung sind oder einer raschen endgültigen Klärung bedürfen (vgl. BVerfGE 8, 174 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Das Rechtsstaatsprinzip gebiete nicht einmal, daß für jede Rechtsstreitigkeit ausnahmslos der Weg zu einem Gericht offenstehen müsse (BVerfGE 8, 174 [181]).
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