Rechtsprechung
BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57 |
Parteispenden I
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
1. Parteispenden-Urteil
- openjur.de
1. Parteispenden-Urteil
- Wolters Kluwer
Überprüfung der sachlichen Unvereinbarkeit von Bundesrecht mit dem Grundgesetz im Normenkontrollverfahren; Verfassungsrechtliche Überprüfung von Vorschriften, die die Zuwendung an politische Parteien als Ausgaben zur Förderung staatspolitscher Zwecke bestimmen; Verstoß ...
- opinioiuris.de
Parteispenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit steuerrechtlicher Vorschriften wegen Verletzung der Chancengleichheit politischer Parteien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zeit.de (Pressebericht, 04.07.1958)
Gegen die Macht der anonymen Mäzene - Spenden an Parteien sind nicht mehr steuerbegünstigt
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvF 1/57
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
Papierfundstellen
- BVerfGE 8, 51
- NJW 1958, 1131
- BB 1958, 656
- DÖV 1958, 577
Wird zitiert von ... (122)
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Demgegenüber wäre bei einer rückwirkenden (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 7, 377 ; 8, 51 ; 132, 334 ; 144, 369 ) Nichtigkeit der Normen die nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich geforderte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet, wenn die als verfassungswidrig anzusehende Regelung nicht mehr angewendet werden dürfte und Beitragsschuldnern die Möglichkeit der Rückforderung bereits geleisteter Beiträge eröffnet wäre (dazu vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ). - BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Um so stärkeres Gewicht gewinnt die aus dem Grundsatz der Chancengleichheit zu entwickelnde Forderung, daß alles zu unterbleiben hat, was diese tatsächlich bestehende Ungleichheit noch verstärkt (vgl. BVerfGE 8, 51 [66f]). - BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Dass dabei Inhabern von Regierungsämtern besonderes Interesse zuteil wird, gehört zu den Gegebenheiten des politischen Wettbewerbs, die im Prozess einer freiheitlichen Demokratie hinzunehmen sind (vgl. zur Hinnahme weiterer tatsächlicher Unterschiede BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 52, 63 ; 78, 350 ; 85, 264 ).
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Dazu gehören insbesondere die Prinzipien der Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 8, 51 ; 9, 237 ; 13, 290 ; 14, 34 ; 27, 58 ; 32, 333 ; 36, 66 ; 43, 108 ; 47, 1 ; 55, 274 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 68, 143 ; 82, 60 ; 117, 1 ; 122, 210 ), der Folgerichtigkeit (BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ), der Lastengleichheit (BVerfGE 35, 324 ; 84, 239 ), des Schutzes des Existenzminimums (BVerfGE 82, 60 ), des Verbots der Benachteiligung von Ehe und Familie (BVerfGE 99, 216 ), des Verbots der Erdrosselungssteuer (BVerfGE 19, 119 ; 23, 288 ; 27, 111 ; 30, 250 ; 50, 57 ; 63, 343 ; 68, 287 ; 70, 219 ; 78, 214 ; 78, 232 ; 82, 159 ; 87, 153 ; 95, 267 ; 105, 17 ; 115, 97 ) und der eigentumsschonenden Besteuerung (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 115, 97 ). - BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Jedenfalls gilt das Gebot staatlicher Neutralität nicht nur für den Wahlvorgang und die Wahlvorbereitung (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 44, 125 ; 104, 14 ; 138, 102 ), sondern für sämtliche Betätigungen der Parteien, die auf die Erfüllung des ihnen durch Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG zugewiesenen Verfassungsauftrags gerichtet sind (vgl. für Parteispenden BVerfGE 8, 51 ). - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
Die Antragstellerin betont zur Frage der Zulässigkeit ferner, daß das Bundesverfassungsgericht über die durch den Antrag aufgeworfenen Rechtsfragen im Urteil vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51) nicht entschieden habe.Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts habe im Urteil über die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51) die Verfassungsmäßigkeit finanzieller Förderung der politischen Parteien durch den Staat grundsätzlich bejaht.
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, daß der Zweite Senat in den Gründen seines Urteils vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51 [63]) entgegen der im damaligen Verfahren von der hessischen Landesregierung als Antragstellerin vorgetragenen Ansicht, jede unmittelbare oder mittelbare finanzielle Förderung der politischen Parteien von Staats wegen sei durch das Grundgesetz verboten, ausgeführt hat, es müsse zulässig sein, nicht nur für die Wahlen selbst, sondern auch für die die Wahlen tragenden politischen Parteien finanzielle Mittel von Staats wegen zur Verfügung zu stellen.
Die Rechtskraft des Urteils vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51), die das Bundesverfassungsgericht beachten muß (BVerfGE 4, 31 [38]), steht also - wie auch der Bundestag nicht verkennt - unter keinem Aspekt der Zulässigkeit des Antrages entgegen.
Das Gericht hat in seinem Urteil vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51 ff.) ausgeführt, daß die politischen Parteien vor allem Wahlvorbereitungsorganisationen seien und daß auch ihre Geldmittel in erster Linie der Wahlvorbereitung dienten.
Da die Abhaltung von Wahlen eine öffentliche Aufgabe sei und den Parteien bei der Durchführung dieser öffentlichen Aufgabe von Verfassungs wegen eine entscheidende Aufgabe zukomme, müsse es zulässig sein, nicht nur für die Wahlen selbst, sondern auch für die die Wahlen tragenden politischen Parteien finanzielle Mittel von Staats wegen zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 8, 51 [63]; 12, 276 [280]).
Das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußert sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflußnahme auf den ständigen Prozeß der politischen Meinungsbildung, der Bildung der "öffentlichen Meinung" (vgl. BVerfGE 8, 51 [68]).
aa) Für die finanziellen Beziehungen zwischen den obersten Verfassungsorganen und den politischen Parteien gilt zunächst, daß der Staat nicht verpflichtet ist, dafür zu sorgen, daß der Geldbedarf der politischen Parteien befriedigt wird, und daß er ebenfalls nicht verpflichtet ist, die faktisch vorhandenen verschiedenen Möglichkeiten der Einflußnahme der politischen Parteien auf den Prozeß der Meinungs- und Willensbildung des Volkes durch finanzielle oder andere Maßnahmen auszugleichen (vgl. BVerfGE 8, 51 [65, 68]; 14, 121 [134]).
bb) Die politischen Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes vornehmlich durch ihre Beteiligung an den Wahlen mit, die ohne die Parteien nicht durchgeführt werden könnten (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]; 12, 276 [280]; 13, 54 [81]; 14, 121 [132]).
Insofern wird auf das Urteil vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51) Bezug genommen.
Ohne die politischen Parteien können aber in der modernen Massendemokratie Wahlen nicht durchgeführt werden (BVerfGE 8, 51 [63]; 13, 54 [82]).
Das Gericht hat mehrfach betont, daß die politischen Parteien vornehmlich Wahlvorbereitungsorganisationen sind (BVerfGE 8, 51 [63]; 12, 276 [280]) und daß sie an der politischen Willensbildung des Volkes vor allem durch Beteiligung an den Parlamentswahlen mitwirken (BVerfGE 4, 27 [30]; 8, 51 [63]).
Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne (BVerfGE 1, 208 [242, 255]; 6, 84 [90]), für die Wahlvorbereitung (vgl. etwa für die Zulassung von Wahlvorschlägen BVerfGE 3, 19 [26 f.]; 3, 383 [393]; 4, 375 [382 f.]), für den Wettbewerb der Parteien um die Erlangung von Spenden (BVerfGE 6, 273 [280]; 8, 51 [64 f.]) und für ihre Wahlpropaganda im Rundfunk (BVerfGE 7, 99 [107 f.]; 14, 121 [132 f.]), sondern im gesamten "Vorfeld" der Wahlen (vgl. BVerfGE 8, 51 [64 f., 68]; 14, 121 [132]), also auch für eine gesetzliche Regelung der Erstattung von Wahlkampfkosten.
Jede verschiedene Behandlung der Parteien, die sich nicht durch einen besonderen zwingenden Grund rechtfertigen läßt, ist ihm verfassungskräftig versagt (BVerfGE 8, 51 [64 f.]; 14, 121 [133]).
Der Grundsatz der Chancengleichheit verlangt nicht, daß diese Unterschiede durch staatliche Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]; 14, 121 [134]).
Andererseits wäre der Gesetzgeber gehalten, die bestehende faktische Ungleichheit der Wettbewerbschancen der Parteien nicht zu verschärfen (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]).
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
In entsprechender Anwendung des § 78 Satz 2 BVerfGG sind im Interesse der Rechtsklarheit Rechtsfolgen auch für diese Nachfolgeregelungen auszusprechen (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 114, 371 ). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Da das geltende Wahlrecht für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen politische Parteien voraussetzt, sind diese vor allem auch Wahlvorbereitungsorganisationen (vgl. BVerfGE 8, 51 (63)). - BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51 [65 ff.]) habe das Bundesverfassungsgericht hierzu ausgeführt, daß die Möglichkeit, Spenden an politische Parteien bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzuziehen, in erster Linie als Anreiz zum Spenden auf Einkommensteuerpflichtige mit großem Einkommen und auf die Körperschaftsteuerpflichtigen wirke.Das Änderungsgesetz habe im wesentlichen dieselben Vorschriften wieder eingeführt, die das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51) an den Prinzipien der Chancengleichheit der Parteien und der Bürgergleichheit gemessen und unter beiden Gesichtspunkten für verfassungswidrig erklärt habe.
Der These der Antragstellerin, die geänderten steuerrechtlichen Vorschriften ermöglichten und förderten Großspenden, die zu erheblichen Einflüssen führen könnten, sei entgegenzuhalten, daß spendenfördernde Regelungen keineswegs per se verfassungswidrig seien (BVerfGE 8, 51 [65]; 52, 63 [86, 89 f.]).
Der Gesetzgeber ist zwar nicht gehalten, die auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruhenden unterschiedlichen Möglichkeiten der Bürger zur finanziellen Unterstützung von politischen Parteien auszugleichen; er darf indes die vorgegebenen Unterschiede auch nicht durch eine steuerliche Regelung verschärfen, die einen Teil der Bürger in gleichheitswidriger Weise bevorzugt (BVerfGE 8, 51 [68 f.]; 24, 300 [360]; 52, 63 [88]).
Eine § 10 b EStG weitgehend ähnliche Regelung war bereits Gegenstand des Urteils vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51 [53]).
Auch § 10 b EStG 1955 sah die Abzugsfähigkeit von Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke bis zur Höhe von insgesamt 5 v. H. des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 2 v. T. der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben vor; bei Ausgaben für staatspolitische Zwecke erhöhte sich der Vomhundertsatz von 5 um weitere 5 v. H. Diese Vorschrift hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts als mit dem Grundrecht des Bürgers auf Gleichheit nicht vereinbar angesehen und hierzu ausgeführt (BVerfGE 8, 51 [69]):.
Soweit größere Spenden an eine Partei zu Ausgleichszahlungen an andere Parteien führen, kann der Spender nicht mehr mit dem unmittelbar ihm zufließenden Steuervorteil gerade seiner politischen Meinung bei der Willensbildung des Volkes zu einer größeren Werbekraft verhelfen; insoweit wird also die politische Meinung des Beziehers eines großen Einkommens nicht mehr "prämiiert" im Sinne der Entscheidung vom 24. Juni 1958 (BVerfGE 8, 51 [69]).
Wenn die öffentliche Gewalt in den Bereich der politischen Willensbildung in einer Weise eingreift, daß dadurch die Chancengleichheit der politischen Parteien betroffen wird, sind ihrem Ermessen besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 [64 f.]; 24, 300 [341]; 44, 125 [146]).
a) Stünde sie isoliert, würde die in § 10 b EStG und § 9 Nr. 3 KStG enthaltene Regelung der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien bevorzugt Parteien zugute kommen, die eine größere Anziehungskraft auf Steuerpflichtige mit hohen Einkünften ausüben als andere Parteien; sie verstieße dann gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien (vgl. BVerfGE 8, 51 [65 ff.]; 24, 300 [358]; 52, 63 [91]).
Die Finanzverwaltung wird - sofern nicht § 176 Abs. 1 AO eingreift - zu prüfen haben, ob den Steuerpflichtigen, die bis zur Verkündung dieses Urteils im Vertrauen auf die uneingeschränkte Gültigkeit des § 10 b EStG und des § 9 Nr. 3 KStG in der Fassung des Änderungsgesetzes Spenden an politische Parteien geleistet haben, der in diesen Vorschriften vorgesehene Steuervorteil gewährt werden kann (vgl. BVerfGE 8, 51 [71]).
Das ist die Grundlinie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit der ersten Entscheidung zur Parteienfinanzierung (vgl. BVerfGE 8, 51 [68 f.]; 24, 300 [360 f.]; 52, 63 [88]).
Bei diesen Zuwendungen, etwa für religiöse, kulturpolitische oder wissenschaftliche Zwecke, ist, anders als bei Zuwendungen an politische Parteien, nicht ein Konkurrenzverhältnis um die Gewinnung politischer Macht im Spiel, die dann in der Form staatlicher Macht verbindlich für alle ausgeübt werden kann, und folglich nicht die demokratische Gleichheit (vgl. BVerfGE 8, 51 [67]; 52, 63 [93 f.]).
Es ist dabei immer davon ausgegangen, daß beide Gesichtspunkte selbständig sind und nebeneinander bestehen (vgl. BVerfGE 8, 51 [63 ff. und 68 f.]; 24, 300 [358 f. und 360]; 52, 63 [88 und 88 f.]).
Diese Ungleichheit ist nur beseitigt, soweit die gleichmäßige, auf 50 % festgelegte Steuervergünstigung des § 34 g EStG eingreift; soweit Zuwendungen über den dort genannten Betrag (1200/2400 DM) hinausgehen, bleibt es dabei, daß "bei Spenden an politische Parteien der Bezieher eines großen Einkommens einen absolut und relativ höheren Betrag an Steuern erspart als der Bezieher eines kleinen Einkommens" und "die politische Meinung des ersten sozusagen prämiiert" wird (BVerfGE 8, 51 [69]).
"Eine solche, durch ein Gesetz geschaffene unterschiedliche steuerliche Behandlung der Einflußnahme auf die politische Willensbildung je nach der Höhe des Einkommens verträgt sich aber nicht mit dem Grundsatz der formalen Gleichheit, der die Ausübung politischer Rechte in der freien Demokratie beherrscht" (BVerfGE 8, 51 [69]).
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußert sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den ständigen Prozess der politischen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 8, 51 ; 20, 56 ). - BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Legehennenhaltung
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft - …
- VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20
Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
- BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94
Kaisen
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
- BFH, 25.11.1987 - I R 126/85
Abgrenzung der Spenden an politische Parteien von den Betriebsausgaben und …
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
- BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision
- BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BFH, 09.08.1989 - I R 181/85
Treu und Glauben - Körperschaftsteuer - Parteispenden
- BVerfG, 12.10.2004 - 1 BvR 2130/98
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Unterschriftenquorum bei …
- BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79
5%-Sperrklausel III
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren des Landes Brandenburg verfassungswidrig
- OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 16 U 188/20
Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich auf Vorschriften …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am …
- BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87
Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter …
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
- BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer …
- BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66
Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff, …
- BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87
Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO am Maßstab der Art. 103 Abs. 2 , …
- BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 359/11
Einkommenssicherung - Altersdiskriminierung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17
Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …
- BFH, 12.09.1990 - I R 65/86
Spenden - Freiwillige Leistung - Fehlende Gegenleistung - Förderung des …
- BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80
Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
- BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 5/97
Aufsichtsratswahl bei der Deutschen Bahn AG verfassungsgemäß
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83
Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden
- BFH, 11.06.1997 - X R 242/93
Bei Aufhebung der Körperschaftsteuerbefreiung des (Letzt-)Empfängers einer sog. …
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvL 7/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der niedersächsischen Vorschriften für die …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
- BFH, 22.09.1993 - X R 107/91
Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben keine …
- BVerwG, 16.11.1973 - VII C 33.72
Entsprechende Anwendung des § 18 Parteiengesetz (PartG) auf unabhängige …
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
- BFH, 19.12.1990 - X R 40/86
Zahlungen an eine gemeinnützige Einrichtung zur Erfüllung einer Auflage nach § …
- BFH, 13.12.1963 - IV 166/63 S
Vereinbarkeit der Erhebung von Lohnsummensteuer durch Gemeinden mit dem …
- BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S
Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für …
- StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783
Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats
- BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 695/92
Mittelbare Diskriminierung bei Direktversicherung
- BFH, 19.04.1968 - III R 78/67
Einheitswertbescheid - Grundsteuermeßbescheid - Baulandsteuer - …
- BVerfG, 22.03.1966 - 2 BvE 1/62
Beitritt im Organstreitverfahren
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04
Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags …
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren
- FG Bremen, 05.03.1986 - I 27/85
Gerichtliche Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes bei …
- BVerfG, 19.03.1974 - 1 BvR 416/68
Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen voller und verminderter …
- VerfGH Bayern, 21.05.2014 - 7-VII-13
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen der Grundschulordnung
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-562/19
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen die polnische …
- StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80
Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes …
- BFH, 03.08.1967 - IV 47/65
Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Bestandsvergleich der Wert des Grund …
- FG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 6 K 337/16
Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Besteuerung der inländischen Einkünfte …
- BFH, 06.07.1973 - VI R 253/69
Tarif des Einkommensteuergesetzes 1965 - Vereinbarkeit mit GG
- BVerwG, 19.12.1963 - I C 77.60
Anspruch eines privaten Versicherungsunternehmens auf Versagung der Genehmigung …
- BGH, 29.01.1963 - VI ZR 119/62
Haftung des wegen der Nichtigkeit eines Gesetzes vollmachtlosen Vertreters
- BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung
- VG München, 16.10.2014 - M 22 K 14.1743
Chancengleichheit, Religionsfreiheit, Verfassungsschutz, Bürgerrechtspartei, …
- BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84
Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten - …
- BFH, 01.03.1963 - III 323/59 U
Heranziehung von Ausländern zur Hypothekenabgabe (HGA) - Zur Frage der Befreiung …
- LAG Thüringen, 04.10.1995 - 2 Sa 298/94
Tarifvertrag: Abfindung - Ausschluss - Gleichbehandlungsgebot bei Ausscheiden
- BFH, 08.12.1987 - IX R 161/83
Sonderbeiträge eines Abgeordneten an seine politische Partei und Wahlkampfkosten
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 1 S 531/01
Zusammenlegung von Entscheidung über Bürgerentscheid und Landtagswahl
- BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 176/90
Verfassungsmäßigkeit der Versagung steuerlicher Abzugsfähigkeit von Spenden an …
- BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60
Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch …
- BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 732/75
Haushaltszulage - Antragspflicht - Nachweispflicht - Doppelverdienerehe - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-596/19
Kommission/ Ungarn - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
- BVerwG, 26.06.1970 - VII C 41.68
Ermessensreduzierung auf Null durch den Gleichheitssatz - Wahlwerbung im Rundfunk …
- LAG Bremen, 09.02.1994 - 2 Sa 263/93
Gebotener Umfang des Rentenanspruchs einer bei öffentlichem Arbeitgeber …
- FG Saarland, 18.12.2008 - 2 K 2400/06
Einkommensteuer; Spendenabzug bei sog. Organspende
- BGH, 25.05.1970 - VI ZR 199/68
- BFH, 22.10.1959 - V 226/57 S
- BFH, 19.07.1972 - II B 11/72
Verstoß gegen Gleichheitssatz - Subjektives Verhalten des Gesetzgebers - …
- BFH, 05.12.1968 - IV R 110/68
Rechtsgültigkeit der Verordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der …
- LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 894/06
Grenzen des Bildnisschutzes: Verwendung eines auf einer …
- BVerfG, 13.08.1999 - 2 BvR 1461/99
Überprüfung des Kommunalwahlrechts nicht durch das BVerfG
- StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
Beschwerde der Deutschen Friedensunion gegen einen Beschluß des …
- VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94
Bestimmung des Nachwahltermins für Gemeinderatswahlen - Zusammenlegung mit …
- FG Bremen, 04.07.1986 - I 75/85
Aussetzung der Vollziehung von Körperschaftsteuerbescheiden und …
- OVG Bremen, 18.05.1982 - 2 BA 102/81
- BFH, 22.06.1962 - VI 50/61 S
Verfolgung wirtschaftspolitischer und sozialpolitischer Zwecke durch die Erhebung …
- FG Hamburg, 04.03.1997 - II 95/94
Anspruch auf abweichende Festsetzung festgesetzer Abzugsteuer; Unbilligkeit der …
- BVerwG, 12.02.1985 - 5 B 58.83
Klage auf Ausbildungsförderung für den Besuch der Klasse 12 eines Gymnasiums - …
- BAG, 26.05.1982 - 5 AZR 125/80
- BAG, 24.06.1965 - 5 AZR 219/64
Landtagsabgeordneter - Herabsetzung des Gehalts - Allgemeiner Gleichheitssatz - …
- BFH, 20.03.1959 - VI 315/58 U
Verletzung von Grundrechten durch die Regelung der eingeschränkten …
- VG Saarlouis, 16.12.2010 - 1 K 952/09
Ärztekammerwahl nach der Wahlordnung des Saarländischen Heilberufekammergesetzes
- VG Cottbus, 21.10.2010 - 4 K 1103/09
Wahlprüfungsklage gegen eine Bürgermeisterwahl; Zusammenlegung des Wahltermins …
- FG Niedersachsen, 18.09.2002 - 9 K 633/97
Zahlungen an einen Golf-Club als verdeckte Aufnahmegebühr
- FG Niedersachsen, 18.09.2002 - 9 K 637/97
Zahlungen an einen Golf-Club als verdeckte Aufnahmegebühr
- FG Düsseldorf, 09.06.1999 - 2 K 7411/96
Spenden; Unentgeltlichkeit; Gegenleistung; Feststellungslast; Einkommensteuer …
- BVerwG, 30.08.1968 - VII C 121.66
Gewährung einer Subvention für Beschaffung von zusätzlichen Lagerraumes für eine …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.04.1997 - 1 K 1413/95
- AG Bochum, 13.02.1985 - 29 Cs 42 Js 542/82
- VG Karlsruhe, 04.05.1972 - III 47/72
Untersagung eines Vortrages in den Räumen einer Universität durch das …
Rechtsprechung
BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvF 1/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 23 Abs. 1, Abs. 2 § 29
Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem BVerfG - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvF 1/57
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
Papierfundstellen
- BVerfGE 8, 47
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvR 1685/14
Ablehnung des Antrags auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung
Für eine weitere Aufklärung des Sachverhalts, insbesondere durch die beantragte Anhörung des Verbandes öffentlicher Banken und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, sieht der Senat keinen Anlass (vgl. BVerfGE 8, 47 ).